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bisher habe ich eine ganz normale, kleine Physiopraxis mit 4 Mitarbeitern gehabt.
Jetzt ist es so, das ich extrem expandiere und in absehbarer Zeit in Richtung 10 Mitarbeiter und mehr gehen werde.
Ich bin jetzt, wie die meisten von uns wohl, ein Einzelunternehmer.
Gibt es einen Grund für mich, eventuell die Unternehmensform zu wechseln?
Ich frage deshalb, weil ja mit wachsender Mitarbeiterzahl auch das Risiko steigt und vielleicht ja auch mit wachsender Mitarbeiterzahl die gesetzlichen Bestimmungen sich ändern.
Z.b, besteht ab einer gewissen Größe einer Praxis die Gefahr als gewerblich eingestuft zu werden?
Oder kann ich unbedenklich weiter als Einzelunternehmen fungieren?
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holger302 schrieb:
Richtige Frage für den Steuerkundigen.
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Inche schrieb:
Wenn die 22000€ Kleinunternehmer nicht reichen macht es sin die Unternehmensform zu wechseln zu Wahl stehen GDBR ,UHG oder GmbH evtl ging noch eine Komandit Geselschaft lass dich da bitte vom Steuerbüro oder von einem externen Unternehmensberater beraten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
bisher habe ich eine ganz normale, kleine Physiopraxis mit 4 Mitarbeitern gehabt.
Jetzt ist es so, das ich extrem expandiere und in absehbarer Zeit in Richtung 10 Mitarbeiter und mehr gehen werde.
Ich bin jetzt, wie die meisten von uns wohl, ein Einzelunternehmer.
Gibt es einen Grund für mich, eventuell die Unternehmensform zu wechseln?
Ich frage deshalb, weil ja mit wachsender Mitarbeiterzahl auch das Risiko steigt und vielleicht ja auch mit wachsender Mitarbeiterzahl die gesetzlichen Bestimmungen sich ändern.
Z.b, besteht ab einer gewissen Größe einer Praxis die Gefahr als gewerblich eingestuft zu werden?
Oder kann ich unbedenklich weiter als Einzelunternehmen fungieren?
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Mus Musculus schrieb:
Diese Sicherheit bei der Haftung bezahlst du allerdings mit 15% Körperschaftsteuer.
Es sei denn es geht um sozialversicherungspflichtige Leistungen . Die greifen ins Privatvermögen , können nicht ausgeschlossen werden .
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Leni C. schrieb:
@Felix Z.
Es sei denn es geht um sozialversicherungspflichtige Leistungen . Die greifen ins Privatvermögen , können nicht ausgeschlossen werden .
Mich interessiert mehr, ob und wann man nicht mehr als freiberuflich tätig eingestuft werden könnte und ob das überhaupt ein Problem wäre.
Oder ob man dem einfach durch den Wechsel der Unternehmensform zuvor kommt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir geht es gar nicht so um die Haftung, die natürlich auch ein wichtiger Punkt ist.
Mich interessiert mehr, ob und wann man nicht mehr als freiberuflich tätig eingestuft werden könnte und ob das überhaupt ein Problem wäre.
Oder ob man dem einfach durch den Wechsel der Unternehmensform zuvor kommt?
Willst du Kurse, Fitnessbereich, Wellnessanwendungen,
anbieten? Dann sieht es anders aus .Aber diesen Bereich könntest du von der Praxis entkoppeln und gewerblich betreiben. Frag doch mal deinen Steuerberater.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer verstehe dich nicht. Solange deine MA über Rezepte (GKV, privat) arbeiten, bist du nicht gewerblich.
Willst du Kurse, Fitnessbereich, Wellnessanwendungen,
anbieten? Dann sieht es anders aus .Aber diesen Bereich könntest du von der Praxis entkoppeln und gewerblich betreiben. Frag doch mal deinen Steuerberater.
In dem Moment, dass durch viele therapeutische Mitarbeitern, welche die Mehrzahl der Leistungen erbringen, die Eigenständigkeit vom Finanzamt angezweifelt wird, kann dir die Befreiung von der Gewerbesteuer entzogen werden. Das hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun.
Das ist z. B. vor einige Jahren große Laborarztpraxen passiert, wo fast 100% der eigentliche Laborarbeit von MTAs erledigt wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nicht ganz so. Die Eigenschaft des Freiberuflers ist, dass er eigenständig Leistungen erbringt. Die Freie Berufe sind nur aufgrund dieser Tatsache von der Gewerbesteuer befreit.
In dem Moment, dass durch viele therapeutische Mitarbeitern, welche die Mehrzahl der Leistungen erbringen, die Eigenständigkeit vom Finanzamt angezweifelt wird, kann dir die Befreiung von der Gewerbesteuer entzogen werden. Das hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun.
Das ist z. B. vor einige Jahren große Laborarztpraxen passiert, wo fast 100% der eigentliche Laborarbeit von MTAs erledigt wird.
