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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Eine Klage hat nur Erfolg, wenn Kündigung oder Kündigungsfrist falsch istz.B. falsche Frist oder nicht unterschrieben o.a.
Gruss
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Leni C. schrieb:
Du bekommst mit Sicherheit ein Problem , wenn du ( auch in Kleinbetrieben ) dem einen MA kündigst und den anderen direkt einstellst .
2. Arbeitgeber im Kleinbetrieb können kündigen wen sie wollen und warum sie wollen.
3. Einzige Ausnahme zu 2.: bei sozialen Härten nach langjähriger Betriebszugehörigkeit unter außer Acht lassen jeglicher sozialen Rücksichtnahme könnte eine Kündigung treuwidrig sein.
Zu 3. aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 15/00):
2. Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, dass dieser erheblich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies zunächst dafür, dass der Arbeitgeber das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc.) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt lässt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches Gewicht zu.
Sind die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe für die Kündigung des länger beschäftigten und älteren Arbeitnehmers irgendwie nachvollziehbar, ist der Vorwurf der Treuwidrigkeit vom Tisch. Fazit: so lange der Arbeitgeber halbwegs Gründe nennen kann, die zu seiner Entscheidung geführt haben, wird er fast immer recht bekommen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
1. Im Kleinbetrieb gilt kein Kündigungsschutzgesetz
1. Soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, hat auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb [...] ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren [...].
2. Arbeitgeber im Kleinbetrieb können kündigen wen sie wollen und warum sie wollen.
3. Einzige Ausnahme zu 2.: bei sozialen Härten nach langjähriger Betriebszugehörigkeit unter außer Acht lassen jeglicher sozialen Rücksichtnahme könnte eine Kündigung treuwidrig sein.
Zu 3. aus der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 15/00):
2. Ist bei einem Vergleich der grundsätzlich von dem gekündigten Arbeitnehmer vorzutragenden Sozialdaten evident, dass dieser erheblich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer, so spricht dies zunächst dafür, dass der Arbeitgeber das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht gelassen hat. Setzt der Arbeitgeber dem schlüssigen Sachvortrag des Arbeitnehmers weitere (betriebliche, persönliche etc.) Gründe entgegen, die ihn zu der getroffenen Auswahl bewogen haben, so hat unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Abwägung zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob auch unter Einbeziehung der vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe die Kündigung die sozialen Belange des betroffenen Arbeitnehmers in treuwidriger Weise unberücksichtigt lässt. Der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb kommt bei dieser Abwägung ein erhebliches Gewicht zu.
Sind die vom Arbeitgeber vorgebrachten Gründe für die Kündigung des länger beschäftigten und älteren Arbeitnehmers irgendwie nachvollziehbar, ist der Vorwurf der Treuwidrigkeit vom Tisch. Fazit: so lange der Arbeitgeber halbwegs Gründe nennen kann, die zu seiner Entscheidung geführt haben, wird er fast immer recht bekommen.
Gruß
Nora
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tom1350 schrieb:
Danke Nora für deinen Beitrag. Dieser zeigt uns, dass es in Kleinbetrieben ( meist ) keine Sicherheit gibt. Warum also weiter sich in einer trügerischen Sicherheit ausbeuten lassen? Bevor ihr euch Jahre lang den Hintern aufreißt und dann ausgetauscht werdet besser Selbstständig machen, z.B. als FM.
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FSchulze schrieb:
schützenswerter AN im Kleinbetrieb - gibt es nicht.
Eine Klage hat nur Erfolg, wenn Kündigung oder Kündigungsfrist falsch istz.B. falsche Frist oder nicht unterschrieben o.a.
Gruss
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Inche schrieb:
Stell doch den Jungen Mann ein und lass deine ältere Mitarbeiterin während seiner Pobezeit die von ihr gewünschten 10 Wochen Stunden arbeiten vieleicht besert sich dann euer Klima dann habt ihr noch 3 bis 6 Monate Zeit eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen evtl statt Kündigung einen Auflösungsvertag machen wobei du als Kleinbetrieb problemlos Kündigen kannst.
