Das kleine und sehr kollegiale Team
der bene+ GbR freut sich auf eine
neue Kollegin, einen neuen
Kollegen. Wir brauchen Dich! Du
vermittelst unseren Teilnehmenden
des Anpassungslehrgangs das Wissen,
damit sie nach dem Lehrgang und dem
bestandenen Abschluss als
Physiotherapeuten in Deutschland
praktizieren dürfen. Du bringst
Dich also aktiv ein, den
Fachkräftemangel zu verringern.
Aufgaben angestellte/r Dozent:in
? Planung, Gestaltung und
Durchführung der Lehre in
einzelnen Modulen des Anp...
der bene+ GbR freut sich auf eine
neue Kollegin, einen neuen
Kollegen. Wir brauchen Dich! Du
vermittelst unseren Teilnehmenden
des Anpassungslehrgangs das Wissen,
damit sie nach dem Lehrgang und dem
bestandenen Abschluss als
Physiotherapeuten in Deutschland
praktizieren dürfen. Du bringst
Dich also aktiv ein, den
Fachkräftemangel zu verringern.
Aufgaben angestellte/r Dozent:in
? Planung, Gestaltung und
Durchführung der Lehre in
einzelnen Modulen des Anp...
Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?
In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.
Aber muss das im Vertrag stehen?
Schönen Tag noch!
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Hands22 schrieb:
Hallo!
Muss das Nutzungsrecht (Für Praxis) im Mietvertrag stehen? Oder reicht es aus wenn es beim Bauamt als Nutzungsrecht eingetragen ist?
In den Räumen war zuvor ein Arzt. So gesehen ist das Nutzungsrecht, auch nach Aussage des Vermieters vorhanden.
Aber muss das im Vertrag stehen?
Schönen Tag noch!
In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
Gruß von Monique
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Danke für die schnelle Antwort!
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Hands22 schrieb:
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M0nique schrieb:
Guten Morgen,
In einem gewerblichen Mietvertrag steht normalerweise eine Formulierung wie "Die Räumlichkeiten werden zur Nutzung als Phyiotherapiepraxis vermietet".
Gruß von Monique
Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).
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KGSchuller schrieb:
Wenn du dir nicht sicher bist, frage im Bauamt nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan, denn darin kann es sein, das bestimmte Gewerbe untersagt sind (und ja, diese können auch geändert werden, d.h. der Arzt war damals erlaubt, ist jetzt aber verboten...)
Dein pot. Vermieter sagt dir alles, dammit der die Bude vermietet bekommt. Wenn dir dann später der betrieb untersagt wird, ist es dein problem und nicht seines...also achtung! Es ist ein Unterschid zwischen privatrechtlichen Dingen (Nutzun der Räume als....) und verwaltungsrechtlichen Dingen (Nutzungsrecht nach LBO).
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