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ich bräuchte mal die Hilfe von erfahrenen Therapeuten. Ich mache mich bald selbstständig und habe den sektoralen Heilpraktiker gemacht.
Jetzt beschäftige ich mit mit der Abrechnungsthematik und verschiedenen Programmen. Bei mir tun sich im Moment zwei Themen auf:
1. Die GebüH ist ja leider Gottes seit 1985 quasi nicht bearbeitet wurden, und die Beträge pro Abrechnungsposition sehr gering. Um einen normalen Stundensatz zu erreichen muss man doch eigentlich Zwangsläufig mit „analogen“ Abrechnungspositionen arbeiten, oder? (Beispielsweise A35.2 für Manualtherapeutische Behandlung der Schultergelenke etc.)
Was sind eure Erfahrungen mit der Rückerstattung von PKV und Beihilfe? Werden diese Behandlungspositionen in der Regel rückerstattet oder wird sich sehr häufig quergestellt? Ich wünsche mir für meine Patienten natürlich, dass ich es schaffe ein Rechnungssystem aufzustellen, mit dem sie nicht auf allem sitzenbleiben. Wie rechnet ihr ab? Habt ihr eine Leistungskette die in der Regel rückerstattet wird?
2. Ich kenne es bis jetzt nur so, dass für die Physio und den HP zwei verschiedene Rechnungsprogramme genutzt werden müssen. Hat Jemand Erfahrungen mit einem Programm indem man Rezepte und den HP gut abrechnen kann? Mit welchen Kosten muss ich da ungefähr rechnen?
Ich weiß es sind viele Fragen, ich danke euch vielmals für eure Hilfe! :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Community,
ich bräuchte mal die Hilfe von erfahrenen Therapeuten. Ich mache mich bald selbstständig und habe den sektoralen Heilpraktiker gemacht.
Jetzt beschäftige ich mit mit der Abrechnungsthematik und verschiedenen Programmen. Bei mir tun sich im Moment zwei Themen auf:
1. Die GebüH ist ja leider Gottes seit 1985 quasi nicht bearbeitet wurden, und die Beträge pro Abrechnungsposition sehr gering. Um einen normalen Stundensatz zu erreichen muss man doch eigentlich Zwangsläufig mit „analogen“ Abrechnungspositionen arbeiten, oder? (Beispielsweise A35.2 für Manualtherapeutische Behandlung der Schultergelenke etc.)
Was sind eure Erfahrungen mit der Rückerstattung von PKV und Beihilfe? Werden diese Behandlungspositionen in der Regel rückerstattet oder wird sich sehr häufig quergestellt? Ich wünsche mir für meine Patienten natürlich, dass ich es schaffe ein Rechnungssystem aufzustellen, mit dem sie nicht auf allem sitzenbleiben. Wie rechnet ihr ab? Habt ihr eine Leistungskette die in der Regel rückerstattet wird?
2. Ich kenne es bis jetzt nur so, dass für die Physio und den HP zwei verschiedene Rechnungsprogramme genutzt werden müssen. Hat Jemand Erfahrungen mit einem Programm indem man Rezepte und den HP gut abrechnen kann? Mit welchen Kosten muss ich da ungefähr rechnen?
Ich weiß es sind viele Fragen, ich danke euch vielmals für eure Hilfe! :)
1) Wir arbeiten fast ausschließlich mit Analogziffern. Dazu nutzen wir aber dann auch die Systematik der GebüH, z. B. wird zu jeder Behandlung auch eine Beratung in Ansatz gebracht.
Schaue doch mal, ob du dieses Buch noch im Antiquariat findest: Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) / von Karl-Fritz König
Ich weiss nicht, ob es so etwas ähnliches immer noch gibt.
2) Jeder Versicherung (und die Beihilfe) hat seine eigene Erstattungsphilosophie. Hier durchzublicken ist fast unmöglich. Das soll dir daher nicht wirklich interessieren.
3) Es gibt mehrere PVS, die auch die HP-Abrechnung anbieten. Oft als aufpreispflichtiges Modul. Da musst du dich einfach bei den verschiedenen Hersteller informieren.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank! Und die Patienten haben trotz der Analogziffern selten Probleme? Bei uns wird sich fast immer sofort beschwert, sobald ein Teil nicht übernommen wird… Ich weiß dass das eigentlich nicht meine Sorge sein sollte, trotzdem frage ich mich, ob es einen Weg gibt der für „alle gut ist“. Danke für deine Antwort!