Wenn du alleine bist, kannst du dir die Gewerbesteuerfreiheit bis zu einem gewissen Grad sichern, indem du viel mehr überwachst und anordnest. Dazu musst du deine Praxisorga aber gehörig umkrempeln und es bietet dir immer noch keine absolute Sicherheit.
Andererseits: das Bezahlen von Gewerbesteuer ist auch nicht unbedingt so schlimm. Kommt u. U. auf der Hebesatz in deine Gemeinde an. Und einen Teil wird auf deinem Einkommensteuer angerechnet. Lass dich am Besten von einem versierten Steuerberater mit Erfahrung im Gesundheitswesen beraten. Wir sind übrigens im Praxisbetrieb immer noch von der Gewerbesteuer befreit.
Andere Unternehmensformen haben auch Nachteile, die Geld kosten und/oder mit einer Bilanzierungspflicht einhergehen. Daher hast unseren Steuerberater immer von einem unnötigen Wechsel abgeraten. Und, bloß keine schlafenden Hunde wecken. 🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der Wechsel der Unternehmensform nutzt dir überhaupt nicht. Wir haben 63 Angestellten (nicht alles Therapeuten😅) im Praxisbetrieb und sind immer noch eine GbR mit 4 Partner (bis zu meinem Ausscheiden 5). Dazu gibt es noch eine zweiten gewerblichen GbR mit 27 Angestellten und noch eine GmbH mit 5 Mitarbeitern.
Wenn du alleine bist, kannst du dir die Gewerbesteuerfreiheit bis zu einem gewissen Grad sichern, indem du viel mehr überwachst und anordnest. Dazu musst du deine Praxisorga aber gehörig umkrempeln und es bietet dir immer noch keine absolute Sicherheit.
Andererseits: das Bezahlen von Gewerbesteuer ist auch nicht unbedingt so schlimm. Kommt u. U. auf der Hebesatz in deine Gemeinde an. Und einen Teil wird auf deinem Einkommensteuer angerechnet. Lass dich am Besten von einem versierten Steuerberater mit Erfahrung im Gesundheitswesen beraten. Wir sind übrigens im Praxisbetrieb immer noch von der Gewerbesteuer befreit.
Andere Unternehmensformen haben auch Nachteile, die Geld kosten und/oder mit einer Bilanzierungspflicht einhergehen. Daher hast unseren Steuerberater immer von einem unnötigen Wechsel abgeraten. Und, bloß keine schlafenden Hunde wecken. 🫣
Mein Gedankengang war ähnlich deinem.
Aber es gibt natürlich das Problem, wenn man dann nachträglich als gewerblich eingestuft wird und Gewerbesteuer zahlt, die ja gegen die Einkommensteuer aufgerechnet wird, dann gilt die Aufrechnung aber wohl erst ab dem zweiten Jahr.
Sprich, du zahlst in ersten Jahr sowohl Einkommenssteuer als auch Gewerbesteuer, und das kann teuer werden.
Deshalb mein Gedanke, entweder die Unternehmensform zu wechseln, oder gleich als gewerblich eingestuft zu werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Mein Gedankengang war ähnlich deinem.
Aber es gibt natürlich das Problem, wenn man dann nachträglich als gewerblich eingestuft wird und Gewerbesteuer zahlt, die ja gegen die Einkommensteuer aufgerechnet wird, dann gilt die Aufrechnung aber wohl erst ab dem zweiten Jahr.
Sprich, du zahlst in ersten Jahr sowohl Einkommenssteuer als auch Gewerbesteuer, und das kann teuer werden.
Deshalb mein Gedanke, entweder die Unternehmensform zu wechseln, oder gleich als gewerblich eingestuft zu werden.
Wie groß ist also das Risiko nun tatsächlich? Und dafür jetzt freiwillig Gewerbesteuer zahlen? Warum solltest du das tun? Bedenke auch, daß die Kosten einer Bilanzbuchhaltung deutlich höher sind als die EÜR. Und die bist wesentlich unflexibler, z. B. bei den Privatentnahmen. Insgesamt überwiegen die Nachteile. Daher: Rede unbedingt mit einem guten Steuerberater, der sich in unserer Branche gut auskennt.
BTW: Mit der Anrechnung erst im 2. Jahr bin ich mir nicht so sicher, dass das so stimmt. Auch deswegen: Nachfragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich denke, du machst dir zu viele Gedanken. Unser Praxis existiert seit Mitte der 80er Jahre mit inzwischen mehrerer Mio. Umsatz. Noch nie ist das FA auf der Gedanke gelommen, die Gewerbesteuerfreiheit anzuzweifeln. Ich kenne bislang auch kein anderer Fall.
Wie groß ist also das Risiko nun tatsächlich? Und dafür jetzt freiwillig Gewerbesteuer zahlen? Warum solltest du das tun? Bedenke auch, daß die Kosten einer Bilanzbuchhaltung deutlich höher sind als die EÜR. Und die bist wesentlich unflexibler, z. B. bei den Privatentnahmen. Insgesamt überwiegen die Nachteile. Daher: Rede unbedingt mit einem guten Steuerberater, der sich in unserer Branche gut auskennt.
