physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Karlsruhe

Du bist ein leidenschaftlicher
Physiotherapeut (m/w/d), der frisch
aus der Ausbildung kommt und bereit
ist,
in die Praxis einzusteigen? Oder du
bist bereits erfahren im Bereich
der Physiotherapie und suchst nach
neuen Herausforderungen und
Möglichkeiten zur beruflichen
Weiterentwicklung?
Du wünschst Dir als
Physiotherapeut (m/w/d), dass die
folgenden Punkte auf De...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Zuzahlung Rezept Mitarbeiter erlassen

Neues Thema
Zuzahlung Rezept Mitarbeiter erlassen
Es gibt 38 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Hallo,


kann ich meinen Mitarbeitern die Zuzahlung für ein Rezept erlassen, wenn sie die Behandlung in der Praxis machen? Ich würde das gern tun, weiß aber nicht, wie man es dann notieren muss im Kassenbuch oder als nicht bezahlt?

Danke!
1

Gefällt mir

Hallo, kann ich meinen Mitarbeitern die Zuzahlung für ein Rezept erlassen, wenn sie die Behandlung in der Praxis machen? Ich würde das gern tun, weiß aber nicht, wie man es dann notieren muss im Kassenbuch oder als nicht bezahlt? Danke!
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Aufgrund der Antworten kommt mir gerade noch eine andere Frage: Wenn ein Patient nicht zahlt, weil er zum letzten Termin nicht mehr erscheint, kein Geld mit hat usw, wie wird das dann verbucht. Das hatte ich tatsächlich zu Anfangszeiten und da habe ich das nicht irgendwo vermerkt. Jetzt passiert mir das nur noch sehr selten und dann gibt es ein Mahnverfahren.... aber damals. Hatte es dann als meine Einbuße einfach gesehen und gar nicht weiter drüber nachgedacht. Aber wie gesagt, jetzt ein paar Jahre später und mit mehreren MA hätte ich das gern angeboten, aber dann lasse ich es wohl lieber :(
1

Gefällt mir

Aufgrund der Antworten kommt mir gerade noch eine andere Frage: Wenn ein Patient nicht zahlt, weil er zum letzten Termin nicht mehr erscheint, kein Geld mit hat usw, wie wird das dann verbucht. Das hatte ich tatsächlich zu Anfangszeiten und da habe ich das nicht irgendwo vermerkt. Jetzt passiert mir das nur noch sehr selten und dann gibt es ein Mahnverfahren.... aber damals. Hatte es dann als meine Einbuße einfach gesehen und gar nicht weiter drüber nachgedacht. Aber wie gesagt, jetzt ein paar Jahre später und mit mehreren MA hätte ich das gern angeboten, aber dann lasse ich es wohl lieber :(
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Aufgrund der Antworten kommt mir gerade noch eine andere Frage: Wenn ein Patient nicht zahlt, weil er zum letzten Termin nicht mehr erscheint, kein Geld mit hat usw, wie wird das dann verbucht. Das hatte ich tatsächlich zu Anfangszeiten und da habe ich das nicht irgendwo vermerkt. Jetzt passiert mir das nur noch sehr selten und dann gibt es ein Mahnverfahren.... aber damals. Hatte es dann als meine Einbuße einfach gesehen und gar nicht weiter drüber nachgedacht. Aber wie gesagt, jetzt ein paar Jahre später und mit mehreren MA hätte ich das gern angeboten, aber dann lasse ich es wohl lieber :(

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Du hast Recht, auch beim normalen Patienten hast du halt die Einnahme nicht. Das ist fürs Finanzamt steuerrechtlich auch gar kein Problem. Du musst keine fiktive Einnahmen versteuern.

Bei einem AN sieht es aber anders aus, Stichwort "Geldwerter Vorteil". Daher wäre der Verzicht auf der Zuzahlung und ohne es in der Lohn-Buchführung zu vermerken, aus sozialrechtlichem Sinne ein Verstoß.

Ich glaube aber, du machst dir gerade ein wenig zu viel Gedanken.
3

Gefällt mir

• henrike heuvelmann
• Papa Alpaka
• Tuxedo
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du hast Recht, auch beim normalen Patienten hast du halt die Einnahme nicht. Das ist fürs Finanzamt steuerrechtlich auch gar kein Problem. Du musst keine fiktive Einnahmen versteuern. Bei einem AN sieht es aber anders aus, Stichwort "Geldwerter Vorteil". Daher wäre der Verzicht auf der Zuzahlung und ohne es in der Lohn-Buchführung zu vermerken, aus sozialrechtlichem Sinne ein Verstoß. Ich glaube aber, du machst dir gerade ein wenig zu viel Gedanken.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du hast Recht, auch beim normalen Patienten hast du halt die Einnahme nicht. Das ist fürs Finanzamt steuerrechtlich auch gar kein Problem. Du musst keine fiktive Einnahmen versteuern.

