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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Verzugsgebühr

Neues Thema
Verzugsgebühr
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jessica Köpnick
Vor 2 Tagen
Hallo,

ich habe eine Frage, es ist leider recht häufig so, das eine Kasse nicht rechtzeitig bezahlt.
ich Mahne es dann regelkonform an.
Nur wird diese Mahnung im seltensten Fall beachtet.
Wie geht ihr da vor?

Beim Verband habe ich angefragt, helfen konnte mir da keiner wirklich, bis auf die Antwort, die Verzugsgebühr abermals abzumahnen.
es geht mir nicht um einen Tag, sondern zum Teil um Wochen.
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Hallo, ich habe eine Frage, es ist leider recht häufig so, das eine Kasse nicht rechtzeitig bezahlt. ich Mahne es dann regelkonform an. Nur wird diese Mahnung im seltensten Fall beachtet. Wie geht ihr da vor? Beim Verband habe ich angefragt, helfen konnte mir da keiner wirklich, bis auf die Antwort, die Verzugsgebühr abermals abzumahnen. es geht mir nicht um einen Tag, sondern zum Teil um Wochen.
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Papa Alpaka
Vor 2 Tagen
Nicht "anmahnen" - Zahlungsaufforderung, Hinweis auf automatischen Verzug ab Datum "heute +14 Tage", heute+15 Tage Anwalt mit Inkasso beauftragen.
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Nicht "anmahnen" - Zahlungsaufforderung, Hinweis auf automatischen Verzug ab Datum "heute +14 Tage", heute+15 Tage Anwalt mit Inkasso beauftragen.
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Papa Alpaka schrieb:

Nicht "anmahnen" - Zahlungsaufforderung, Hinweis auf automatischen Verzug ab Datum "heute +14 Tage", heute+15 Tage Anwalt mit Inkasso beauftragen.

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Körnchen
Gestern
Ich mache solche Fälle im Online-Mahnverfahren.
Link
Geht bei mir inzwischen relativ schnell, kostet ca. 36 €, die Du hoffentlich vom Schuldner wieder bekommst.
Ein einziges Mal musste ich meine Außenstände einklagen (bei der DAK), aus 116 € wurden so fast 400 €.
Ein einmaliges Schreiben mit Hinweis auf ein Mahnverfahren an die entsprechende Kasse (NICHT Rechenzentrum!) reicht völlig aus, nach Verstreichen der Frist leite ich das Mahnverfahren ein!
Viele Grüße
A. Korn
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• die neue
• Papa Alpaka
Ich mache solche Fälle im Online-Mahnverfahren. https://www.online-mahnantrag.de/ Geht bei mir inzwischen relativ schnell, kostet ca. 36 €, die Du hoffentlich vom Schuldner wieder bekommst. Ein einziges Mal musste ich meine Außenstände einklagen (bei der DAK), aus 116 € wurden so fast 400 €. Ein einmaliges Schreiben mit Hinweis auf ein Mahnverfahren an die entsprechende Kasse [b][u](NICHT Rechenzentrum!)[/u][/b] reicht völlig aus, nach Verstreichen der Frist leite ich das Mahnverfahren ein! Viele Grüße A. Korn
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Körnchen schrieb:

Ich mache solche Fälle im Online-Mahnverfahren.
Link
Geht bei mir inzwischen relativ schnell, kostet ca. 36 €, die Du hoffentlich vom Schuldner wieder bekommst.
Ein einziges Mal musste ich meine Außenstände einklagen (bei der DAK), aus 116 € wurden so fast 400 €.
Ein einmaliges Schreiben mit Hinweis auf ein Mahnverfahren an die entsprechende Kasse (NICHT Rechenzentrum!) reicht völlig aus, nach Verstreichen der Frist leite ich das Mahnverfahren ein!
Viele Grüße
A. Korn