BTW: Mit der Anrechnung erst im 2. Jahr bin ich mir nicht so sicher, dass das so stimmt. Auch deswegen: Nachfragen.
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Felix Z. schrieb:
Unter der Konstellation würde Ich zur GmbH wechseln. 25.000,-€ Stammkapital dürften bei der Größe ja kein Problem darstellen. Haftung mit Privatvermögen ist anschließend ausgeschlossen.
ich hatte hier im Forum mal gelesen gehabt, dass in Hamburg ein Gericht sich damit befasst hat, Thema Gewerbesteuer bei vielen Mitarbeitern. Finanzamt wollte tatsächlich Gewerbesteuern.
Hab mal bei Google Hamburg Physio Gewerbesteuer eingegeben.
Finanzgericht Hamburg: Urteil vom 10.09.2013 – 3 K 80/13
Gewerbesteuer | Schreckgespenst Gewerbesteuer: Kennen Sie Ihr finanzielles Risiko?
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Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
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Olaf Seifert schrieb:
Ich kann das nur bestätigen, es gibt einige Praxen in Deutschland, die aufgrund vieler Mitarbeiter bereits zur Gewerbesteuer veranlagt wurden. Unklar ist dabei, was sind viele?
Rechtsprechung | Aktuelles BFH-Urteil: Gewerbesteuer droht bald auch Physiotherapeuten
Ich werde mit meinem Steuerberater sprechen, wobei der ja auch nur spekulieren kann.
Was passiert denn, wenn man als gewerblich eingestuft wird, soviel wird sich dann ja auch nicht ändern.
Die Umsatzsteuerfreiheit bleibt ja trotzdem und die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer heben sich in meinem Fall etwa auf.
Bilanzierung wäre natürlich nicht so schön, weil teuer.
Auf der anderen Seite bedeuten mehr Mitarbeiter, also Physiotherapeuten, auch mehr Umsatz und mehr Gewinn.
Oder sehe ich das falsch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Olaf Seifert
Ich werde mit meinem Steuerberater sprechen, wobei der ja auch nur spekulieren kann.
Was passiert denn, wenn man als gewerblich eingestuft wird, soviel wird sich dann ja auch nicht ändern.
Die Umsatzsteuerfreiheit bleibt ja trotzdem und die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer heben sich in meinem Fall etwa auf.
Bilanzierung wäre natürlich nicht so schön, weil teuer.
Auf der anderen Seite bedeuten mehr Mitarbeiter, also Physiotherapeuten, auch mehr Umsatz und mehr Gewinn.
Oder sehe ich das falsch
Kann natürlich sein, dass sich das durch den Fachkräftemangel auch in Steuerbüros inzwischen geändert hat.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ja, Bilanzierung ist ein teurer Spaß, und deshalb: wenn irgend möglich, frag nicht nur "Deinen" Steuerberater, sondern auch jemanden aus dem Bekannten- oder vielleicht Pat.-Kreis, die/der in der Branche tätig ist. Mich hat mal eine befreundete Steuerberaterin gewarnt, dass ihre Branche gerne zur GmbH-Gründung rät, weil sie einfach besser dran verdient.
Kann natürlich sein, dass sich das durch den Fachkräftemangel auch in Steuerbüros inzwischen geändert hat.
Das FA Hamburg hat insoweit geurteilt, dass die eigene Umsätze des PI Gewerbesteuerfrei sind. Nur die Anteilige Umsätze der MA wären Gewerbesteuerpflichtig. Was übrigens auch für Umsätze aus der Abrechnung von FM gilt. Wobei dort sogar die Umsatzsteuerpflicht droht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Offensichtlich haben bislang die FÄ das BFH-Urteil aus 2014 (was sich mit Ärzte beschäftigt hat) noch nicht mitbekommen. Sonst wäre der Aufschrei in der Branche nicht zu überhören. 🤔
Das FA Hamburg hat insoweit geurteilt, dass die eigene Umsätze des PI Gewerbesteuerfrei sind. Nur die Anteilige Umsätze der MA wären Gewerbesteuerpflichtig. Was übrigens auch für Umsätze aus der Abrechnung von FM gilt. Wobei dort sogar die Umsatzsteuerpflicht droht.
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Nickiiiii schrieb:
Hallo,
ich hatte hier im Forum mal gelesen gehabt, dass in Hamburg ein Gericht sich damit befasst hat, Thema Gewerbesteuer bei vielen Mitarbeitern. Finanzamt wollte tatsächlich Gewerbesteuern.
Hab mal bei Google Hamburg Physio Gewerbesteuer eingegeben.
Finanzgericht Hamburg: Urteil vom 10.09.2013 – 3 K 80/13
Gewerbesteuer | Schreckgespenst Gewerbesteuer: Kennen Sie Ihr finanzielles Risiko?
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