Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
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Klonkrieger schrieb:
HalloWenn ich in meiner Praxis eine normale kassenzulassung habe und nun den sek hp habe den ich auch praktizieren will, gibt es da irgendwie Probleme mit der Zulassung ? Hab gelesen das das ohne Probleme möglich ist und ich quasi normal weiterarbeiten kann nur das ich jetzt ab und zu als sek HP arbeiten kann. Wie macht ihr das in der Praxis?
Der uneingeschränkte Heilpraktiker ist was völlig anderes. LG
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elena34 schrieb:
Da sich der Heilpraktiker für Physiotherapie nur auf Physiotherapie beschränkt, gibt es da keine neue Richtlinier.
Der uneingeschränkte Heilpraktiker ist was völlig anderes. LG
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Aber zurück zum Thema. Mir hätte jemand neulich erzählt, daß man, wenn man den sek hp praktizieren will, extra Zeiten und extra Räume braucht damit sich das nicht mit der gkv Praxis überschneidet...
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Klonkrieger schrieb:
Nun ja. Ich habe den sek hp nicht. Überlege aber ihn zu machen und informiere mich halt. Etwas falsch ausgedrückt oben.
Aber zurück zum Thema. Mir hätte jemand neulich erzählt, daß man, wenn man den sek hp praktizieren will, extra Zeiten und extra Räume braucht damit sich das nicht mit der gkv Praxis überschneidet...
die Info is falsch! Du kannst ganz normal in deinen Räumen weiterarbeiten wie bisher.
Neue Visitenkarten und Korrektur auf dem Praxisschild machen ist gut als Info an die Patienten. Riesen Vorteil des HP(PT) du brauchst keine Rezepte mehr, wenn du frei arbeiten willst.
Bei uns haben alle in der Praxis den HP(PT) gemacht. Unser "Ältester" wollte erst nicht, nach dem ich ihm aber erklärt habe, das er dann später in Rente jeder Zeit zu Hause weiter arbeiten kann und das ganze ohne Rezept, hat ihn das schnell überzeugt. Seit 1.8.20 ist er in Rente und verdient schön dazu.
Also ran an den Kurs und schnell machen, ist wirklich nicht schwer. Zwei mal drei Tage mit kleiner schriftlichen Prüfung - fertig.
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idefix- schrieb:
@ Klonkrieger,
die Info is falsch! Du kannst ganz normal in deinen Räumen weiterarbeiten wie bisher.
Neue Visitenkarten und Korrektur auf dem Praxisschild machen ist gut als Info an die Patienten. Riesen Vorteil des HP(PT) du brauchst keine Rezepte mehr, wenn du frei arbeiten willst.
Bei uns haben alle in der Praxis den HP(PT) gemacht. Unser "Ältester" wollte erst nicht, nach dem ich ihm aber erklärt habe, das er dann später in Rente jeder Zeit zu Hause weiter arbeiten kann und das ganze ohne Rezept, hat ihn das schnell überzeugt. Seit 1.8.20 ist er in Rente und verdient schön dazu.
Also ran an den Kurs und schnell machen, ist wirklich nicht schwer. Zwei mal drei Tage mit kleiner schriftlichen Prüfung - fertig.
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Klonkrieger schrieb:
Habt ihr einen extra Raum oder nutzt ihr die regulären behandlungsräume für die HP sek? Ich meine diagnose und so in extra HP Raum und Behandlung dann logischerweise in den normalen behandlungsräumen. Die Zulassungsstelle meinte wenn ich innerhalb der Praxis diagnostizieren braucht es ein extra Raum, nutze ich einen Raum der nicht zur zugelassenen Praxis gehört, ist das denen egal.
Ablauf: du machst die Fobi zum HP(PT) meistens 2 mal 3 Tage, dazwischen ist Zeit zum lernen (ja das muss man trotzdem). Am letzten Tag gibt es eine kleine schriftliche Prüfung. Am Abend fährst du dann heim und hast deine Unterlagen über die bestandene Prüfung in den Händen und feierst das mit deiner Frau bei einem Gläschen Rotwein
:smiley:
Am nächsten Tag rufst du bei deinem Landratsamt an und lässt dich mit der Dame verbinden die für die Zulassung des HP zuständig ist. Die schickt dir dann den Antrag auf Zulassung zu. Die nötigen Unterlagen: pol. Führungszeugnis, Lebenslauf, Gesundheitsattest, usw. must du dir dann noch besorgen (oder schon vorher machen) Alles zusammen, außer das Führungszeugnis - wird direkt hingeschickt- reichst du dann ein.
So nach drei bis vier Wochen bekommst du deine Urkunde zugeschickt.
Dann ist die Berufsbezeichnung ab jetzt "Heilpraktiker für Physiotherapie". Die Bezeichnung "sektoraler Heilpraktiker" gibt es so nicht im Gesetz. Auf dem Praxisschild und Visitenkarte dann so aufgeführt:
"Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (PT)".
Nach kurzer Zeit bekommst du dann einen Brief vom Gesundheitsamt, in dem du gefragt wirst wo du diese Tätigkeit in Zukunft ausüben willst. Ich habe da meine Praxisadresse angegeben. Dauerte dann noch mal ca. 2 Wochen bis das Antwortschreiben des Amtes kam, in dem dies dann bestätigt wurde.
Das ist alles! Du brauchst keinen extra Raum, du arbeitest ganz normal weiterhin in deinen Räumen wie bisher und freust dich, das du nun auch Patienten ohne Rezept annehmen und so behandeln kannst wie du es willst.
Haftpflichtversicherung anpassen nicht vergessen.