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tom1350 schrieb:
Wahrscheinlich ist es für die Kollegin wirklich das beste gekündigt zu werden. Dann bekommt sie direkt Alg und kann in Ruhe ihre Kündigungsschutzklage machen. Viel Erfolg allen Beteiligten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Asima, du hast es bzw. MICH wirklich verstanden und weißt worum es geht :clap: :thumbsdown:
Ich bin selbst mit dieser Thematik beschäftigt gewesen, hatte das gleiche Problem. Langjährige Mitarbeiterin Anfang 50, sehr häufige Krankheitstage, familäre Probleme etc. Habe dann ebenfalls jemanden gefunden, der sehr leistungsbezogen war. (muß dazusagen, bei uns wird stundenmäßig abgerechnet, dh. 800 € Grundgehalt + überzählige Stunden = Lohn).
Kündigung erfolge nach der Probezeit des "Neuen". Ende aus und fertig.
Für alle die den Moralapostel raushängen lassen. In jeden Betrieb wird Leistung verlangt, in kleineren oft mehr als in großen (siehe Flexibilität). Ein bedingungsloses Gehalt gibts nur bei der Rente oder in Wunschträumen. Jeder muß schauen wo er bleibt und wir PIs sind nicht die Wohlfahrt. Wir machen uns die Entscheidungen nicht leicht, doch was sein muß im Sinne des Betriebes muß sein.
Wer meint Selbstständigkeit ist so leicht, viel Spaß beim Eröffnen der neuen Praxis. Irgendwann steht ihr vor den gleichen Problemen. Seht das ganze mal so, aus einer solchen Mitarbeiterin werden 2 oder 3. Wie lange sollte das funktionieren? Wenn der Laden wegen sowas zumacht stehen alle auf der Straße. Und dann heißt es, der konnte nicht gut wirtschaften.
An AT. Mach dein Ding, und laß dich nicht kleinreden. Du bist der Chef und für alle verantwortlich, nicht nur für einen.
LG Herbie
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Herbert L. schrieb:
Erstmal Glückwunsch das du einen Mitarbeiter gefunden hast.
Ich bin selbst mit dieser Thematik beschäftigt gewesen, hatte das gleiche Problem. Langjährige Mitarbeiterin Anfang 50, sehr häufige Krankheitstage, familäre Probleme etc. Habe dann ebenfalls jemanden gefunden, der sehr leistungsbezogen war. (muß dazusagen, bei uns wird stundenmäßig abgerechnet, dh. 800 € Grundgehalt + überzählige Stunden = Lohn).
Kündigung erfolge nach der Probezeit des "Neuen". Ende aus und fertig.
Für alle die den Moralapostel raushängen lassen. In jeden Betrieb wird Leistung verlangt, in kleineren oft mehr als in großen (siehe Flexibilität). Ein bedingungsloses Gehalt gibts nur bei der Rente oder in Wunschträumen. Jeder muß schauen wo er bleibt und wir PIs sind nicht die Wohlfahrt. Wir machen uns die Entscheidungen nicht leicht, doch was sein muß im Sinne des Betriebes muß sein.
Wer meint Selbstständigkeit ist so leicht, viel Spaß beim Eröffnen der neuen Praxis. Irgendwann steht ihr vor den gleichen Problemen. Seht das ganze mal so, aus einer solchen Mitarbeiterin werden 2 oder 3. Wie lange sollte das funktionieren? Wenn der Laden wegen sowas zumacht stehen alle auf der Straße. Und dann heißt es, der konnte nicht gut wirtschaften.
An AT. Mach dein Ding, und laß dich nicht kleinreden. Du bist der Chef und für alle verantwortlich, nicht nur für einen.
LG Herbie
Nach langem Hin und Her habe ich ihm gekündigt. Und siehe da: es scheint ihm sogar recht zu sein. Keine Spur von Ärger. Im Gegenteil :er fragt ob er nicht schon freigestellt werden kann....trotzdem er noch eine AU hat.
Soviel zum Thema Mitleid haben als PI und sich hier im Forum größtenteils nur Nackenschläge holen müssen :blush:
Nichts für ungut-das MUSSTE ich einfach nochmal loswerden!
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Kurzes Schreiben "ich bin bereit Ihrem Wunsch nach Freistellung ab (Ende AU) nachzukommen" - und wenn du schon dabei bist: lad ihn ein, einen Auflösungsvertrag auszuhandeln.