Aber die Analogziffern sind dabei kein Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer HP-Rechnungen werden nach unserer Erfahrungen (seit 1991!) niemals zu 100% bezahlt, egal wie die Patienten versichert sind. Daher immer (!) eine unterschriebene Honorarvereinbarung mit dem Hinweis aus § 630c Abs. 3 BGB.
Aber die Analogziffern sind dabei kein Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
1) Wir arbeiten fast ausschließlich mit Analogziffern. Dazu nutzen wir aber dann auch die Systematik der GebüH, z. B. wird zu jeder Behandlung auch eine Beratung in Ansatz gebracht.
Schaue doch mal, ob du dieses Buch noch im Antiquariat findest: Kommentar zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) / von Karl-Fritz König
Ich weiss nicht, ob es so etwas ähnliches immer noch gibt.
2) Jeder Versicherung (und die Beihilfe) hat seine eigene Erstattungsphilosophie. Hier durchzublicken ist fast unmöglich. Das soll dir daher nicht wirklich interessieren.
3) Es gibt mehrere PVS, die auch die HP-Abrechnung anbieten. Oft als aufpreispflichtiges Modul. Da musst du dich einfach bei den verschiedenen Hersteller informieren.
individuelle Einstellungen möglich, Analogziffern möglich und 100% Rückerstattung der Beihilfen und je nach PKV den %-Satz ohne murren
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Wenn nicht, dann ist es doppelt gemoppelt, 2 Software-Systeme zu verwenden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Hat Soliprax eine Zulassung zur GKV-Abrechnung?
Wenn nicht, dann ist es doppelt gemoppelt, 2 Software-Systeme zu verwenden.
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ups sorry hab den letzten Satz falsch gelesen!
Ansonsten kann es dir egal sein was die Beihilfe oder andere Versicherungen des Patienten zahlen.Der Patient ist dein Kunde und der unterschreibt den Honorarvertrag in welchem auf jeden Fall stehen sollte das ER sich bei seiner Versicherung erkundigen muss und es sein kann das diese nicht alle Kosten übernimmt.
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eim schrieb:
Soliprax hat keine GKV Zulassung sondern ist ein Programmfür HP`s gemacht.Ein Programm für beide Systeme ist mir nicht bekannt.Ansonsten kannst du aber gerade für die Selbstzahlerleistungen und die Gebühziffern das Programm gut nutzen.1. ist nicht so teuer jeweils für 1 Jahr, 2. Du kannst bei den Gebühziffern auch deine eigene Preise einstellen und 3. kannst du dir das Buchhaltungsprogramm auch günstig dazu kaufen und darüber auch deine Steuererklärung machen. .Cloudsicherung und TSE gibts auch.
Ansonsten kann es dir egal sein was die Beihilfe oder andere Versicherungen des Patienten zahlen.Der Patient ist dein Kunde und der unterschreibt den Honorarvertrag in welchem auf jeden Fall stehen sollte das ER sich bei seiner Versicherung erkundigen muss und es sein kann das diese nicht alle Kosten übernimmt.
Warum sollte man dann 2 verschiedene Systeme verwenden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Natürlich gibt es PVS-Systeme die beides können. Unser PVS (TTools) ist einer davon. Theorg und adad95 können es laut deren Website auch. Wahrscheinlich noch ein paar weiteren ebenso.
Warum sollte man dann 2 verschiedene Systeme verwenden?
für uns ist Soliprax die perfekte Lösung, haben nicht ganz so viele HP Leistungen und für 10€ im Jahr macht man Nix verkehrt
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wsl aus Kostengründen. Eine Kollegin von mir hat das Modul bei Theorg, nutzt dieses aber so gut wie nie und zahlt ja trotzdem ca 13€ im Monat.
für uns ist Soliprax die perfekte Lösung, haben nicht ganz so viele HP Leistungen und für 10€ im Jahr macht man Nix verkehrt
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nun man kann 1.nicht alles wissen und 2.wird dieses Programm deutlich mehr kosten da ja generell die Physiosoftwars teurer sind
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Busquete schrieb:
Schau dir mal Soliprax an.
individuelle Einstellungen möglich, Analogziffern möglich und 100% Rückerstattung der Beihilfen und je nach PKV den %-Satz ohne murren
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