So nun wünsche ich dir viel Spaß bei der Fobi und drück dir die Daumen.
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idefix- schrieb:
@ Klonkrieger.
Ablauf: du machst die Fobi zum HP(PT) meistens 2 mal 3 Tage, dazwischen ist Zeit zum lernen (ja das muss man trotzdem). Am letzten Tag gibt es eine kleine schriftliche Prüfung. Am Abend fährst du dann heim und hast deine Unterlagen über die bestandene Prüfung in den Händen und feierst das mit deiner Frau bei einem Gläschen Rotwein
:smiley:
Am nächsten Tag rufst du bei deinem Landratsamt an und lässt dich mit der Dame verbinden die für die Zulassung des HP zuständig ist. Die schickt dir dann den Antrag auf Zulassung zu. Die nötigen Unterlagen: pol. Führungszeugnis, Lebenslauf, Gesundheitsattest, usw. must du dir dann noch besorgen (oder schon vorher machen) Alles zusammen, außer das Führungszeugnis - wird direkt hingeschickt- reichst du dann ein.
So nach drei bis vier Wochen bekommst du deine Urkunde zugeschickt.
Dann ist die Berufsbezeichnung ab jetzt "Heilpraktiker für Physiotherapie". Die Bezeichnung "sektoraler Heilpraktiker" gibt es so nicht im Gesetz. Auf dem Praxisschild und Visitenkarte dann so aufgeführt:
"Heilpraktiker für Physiotherapie" oder "Heilpraktiker (PT)".
Nach kurzer Zeit bekommst du dann einen Brief vom Gesundheitsamt, in dem du gefragt wirst wo du diese Tätigkeit in Zukunft ausüben willst. Ich habe da meine Praxisadresse angegeben. Dauerte dann noch mal ca. 2 Wochen bis das Antwortschreiben des Amtes kam, in dem dies dann bestätigt wurde.
Das ist alles! Du brauchst keinen extra Raum, du arbeitest ganz normal weiterhin in deinen Räumen wie bisher und freust dich, das du nun auch Patienten ohne Rezept annehmen und so behandeln kannst wie du es willst.
Haftpflichtversicherung anpassen nicht vergessen.
So nun wünsche ich dir viel Spaß bei der Fobi und drück dir die Daumen.
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Peter Stracke schrieb:
Hallo Klonkrieger, wenn du so eine Frage stellst, frage ICH mich, was ihr im Unterricht im Bereich Berufskunde in der Fobi gemacht habt. Das sollte alles ausführlich in der Fobi besprochen worden sein. Oder waren solche Dinge nicht Inhalt eurer Fortbildung?
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Klonkrieger schrieb:
Super. Danke für die Info.
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Peter Stracke schrieb:
Hallo Klonkrieger, das gilt nur für den Vollheilpraktiker. Als sek. HP ist das nicht erforderlich. Da bist du nicht daran gebunden.
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Klonkrieger schrieb:
Die arge sieht das auch so. Hab ich heute erfahren. Die wollen nur einen separaten Raum den man für die sek hp nutzt - man soll also nicht die bereits zugelassenen Räume als sek hp nutzen. Alles andere ist egal.
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Klonkrieger schrieb:
Hatte mal die arge angeschrieben aber leider bisher keine Antwort erhalten. Aber die werden mir auch nix anderes sagen zumal ich auf diversen Seiten eure Antworten ebenfalls bestätigt sah.
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Inche schrieb:
Schau dazu doch mal in die Videos und in das extra Buch von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Alt da klären sich solche Fragen Rechtssicher ab.
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RoFo schrieb:
Die Berufsbezeichnung steht auf dem Wisch vom GA bei bestandener Überprüfung.
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Klonkrieger schrieb:
Ach nochwas: mit welcher berufsbezeichnung darf man dann werben und sich offen nennen ohne (rechtliche)Probleme zu kriegen? Man liest ja vom "sek hp" , bis hp für physiotherapie" bis hin zu der sperrigen Bezeichnung "hp beschränkt auf dem Gebiet der physiotherapie" alles. Auch "heilpraktik für physiotherapie" kann man überall im Netz und an manchen Praxis Hilden lesen.
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elena34 schrieb:
Heilpraktiker für Physiotherapie!!
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Prima. Und meine Frage bzgl des Extra Raumes den die Zulassung da möchte?
Diese ganzen extra vorgaben gelten für den großen Heilpraktiker
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Klonkrieger schrieb:
Und trotzdem hat der Herr von der Zulassungsstelle was von extra Raum erzählt und war davon auch nicht abzubringen...
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo Klonkrieger, man sollte nicht immer bei solchen institutionen anrufen....machmal weckt man schlafende Hunde...aber es gibt auch dort unwissende menschen die meinen sie wären im Recht und wüssten alles.
MfG
JürgenK
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Klonkrieger schrieb:
Ja schon. Aber ich bin immer etwas vorsichtig da die gkv-zulassung schon wichtig ist und die will ich auch nicht riskieren nur weil ich denke das passt schon so. Und in diesem Fall dachte ich auch wirklich das wäre ne klare Sache und stattdessen erzählen mir die was von einem extra Raum. Damit hatte ich auch nicht gerechnet...
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elena34 schrieb:
Kein extra Raum notwendig, da du ja nur physiotherapie machen darfst, also so wie immer.
Diese ganzen extra vorgaben gelten für den großen Heilpraktiker
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elena34 schrieb:
Dann weiß der Herr da nicht so gut Bescheid. Benjamin Alt hat dazu viele Bücher geschrieben und Videos gedreht und man kann sich auch sonst an ihn wenden.
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