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die neue
Gestern
was genau "mahnst" Du wie an?
Die Rechnung an sich? Oder schreibst Du eine Verzugsrechnung mit Verzugspauschale (40 €) zzgl. Verzugszinsen?
Um genau festzustellen, ob Zahlungsverzug vorliegt oder nicht, schicke ich die Abrechnungen grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben. Damit habe ich einen Nachweis der Einlieferung und ab dem Tag beginnt die 21-Tage-Frist.
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• Papa Alpaka
was genau "mahnst" Du wie an? Die Rechnung an sich? Oder schreibst Du eine Verzugsrechnung mit Verzugspauschale (40 €) zzgl. Verzugszinsen? Um genau festzustellen, ob Zahlungsverzug vorliegt oder nicht, schicke ich die Abrechnungen grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben. Damit habe ich einen Nachweis der Einlieferung und ab dem Tag beginnt die 21-Tage-Frist.
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die neue schrieb:

was genau "mahnst" Du wie an?
Die Rechnung an sich? Oder schreibst Du eine Verzugsrechnung mit Verzugspauschale (40 €) zzgl. Verzugszinsen?
Um genau festzustellen, ob Zahlungsverzug vorliegt oder nicht, schicke ich die Abrechnungen grundsätzlich per Einwurf-Einschreiben. Damit habe ich einen Nachweis der Einlieferung und ab dem Tag beginnt die 21-Tage-Frist.

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jessica Köpnick
Gestern
@die neue
Genauso mache ich es. Bei 50 % der Kassen ist das Geld am 21. Tag auf meinem Konto, bei einem Teil kommt es um den 23. Tag.

Jetzt hatte ich eine BG, die bis zu 50 Tage nicht bezahlt hat, die Verzugsrechnung wurde nicht berücksichtigt mit der Begründung, sie konnten da nichts für, sie hatten eine Systemumstellung.

Anwalt und Inkasso lohnt sich das?
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[mention]die neue[/mention] Genauso mache ich es. Bei 50 % der Kassen ist das Geld am 21. Tag auf meinem Konto, bei einem Teil kommt es um den 23. Tag. Jetzt hatte ich eine BG, die bis zu 50 Tage nicht bezahlt hat, die Verzugsrechnung wurde nicht berücksichtigt mit der Begründung, sie konnten da nichts für, sie hatten eine Systemumstellung. Anwalt und Inkasso lohnt sich das?
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jessica Köpnick schrieb:

@die neue
Genauso mache ich es. Bei 50 % der Kassen ist das Geld am 21. Tag auf meinem Konto, bei einem Teil kommt es um den 23. Tag.

Jetzt hatte ich eine BG, die bis zu 50 Tage nicht bezahlt hat, die Verzugsrechnung wurde nicht berücksichtigt mit der Begründung, sie konnten da nichts für, sie hatten eine Systemumstellung.

Anwalt und Inkasso lohnt sich das?

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die neue
Gestern
@jessica Köpnick ich hatte hier bereits mehrfach einen Vordruck meiner Verzugsrechnungen reingestellt:

Name und Anschrift der Krankenkasse (nicht Abrechnungszentrum!)

Rechnung Nr.XXX
Datum:XXX2026


IK XXXX - Rechnung XXX vom XXXX.2025 - verspätete Zahlung von XXX €, fällig am XXX2025 Zahlung am XXXX2025

Patientinnen und Patienten:
Namen und Versicherungsnummer!

Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung vonXXXX€ in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 10,27% Zinssatz für 6 Tage auf XXX € XXX €

Rechnungsbetrag XXX€


Der Betrag in Höhe von XXXX € ist fällig am "2 Wochen später"
Bei Nichtzahlung tritt am XXXXnach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer XXXXan.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
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[mention]jessica Köpnick[/mention] ich hatte hier bereits mehrfach einen Vordruck meiner Verzugsrechnungen reingestellt: Name und Anschrift der Krankenkasse (nicht Abrechnungszentrum!) Rechnung Nr.XXX Datum:XXX2026 IK XXXX - Rechnung XXX vom XXXX.2025 - verspätete Zahlung von XXX €, fällig am XXX2025 Zahlung am XXXX2025 Patientinnen und Patienten: Namen und Versicherungsnummer! Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung vonXXXX€ in Rechnung: §288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 € §288 BGB, Abs. 2: Zinsen 10,27% Zinssatz für 6 Tage auf XXX € XXX € Rechnungsbetrag XXX€ Der Betrag in Höhe von XXXX € ist fällig am "2 Wochen später" Bei Nichtzahlung tritt am XXXXnach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein. Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer XXXXan. Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG
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die neue schrieb:

@jessica Köpnick ich hatte hier bereits mehrfach einen Vordruck meiner Verzugsrechnungen reingestellt:

Name und Anschrift der Krankenkasse (nicht Abrechnungszentrum!)

