Victory A, das exklusive
Therapiezentrum im Augustinum
Stuttgart.
Wir zeichnen uns durch die
Kernleistungen Physiotherapie,
Logopädie, Ergotherapie,
Osteopathie, Personal Training und
Servicequalität aus.
Ziel ist es, allen Patienten in
einer erstklassig ausgestatteten
Praxis und in angenehmster
Atmosphäre Spaß und Erfolg bei
der Verbesserung der eigenen
Gesundheit und Leistungsfähigkeit
zu bieten.
Durch unsere Expansionspläne und
mit der Eröffnung unseres
Therapiezentrums seit Januar ...
Therapiezentrum im Augustinum
Stuttgart.
Wir zeichnen uns durch die
Kernleistungen Physiotherapie,
Logopädie, Ergotherapie,
Osteopathie, Personal Training und
Servicequalität aus.
Ziel ist es, allen Patienten in
einer erstklassig ausgestatteten
Praxis und in angenehmster
Atmosphäre Spaß und Erfolg bei
der Verbesserung der eigenen
Gesundheit und Leistungsfähigkeit
zu bieten.
Durch unsere Expansionspläne und
mit der Eröffnung unseres
Therapiezentrums seit Januar ...
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massu schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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massu schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
und- was für einen Lärm kann eine Phsyiopraxis machen, stöhnen die Leute zu laut bei der Massage ??? 😁🤔
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Ahn schrieb:
und- was für einen Lärm kann eine Phsyiopraxis machen, stöhnen die Leute zu laut bei der Massage ??? 😁🤔
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massu schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sollte sich herausstellen, dass die bauliche Substanz dies nicht zuläßt, hätte die Vermieterin ein Problem, sie könnte sich Minderungen des Mietzinses ausgesetzt sehen.
Zudem wundert mich die Aussage des Mieters im OG - es ist fast immer der Trittschall, der nach unten hin störend ist, nicht der Luftschall, der von den unteren Räumen nach oben dringt.
Leider musste ich mich auch schon mit diesem Thema rechtlich auseinandersetzen, mein Fazit zu dieser räumlichen Situation: Wohnen und gewerbliche Tätigkeit verträgt sich in den seltensten Fällen.
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PT-Surferin schrieb:
Sollte sich herausstellen, dass die bauliche Substanz dies nicht zuläßt, hätte die Vermieterin ein Problem, sie könnte sich Minderungen des Mietzinses ausgesetzt sehen.
Zudem wundert mich die Aussage des Mieters im OG - es ist fast immer der Trittschall, der nach unten hin störend ist, nicht der Luftschall, der von den unteren Räumen nach oben dringt.
Leider musste ich mich auch schon mit diesem Thema rechtlich auseinandersetzen, mein Fazit zu dieser räumlichen Situation: Wohnen und gewerbliche Tätigkeit verträgt sich in den seltensten Fällen.
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Eva schrieb:
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johanna58 schrieb:
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massu schrieb:
Für ein Nutzungsänderungsantrag ist der Bauherr (sprich: Eigentümer) tatsächlich zuständig. Dumm für dich wäre es nur, wenn dies nicht geschehen ist und das Bauamt dir ggf. den Praxisbetrieb als unzulässig untersagt. Daher sollte das im Gewerbe-Mietvertrag zu deinem eigenen Schutz aufgenommen worden sein. Welche Sicherheit hättest du sonst? Zum Beispiel wegen dein nervender Nachbar?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Für ein Nutzungsänderungsantrag ist der Bauherr (sprich: Eigentümer) tatsächlich zuständig. Dumm für dich wäre es nur, wenn dies nicht geschehen ist und das Bauamt dir ggf. den Praxisbetrieb als unzulässig untersagt. Daher sollte das im Gewerbe-Mietvertrag zu deinem eigenen Schutz aufgenommen worden sein. Welche Sicherheit hättest du sonst? Zum Beispiel wegen dein nervender Nachbar?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
MfG
JürgenK ;)
Wer das macht, ist meist Verhandlungssache. Aber gemacht werden muss es.
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pt ani schrieb:
Wer das macht, ist meist Verhandlungssache. Aber gemacht werden muss es.
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Problem beschreiben
johanna58 schrieb:
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