Bei einem AN sieht es aber anders aus, Stichwort "Geldwerter Vorteil". Daher wäre der Verzicht auf der Zuzahlung und ohne es in der Lohn-Buchführung zu vermerken, aus sozialrechtlichem Sinne ein Verstoß.

Ich glaube aber, du machst dir gerade ein wenig zu viel Gedanken.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij nochmals vielen Dank! Ich mache das jetzt so👍. Ich werde den MA's das erlassen. Zum einen weil sie ihre Rezepte immer bei uns in der Praxis lassen und da haben sie was davon...
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nochmals vielen Dank! Ich mache das jetzt so👍. Ich werde den MA's das erlassen. Zum einen weil sie ihre Rezepte immer bei uns in der Praxis lassen und da haben sie was davon...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij nochmals vielen Dank! Ich mache das jetzt so👍. Ich werde den MA's das erlassen. Zum einen weil sie ihre Rezepte immer bei uns in der Praxis lassen und da haben sie was davon...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Zu den Mitarbeitern haben die anderen ja schon alles geschrieben.
Aber zu den Patienten, die "zum letzten Termin nicht erscheinen" oder "kein Geld mithaben": Die Zuzahlung ist komplett zum ersten Termin zu zahlen. Sollte er es nicht tun (oder Geld vergessen), gibt's eine schriftliche Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage (bitte genaues Datum drauf) - dann haste das Thema der Nichtzahlung nicht. Und ansonsten, wenn der Patient bis zur Abrechnung nicht gezahlt hat, das Ganze der Kasse in Rechnung stellen mit Kopie der schriftlichen Rechnung. Die holen sich das Geld dann vom Patienten zurück.
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Papa Alpaka
• Turnbruderinnin
• Gernot Wiedemann
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Zu den Mitarbeitern haben die anderen ja schon alles geschrieben. Aber zu den Patienten, die "zum letzten Termin nicht erscheinen" oder "kein Geld mithaben": Die Zuzahlung ist komplett zum ersten Termin zu zahlen. Sollte er es nicht tun (oder Geld vergessen), gibt's eine schriftliche Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage (bitte genaues Datum drauf) - dann haste das Thema der Nichtzahlung nicht. Und ansonsten, wenn der Patient bis zur Abrechnung nicht gezahlt hat, das Ganze der Kasse in Rechnung stellen mit Kopie der schriftlichen Rechnung. Die holen sich das Geld dann vom Patienten zurück.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Zu den Mitarbeitern haben die anderen ja schon alles geschrieben.
Aber zu den Patienten, die "zum letzten Termin nicht erscheinen" oder "kein Geld mithaben": Die Zuzahlung ist komplett zum ersten Termin zu zahlen. Sollte er es nicht tun (oder Geld vergessen), gibt's eine schriftliche Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage (bitte genaues Datum drauf) - dann haste das Thema der Nichtzahlung nicht. Und ansonsten, wenn der Patient bis zur Abrechnung nicht gezahlt hat, das Ganze der Kasse in Rechnung stellen mit Kopie der schriftlichen Rechnung. Die holen sich das Geld dann vom Patienten zurück.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,


kann ich meinen Mitarbeitern die Zuzahlung für ein Rezept erlassen, wenn sie die Behandlung in der Praxis machen? Ich würde das gern tun, weiß aber nicht, wie man es dann notieren muss im Kassenbuch oder als nicht bezahlt?

Danke!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
Vor 4 Monaten
Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .
1

Gefällt mir

Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .
Gefällt mir
Antworten
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
Leni C. schrieb am 02.06.2023 12:03 Uhr:Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .
Und wie erklärst du dann den Kassendifferenz dem Finanzamt gegenüber? Dein abendliche Kassenabschluss ist somit nach GOBD nicht korrekt. 🤔
1

Gefällt mir

• Jan Herrmann
[zitat][b]Leni C. schrieb am 02.06.2023 12:03 Uhr:[/b]Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .[/zitat]Und wie erklärst du dann den Kassendifferenz dem Finanzamt gegenüber? Dein abendliche Kassenabschluss ist somit nach GOBD nicht korrekt. 🤔
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Leni C. schrieb am 02.06.2023 12:03 Uhr:Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .
Und wie erklärst du dann den Kassendifferenz dem Finanzamt gegenüber? Dein abendliche Kassenabschluss ist somit nach GOBD nicht korrekt. 🤔

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij dann muss AT als PI, die Rezeptgebühren für die MA zahlen und sie verbuchen. Denn rein theoretisch ist es ja das was AT machen möchte. Vielleicht merken auch die MA was gerade da gemacht wird.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] dann muss AT als PI, die Rezeptgebühren für die MA zahlen und sie verbuchen. Denn rein theoretisch ist es ja das was AT machen möchte. Vielleicht merken auch die MA was gerade da gemacht wird.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij dann muss AT als PI, die Rezeptgebühren für die MA zahlen und sie verbuchen. Denn rein theoretisch ist es ja das was AT machen möchte. Vielleicht merken auch die MA was gerade da gemacht wird.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@massu Das wäre eine halb-legale Möglichkeit. Aber als AG wäre ich ganz schön dumm, wenn ich aus meinem versteuertes Netto-Einkommen wieder Geld den Praxiseinnahmen zuführen würden. Dann darf ich es nochmal versteuern. 😱
1

