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Neues Thema
Mitarbeiterin schwanger
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mary-ann1103
13.03.2020 11:40
Hallo,

meine Mitarbeiterin (35 Jahre) ist in der 11. Woche schwanger. Wir arbeiten in unserer Privatpraxis ausschließlich manualtherapeutisch im Stundentakt. Ich habe selbst keine Kinder und somit keine Erfahrung, wie lange man mit dieser Arbeitsweise, arbeiten am Patienten arbeiten kann. Der Mutterschutz gilt zwar ab 6 Wochen vor Geburt, aber manipulieren und mit Kraft arbeiten, hält man doch niemals so lange durch.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bzw. welche Tipps habt ihr für mich.

Danke, Mary-Ann
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Hallo, meine Mitarbeiterin (35 Jahre) ist in der 11. Woche schwanger. Wir arbeiten in unserer Privatpraxis ausschließlich manualtherapeutisch im Stundentakt. Ich habe selbst keine Kinder und somit keine Erfahrung, wie lange man mit dieser Arbeitsweise, arbeiten am Patienten arbeiten kann. Der Mutterschutz gilt zwar ab 6 Wochen vor Geburt, aber manipulieren und mit Kraft arbeiten, hält man doch niemals so lange durch. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bzw. welche Tipps habt ihr für mich. Danke, Mary-Ann
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mary-ann1103 schrieb:

Hallo,

meine Mitarbeiterin (35 Jahre) ist in der 11. Woche schwanger. Wir arbeiten in unserer Privatpraxis ausschließlich manualtherapeutisch im Stundentakt. Ich habe selbst keine Kinder und somit keine Erfahrung, wie lange man mit dieser Arbeitsweise, arbeiten am Patienten arbeiten kann. Der Mutterschutz gilt zwar ab 6 Wochen vor Geburt, aber manipulieren und mit Kraft arbeiten, hält man doch niemals so lange durch.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht bzw. welche Tipps habt ihr für mich.

Danke, Mary-Ann

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Anke F
13.03.2020 13:01
Hallo

sehe dir die rechtlichen Pflichten (Mutterschutzgesetz) durch.
Bei meiner Reinemachefrau war mir das Risiko zu hoch, die ist ins Beschäftigungsverbot gegangen.

Gruß Anke F.
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Hallo sehe dir die rechtlichen Pflichten (Mutterschutzgesetz) durch. Bei meiner Reinemachefrau war mir das Risiko zu hoch, die ist ins Beschäftigungsverbot gegangen. Gruß Anke F.
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Inche
13.03.2020 15:36
Gefährdungsbeurteilung durchführen solltest du beim Gesundheitsamt finden.Wenn es ihr gut geht kann sie Arbeiten evtl extra Pausen planen.In der Aktuellen Lage wäre noch der Infektionsschutz zu beachten.Ansonsten durch den Gyn ein Berufsverbot erteilen lassen.
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Gefährdungsbeurteilung durchführen solltest du beim Gesundheitsamt finden.Wenn es ihr gut geht kann sie Arbeiten evtl extra Pausen planen.In der Aktuellen Lage wäre noch der Infektionsschutz zu beachten.Ansonsten durch den Gyn ein Berufsverbot erteilen lassen.
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Inche schrieb:

Gefährdungsbeurteilung durchführen solltest du beim Gesundheitsamt finden.Wenn es ihr gut geht kann sie Arbeiten evtl extra Pausen planen.In der Aktuellen Lage wäre noch der Infektionsschutz zu beachten.Ansonsten durch den Gyn ein Berufsverbot erteilen lassen.

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Anke F schrieb:

Hallo

sehe dir die rechtlichen Pflichten (Mutterschutzgesetz) durch.
Bei meiner Reinemachefrau war mir das Risiko zu hoch, die ist ins Beschäftigungsverbot gegangen.

Gruß Anke F.

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Lamaca
13.03.2020 16:22
Hallo, ich habe das alles gerade mit meiner Mitarbeiterin durch.
Du musst deine Mitarbeiterin beim Regierungspräsidium melden und eine Gefahrenbeurteilung machen. Die Formulare dazu findest du auf der Seite des Regierungspräsidiums.
Ich habe mich auch von den Sachbearbeitern beraten lassen.
Wir haben zunächst die „schweren“ Patienten auf andere verteilt und meine Mitarbeiterin konnte selbst entscheiden welche Patienten körperlich zu anstrengend für sie sind.
Solange es der Mitarbeiterin gut geht und keine dringenden Gefahren bestehen, spricht die Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot aus ( zumindest die meiner Mitarbeiterin).
Ich habe es selbst ausgesprochen und der Kasse gemeldet.
In der momentanen Lage kann es aber sein, dass die Frauenärztin es doch ausspricht.
LG
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Hallo, ich habe das alles gerade mit meiner Mitarbeiterin durch. Du musst deine Mitarbeiterin beim Regierungspräsidium melden und eine Gefahrenbeurteilung machen. Die Formulare dazu findest du auf der Seite des Regierungspräsidiums. Ich habe mich auch von den Sachbearbeitern beraten lassen. Wir haben zunächst die „schweren“ Patienten auf andere verteilt und meine Mitarbeiterin konnte selbst entscheiden welche Patienten körperlich zu anstrengend für sie sind. Solange es der Mitarbeiterin gut geht und keine dringenden Gefahren bestehen, spricht die Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot aus ( zumindest die meiner Mitarbeiterin). Ich habe es selbst ausgesprochen und der Kasse gemeldet. In der momentanen Lage kann es aber sein, dass die Frauenärztin es doch ausspricht. LG
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Lamaca schrieb:

Hallo, ich habe das alles gerade mit meiner Mitarbeiterin durch.
Du musst deine Mitarbeiterin beim Regierungspräsidium melden und eine Gefahrenbeurteilung machen. Die Formulare dazu findest du auf der Seite des Regierungspräsidiums.
Ich habe mich auch von den Sachbearbeitern beraten lassen.
Wir haben zunächst die „schweren“ Patienten auf andere verteilt und meine Mitarbeiterin konnte selbst entscheiden welche Patienten körperlich zu anstrengend für sie sind.
Solange es der Mitarbeiterin gut geht und keine dringenden Gefahren bestehen, spricht die Frauenärztin kein Beschäftigungsverbot aus ( zumindest die meiner Mitarbeiterin).
Ich habe es selbst ausgesprochen und der Kasse gemeldet.
In der momentanen Lage kann es aber sein, dass die Frauenärztin es doch ausspricht.
LG

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idefix-
13.03.2020 18:59
@ Mary-ann 1103

Deine MA wird als Heilpraktiker schon wissen, wie lange sie manipulativ arbeiten kann und möchte.
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@ Mary-ann 1103 Deine MA wird als Heilpraktiker schon wissen, wie lange sie manipulativ arbeiten kann und möchte.
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idefix- schrieb:

@ Mary-ann 1103

Deine MA wird als Heilpraktiker schon wissen, wie lange sie manipulativ arbeiten kann und möchte.

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mosaik
14.03.2020 20:03
Auch wenn mich jetzt viele als bescheuert hinstellen: meine Mitarbeiterinnen werden mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Punkt. Vor knapp zwei Wochen habe ich bei der Bezirksregierung gerade eine Mitarbeiterin dorthin geschickt.

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das Schwangerschaftsschutzgesetz sagt jedoch: keine konstanten Lasten über 5 Kilo. Mach das mal in der Physiotherapie. Des Weiteren: keine gelegentlichen Tätigkeiten über 10 kg, keine Zwangshaltungen, kein Umgang mit verkeimten Patienten/ verkeimten Materiealien ( z.Z. fast unmöglich). Erstlingsmütter schimpfen manchmal, da es ihnen zu Hause so langweilig ist, dass sie öfters zum Kaffee trinken in der Praxis vorbeischauen, aber Arbeit am Patienten wird nicht verrichtet.

Kinder sind mir zu wichtig, als dass ich das zukünftige Kind eine Mitarbeiterin auch nur im Entferntesten durch eine Arbeit bei mir gefährden möchte. Kein Patient rollt den roten Teppich aus, wenn etwas schief geht. Und auch ich kann nur Anteilnahme zeigen, den Kummer haben letztendlich die Eltern alleine zu tragen.

Gerade wo hier diskutiert wird, wie weit die Sorgfaltspflicht gegenüber anderen ausgeübt wird in Hinblick auf unsere Risikopatienten, genau dieselbe Sorgfaltspflicht übe ich meinen Mitarbeiterinnen gegenüber aus.

Viele Grüße
Monika
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Auch wenn mich jetzt viele als bescheuert hinstellen: meine Mitarbeiterinnen werden mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Punkt. Vor knapp zwei Wochen habe ich bei der Bezirksregierung gerade eine Mitarbeiterin dorthin geschickt. Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das Schwangerschaftsschutzgesetz sagt jedoch: keine konstanten Lasten über 5 Kilo. Mach das mal in der Physiotherapie. Des Weiteren: keine gelegentlichen Tätigkeiten über 10 kg, keine Zwangshaltungen, kein Umgang mit verkeimten Patienten/ verkeimten Materiealien ( z.Z. fast unmöglich). Erstlingsmütter schimpfen manchmal, da es ihnen zu Hause so langweilig ist, dass sie öfters zum Kaffee trinken in der Praxis vorbeischauen, aber Arbeit am Patienten wird nicht verrichtet. Kinder sind mir zu wichtig, als dass ich das zukünftige Kind eine Mitarbeiterin auch nur im Entferntesten durch eine Arbeit bei mir gefährden möchte. Kein Patient rollt den roten Teppich aus, wenn etwas schief geht. Und auch ich kann nur Anteilnahme zeigen, den Kummer haben letztendlich die Eltern alleine zu tragen. Gerade wo hier diskutiert wird, wie weit die Sorgfaltspflicht gegenüber anderen ausgeübt wird in Hinblick auf unsere Risikopatienten, genau dieselbe Sorgfaltspflicht übe ich meinen Mitarbeiterinnen gegenüber aus. Viele Grüße Monika
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Fuzziguzzi
19.03.2020 10:18
Da kann ich mosaik nur beipflichten, ich habe es früher ebenso gehalten.

