Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
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C. DBO schrieb:
Unnötig, über solche Äußerungen überhaupt ein Wort zu verlieren. Ich würde milde lächelnd das Gespräch sofort beenden.
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Blumenkind schrieb:
Lieber Anonymus,
alle Kosten, die in einer Praxis als Selbstständiger anfallen, werden unter Betriebskosten geführt. So wie Du Deinen Mitarbeitern dafür einen Ausgleich (Gehalt) zustehst, so steht auch Dir für die Zeit, die Du mit Tätigkeiten für die Praxis verbringst (Abrechnung, Aufräumen, usw.) ein Ausgleich zu. I der Regel ist jenes das Gehalt des Selbstständigen. Du bist Deinen MA keine Abrechnung schuldig, aus der hervorgeht, wie Du Deine Kosten kalkulierst. Du verlangst einen Betrag X, die Mieter haben den zu zahlen. Fertig. Wer nicht zahlt, fliegt ´raus. Nachfragen erübrigt sich. Es liegt nicht in der Verantwortung Deiner Mieter, irgendetwas zu kritisieren. Wenn Du eine Führungskraft bist, dann führe. Wer Räume vermietet, ist ein Vermieter. Dein Vermieter zu Hause oder sonst wo, muss Dir auch nicht erklären, wie sich die Miete zusammensetzt. Ich würde nicht diskutieren, sondern ggf. von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
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