Gefällt mir

• die neue
[mention]massu[/mention] Das wäre eine halb-legale Möglichkeit. Aber als AG wäre ich ganz schön dumm, wenn ich aus meinem versteuertes Netto-Einkommen wieder Geld den Praxiseinnahmen zuführen würden. Dann darf ich es nochmal versteuern. 😱
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Das wäre eine halb-legale Möglichkeit. Aber als AG wäre ich ganz schön dumm, wenn ich aus meinem versteuertes Netto-Einkommen wieder Geld den Praxiseinnahmen zuführen würden. Dann darf ich es nochmal versteuern. 😱

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij deshalb ist es dumm, den MA die Rezeptgebühren zu erlassen??
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] deshalb ist es dumm, den MA die Rezeptgebühren zu erlassen??
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij deshalb ist es dumm, den MA die Rezeptgebühren zu erlassen??

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@massu Nö, das wäre ein "Goodie unter der Hand". 🤪

Oder legal könnte man es als "Geldwerter Vorteil" verbuchen. Dann zahlt der AN darüber eben die Sozial- und Steuerabgaben.
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] Nö, das wäre ein "Goodie unter der Hand". 🤪 Oder legal könnte man es als "Geldwerter Vorteil" verbuchen. Dann zahlt der AN darüber eben die Sozial- und Steuerabgaben.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Nö, das wäre ein "Goodie unter der Hand". 🤪

Oder legal könnte man es als "Geldwerter Vorteil" verbuchen. Dann zahlt der AN darüber eben die Sozial- und Steuerabgaben.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Rein theoretisch mußt du die Zuzahlung im Kassenbuch als erbracht eintragen , hast dann halt das Geld nicht , mußt es aber trotzdem als Einnahme versteuern .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
Rein praktisch: nicht bezahlen lassen, nirgendwo vermerken (erst recht nicht im Kassenbuch). Buchführungstechnisch wird es dadurch bei dir NICHT als Einnahme verbucht (da die Kasse der Eigenanteil ja nicht bezahlt).innocent

Rein theoretisch könnte(!) das bei eine große Betriebsprüfung auffallen, rein praktisch ist es bei uns nicht aufgefallen. Und ja, rein praktisch hast du du dein Mitarbeiter damit etwas "unter der Hand" zukommen lassen.
1

Gefällt mir

• Janine Lang
Rein praktisch: nicht bezahlen lassen, nirgendwo vermerken (erst recht nicht im Kassenbuch). Buchführungstechnisch wird es dadurch bei dir NICHT als Einnahme verbucht (da die Kasse der Eigenanteil ja nicht bezahlt).[emoji]innocent[/emoji] Rein theoretisch könnte(!) das bei eine große Betriebsprüfung auffallen, rein praktisch ist es bei uns nicht aufgefallen. Und ja, rein praktisch hast du du dein Mitarbeiter damit etwas "unter der Hand" zukommen lassen.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Rein praktisch hatte ich mir so etwas vorgestellt 😅. Hm, aber wenn ich das andere lese, ist es scheinbar doch nicht so handhabbar
1

Gefällt mir

Rein praktisch hatte ich mir so etwas vorgestellt 😅. Hm, aber wenn ich das andere lese, ist es scheinbar doch nicht so handhabbar
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Rein praktisch hatte ich mir so etwas vorgestellt 😅. Hm, aber wenn ich das andere lese, ist es scheinbar doch nicht so handhabbar

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 4 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Keine Quittung,Kein Nachweis,oder?
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Keine Quittung,Kein Nachweis,oder?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Keine Quittung,Kein Nachweis,oder?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
Warum nicht? Du musst dir halt realisieren, dass es halt nicht so ganz koscher ist. Es sei denn, du verbuchst es beim AN als "Geldwerter Vorteil".
1

Gefällt mir

Warum nicht? Du musst dir halt realisieren, dass es halt nicht so ganz koscher ist. Es sei denn, du verbuchst es beim AN als "Geldwerter Vorteil".
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Warum nicht? Du musst dir halt realisieren, dass es halt nicht so ganz koscher ist. Es sei denn, du verbuchst es beim AN als "Geldwerter Vorteil".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wintermöwe
Vor 4 Monaten
Jetzt wäre noch interessanter, ob die erlassene Rezeptgebühr als steuerfreier Sachbezug kleiner 50 Euro gewertet werden kann. Vermutlich würde man noch ein weiteres Unternehmen benötigen, das eine Gutscheinkarte für Rezeptgebühren ausstellt, dann würde es gehen. Außer irgendwo im BMF Schreiben steht, dass der Arbeitnehmer steuerfreie Sachbezüge auf keinem Fall beim Arbeitgeber einlösen darf. Dann müsste man sich aber vermutlich auch als Handelspartner bei diesen Kartenanbietern registrieren.

