physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Wir suchen zum 01.03.2026 (oder
später) eine dauerhafte
Verstärkung für die Physio
Sendling:

Physiotherapeut/in (m/w/d) in Teil-
oder Vollzeit (15–38 Std.)
auch als leitender Physiotherapeut
möglich

Du möchtest eigenverantwortlich
arbeiten, dich fachlich
weiterentwickeln und dabei fair
bezahlt werden? Dann bist du bei
uns genau richtig!

Das erwartet dich bei uns:

- Attraktive Vergütung: 30 € pro
Stunde – deutlich über dem
Branchendurchschnitt
- Unbefristete Festanstell...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Hygieneplan mobile Physiotherapie

Neues Thema
Hygieneplan mobile Physiotherapie
Es gibt 13 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
Hallo. Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden. Ist jemand von euch selbständiger mobiler Physio und kann mir dabei helfen?
LG 👋
1

Gefällt mir

Hallo. Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden. Ist jemand von euch selbständiger mobiler Physio und kann mir dabei helfen? LG 👋
Gefällt mir
Antworten
Alle 12 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer Da mobile PT-Praxen laut Gesetz erst gar nicht existieren dürfen (Verbot des Heilens im Umherziehen), gibt es logischerweise dafür auch keine Vorschriften.
7

Gefällt mir

• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Inche
• Kalle1
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Da mobile PT-Praxen laut Gesetz erst gar nicht existieren dürfen (Verbot des Heilens im Umherziehen), gibt es logischerweise dafür auch keine Vorschriften.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Da mobile PT-Praxen laut Gesetz erst gar nicht existieren dürfen (Verbot des Heilens im Umherziehen), gibt es logischerweise dafür auch keine Vorschriften.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij

Nein, diese Aussage ist so nicht korrekt.

❌ „Mobile PT-Praxen dürfen laut Gesetz nicht existieren“
Das stimmt so nicht.
Richtig ist:
Es gibt das Verbot des Heilens im Umherziehen (aus der Gewerbeordnung).
Dieses richtet sich historisch gegen wandernde Heiler ohne festen Sitz
(z. B. Jahrmarkt-Heiler, die ohne Zulassung Behandlungen anbieten).
➡️ Das betrifft aber NICHT staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen.
Physiotherapeuten:
sind anerkannte Heilmittelerbringer
dürfen auf ärztliche Verordnung behandeln
dürfen regelmäßig Hausbesuche machen
dürfen auch ohne feste Praxisräume mobil arbeiten
Das ist völlig legal und gängige Praxis.

❌ „Deshalb gibt es dafür keine Vorschriften“
Auch das ist falsch.
Gerade weil mobile Physiotherapie erlaubt ist, gibt es sehr wohl Vorschriften:
Es gelten z. B.:
✔ Heilmittelrichtlinien
✔ Berufsrecht
✔ Hygienestandards
✔ DSGVO
✔ Dokumentationspflicht
✔ Abrechnungsvorschriften (GKV/Privat)
✔ Hausbesuchszuschläge geregelt
✔ Haftpflichtpflicht
Also: Es gibt klare Regeln.