Die die geltende Gesetzeslage kann man nur einhalten wenn der Kollegin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.

Für PI ist es kostenneutral was sicher auch ein großen Plus ist.
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Da kann ich mosaik nur beipflichten, ich habe es früher ebenso gehalten. Die die geltende Gesetzeslage kann man nur einhalten wenn der Kollegin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Für PI ist es kostenneutral was sicher auch ein großen Plus ist.
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Fuzziguzzi schrieb:

Da kann ich mosaik nur beipflichten, ich habe es früher ebenso gehalten.

Die die geltende Gesetzeslage kann man nur einhalten wenn der Kollegin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.

Für PI ist es kostenneutral was sicher auch ein großen Plus ist.

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MikeS
19.03.2020 19:51
Wie sieht es denn aktuell in der Corona-Situation aus? Wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot auszusprechen .... ? Dürfte wohl nicht standhalten oder?

MikeS
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Wie sieht es denn aktuell in der Corona-Situation aus? Wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot auszusprechen .... ? Dürfte wohl nicht standhalten oder? MikeS
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MikeS schrieb:

Wie sieht es denn aktuell in der Corona-Situation aus? Wegen der erhöhten Infektionsgefahr ein Beschäftigungsverbot auszusprechen .... ? Dürfte wohl nicht standhalten oder?

MikeS

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mosaik
19.03.2020 21:55
Begründung: Arbeit mit infizierten Patienten

Viele Grüße
Monika
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Begründung: Arbeit mit infizierten Patienten Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Begründung: Arbeit mit infizierten Patienten

Viele Grüße
Monika

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Fuzziguzzi
30.03.2020 20:53
Um so ein Beschäftigungsverbot auszusprechen braucht es die Coronagefahr nicht, da reicht schon die aktuelle Gesetzeslage.

Den Schutz den Schwangere haben kann keine normalen Praxis einhalten, deshalb ist es problemlos als AG ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

.....und die Geisel Corona kommt noch extra dazu.


Viel Glück und Gesundheit
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Um so ein Beschäftigungsverbot auszusprechen braucht es die Coronagefahr nicht, da reicht schon die aktuelle Gesetzeslage. Den Schutz den Schwangere haben kann keine normalen Praxis einhalten, deshalb ist es problemlos als AG ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. .....und die Geisel Corona kommt noch extra dazu. Viel Glück und Gesundheit
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Fuzziguzzi schrieb:

Um so ein Beschäftigungsverbot auszusprechen braucht es die Coronagefahr nicht, da reicht schon die aktuelle Gesetzeslage.

Den Schutz den Schwangere haben kann keine normalen Praxis einhalten, deshalb ist es problemlos als AG ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

.....und die Geisel Corona kommt noch extra dazu.


Viel Glück und Gesundheit

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mosaik schrieb:

Auch wenn mich jetzt viele als bescheuert hinstellen: meine Mitarbeiterinnen werden mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Punkt. Vor knapp zwei Wochen habe ich bei der Bezirksregierung gerade eine Mitarbeiterin dorthin geschickt.

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das Schwangerschaftsschutzgesetz sagt jedoch: keine konstanten Lasten über 5 Kilo. Mach das mal in der Physiotherapie. Des Weiteren: keine gelegentlichen Tätigkeiten über 10 kg, keine Zwangshaltungen, kein Umgang mit verkeimten Patienten/ verkeimten Materiealien ( z.Z. fast unmöglich). Erstlingsmütter schimpfen manchmal, da es ihnen zu Hause so langweilig ist, dass sie öfters zum Kaffee trinken in der Praxis vorbeischauen, aber Arbeit am Patienten wird nicht verrichtet.

Kinder sind mir zu wichtig, als dass ich das zukünftige Kind eine Mitarbeiterin auch nur im Entferntesten durch eine Arbeit bei mir gefährden möchte. Kein Patient rollt den roten Teppich aus, wenn etwas schief geht. Und auch ich kann nur Anteilnahme zeigen, den Kummer haben letztendlich die Eltern alleine zu tragen.

Gerade wo hier diskutiert wird, wie weit die Sorgfaltspflicht gegenüber anderen ausgeübt wird in Hinblick auf unsere Risikopatienten, genau dieselbe Sorgfaltspflicht übe ich meinen Mitarbeiterinnen gegenüber aus.

Viele Grüße
Monika



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