Keine Angst, ich meine das nicht ernst. Aber Physiotherapie ist schon eine Disziplin, in der es darum geht, möglichst alles hochkompliziert werden zu lassen.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Jetzt wäre noch interessanter, ob die erlassene Rezeptgebühr als steuerfreier Sachbezug kleiner 50 Euro gewertet werden kann. Vermutlich würde man noch ein weiteres Unternehmen benötigen, das eine Gutscheinkarte für Rezeptgebühren ausstellt, dann würde es gehen. Außer irgendwo im BMF Schreiben steht, dass der Arbeitnehmer steuerfreie Sachbezüge auf keinem Fall beim Arbeitgeber einlösen darf. Dann müsste man sich aber vermutlich auch als Handelspartner bei diesen Kartenanbietern registrieren. Keine Angst, ich meine das nicht ernst. Aber Physiotherapie ist schon eine Disziplin, in der es darum geht, möglichst alles hochkompliziert werden zu lassen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wintermöwe schrieb:

Jetzt wäre noch interessanter, ob die erlassene Rezeptgebühr als steuerfreier Sachbezug kleiner 50 Euro gewertet werden kann. Vermutlich würde man noch ein weiteres Unternehmen benötigen, das eine Gutscheinkarte für Rezeptgebühren ausstellt, dann würde es gehen. Außer irgendwo im BMF Schreiben steht, dass der Arbeitnehmer steuerfreie Sachbezüge auf keinem Fall beim Arbeitgeber einlösen darf. Dann müsste man sich aber vermutlich auch als Handelspartner bei diesen Kartenanbietern registrieren.

Keine Angst, ich meine das nicht ernst. Aber Physiotherapie ist schon eine Disziplin, in der es darum geht, möglichst alles hochkompliziert werden zu lassen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Rein praktisch: nicht bezahlen lassen, nirgendwo vermerken (erst recht nicht im Kassenbuch). Buchführungstechnisch wird es dadurch bei dir NICHT als Einnahme verbucht (da die Kasse der Eigenanteil ja nicht bezahlt).innocent

Rein theoretisch könnte(!) das bei eine große Betriebsprüfung auffallen, rein praktisch ist es bei uns nicht aufgefallen. Und ja, rein praktisch hast du du dein Mitarbeiter damit etwas "unter der Hand" zukommen lassen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor 4 Monaten
Es gibt doch andere Möglichkeiten den MA etwas zukommen zu lassen.Tankgutschein etc.da frag den Steuerberater .
Bei uns zahlen die Ma die Zuzahlung und gut ist es und es gibt keine Buchhalterischen Probleme
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Es gibt doch andere Möglichkeiten den MA etwas zukommen zu lassen.Tankgutschein etc.da frag den Steuerberater . Bei uns zahlen die Ma die Zuzahlung und gut ist es und es gibt keine Buchhalterischen Probleme
Gefällt mir
Antworten
Alle 12 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Gutscheine gibt es schon 👍
1

Gefällt mir

Gutscheine gibt es schon 👍
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Gutscheine gibt es schon 👍

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 4 Monaten
Welche Buchhalterischen Probleme sollen denn geben?KeiineQuittung,keine Einnahme,kein Eintrag
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• karin-maria
Welche Buchhalterischen Probleme sollen denn geben?KeiineQuittung,keine Einnahme,kein Eintrag
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Welche Buchhalterischen Probleme sollen denn geben?KeiineQuittung,keine Einnahme,kein Eintrag

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
karin-maria
Vor 4 Monaten
Wo bitte ist denn hier überhaupt das Problem?
Ich kapiers nicht
1

Gefällt mir

Wo bitte ist denn hier überhaupt das Problem? Ich kapiers nicht
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



karin-maria schrieb:

Wo bitte ist denn hier überhaupt das Problem?
Ich kapiers nicht

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tinki
Vor 4 Monaten
Gibt keines.
Alphamännchen-Getue.
Schönes Wochenende.
1

Gefällt mir

Gibt keines. Alphamännchen-Getue. Schönes Wochenende.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



tinki schrieb:

Gibt keines.
Alphamännchen-Getue.
Schönes Wochenende.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 4 Monaten
@karin-maria es gibt entweder einen geldwerten Vorteil der versteuert werden muss (oder vielleicht auch nicht) oder die GKV kann kommen und feststellen, dass die Leistung für weniger-als-Maximalhonorar erbracht wurde und die Vergütung erst um die Höhe des Eigenanteils kürzen und dann vom gekürzten Vergütungssatz den Eigenanteil berechnen und abziehen:

6xKG = €25,66 Eigenanteil, €156,72 Gesamtvergütung.

Gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil wurde nicht eingezogen? Gesamtvergütung wird gekürzt auf €131,06; einzuziehender Eigenanteil €23,11.

Bei dieser grandiosen Vorlage wird natürlich (1) der Einzug des Eigenanteils geprüft und ggf. ein weiteres Mal gekürzt und/oder (2) die Masse der erbrachten Leistungen geprüft und/oder pauschal gekürzt.