Korrekte Formulierung wäre z. B.:
Mobile Physiotherapie ist erlaubt.
Das Verbot des Heilens im Umherziehen gilt nicht für staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen.
Für mobile Physiotherapie gelten die gleichen berufsrechtlichen und hygienischen Vorschriften wie für stationäre Praxen.
Fazit
Die Aussage ist: ❌ rechtlich falsch
❌ irreführend
❌ vermischt alte Gesetze mit moderner Berufspraxis
Die Arbeit im mobilen Konzept ist vollkommen legal 💪
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Nein, diese Aussage ist so nicht korrekt. ❌ „Mobile PT-Praxen dürfen laut Gesetz nicht existieren“ Das stimmt so nicht. Richtig ist: Es gibt das Verbot des Heilens im Umherziehen (aus der Gewerbeordnung). Dieses richtet sich historisch gegen wandernde Heiler ohne festen Sitz (z. B. Jahrmarkt-Heiler, die ohne Zulassung Behandlungen anbieten). ➡️ Das betrifft aber NICHT staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen. Physiotherapeuten: sind anerkannte Heilmittelerbringer dürfen auf ärztliche Verordnung behandeln dürfen regelmäßig Hausbesuche machen dürfen auch ohne feste Praxisräume mobil arbeiten Das ist völlig legal und gängige Praxis. ❌ „Deshalb gibt es dafür keine Vorschriften“ Auch das ist falsch. Gerade weil mobile Physiotherapie erlaubt ist, gibt es sehr wohl Vorschriften: Es gelten z. B.: ✔ Heilmittelrichtlinien ✔ Berufsrecht ✔ Hygienestandards ✔ DSGVO ✔ Dokumentationspflicht ✔ Abrechnungsvorschriften (GKV/Privat) ✔ Hausbesuchszuschläge geregelt ✔ Haftpflichtpflicht Also: Es gibt klare Regeln. Korrekte Formulierung wäre z. B.: Mobile Physiotherapie ist erlaubt. Das Verbot des Heilens im Umherziehen gilt nicht für staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen. Für mobile Physiotherapie gelten die gleichen berufsrechtlichen und hygienischen Vorschriften wie für stationäre Praxen. Fazit Die Aussage ist: ❌ rechtlich falsch ❌ irreführend ❌ vermischt alte Gesetze mit moderner Berufspraxis Die Arbeit im mobilen Konzept ist vollkommen legal 💪
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij

Nein, diese Aussage ist so nicht korrekt.

❌ „Mobile PT-Praxen dürfen laut Gesetz nicht existieren“
Das stimmt so nicht.
Richtig ist:
Es gibt das Verbot des Heilens im Umherziehen (aus der Gewerbeordnung).
Dieses richtet sich historisch gegen wandernde Heiler ohne festen Sitz
(z. B. Jahrmarkt-Heiler, die ohne Zulassung Behandlungen anbieten).
➡️ Das betrifft aber NICHT staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen.
Physiotherapeuten:
sind anerkannte Heilmittelerbringer
dürfen auf ärztliche Verordnung behandeln
dürfen regelmäßig Hausbesuche machen
dürfen auch ohne feste Praxisräume mobil arbeiten
Das ist völlig legal und gängige Praxis.

❌ „Deshalb gibt es dafür keine Vorschriften“
Auch das ist falsch.
Gerade weil mobile Physiotherapie erlaubt ist, gibt es sehr wohl Vorschriften:
Es gelten z. B.:
✔ Heilmittelrichtlinien
✔ Berufsrecht
✔ Hygienestandards
✔ DSGVO
✔ Dokumentationspflicht
✔ Abrechnungsvorschriften (GKV/Privat)
✔ Hausbesuchszuschläge geregelt
✔ Haftpflichtpflicht
Also: Es gibt klare Regeln.

Korrekte Formulierung wäre z. B.:
Mobile Physiotherapie ist erlaubt.
Das Verbot des Heilens im Umherziehen gilt nicht für staatlich anerkannte Physiotherapeuten, die gezielt Hausbesuche durchführen.
Für mobile Physiotherapie gelten die gleichen berufsrechtlichen und hygienischen Vorschriften wie für stationäre Praxen.
Fazit
Die Aussage ist: ❌ rechtlich falsch
❌ irreführend
❌ vermischt alte Gesetze mit moderner Berufspraxis
Die Arbeit im mobilen Konzept ist vollkommen legal 💪

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer Mmm, das war mal wieder der typische halluzinierende KI-Papagei. 😬 Im Übrigen stammt das Verbot nicht aus der Gewerbeordnung, sondern aus § 5a HP-Gesetz.

