Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
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Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
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Bisher weiss ich:
- Anmeldung Finanzamt
- Anmeldung BG
- Berufshaftpflichtversicherung abschließen
- Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt
Die Dame vom Bauamt meinte nur, dass 2 zusätzliche Parkplätze notwendig sind und 1 Fahrradständer. Da ich aber in Deutschland bin, bin ich mir ziemlich sicher, dass es das nicht gewesen sein kann. Ich vermisse Vorgaben wie: Feuerlöscher?, Gerätewartung?, Fluchtweg? etc..
Dann habe ich dem Gewerbeamt geschrieben: Der Mitarbeiter meinte nur, dass ich es aus seiner Sicht eigentlich nur als Gewerbe anmelden müsste. Aber das muss ich ja gerade nicht, weil es ja ein freier Beruf ist (und ich keine Dinge verkaufe o.Ä.).
Dann habe ich beim Gewerbeaufsichtsamt nachgefragt und dieser Mitarbeiter meinte, dass ich mich einfach an den Vorgaben der GKV orientieren soll. Aber genau das muss ich ja bei einer Privatpraxis nicht. Deckenhöhe, Raumgröße etc. ist ja in einer Privatpraxis eben nicht vorgeschrieben, soweit ich weiss.
Überall planlose Leute, unglaublich . Hat hier jemand Ahnung?
Und... Frohe Weihnachten
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Gewerbe anmelden musst Du erst, wenn Du zu viel verkaufst (seien es Wellnessangebote, Gerätetraining oder Terrabänder...). Wenn Du das vorhast würde sich von Anfang an eine strikte Trennung lohnen (Verkauf läuft über eine andere Firma).
Vielleicht würde es sich lohnen in einem Berufsverband nachzufragen?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Spontan fielen mir dann noch die Patiententoilette (behindertengerecht) und ggf. ein seperater Eingang ein.
Gewerbe anmelden musst Du erst, wenn Du zu viel verkaufst (seien es Wellnessangebote, Gerätetraining oder Terrabänder...). Wenn Du das vorhast würde sich von Anfang an eine strikte Trennung lohnen (Verkauf läuft über eine andere Firma).
Vielleicht würde es sich lohnen in einem Berufsverband nachzufragen?
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Forumgemeinde.Ich könnte mal ein wenig Erfahrungswissen von euch gebrauchen. Ich spiele seit kurzem mit dem Gedanken eine kleine nebenberufliche Selbstständigkeit zu machen. (An 1-2 Tagen pro Woche für ca. 4 Stunden Therapien ausschließlich für Privatpatienten anbieten). Ich würde dazu einen Raum im Haus in einen Therapieraum umändern. Nun habe ich mich schon etwas belesen, komme aber bei ein paar Themen nicht weiter. Von den Ämtern bekomme ich keine korrekten Antworten, wie ich glaube.
Bisher weiss ich:
- Anmeldung Finanzamt
- Anmeldung BG
- Berufshaftpflichtversicherung abschließen
- Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt
Die Dame vom Bauamt meinte nur, dass 2 zusätzliche Parkplätze notwendig sind und 1 Fahrradständer. Da ich aber in Deutschland bin, bin ich mir ziemlich sicher, dass es das nicht gewesen sein kann. Ich vermisse Vorgaben wie: Feuerlöscher?, Gerätewartung?, Fluchtweg? etc..
Dann habe ich dem Gewerbeamt geschrieben: Der Mitarbeiter meinte nur, dass ich es aus seiner Sicht eigentlich nur als Gewerbe anmelden müsste. Aber das muss ich ja gerade nicht, weil es ja ein freier Beruf ist (und ich keine Dinge verkaufe o.Ä.).
Dann habe ich beim Gewerbeaufsichtsamt nachgefragt und dieser Mitarbeiter meinte, dass ich mich einfach an den Vorgaben der GKV orientieren soll. Aber genau das muss ich ja bei einer Privatpraxis nicht. Deckenhöhe, Raumgröße etc. ist ja in einer Privatpraxis eben nicht vorgeschrieben, soweit ich weiss.
Überall planlose Leute, unglaublich . Hat hier jemand Ahnung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja
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USpre schrieb:
Ist es dein Haus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Is auf dem Schirm, ja. Aber davor muss ich erstmal wissen, ob das überhaupt mit den anderen Bedingungen klappt bevor ich dort Bescheid gebe/anfrage.
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USpre schrieb:
Eine Genehmigung deines Arbeitgebers für eine Nebentätigkeit?
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