Die GKVen jammern gerade wieder über die schlechte Finanzlage und schlagen vor, Leistungen zu streichen - glaub nicht, dass die nicht auch kreativ werden um Kosten zu senken. Ihr erinnert euch an "die Behandlung setzen wir komplett ab weil im Feld Indikationsschlüssel LY2A statt LY2a steht"?
1

Gefällt mir

[mention]karin-maria[/mention] es gibt entweder einen geldwerten Vorteil der versteuert werden muss (oder vielleicht auch nicht) oder die GKV kann kommen und feststellen, dass die Leistung für weniger-als-Maximalhonorar erbracht wurde und die Vergütung erst um die Höhe des Eigenanteils kürzen und dann vom gekürzten Vergütungssatz den Eigenanteil berechnen und abziehen: 6xKG = €25,66 Eigenanteil, €156,72 Gesamtvergütung. Gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil wurde nicht eingezogen? Gesamtvergütung wird gekürzt auf €131,06; einzuziehender Eigenanteil €23,11. Bei dieser grandiosen Vorlage wird natürlich (1) der Einzug des Eigenanteils geprüft und ggf. ein weiteres Mal gekürzt und/oder (2) die Masse der erbrachten Leistungen geprüft und/oder pauschal gekürzt. Die GKVen jammern gerade wieder über die schlechte Finanzlage und schlagen vor, Leistungen zu streichen - glaub nicht, dass die nicht auch kreativ werden um Kosten zu senken. Ihr erinnert euch an "die Behandlung setzen wir komplett ab weil im Feld Indikationsschlüssel LY2A statt LY2a steht"?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@karin-maria es gibt entweder einen geldwerten Vorteil der versteuert werden muss (oder vielleicht auch nicht) oder die GKV kann kommen und feststellen, dass die Leistung für weniger-als-Maximalhonorar erbracht wurde und die Vergütung erst um die Höhe des Eigenanteils kürzen und dann vom gekürzten Vergütungssatz den Eigenanteil berechnen und abziehen:

6xKG = €25,66 Eigenanteil, €156,72 Gesamtvergütung.

Gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil wurde nicht eingezogen? Gesamtvergütung wird gekürzt auf €131,06; einzuziehender Eigenanteil €23,11.

Bei dieser grandiosen Vorlage wird natürlich (1) der Einzug des Eigenanteils geprüft und ggf. ein weiteres Mal gekürzt und/oder (2) die Masse der erbrachten Leistungen geprüft und/oder pauschal gekürzt.

Die GKVen jammern gerade wieder über die schlechte Finanzlage und schlagen vor, Leistungen zu streichen - glaub nicht, dass die nicht auch kreativ werden um Kosten zu senken. Ihr erinnert euch an "die Behandlung setzen wir komplett ab weil im Feld Indikationsschlüssel LY2A statt LY2a steht"?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 4 Monaten
Unwahrscheinlich? Vielleicht.
Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja.

Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast."

Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...
1

Gefällt mir

• eim
Unwahrscheinlich? Vielleicht. Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja. Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast." Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Unwahrscheinlich? Vielleicht.
Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja.

Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast."

Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@Papa Alpaka
Papa Alpaka schrieb am 03.06.2023 08:52 Uhr:Unwahrscheinlich? Vielleicht.
Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja.

Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast."

Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...
Ja, das ist ärgerlich. Aber hier reden wir von ganz andere Summen, die - wenn überhaupt - lediglich den sozialrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Abgaben betreffen würden. Da diese Prüfungen alle 3 Jahren stattfinden, reden wir über kleinere Beträge, die nicht mit deine zu vergleichen sind (habe ich im Übrigen vor 25 Jahren so ähnlich erlebt). Und wir haben diesbezüglich schon anderweitige Erfahrungen mit Fehlern in der Lohnbuchführung gemacht. Obwohl es da um deutlich höheren Summen handelte, hielt sich die effektive Nachzahlung, trotz freiwillige Übernahme der AN-Anteile, in Grenzen.

Zu deine Ausführungen betreffend der GKV: das halte ich für ein Hirngespinnst (nichts für Ungut). Jegliche Rechtsgrundlage für deine Annahme fehlt.

