Ich suche Verstärkung für die
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Für selbstzahlerleistungen wie 10er Karte oder Gutscheine - wie viel Umsatzsteuer? 7 oder 19%? Und man liest immer von verordnungsfähigen Leistungen die dann Umsatzsteuerfrei sind - was bedeutet das? Ist der Hüft-Tepler der nur grade kein Rezept bekommt und die nächsten Einheiten KGG selber zahlt damit gemeint?
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M0nique schrieb:
Einfach mal googeln...
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
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Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn er aus medizinischen Gründen zu dir kommt und kein Rezept hat, dann darfst du ihn nicht behandeln. Es sei denn du hast den Sekt. HP. Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept.
Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
Das ganz bestimmt nicht.
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Stephan King schrieb:
"Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept."
Das ganz bestimmt nicht.
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
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eim schrieb:
@massu
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo nochmal.
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
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