Um Hausbesuche zur Lasten der GKV, BG u. ä. durchführen zu können, braucht es zwingend zugelassene Praxisräume (siehe Rahmenverträge). Ohne eigene Praxisräume existiert eine sog. Mobile PT-Praxis somit dort nicht. Auch hier liegt deine KI daneben. Erst recht ist es keine gängige Praxis.

Für der Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung durch Physiotherapeuten muss nach der laufenden BVG-Rechtssprechung zwingend eine (zumindest sektorale) HP-Zulassung vorliegen. Dann gilt § 5a HPG erst recht.

Im Endeffekt bleibt es also ausschließlich bei HB für Patienten mit Privatverordnung (mit dem zunehmenden Risiko, dass immer mehr PKVn inzwischen zur Erstattung auch das Vorhandensein einer Praxis nach GKV-Standards verlangen). Oder für reine Wellness-Dienstleistungen. 😉 Auch dafür wirdst du aber keine spezifische Hygienestandards finden, sonst hätte dein KI-Papagei dir das schon genannt.

Du musst somit für dein fragliches Konstrukt wohl dein eigener Hirnschmalz einsetzen und dir selbst was zurecht basteln. 🤯

BTW, eine Petition zur rechtlichen Zulassung / das Ermöglichen von mobilen HB-Praxen ist gerade vom Petitionsausschuss des Bundestags abgeschmettert worden. Auch das zeigt, dass dieses Konstrukt rechtlich nicht existieren soll und darf. 💪 Link
16

Gefällt mir

• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• limone
• Leni C.
• Nullahnung
• kalliope
• eim
• stefann34
• die neue
• Michael Woelky
• Papa Alpaka
• Jeverland
• von Anne
• Kalle1
• Gernot Wiedemann
• trmbm
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Mmm, das war mal wieder der typische halluzinierende KI-Papagei. 😬 Im Übrigen stammt das Verbot nicht aus der Gewerbeordnung, sondern aus § 5a HP-Gesetz. Um Hausbesuche zur Lasten der GKV, BG u. ä. durchführen zu können, braucht es zwingend zugelassene Praxisräume (siehe Rahmenverträge). Ohne eigene Praxisräume existiert eine sog. Mobile PT-Praxis somit dort nicht. Auch hier liegt deine KI daneben. Erst recht ist es keine gängige Praxis. Für der Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung durch Physiotherapeuten muss nach der laufenden BVG-Rechtssprechung zwingend eine (zumindest sektorale) HP-Zulassung vorliegen. Dann gilt § 5a HPG erst recht. Im Endeffekt bleibt es also ausschließlich bei HB für Patienten mit Privatverordnung (mit dem zunehmenden Risiko, dass immer mehr PKVn inzwischen zur Erstattung auch das Vorhandensein einer Praxis nach GKV-Standards verlangen). Oder für reine Wellness-Dienstleistungen. 😉 Auch dafür wirdst du aber keine spezifische Hygienestandards finden, sonst hätte dein KI-Papagei dir das schon genannt. Du musst somit für dein fragliches Konstrukt wohl dein eigener Hirnschmalz einsetzen und dir selbst was zurecht basteln. 🤯 BTW, eine Petition zur rechtlichen Zulassung / das Ermöglichen von mobilen HB-Praxen ist gerade vom Petitionsausschuss des Bundestags abgeschmettert worden. Auch das zeigt, dass dieses Konstrukt rechtlich nicht existieren soll und darf. 💪 https://physiotherapeuten.de/news/2026/01/ohne-praxis-kein-hausbesuch/
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Mmm, das war mal wieder der typische halluzinierende KI-Papagei. 😬 Im Übrigen stammt das Verbot nicht aus der Gewerbeordnung, sondern aus § 5a HP-Gesetz.