Dies gesagt: Auf der Zuzahlung durch den AN verzichten und dieses nicht korrekt in der Lohnbuchführung zu vermerken, ist und bleibt nicht legal (genauso wie der AN sein Trinkgeld nicht bei seiner Steuererklärung angibt). Das muss jeder PI für sich entscheiden.
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] [zitat][b]Papa Alpaka schrieb am 03.06.2023 08:52 Uhr:[/b]Unwahrscheinlich? Vielleicht. Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja. Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast." Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...[/zitat]Ja, das ist ärgerlich. Aber hier reden wir von ganz andere Summen, die - wenn überhaupt - lediglich den sozialrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Abgaben betreffen würden. Da diese Prüfungen alle 3 Jahren stattfinden, reden wir über kleinere Beträge, die nicht mit deine zu vergleichen sind (habe ich im Übrigen vor 25 Jahren so ähnlich erlebt). Und wir haben diesbezüglich schon anderweitige Erfahrungen mit Fehlern in der Lohnbuchführung gemacht. Obwohl es da um deutlich höheren Summen handelte, hielt sich die effektive Nachzahlung, trotz freiwillige Übernahme der AN-Anteile, in Grenzen. Zu deine Ausführungen betreffend der GKV: das halte ich für ein Hirngespinnst (nichts für Ungut). Jegliche Rechtsgrundlage für deine Annahme fehlt. Dies gesagt: Auf der Zuzahlung durch den AN verzichten und dieses nicht korrekt in der Lohnbuchführung zu vermerken, ist und bleibt nicht legal (genauso wie der AN sein Trinkgeld nicht bei seiner Steuererklärung angibt). Das muss jeder PI für sich entscheiden.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Papa Alpaka
Papa Alpaka schrieb am 03.06.2023 08:52 Uhr:Unwahrscheinlich? Vielleicht.
Schmerzhaft, wenn man getroffen wird? Ja.

Ich habe mal einen fahrtenbuchhalterischen Fehler gemacht bei dem mir alle erzählt haben, dass es nicht schlimm sei. Im Effekt hat das Finanzamt mir dafür 21.000km anno 2014 gestrichen, 37.000km aus 2015 und 41.000km aus 2016 (Werte gerundet); insgesamt 99.000km die nicht zu €0,30 (Summe: €29.700) als Betriebsausgaben anerkannt sondern als zu versteuerndes Einkommen eingestuft wurden: "Hey Alpaka, du hast jetzt 14 Tage Zeit um €10.395 zu überweisen nachdem du schon €29.700 ausgegeben hast."

Dann kam noch die DRV und wollte €5.613 haben. Schwupps war eine große Lücke im Budget...
Ja, das ist ärgerlich. Aber hier reden wir von ganz andere Summen, die - wenn überhaupt - lediglich den sozialrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Abgaben betreffen würden. Da diese Prüfungen alle 3 Jahren stattfinden, reden wir über kleinere Beträge, die nicht mit deine zu vergleichen sind (habe ich im Übrigen vor 25 Jahren so ähnlich erlebt). Und wir haben diesbezüglich schon anderweitige Erfahrungen mit Fehlern in der Lohnbuchführung gemacht. Obwohl es da um deutlich höheren Summen handelte, hielt sich die effektive Nachzahlung, trotz freiwillige Übernahme der AN-Anteile, in Grenzen.

Zu deine Ausführungen betreffend der GKV: das halte ich für ein Hirngespinnst (nichts für Ungut). Jegliche Rechtsgrundlage für deine Annahme fehlt.

Dies gesagt: Auf der Zuzahlung durch den AN verzichten und dieses nicht korrekt in der Lohnbuchführung zu vermerken, ist und bleibt nicht legal (genauso wie der AN sein Trinkgeld nicht bei seiner Steuererklärung angibt). Das muss jeder PI für sich entscheiden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor 4 Monaten
@Papa Alpaka
Genauso kan es gehen oder eine Betriebsprüfung findet statt. Ich weiss gar nicht warum manche Menschen sich das Leben uns seine daraus resultierenden Konsequenzen selber schwer machen und dann dies auch noch öffentlich mitteilen tired_face
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] Genauso kan es gehen oder eine Betriebsprüfung findet statt. Ich weiss gar nicht warum manche Menschen sich das Leben uns seine daraus resultierenden Konsequenzen selber schwer machen und dann dies auch noch öffentlich mitteilen [emoji]tired_face[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

@Papa Alpaka
Genauso kan es gehen oder eine Betriebsprüfung findet statt. Ich weiss gar nicht warum manche Menschen sich das Leben uns seine daraus resultierenden Konsequenzen selber schwer machen und dann dies auch noch öffentlich mitteilen tired_face

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@eim Weil der Steuerberater gesagt hat: "Die Prüfer müssen ja auch eine Kleinigkeit finden, damit sie zufrieden sind und die Prüfung schnell beenden. Und wenn er es nicht findet, hast du Glück"? So oder so ähnlich berät der überwiegenden Mehrzahl der Steuerberatern ihre Mandantschaft. 😔
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]eim[/mention] Weil der Steuerberater gesagt hat: "Die Prüfer müssen ja auch eine Kleinigkeit finden, damit sie zufrieden sind und die Prüfung schnell beenden. Und wenn er es nicht findet, hast du Glück"? So oder so ähnlich berät der überwiegenden Mehrzahl der Steuerberatern ihre Mandantschaft. 😔
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@eim Weil der Steuerberater gesagt hat: "Die Prüfer müssen ja auch eine Kleinigkeit finden, damit sie zufrieden sind und die Prüfung schnell beenden. Und wenn er es nicht findet, hast du Glück"? So oder so ähnlich berät der überwiegenden Mehrzahl der Steuerberatern ihre Mandantschaft. 😔

