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Zuzahlung
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Anonymer Teilnehmer
05.12.2023 04:09
Wie lange Zuzahlung in Rechnung stellen? Läuft die Frist mit der Verordnung ab oder erst in 9 Monaten?
1

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Wie lange Zuzahlung in Rechnung stellen? Läuft die Frist mit der Verordnung ab oder erst in 9 Monaten?
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holger302
05.12.2023 06:53
Bitte im ganzen Satz die Frage neu stellen. Worum geht es überhaupt?
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• Lars van Ravenzwaaij
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Bitte im ganzen Satz die Frage neu stellen. Worum geht es überhaupt?
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holger302 schrieb:

Bitte im ganzen Satz die Frage neu stellen. Worum geht es überhaupt?

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Anonymer Teilnehmer
15.12.2023 22:00
@holger302 oh sorry 🙈
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[mention]holger302[/mention] oh sorry 🙈
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@holger302 oh sorry 🙈

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie lange Zuzahlung in Rechnung stellen? Läuft die Frist mit der Verordnung ab oder erst in 9 Monaten?

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UW
06.12.2023 10:02
Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer
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Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer
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Lars van Ravenzwaaij
06.12.2023 11:35
UW schrieb am 06.12.2023 10:02 Uhr:Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer
Nö. Das es eine Mahnung bedarf ist ein Ammenmärchen.

Zahlt der Patient beim ersten Termin nicht, wird sofort eine Zuzahlungsaufforderung ausgehändigt. Ist die Zuzahlung dann bis zur Abrechnung der VO nicht bezahlt, wird der Eigenanteil direkt - mit dem Abrechnen der VO - die Kasse in Rechnung gestellt.

Das ist der einfachsten Weg und geht konform mit dem BRV und § 43b SGB V.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

UW schrieb am 06.12.2023 10:02 Uhr:Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer
Nö. Das es eine Mahnung bedarf ist ein Ammenmärchen.

Zahlt der Patient beim ersten Termin nicht, wird sofort eine Zuzahlungsaufforderung ausgehändigt. Ist die Zuzahlung dann bis zur Abrechnung der VO nicht bezahlt, wird der Eigenanteil direkt - mit dem Abrechnen der VO - die Kasse in Rechnung gestellt.

Das ist der einfachsten Weg und geht konform mit dem BRV und § 43b SGB V.

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Anonymer Teilnehmer
15.12.2023 21:59
Ok danke euch. Wenn man das nicht gemacht hat, wie lange hat man Zeit das nachzuholen?
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Ok danke euch. Wenn man das nicht gemacht hat, wie lange hat man Zeit das nachzuholen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok danke euch. Wenn man das nicht gemacht hat, wie lange hat man Zeit das nachzuholen?

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Lars van Ravenzwaaij
15.12.2023 23:01
@Anonymer Teilnehmer Guckst du BRV § 18 Abs. 5
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Guckst du BRV § 18 Abs. 5
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Guckst du BRV § 18 Abs. 5

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UW schrieb:

Zuzahlung: 1x schriftliche Mahnung - 14 Tage Zeit ..dann alles von GKV holen -- ist nicht so schwer



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