Um Hausbesuche zur Lasten der GKV, BG u. ä. durchführen zu können, braucht es zwingend zugelassene Praxisräume (siehe Rahmenverträge). Ohne eigene Praxisräume existiert eine sog. Mobile PT-Praxis somit dort nicht. Auch hier liegt deine KI daneben. Erst recht ist es keine gängige Praxis.

Für der Behandlung von Patienten ohne ärztliche Verordnung durch Physiotherapeuten muss nach der laufenden BVG-Rechtssprechung zwingend eine (zumindest sektorale) HP-Zulassung vorliegen. Dann gilt § 5a HPG erst recht.

Im Endeffekt bleibt es also ausschließlich bei HB für Patienten mit Privatverordnung (mit dem zunehmenden Risiko, dass immer mehr PKVn inzwischen zur Erstattung auch das Vorhandensein einer Praxis nach GKV-Standards verlangen). Oder für reine Wellness-Dienstleistungen. 😉 Auch dafür wirdst du aber keine spezifische Hygienestandards finden, sonst hätte dein KI-Papagei dir das schon genannt.

Du musst somit für dein fragliches Konstrukt wohl dein eigener Hirnschmalz einsetzen und dir selbst was zurecht basteln. 🤯

BTW, eine Petition zur rechtlichen Zulassung / das Ermöglichen von mobilen HB-Praxen ist gerade vom Petitionsausschuss des Bundestags abgeschmettert worden. Auch das zeigt, dass dieses Konstrukt rechtlich nicht existieren soll und darf. 💪 Link

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Ein Teil Ihrer rechtlichen Hinweise ist korrekt und war mir inhaltlich bereits bekannt. Das ändert jedoch nichts an meinem eigentlichen Anliegen.
Meine ursprüngliche Frage bezog sich konkret auf einen Hygieneplan für mobile Behandlungen – nicht auf die grundsätzliche juristische Bewertung von Kassenzulassung, Petition oder Heilpraktikerrecht.
Darauf sind Sie leider in keiner Weise eingegangen.
Damit wurde mein eigentliches Problem nicht gelöst.
Unabhängig von Abrechnungsformen oder rechtlichen Konstrukten gilt: Auch bei Privat- und Selbstzahlerleistungen besteht selbstverständlich eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Hygiene.
Genau dafür habe ich um Unterstützung gebeten.
Ihre Antwort mag fachlich gemeint sein, ist aber in Ton und Wortwahl unnötig abwertend.
Ich bitte Sie, sich zu überlegen, wie Sie mit Menschen kommunizieren, insbesondere in fachlichen Diskussionen.
Sachliche Korrekturen sind willkommen – persönliche Spitzen und Herabwürdigungen nicht.
Wenn Sie fachlich etwas zum Thema Hygienestandards bei mobiler Therapie beitragen möchten, gerne.
Alles andere hilft weder mir noch der Diskussion weiter.
1

