Der Schwerpunkt liegt auf der
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
klaren Strukturen und
verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
klaren Strukturen und
verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
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Schippi schrieb:
Anwalt suchen,wir sind keine Rechtsberatung!
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
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GüSta schrieb:
"Kündigung"
Als Ehefrau (Scheidung/Trennung) oder als Arbeitnehmerin?
- Als Ehefrau - siehe Kommentar Schippi
- Wenn als Arbeitnehmerin
regulär (also rentenbeitragspflichtig) oder als Geringverdienerin/Minijoberin (mit oder ohne Rentenbeitrag - siehe dazu Wahlrecht)?
falls regulär, Anspruch auf Alg bei Erfüllung der gesetzlichen Anwartschaftszeit und darüber rentenversichert.
Falls nicht regulär und als Minijoberin nicht pflichtversichert (siehe Wahlrecht), dürfte es nach der Kündigung mit einer freiwilligen Weiterversicherung schlecht aussehen.
Zu Fragen der möglichen freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenkasse sollte sich Anonymus dort - i. d. R. von sehr kompetentem Personal - beraten lassen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Wegen Probleme meiner Ehefrau möchte ich Sie kündigen.
Muss man da in die gesetzliche Rentenkasse selbst einzahlen?
Oder wie geht man da am besten vor?
Welche Vor und Nachteile habe ich?
Kenn mich leider da nicht so aus.
Über Antworten würde ich mich freuen..
Danke mfg
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