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor 4 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Na, da bin ich aber froh Nicht so einen STB zu haben innocent
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Na, da bin ich aber froh Nicht so einen STB zu haben [emoji]innocent[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Na, da bin ich aber froh Nicht so einen STB zu haben innocent

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 4 Monaten
@eim Jetzt könnten wir natürlich darüber diskutieren, welcher Art von Steuerberater der Bessere ist. Aber ich bin nun mal der Auffassung, dass der überwiegenden Mehrheit der Steuerberater lediglich teuer bezahlten Buchhalter sind und der Bezeichnung "Berater" nicht verdienen. 🙈 Also lassen wir diese Diskussion lieber bleiben. 😉
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
[mention]eim[/mention] Jetzt könnten wir natürlich darüber diskutieren, welcher Art von Steuerberater der Bessere ist. Aber ich bin nun mal der Auffassung, dass der überwiegenden Mehrheit der Steuerberater lediglich teuer bezahlten Buchhalter sind und der Bezeichnung "Berater" nicht verdienen. 🙈 Also lassen wir diese Diskussion lieber bleiben. 😉
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@eim Jetzt könnten wir natürlich darüber diskutieren, welcher Art von Steuerberater der Bessere ist. Aber ich bin nun mal der Auffassung, dass der überwiegenden Mehrheit der Steuerberater lediglich teuer bezahlten Buchhalter sind und der Bezeichnung "Berater" nicht verdienen. 🙈 Also lassen wir diese Diskussion lieber bleiben. 😉

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
Vor 4 Monaten
@eim meine Buchhalterin weiß, dass sie mir tierisch auf die Nerven geht - aber: sie rechnet auf den Euro genau aus, was das Finanzamt von meinen Tätigkeiten hält. Und wie der Vorschuss festgesetzt werden wird...

...ich mag sie persönlich nicht. Ich mag ihre Tätigkeit nicht. Ist aber egal, ihre Aufgabe ist nicht mich glücklich zu machen sondern mir das Finanzamt vom Leib zu halten.
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
• eim
• die neue
[mention]eim[/mention] meine Buchhalterin weiß, dass sie mir tierisch auf die Nerven geht - aber: sie rechnet auf den Euro genau aus, was das Finanzamt von meinen Tätigkeiten hält. Und wie der Vorschuss festgesetzt werden wird... ...ich mag sie persönlich nicht. Ich mag ihre Tätigkeit nicht. Ist aber egal, ihre Aufgabe ist nicht mich glücklich zu machen sondern mir das Finanzamt vom Leib zu halten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

@eim meine Buchhalterin weiß, dass sie mir tierisch auf die Nerven geht - aber: sie rechnet auf den Euro genau aus, was das Finanzamt von meinen Tätigkeiten hält. Und wie der Vorschuss festgesetzt werden wird...

...ich mag sie persönlich nicht. Ich mag ihre Tätigkeit nicht. Ist aber egal, ihre Aufgabe ist nicht mich glücklich zu machen sondern mir das Finanzamt vom Leib zu halten.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

eim schrieb:

Es gibt doch andere Möglichkeiten den MA etwas zukommen zu lassen.Tankgutschein etc.da frag den Steuerberater .
Bei uns zahlen die Ma die Zuzahlung und gut ist es und es gibt keine Buchhalterischen Probleme

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eva
Vor 4 Monaten
welch ein Gesch... wegen 25,... € face_with_rolling_eyes
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• pt ani
• Papa Alpaka
• tinki
• Turnbruderinnin
welch ein Gesch... wegen 25,... € [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Es gibt auch Rezepte mit höherem Wert, z.B. Dauerrezepte mit über 100,- Zuzahlung
1

Gefällt mir

Es gibt auch Rezepte mit höherem Wert, z.B. Dauerrezepte mit über 100,- Zuzahlung
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es gibt auch Rezepte mit höherem Wert, z.B. Dauerrezepte mit über 100,- Zuzahlung

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Eva schrieb:

welch ein Gesch... wegen 25,... € face_with_rolling_eyes

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Turnbruderinnin
Vor 3 Monaten
30€ darfst du Deinen Mitarbeitern ohne Abzüge schenken im Jahr.
mir sollte das Trinkwasser/Mineralwasser für die Mitarbeiter mit Sozialabgaben/ Steuer belegt werden, nun bekommen eben die Patienten auch mal ein Wasser und die Mitarbeiter dürfen es heimlich trinken.
1

Gefällt mir

30€ darfst du Deinen Mitarbeitern ohne Abzüge schenken im Jahr. mir sollte das Trinkwasser/Mineralwasser für die Mitarbeiter mit Sozialabgaben/ Steuer belegt werden, nun bekommen eben die Patienten auch mal ein Wasser und die Mitarbeiter dürfen es heimlich trinken.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Monaten
Habe ich das richtig verstanden:wenn du deinen MA Trinkwasser zur Verfügung stellst dann sollst du Steuern zahlen????Wer überprüft das denn???
1

Gefällt mir

Habe ich das richtig verstanden:wenn du deinen MA Trinkwasser zur Verfügung stellst dann sollst du Steuern zahlen????Wer überprüft das denn???
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Habe ich das richtig verstanden:wenn du deinen MA Trinkwasser zur Verfügung stellst dann sollst du Steuern zahlen????Wer überprüft das denn???

