Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
deine Schilderung betrifft eines der Unternehmerrisiken, das einem Selbstständigen leider passieren kann. Um diese Risiken abzumildern, die man eingeht, wenn eine Praxis gegründet wird, sollte man sich aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht Monat für Monat etwas "auf die Seite legen". Das ist die Unternehmerseite und deswegen soll der Unternehmer am Monatsende auch etwas mehr "übrig haben" als der normale Angestellte.
Dem Praxisunternehmer wird in so einem Falle von Angestelltenseite aber oftmals "Bereicherung" und "Abzocke" unterstellt.
Ein Unternehmerrrisiko eingehen wollen aber die meisten dann doch nicht.
Ich war früher ja auch Angestellter, wenn aber für die Praxisgründung zum ersten Mal ein 5 Jahre oder 10 Jahre Mietvertrag unterschrieben werden muß, dann ist einem dabei schon etwas mulmig. Da haftet man dann auch mit dem Privatvermögen, wenn der Laden nicht läuft und geschlossen werden muß. Der Vermieter kann auf das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses bestehen. Die kennen dabei keine Gnade. Die haben in der Regel auch kein Helfersyndrom.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :sunglasses: :grin: :astonished:
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Leni C. schrieb:
Ich gebe dir grundsätzlich dazu recht , sich Rücklagen zu bilden oder wie mein Mann , der allerdings in einer ganz anderen Sparte selbständig war ,es nannte : Speck ansetzen . Allerdings ist die Frage dabei , für wie lange die Rücklagen reichen . Er hat in einer der letzten Wirtschaftskrisen " Speck" für fast ein Jahr gehabt und damit und einigen anderen Entscheidungen seine Firma am Leben erhalten. Das ist in der Regel bei normalen Praxen fast nicht machbar , wenn sie vom PI mit einer EÜ-Rechnung geführt werden. Dann ist der ganze Überschuß steuerlich sein Privatverdienst.
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kvet schrieb:
So ein Verhalten als "Fauxpas" zu titulieren, finde ich unglaublich! Wer sagt denn, dass das eine Ausnahme ist? Vielleicht kommt das öfter vor!
Nicht wann und wie oft, geht aber auch keinen was an.
Es dann so hoch zu hängen, naja...
Da darf aber die Frage gestellt werden, ob Fehler passiert sind. Wenn du frei von Fehlern bist, kannst du ja betreffende Person nochmals anschreiben und dir es erklären lassen.
Obwohl, es wird gerade recherchiert wer wann was geschrieben hat....da haben sogar Tote geschrieben.... sehr mysteriös :flushed:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Du hast hier eingestellt, dass du jemanden angeschrieben hast, der nicht geantwortet hat.
Nicht wann und wie oft, geht aber auch keinen was an.
Es dann so hoch zu hängen, naja...
Da darf aber die Frage gestellt werden, ob Fehler passiert sind. Wenn du frei von Fehlern bist, kannst du ja betreffende Person nochmals anschreiben und dir es erklären lassen.
Obwohl, es wird gerade recherchiert wer wann was geschrieben hat....da haben sogar Tote geschrieben.... sehr mysteriös :flushed:
stefan 302
Du hast schon recht, der "erhöhte Privatverdienst" ist zu versteuern. Aber es sind somit doch auch Rücklagen vorhanden z. B. für Renovierungen in 3 oder 5 Jahren. Ich habe mit meinen Beitrag eher verdeutlichen wollen, daß ein Praxisinhaber schon mehr verdienen muß wie ein Angestellter um genau für solche Sache dann auch die nötigen Gelder parat zu haben. Physiotherapeuten sind in der Bankenbranche inzwischen ein Klientel, das als Risiko anzusehen ist. Die kennen auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von DATEV usw. Da kommen wir bis auf ein paar wenige Kollegen/-innen, deren Praxen super toll laufen nicht so gut weg. Ich möchte behaupten, das sind vielleich höchstenst 10 -15 % aller Physiopraxen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
@ Leni C.,
Du hast schon recht, der "erhöhte Privatverdienst" ist zu versteuern. Aber es sind somit doch auch Rücklagen vorhanden z. B. für Renovierungen in 3 oder 5 Jahren. Ich habe mit meinen Beitrag eher verdeutlichen wollen, daß ein Praxisinhaber schon mehr verdienen muß wie ein Angestellter um genau für solche Sache dann auch die nötigen Gelder parat zu haben. Physiotherapeuten sind in der Bankenbranche inzwischen ein Klientel, das als Risiko anzusehen ist. Die kennen auch die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von DATEV usw. Da kommen wir bis auf ein paar wenige Kollegen/-innen, deren Praxen super toll laufen nicht so gut weg. Ich möchte behaupten, das sind vielleich höchstenst 10 -15 % aller Physiopraxen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
@ Leni C.,
deine Schilderung betrifft eines der Unternehmerrisiken, das einem Selbstständigen leider passieren kann. Um diese Risiken abzumildern, die man eingeht, wenn eine Praxis gegründet wird, sollte man sich aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht Monat für Monat etwas "auf die Seite legen". Das ist die Unternehmerseite und deswegen soll der Unternehmer am Monatsende auch etwas mehr "übrig haben" als der normale Angestellte.
Dem Praxisunternehmer wird in so einem Falle von Angestelltenseite aber oftmals "Bereicherung" und "Abzocke" unterstellt.
Ein Unternehmerrrisiko eingehen wollen aber die meisten dann doch nicht.
Ich war früher ja auch Angestellter, wenn aber für die Praxisgründung zum ersten Mal ein 5 Jahre oder 10 Jahre Mietvertrag unterschrieben werden muß, dann ist einem dabei schon etwas mulmig. Da haftet man dann auch mit dem Privatvermögen, wenn der Laden nicht läuft und geschlossen werden muß. Der Vermieter kann auf das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses bestehen. Die kennen dabei keine Gnade. Die haben in der Regel auch kein Helfersyndrom.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2 :sunglasses: :grin: :astonished:
Was erwartest du von diesen unseren nestbeschmutzenden Sesselplattsitzern?
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Ringgeist schrieb:
Partei- und Verbandsfunktionäre sind im Neuen Jahr für 2 Wochen meist nicht erreichbar.
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