Rechnung Nr.XXX
Datum:XXX2026


IK XXXX - Rechnung XXX vom XXXX.2025 - verspätete Zahlung von XXX €, fällig am XXX2025 Zahlung am XXXX2025

Patientinnen und Patienten:
Namen und Versicherungsnummer!

Lt. §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung vonXXXX€ in Rechnung:

§288 BGB, Abs. 5: Verzugspauschale 40,00 €
§288 BGB, Abs. 2: Zinsen 10,27% Zinssatz für 6 Tage auf XXX € XXX €

Rechnungsbetrag XXX€


Der Betrag in Höhe von XXXX € ist fällig am "2 Wochen später"
Bei Nichtzahlung tritt am XXXXnach §286 III BGB ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer XXXXan.

Diese Leistung ist umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 UstG

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jessica Köpnick schrieb:

Hallo,

ich habe eine Frage, es ist leider recht häufig so, das eine Kasse nicht rechtzeitig bezahlt.
ich Mahne es dann regelkonform an.
Nur wird diese Mahnung im seltensten Fall beachtet.
Wie geht ihr da vor?

Beim Verband habe ich angefragt, helfen konnte mir da keiner wirklich, bis auf die Antwort, die Verzugsgebühr abermals abzumahnen.
es geht mir nicht um einen Tag, sondern zum Teil um Wochen.

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die neue
Gestern
Die Begründung des Zahlungsverzugs kann Dir schnuppe sein! Was hast Du mit der Systemumstellung der BG zu tun? Genau gar nichts!
Die AOK hatte vor mehreren Jahren eine komplette Umstellung und haben monatelang zu spät gezahlt! Ich hab meine Verzugsrechnungen hingeschickt und sie wurden alle beglichen.

Ich würde sie kurz anrufen und klar machen, sollte das Geld nicht innerhalb 3 Tagen auf dem Konto sein, geht's ab zum Anwalt.
Spätestens dann knicken sie ein.
Die TK meinte mal sehr von oben herab"die Rechtsabteilung müsse das mal prüfen, ob mir das überhaupt zusteht" Ich noch von mehr oben herab "dann sagen Sie Ihrer Rechtsabteilung einen schönen Gruß - sollte das Geld nicht übermorgen da sein, gebe ich das Ganze an meine Rechtsabteilung. Namentlich Benjamin Alt". Am nächsten Tag war das Geld da....

Und ja - ich würde es durchziehen! Notfalls mit Anwalt/Inkasso.
Wie in anderen Threads schon mal gesagt, mach ich bei (mal) einem Tag mehr keinen Aufriss. Sollte das aber System haben und die KK regelmäßig einen Tag zu spät zahlen, gibt's auch hier die Verzugsrechnung. Beim (meistens) darauffolgenden Telefonat sage ich dann einfach (wenn die meinen, ich solle mich wegen eines Tages nicht so anstellen), "Sie stellen sich genauso an, wenn ich einen Tag zu spät abrechne. Wir haben beide denselben Vertrag unterschrieben und Sie haben sich daran genauso zu halten. wie ich. 21 Tage sind 21 Tage". Dann ist Ruhe und es wird gezahlt.
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• Evemarie Kaiser
• Papa Alpaka
Die Begründung des Zahlungsverzugs kann Dir schnuppe sein! Was hast Du mit der Systemumstellung der BG zu tun? Genau gar nichts! Die AOK hatte vor mehreren Jahren eine komplette Umstellung und haben monatelang zu spät gezahlt! Ich hab meine Verzugsrechnungen hingeschickt und sie wurden alle beglichen. Ich würde sie kurz anrufen und klar machen, sollte das Geld nicht innerhalb 3 Tagen auf dem Konto sein, geht's ab zum Anwalt. Spätestens dann knicken sie ein. Die TK meinte mal sehr von oben herab"die Rechtsabteilung müsse das mal prüfen, ob mir das überhaupt zusteht" Ich noch von mehr oben herab "dann sagen Sie Ihrer Rechtsabteilung einen schönen Gruß - sollte das Geld nicht übermorgen da sein, gebe ich das Ganze an [b]meine[/b] Rechtsabteilung. Namentlich Benjamin Alt". Am nächsten Tag war das Geld da.... Und ja - ich würde es durchziehen! Notfalls mit Anwalt/Inkasso. Wie in anderen Threads schon mal gesagt, mach ich bei (mal) einem Tag mehr keinen Aufriss. Sollte das aber System haben und die KK [b]regelmäßig [/b]einen Tag zu spät zahlen, gibt's auch hier die Verzugsrechnung. Beim (meistens) darauffolgenden Telefonat sage ich dann einfach (wenn die meinen, ich solle mich wegen eines Tages nicht so anstellen), "Sie stellen sich genauso an, wenn ich einen Tag zu spät abrechne. Wir haben beide denselben Vertrag unterschrieben und Sie haben sich daran genauso zu halten. wie ich. 21 Tage sind 21 Tage". Dann ist Ruhe und es wird gezahlt.
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jessica Köpnick
Gestern
Ich danke dir!
Ich schaue mir deinen Entwurf später in Ruhe an.
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• Papa Alpaka
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jessica Köpnick schrieb:

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GüSta
Gestern
@jessica Köpnick
unser (Rechnungs)Musterbrief zu dem Thema (bei Abrechnung mit der GKV) sieht so aus:

"Betreff
Zahlungsverzug; mein IK: ...............
Heilmittelabrechnung für............vom ........., ReNr. ............


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Rechnung mit einem Zahlbetrag von.........war unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten und einer max. 2-tägigen Überweisungsdauer spätestens fällig am …...;(vgl. dazu auch §18 Abs. 12 des Rahmenvertrags zu §125 Abs. 1 SGB V).
Weiter im Text mit
Alternative 1: Der Zahlungseingang bei mir war am ...... und erfolgte somit verspätet.
oder
Alternative 2: Einen Zahlungseingang kann ich bisher nicht festzustellen
Je nach Situation (Alternative) fortfahren mit
Unter Bezugnahme auf §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung in Rechnung:
1) Eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§288 Abs. 5 BGB)

2a) Verzugszinsen in Höhe von......€ [fälliger Betrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Verzugstage ÷ 365] - §288 Abs. 2 BGB –
2b)Verzugszinsen (§288 Abs.2 BGB); eine Berechnung und damit Bezifferung kann erst nach Eingang meiner Hauptforderung erfolgen.


Mein Forderungsbetrag in Höhe von........ist fällig am...........

Bei Nichtzahlung tritt nach §286 Abs. 3 BGB am.......ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an."

Verzugszinsrechner findest Du im Internet z. B. unter
Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins und hier in der Sparte Handelsgeschäft
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• Papa Alpaka
• Sarah Gerbert
[mention]jessica Köpnick[/mention] unser (Rechnungs)Musterbrief zu dem Thema (bei Abrechnung mit der GKV) sieht so aus: "Betreff Zahlungsverzug; mein IK: ............... Heilmittelabrechnung für............vom ........., ReNr. ............ Sehr geehrte Damen und Herren, meine Rechnung mit einem Zahlbetrag von.........war unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten und einer max. 2-tägigen Überweisungsdauer spätestens fällig am …...;(vgl. dazu auch §18 Abs. 12 des Rahmenvertrags zu §125 Abs. 1 SGB V). Weiter im Text mit Alternative 1: [i]Der Zahlungseingang bei mir war am ...... und erfolgte somit verspätet. oder Alternative 2: [i]Einen Zahlungseingang kann ich bisher nicht festzustellen Je nach Situation (Alternative) fortfahren mit Unter Bezugnahme auf §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung in Rechnung: 1) Eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§288 Abs. 5 BGB)[/i] 2a) Verzugszinsen in Höhe von......€ [fälliger Betrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Verzugstage ÷ 365] - §288 Abs. 2 BGB – 2b)Verzugszinsen (§288 Abs.2 BGB); eine Berechnung und damit Bezifferung kann erst nach Eingang meiner Hauptforderung erfolgen.[/i] Mein Forderungsbetrag in Höhe von........ist fällig am........... Bei Nichtzahlung tritt nach §286 Abs. 3 BGB am.......ohne weitere Mahnung der Verzug ein. Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an." Verzugszinsrechner findest Du im Internet z. B. unter https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/ und hier in der Sparte Handelsgeschäft
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GüSta schrieb:

@jessica Köpnick
unser (Rechnungs)Musterbrief zu dem Thema (bei Abrechnung mit der GKV) sieht so aus:

"Betreff
Zahlungsverzug; mein IK: ...............
Heilmittelabrechnung für............vom ........., ReNr. ............


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Rechnung mit einem Zahlbetrag von.........war unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten und einer max. 2-tägigen Überweisungsdauer spätestens fällig am …...;(vgl. dazu auch §18 Abs. 12 des Rahmenvertrags zu §125 Abs. 1 SGB V).
Weiter im Text mit
Alternative 1: Der Zahlungseingang bei mir war am ...... und erfolgte somit verspätet.
oder
Alternative 2: Einen Zahlungseingang kann ich bisher nicht festzustellen
Je nach Situation (Alternative) fortfahren mit
Unter Bezugnahme auf §288 BGB stelle ich Ihnen wegen verspäteter Zahlung in Rechnung:
1) Eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§288 Abs. 5 BGB)

2a) Verzugszinsen in Höhe von......€ [fälliger Betrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Verzugstage ÷ 365] - §288 Abs. 2 BGB –
2b)Verzugszinsen (§288 Abs.2 BGB); eine Berechnung und damit Bezifferung kann erst nach Eingang meiner Hauptforderung erfolgen.


Mein Forderungsbetrag in Höhe von........ist fällig am...........

Bei Nichtzahlung tritt nach §286 Abs. 3 BGB am.......ohne weitere Mahnung der Verzug ein.
Bitte geben Sie bei Überweisung die Rechnungsnummer ...... an."

Verzugszinsrechner findest Du im Internet z. B. unter
Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins und hier in der Sparte Handelsgeschäft

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GüSta
Gestern
@jessica Köpnick beim Zahlungsverzug von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verwenden wir beispielhaft folgende Textvorlage (denn lt. unserem Rahmen-Vertrag gerät der Träger entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht automatisch in Leistungsverzug, sondern erst nach einer Mahnung mit Fristsetzung):

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben meine Forderung in Höhe von 236,80 € nicht innerhalb der vertraglichen 3-Wochenfrist beglichen. Ich habe Sie daraufhin mit Schreiben vom 21.08.2024 angemahnt und unter Einräumung einer 14-tätigen Frist zur Zahlung aufgefordert. Bis heute kann ich leider keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich mache deshalb im Rahmen der bestehenden vertraglichen Rahmenvereinbarung (siehe dazu § 10) sowie der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. dazu § 41 SGB I, § 286 Abs. 2 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 288 Abs. 5 S.1 BGB bezüglich Verzugspauschale und § 288 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB bezüglich Verzugszinsen) folgende Ansprüche geltend:
1) Die Verzugspauschale in Höhe von 40 €
2) Verzugszinsen aus 236,80 € ab Fälligkeit der Forderung, d. h. unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten ab dem 21.08.2024
3) Mahnkosten (Porto) in Höhe von 0,85 €

Von der Geltendmachung von Verzugszinsen sehe ich ab, wenn die fällige Forderung incl. dem Zuschlag nach § 288 Abs. 5 BGB innerhalb der nächsten 10 Tage auf meinem Konto eingeht."
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[mention]jessica Köpnick[/mention] beim Zahlungsverzug von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verwenden wir beispielhaft folgende Textvorlage (denn lt. unserem Rahmen-Vertrag gerät der Träger entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht automatisch in Leistungsverzug, sondern erst nach einer Mahnung mit Fristsetzung): "Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Forderung in Höhe von 236,80 € nicht innerhalb der vertraglichen 3-Wochenfrist beglichen. Ich habe Sie daraufhin mit Schreiben vom 21.08.2024 angemahnt und unter Einräumung einer 14-tätigen Frist zur Zahlung aufgefordert. Bis heute kann ich leider keinen Zahlungseingang feststellen. Ich mache deshalb im Rahmen der bestehenden vertraglichen Rahmenvereinbarung (siehe dazu § 10) sowie der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. dazu § 41 SGB I, § 286 Abs. 2 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 288 Abs. 5 S.1 BGB bezüglich Verzugspauschale und § 288 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB bezüglich Verzugszinsen) folgende Ansprüche geltend: 1) Die Verzugspauschale in Höhe von 40 € 2) Verzugszinsen aus 236,80 € ab Fälligkeit der Forderung, d. h. unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten ab dem 21.08.2024 3) Mahnkosten (Porto) in Höhe von 0,85 € Von der Geltendmachung von Verzugszinsen sehe ich ab, wenn die fällige Forderung incl. dem Zuschlag nach § 288 Abs. 5 BGB innerhalb der nächsten 10 Tage auf meinem Konto eingeht."
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GüSta schrieb:

@jessica Köpnick beim Zahlungsverzug von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verwenden wir beispielhaft folgende Textvorlage (denn lt. unserem Rahmen-Vertrag gerät der Träger entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht automatisch in Leistungsverzug, sondern erst nach einer Mahnung mit Fristsetzung):

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben meine Forderung in Höhe von 236,80 € nicht innerhalb der vertraglichen 3-Wochenfrist beglichen. Ich habe Sie daraufhin mit Schreiben vom 21.08.2024 angemahnt und unter Einräumung einer 14-tätigen Frist zur Zahlung aufgefordert. Bis heute kann ich leider keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich mache deshalb im Rahmen der bestehenden vertraglichen Rahmenvereinbarung (siehe dazu § 10) sowie der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. dazu § 41 SGB I, § 286 Abs. 2 Ziff. 1 BGB i. V. m. § 288 Abs. 5 S.1 BGB bezüglich Verzugspauschale und § 288 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 BGB bezüglich Verzugszinsen) folgende Ansprüche geltend:
1) Die Verzugspauschale in Höhe von 40 €
2) Verzugszinsen aus 236,80 € ab Fälligkeit der Forderung, d. h. unter Berücksichtigung von Postlaufzeiten ab dem 21.08.2024
3) Mahnkosten (Porto) in Höhe von 0,85 €

Von der Geltendmachung von Verzugszinsen sehe ich ab, wenn die fällige Forderung incl. dem Zuschlag nach § 288 Abs. 5 BGB innerhalb der nächsten 10 Tage auf meinem Konto eingeht."

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die neue schrieb:

Die Begründung des Zahlungsverzugs kann Dir schnuppe sein! Was hast Du mit der Systemumstellung der BG zu tun? Genau gar nichts!
Die AOK hatte vor mehreren Jahren eine komplette Umstellung und haben monatelang zu spät gezahlt! Ich hab meine Verzugsrechnungen hingeschickt und sie wurden alle beglichen.

Ich würde sie kurz anrufen und klar machen, sollte das Geld nicht innerhalb 3 Tagen auf dem Konto sein, geht's ab zum Anwalt.
Spätestens dann knicken sie ein.
Die TK meinte mal sehr von oben herab"die Rechtsabteilung müsse das mal prüfen, ob mir das überhaupt zusteht" Ich noch von mehr oben herab "dann sagen Sie Ihrer Rechtsabteilung einen schönen Gruß - sollte das Geld nicht übermorgen da sein, gebe ich das Ganze an meine Rechtsabteilung. Namentlich Benjamin Alt". Am nächsten Tag war das Geld da....

Und ja - ich würde es durchziehen! Notfalls mit Anwalt/Inkasso.
Wie in anderen Threads schon mal gesagt, mach ich bei (mal) einem Tag mehr keinen Aufriss. Sollte das aber System haben und die KK regelmäßig einen Tag zu spät zahlen, gibt's auch hier die Verzugsrechnung. Beim (meistens) darauffolgenden Telefonat sage ich dann einfach (wenn die meinen, ich solle mich wegen eines Tages nicht so anstellen), "Sie stellen sich genauso an, wenn ich einen Tag zu spät abrechne. Wir haben beide denselben Vertrag unterschrieben und Sie haben sich daran genauso zu halten. wie ich. 21 Tage sind 21 Tage". Dann ist Ruhe und es wird gezahlt.



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