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wintermöwe
Vor 3 Monaten
Im EÜR Formular gibt es die Zeile 99 „Zu betrieblichen Zwecken genutztes Trinkwasser“ und in Zeile 100 „An Mitarbeiter als Sachentnahme abgegebenes Trinkwasser“ und in Zeile 101 „Pauschalversteuertes Trinkwasser“.
Sofern die Trinkwasserabgabe an Arbeitnehmer einen Umfang von 2L je Arbeitstag nicht überschreitet, darf man das von Arbeitnehmern genutzte Trinkwasser unter Zeile 101 unter Pauschalversteuerung angeben.

Die Trinkwassernutzungsmenge ist von den Mitarbeitern täglich auf Formblatt W aufzuzeichnen und zu unterschreiben.

Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist weiter, dass es sich um einen zertifizierten Trinkwasseranbieter handelt, der in Abschnitt W des Bundesrahmenvertrags genannt ist.
4

Gefällt mir

• Eva
• Papa Alpaka
• tinki
• helga902
Im EÜR Formular gibt es die Zeile 99 „Zu betrieblichen Zwecken genutztes Trinkwasser“ und in Zeile 100 „An Mitarbeiter als Sachentnahme abgegebenes Trinkwasser“ und in Zeile 101 „Pauschalversteuertes Trinkwasser“. Sofern die Trinkwasserabgabe an Arbeitnehmer einen Umfang von 2L je Arbeitstag nicht überschreitet, darf man das von Arbeitnehmern genutzte Trinkwasser unter Zeile 101 unter Pauschalversteuerung angeben. Die Trinkwassernutzungsmenge ist von den Mitarbeitern täglich auf Formblatt W aufzuzeichnen und zu unterschreiben. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist weiter, dass es sich um einen zertifizierten Trinkwasseranbieter handelt, der in Abschnitt W des Bundesrahmenvertrags genannt ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wintermöwe schrieb:

Im EÜR Formular gibt es die Zeile 99 „Zu betrieblichen Zwecken genutztes Trinkwasser“ und in Zeile 100 „An Mitarbeiter als Sachentnahme abgegebenes Trinkwasser“ und in Zeile 101 „Pauschalversteuertes Trinkwasser“.
Sofern die Trinkwasserabgabe an Arbeitnehmer einen Umfang von 2L je Arbeitstag nicht überschreitet, darf man das von Arbeitnehmern genutzte Trinkwasser unter Zeile 101 unter Pauschalversteuerung angeben.

Die Trinkwassernutzungsmenge ist von den Mitarbeitern täglich auf Formblatt W aufzuzeichnen und zu unterschreiben.

Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist weiter, dass es sich um einen zertifizierten Trinkwasseranbieter handelt, der in Abschnitt W des Bundesrahmenvertrags genannt ist.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Wintermöwe 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
2

Gefällt mir

• die neue
• Turnbruderinnin
[mention]Wintermöwe[/mention] 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wintermöwe 🤣🤣🤣🤣🤣🤣

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Monaten
Im deutschen Finanzamtsystem könnte wirklich alles möglich sein/werden!😂😂
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Im deutschen Finanzamtsystem könnte wirklich alles möglich sein/werden!😂😂
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Im deutschen Finanzamtsystem könnte wirklich alles möglich sein/werden!😂😂

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tinki
Vor 3 Monaten
@Wintermöwe that's now not true... ok_woman
2

Gefällt mir

• Mokkatorte
• Turnbruderinnin
[mention]Wintermöwe[/mention] that's now not true... [emoji]ok_woman[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



tinki schrieb:

@Wintermöwe that's now not true... ok_woman

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor 3 Monaten
@Wintermöwe und die Doku der täglichen zugeführten Trinkmenge während der Arbeitszeit ist hoffentlich Datenschutzkonform 😂😂
6

Gefällt mir

• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• tinki
• Ahn
• Turnbruderinnin
[mention]Wintermöwe[/mention] und die Doku der täglichen zugeführten Trinkmenge während der Arbeitszeit ist hoffentlich Datenschutzkonform 😂😂
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Wintermöwe und die Doku der täglichen zugeführten Trinkmenge während der Arbeitszeit ist hoffentlich Datenschutzkonform 😂😂

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Turnbruderinnin schrieb:

30€ darfst du Deinen Mitarbeitern ohne Abzüge schenken im Jahr.
mir sollte das Trinkwasser/Mineralwasser für die Mitarbeiter mit Sozialabgaben/ Steuer belegt werden, nun bekommen eben die Patienten auch mal ein Wasser und die Mitarbeiter dürfen es heimlich trinken.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Zuzahlung Rezept Mitarbeiter erlassen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2023 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns