ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Traditi...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
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zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
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Die Asklepios Klinik St. Georg –
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Aber zu deiner Frage: ja, es geht.
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mimikri schrieb:
Woher hast du denn die Info, dass das damals nicht gegangen wäre? Das sind doch zwei getrennte Dinge.
Aber zu deiner Frage: ja, es geht.
Ich denke auch, dass damals keine Chance bestanden hätte, NICHT als scheinselbstständig zu gelten, wenn diejenige dort angestellt war.
Jetzt schon.
@Rosita Kleiner Hinweis, falls unbekannt: Mieteinnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
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pt ani schrieb:
@mimikri
Ich denke auch, dass damals keine Chance bestanden hätte, NICHT als scheinselbstständig zu gelten, wenn diejenige dort angestellt war.
Jetzt schon.
@Rosita Kleiner Hinweis, falls unbekannt: Mieteinnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
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mimikri schrieb:
@pt ani aber die Scheinselbständigkeit gilt doch nur in Abhängigkeit von der GKV, oder hab ich das so falsch im Kopf? Als HP ist man doch immer selbstständig.
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Papa Alpaka schrieb:
@mimikri "Scheinselbstständigkeit" zielt auf jegliche Beschäftigungsverhältnisse ab.
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pt ani schrieb:
@mimikri Ne, ne... Siehe Papa Alpaka
Altbekanntes Beispiel aus unserer Branche: "FM, morgen bist du um 6 in der Praxis -habe ich entschieden ohne dich zu fragen- und behandelst drei Nervpatienten auf die keiner Lust hat -habe ich entschieden- und wenn einer nicht kommt geht das als Minusstunde in dein Arbeitszeitkonto welches du gefälligst binnen zwei Wochen ausgleicht!"
So sollte es nicht sein.
Sowas gibt es auch in anderen Branchen: "Hey Maurer, morgen legst du um 7 auf der Baustelle welche ich dir anweise los aber vorher fährst du auf deine Kappe zum Baustoffhandel und besorgst Zement, den bezahlst du natürlich selbst und was du mit den Resten machst ist dein Problem. Sozialversicherung und BG Bau zahle ich natürlich nicht, das ist dein Bier."
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Papa Alpaka schrieb:
Diesmal mit etwas mehr Zeit: eine Selbstständigkeit geht mit mehr Pflichten und Risiken aber auch mehr Freiheit einher als eine nichtselbstständige Tätigkeit. Manche Arbeitgeber haben die großartige Idee, die Risiken an die Scheinselbstständigen zu übertragen ohne die Freiheit mitzugeben. Daraus entscheidet die DRV-Clearingstelle dann oft "nicht selbstständig".
Altbekanntes Beispiel aus unserer Branche: "FM, morgen bist du um 6 in der Praxis -habe ich entschieden ohne dich zu fragen- und behandelst drei Nervpatienten auf die keiner Lust hat -habe ich entschieden- und wenn einer nicht kommt geht das als Minusstunde in dein Arbeitszeitkonto welches du gefälligst binnen zwei Wochen ausgleicht!"
So sollte es nicht sein.
Sowas gibt es auch in anderen Branchen: "Hey Maurer, morgen legst du um 7 auf der Baustelle welche ich dir anweise los aber vorher fährst du auf deine Kappe zum Baustoffhandel und besorgst Zement, den bezahlst du natürlich selbst und was du mit den Resten machst ist dein Problem. Sozialversicherung und BG Bau zahle ich natürlich nicht, das ist dein Bier."
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Problem beschreiben
Rosita schrieb:
Eine ehemalige Angestellte, die jetzt im Krankenhaus arbeitet, hat den sektoralen Heilpraktiker gemacht und möchte in meiner ( ihrer ehemaligen ) Physiopraxis einen Raum für ihre Privatpatienten anmieten…. Als Mitarbeiterin von mir ging das nicht (Thema Scheinselbständigkeit…) Ist das jetzt möglich?
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JoKo28 schrieb:
Im Rahmen einer Betriebsprüfung oder im Rahmen eines Antrags auf Feststellung des Erwerbsstatus wird das ziemlich sicher als abhängig beschäftigt definiert werden wollen. In den meisten Fällen ist eine Selbständigkeit bei einer früheren abhängig beschäftigt Tätigkeit ausgeschlossen.