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Papa Alpaka schrieb:
Perfekt :)
Kurzes Schreiben "ich bin bereit Ihrem Wunsch nach Freistellung ab (Ende AU) nachzukommen" - und wenn du schon dabei bist: lad ihn ein, einen Auflösungsvertrag auszuhandeln.
Nach langem Hin und Her habe ich ihm gekündigt. Und siehe da: es scheint ihm sogar recht zu sein. Keine Spur von Ärger. Im Gegenteil :er fragt ob er nicht schon freigestellt werden kann....trotzdem er noch eine AU hat.
Nach der Kündigung hat der AN drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn er/sie sich nicht auf einen Auflösungsvertrag einläßt heißt es drei Wochen zittern. Wird schon...und bloß kein Mitleid.
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tom1350 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.11.16 12:37:
Nach langem Hin und Her habe ich ihm gekündigt. Und siehe da: es scheint ihm sogar recht zu sein. Keine Spur von Ärger. Im Gegenteil :er fragt ob er nicht schon freigestellt werden kann....trotzdem er noch eine AU hat.
Nach der Kündigung hat der AN drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn er/sie sich nicht auf einen Auflösungsvertrag einläßt heißt es drei Wochen zittern. Wird schon...und bloß kein Mitleid.
Dir ist schon klar, dass der AN auch seine Kosten selber tragen muss.
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Grundsätzlich gilt für AN und AG und überhaupt für alle: behandle dein Gegenüber stets so, wie du selbst behandelt werden willst.
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RoFo schrieb:
Kündigungsschutz bei einem Miniunternehmen???
Dir ist schon klar, dass der AN auch seine Kosten selber tragen muss.
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Grundsätzlich gilt für AN und AG und überhaupt für alle: behandle dein Gegenüber stets so, wie du selbst behandelt werden willst.
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tom1350 schrieb:
Ein wirklich letztes Mal: Kündigungsschutzklage nach BGB Treuwidrige Kündigung. Im Arbeitsrecht trägt jeder selbst die Kosten, das stimmt. Evtl. gibt es aber Prozesskostenhilfe. Außerdem steht am Anfang ein Schlichtungstermin. Ein gewonnener Prozess nach BGB ist ein Blankoscheck. Ich habe damit das vierfache dessen durchgesetzt, was mir nach dem Kündigungsschutzgesetz zugestanden hätte.
Kündigungsschutz bei einem Miniunternehmen???
...
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Erwarte ich eine Entschuldigung? Nein. In einem Forum, in dem Beiträge Sterne erhalten, die sich abfällig über Patienten und Angestellte äußern, erwarte ich keinen Anstand!
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 18.11.16 13:55:
Kündigungsschutz bei einem Miniunternehmen???
...
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Erwarte ich eine Entschuldigung? Nein. In einem Forum, in dem Beiträge Sterne erhalten, die sich abfällig über Patienten und Angestellte äußern, erwarte ich keinen Anstand!
Kündigungsschutz bei einem Miniunternehmen???
...
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Erwarte ich eine Entschuldigung? Nein. In einem Forum, in dem Beiträge Sterne erhalten, die sich abfällig über Patienten und Angestellte äußern, erwarte ich keinen Anstand!
Das ist unsachlich.
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 18.11.16 14:32:
RoFo schrieb am 18.11.16 13:55:
Kündigungsschutz bei einem Miniunternehmen???
...
Was soll dieser Schmarrn hier immer von dir?
Erwarte ich eine Entschuldigung? Nein. In einem Forum, in dem Beiträge Sterne erhalten, die sich abfällig über Patienten und Angestellte äußern, erwarte ich keinen Anstand!
Das ist unsachlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So ,da bin ich nochmal wieder. An alle Nackenschläger: mein werter AN hatte weiterhin nichts besseres zu tun als regelmäßig krank zu sein bzw. seit einem halben Jahr am Stück schon arbeitsunfähig.
Nach langem Hin und Her habe ich ihm gekündigt. Und siehe da: es scheint ihm sogar recht zu sein. Keine Spur von Ärger. Im Gegenteil :er fragt ob er nicht schon freigestellt werden kann....trotzdem er noch eine AU hat.
Soviel zum Thema Mitleid haben als PI und sich hier im Forum größtenteils nur Nackenschläge holen müssen :blush:
Nichts für ungut-das MUSSTE ich einfach nochmal loswerden!
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