Gefällt mir

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ein Teil Ihrer rechtlichen Hinweise ist korrekt und war mir inhaltlich bereits bekannt. Das ändert jedoch nichts an meinem eigentlichen Anliegen. Meine ursprüngliche Frage bezog sich konkret auf einen Hygieneplan für mobile Behandlungen – nicht auf die grundsätzliche juristische Bewertung von Kassenzulassung, Petition oder Heilpraktikerrecht. Darauf sind Sie leider in keiner Weise eingegangen. Damit wurde mein eigentliches Problem nicht gelöst. Unabhängig von Abrechnungsformen oder rechtlichen Konstrukten gilt: Auch bei Privat- und Selbstzahlerleistungen besteht selbstverständlich eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Hygiene. Genau dafür habe ich um Unterstützung gebeten. Ihre Antwort mag fachlich gemeint sein, ist aber in Ton und Wortwahl unnötig abwertend. Ich bitte Sie, sich zu überlegen, wie Sie mit Menschen kommunizieren, insbesondere in fachlichen Diskussionen. Sachliche Korrekturen sind willkommen – persönliche Spitzen und Herabwürdigungen nicht. Wenn Sie fachlich etwas zum Thema Hygienestandards bei mobiler Therapie beitragen möchten, gerne. Alles andere hilft weder mir noch der Diskussion weiter.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Ein Teil Ihrer rechtlichen Hinweise ist korrekt und war mir inhaltlich bereits bekannt. Das ändert jedoch nichts an meinem eigentlichen Anliegen.
Meine ursprüngliche Frage bezog sich konkret auf einen Hygieneplan für mobile Behandlungen – nicht auf die grundsätzliche juristische Bewertung von Kassenzulassung, Petition oder Heilpraktikerrecht.
Darauf sind Sie leider in keiner Weise eingegangen.
Damit wurde mein eigentliches Problem nicht gelöst.
Unabhängig von Abrechnungsformen oder rechtlichen Konstrukten gilt: Auch bei Privat- und Selbstzahlerleistungen besteht selbstverständlich eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf Hygiene.
Genau dafür habe ich um Unterstützung gebeten.
Ihre Antwort mag fachlich gemeint sein, ist aber in Ton und Wortwahl unnötig abwertend.
Ich bitte Sie, sich zu überlegen, wie Sie mit Menschen kommunizieren, insbesondere in fachlichen Diskussionen.
Sachliche Korrekturen sind willkommen – persönliche Spitzen und Herabwürdigungen nicht.
Wenn Sie fachlich etwas zum Thema Hygienestandards bei mobiler Therapie beitragen möchten, gerne.
Alles andere hilft weder mir noch der Diskussion weiter.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer Du hast nicht nach ambulante Behandlungen/Therapie gefragt, sondern nach mobile Physiotherapiepraxen.🥴
Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden
Und, wie bereits 2x gesagt, dazu wirst du im Netz aus den genannten Gründen nichts finden.

Da brauchst du dann nicht so eingeschnappt zu reagieren, wenn ich exakt zu deine Fragestellung antworte. Ansonsten hättest du deine Frage anders formulieren sollen. Im Übrigen, beim Tonfall mal im Spiegel schauen. Oder wie glaubst du das deine KI-formulierte Antwort rüber kommt? Oder dein Siezen?

Hygienestandards-/pläne für zugelassenen PT-Praxen existieren und sind somit auch bei HB weitestgehend anwendbar. Dafür reicht eine 10-Sekunden-Google-Suche (ohne ein stochastic parrot zu nutzen) um die im Netz zu finden.
8

Gefällt mir

• stef21
• limone
• Leni C.
• eim
• springlukas
• Alex Moro
• Kalle1
• trmbm
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du hast nicht nach ambulante Behandlungen/Therapie gefragt, sondern nach [b] mobile Physiotherapiepraxen[/b].🥴 [zitat]Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden[/zitat] Und, wie bereits 2x gesagt, dazu wirst du im Netz aus den genannten Gründen nichts finden. Da brauchst du dann nicht so eingeschnappt zu reagieren, wenn ich exakt zu deine Fragestellung antworte. Ansonsten hättest du deine Frage anders formulieren sollen. Im Übrigen, beim Tonfall mal im Spiegel schauen. Oder wie glaubst du das deine KI-formulierte Antwort rüber kommt? Oder dein Siezen? Hygienestandards-/pläne für zugelassenen PT-Praxen existieren und sind somit auch bei HB weitestgehend anwendbar. Dafür reicht eine 10-Sekunden-Google-Suche (ohne ein stochastic parrot zu nutzen) um die im Netz zu finden.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du hast nicht nach ambulante Behandlungen/Therapie gefragt, sondern nach mobile Physiotherapiepraxen.🥴
Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden
Und, wie bereits 2x gesagt, dazu wirst du im Netz aus den genannten Gründen nichts finden.