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JoKo28 schrieb:
Leider tut sie das trotzdem, da der FM seine Kassenrezepte nur über den PI abrechnen kann. Die DRV pickt sich die LSG Urteile raus, die aus den Vorgaben, die sich aus dem Bundesrahmenvertrag ergeben, eine Abhängigkeit sehen.
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Sarah x schrieb:
Aber oben wurde geschrieben , dass es um Privatpatienten geht und nicht GKV.
Sie war zuvor dort angestellt tätig. Allein deshalb ist es schon aussichtslos.
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JoKo28 schrieb:
@Sarah x
Sie war zuvor dort angestellt tätig. Allein deshalb ist es schon aussichtslos.
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Sarah x schrieb:
Mit einem Mietvertrag interessiert sich die DRV dafür nicht. Also, sollte das kein Problem sein.
Physiotherapeut und Heilpraktiker für Physiotherapie sind zwei unterschiedliche Berufe.
Als Physiotherapeut bist Du immer weisungsgebunden durch einen Arzt (Rezept).
Als Heilpraktiker (auch als Heilpraktiker für Physiotherapie) darfst Du frei behandeln, im Rahmen der Physiotherapie. Du bist immer selbständig (siehe Mimikri). Es bekommt jeder Pat. eine private Rechnung, die Du als Heilpraktiker immer selbst abrechnen musst, da die normale Physiopraxis das gar nicht darf. Das heißt: Du hast als Heilpraktiker mit der normalen Physiopraxis nichts zu tun und bist deswegen nicht scheinselbständig.
Das heißt auch Deine Ex Mitarbeiterin kann bei Dir Räume mieten. Für sie ist das sogar gut, da dann die räumlichen und hygienischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig (pt ani).
Die Ex Mitarbeiterin muss es aber mit Ihrem Namensschild (XY- Heilpraktiker für Physiotherapie) deutlich kennzeichnen. Das Gesundheitsamt Eures Ortes schaut auf so etwas und es ist Pflicht.
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Vielen Dank. Unter diesem Aspekt hatte ich es noch nicht gesehen. Damit ist es eine eigene Selbständigkeit und keine FM in untervermieteten Räumen, wovon ich automatisch ausgegangen bin. Bin ja selbst sekt. HP.
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JoKo28 schrieb:
Sehr guter Beitrag und Gesichtspunkt.
Vielen Dank. Unter diesem Aspekt hatte ich es noch nicht gesehen. Damit ist es eine eigene Selbständigkeit und keine FM in untervermieteten Räumen, wovon ich automatisch ausgegangen bin. Bin ja selbst sekt. HP.
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Sarah x schrieb:
@Femoro , genau so ist es.
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mimikri schrieb:
@Femoro vielen Dank für die gute Erklärung.
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Rosita schrieb:
Vielen Dank für die ausführliche Beurteilung, das ist sicher nicht nur für mich interessant 👍
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Femoro schrieb:
Ja das geht.
Physiotherapeut und Heilpraktiker für Physiotherapie sind zwei unterschiedliche Berufe.
Als Physiotherapeut bist Du immer weisungsgebunden durch einen Arzt (Rezept).
Als Heilpraktiker (auch als Heilpraktiker für Physiotherapie) darfst Du frei behandeln, im Rahmen der Physiotherapie. Du bist immer selbständig (siehe Mimikri). Es bekommt jeder Pat. eine private Rechnung, die Du als Heilpraktiker immer selbst abrechnen musst, da die normale Physiopraxis das gar nicht darf. Das heißt: Du hast als Heilpraktiker mit der normalen Physiopraxis nichts zu tun und bist deswegen nicht scheinselbständig.
Das heißt auch Deine Ex Mitarbeiterin kann bei Dir Räume mieten. Für sie ist das sogar gut, da dann die räumlichen und hygienischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig (pt ani).
Die Ex Mitarbeiterin muss es aber mit Ihrem Namensschild (XY- Heilpraktiker für Physiotherapie) deutlich kennzeichnen. Das Gesundheitsamt Eures Ortes schaut auf so etwas und es ist Pflicht.
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