Da brauchst du dann nicht so eingeschnappt zu reagieren, wenn ich exakt zu deine Fragestellung antworte. Ansonsten hättest du deine Frage anders formulieren sollen. Im Übrigen, beim Tonfall mal im Spiegel schauen. Oder wie glaubst du das deine KI-formulierte Antwort rüber kommt? Oder dein Siezen?

Hygienestandards-/pläne für zugelassenen PT-Praxen existieren und sind somit auch bei HB weitestgehend anwendbar. Dafür reicht eine 10-Sekunden-Google-Suche (ohne ein stochastic parrot zu nutzen) um die im Netz zu finden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer was bist du denn für ein Komiker?Du erhältst hier eine fachliche Antwort und bist nicht zufrieden,dann lock dich hier aus und suche weiterhin Antworten im Internet oder wenn man Ahnung hat ,dann fragt man zb bei der BG nach
10

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• limone
• Leni C.
• Nullahnung
• stefann34
• die neue
• Jeverland
• trmbm
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] was bist du denn für ein Komiker?Du erhältst hier eine fachliche Antwort und bist nicht zufrieden,dann lock dich hier aus und suche weiterhin Antworten im Internet oder wenn man Ahnung hat ,dann fragt man zb bei der BG nach
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Anonymer Teilnehmer was bist du denn für ein Komiker?Du erhältst hier eine fachliche Antwort und bist nicht zufrieden,dann lock dich hier aus und suche weiterhin Antworten im Internet oder wenn man Ahnung hat ,dann fragt man zb bei der BG nach

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
Liest sich wie eine KI, die sich hier rumtestet.
1

Gefällt mir

Liest sich wie eine KI, die sich hier rumtestet.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

Liest sich wie eine KI, die sich hier rumtestet.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Sarah Gerbert Mmm, glaube eher, dass AT eine KI nutzt für seine Suche. Und jeder, halbwegs informierter Mensch, könnte inzwischen über die Nachteile/Probleme der KI-Nutzung Bescheid wissen.
5

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• limone
• eim
• Kalle1
• trmbm
[mention]Sarah Gerbert[/mention] Mmm, glaube eher, dass AT eine KI nutzt für seine Suche. Und jeder, halbwegs informierter Mensch, könnte inzwischen über die Nachteile/Probleme der KI-Nutzung Bescheid wissen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sarah Gerbert Mmm, glaube eher, dass AT eine KI nutzt für seine Suche. Und jeder, halbwegs informierter Mensch, könnte inzwischen über die Nachteile/Probleme der KI-Nutzung Bescheid wissen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij da könntest du recht haben.
Aber die fanatische Gläubigkeit von AT daran ist schon beängstigend (blöd).
Und noch beängstigender fand ich neulich den Bericht über "spontane Bösartigkeit" bei Chatgpt.
Man weiß weder warum, noch, wie das im Endeffekt durch welche Quellen und Verknüpfungen überhaupt zustande kam. Gruselig.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] da könntest du recht haben. Aber die fanatische Gläubigkeit von AT daran ist schon beängstigend (blöd). Und noch beängstigender fand ich neulich den Bericht über "spontane Bösartigkeit" bei Chatgpt. Man weiß weder warum, noch, wie das im Endeffekt durch welche Quellen und Verknüpfungen überhaupt zustande kam. Gruselig.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij da könntest du recht haben.
Aber die fanatische Gläubigkeit von AT daran ist schon beängstigend (blöd).
Und noch beängstigender fand ich neulich den Bericht über "spontane Bösartigkeit" bei Chatgpt.
Man weiß weder warum, noch, wie das im Endeffekt durch welche Quellen und Verknüpfungen überhaupt zustande kam. Gruselig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Wochen
Moderne Technik/Digitalisierung wird nicht unbedingt einfacher und leichter im Leben
1

Gefällt mir

Moderne Technik/Digitalisierung wird nicht unbedingt einfacher und leichter im Leben
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Moderne Technik/Digitalisierung wird nicht unbedingt einfacher und leichter im Leben

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
Vor 2 Wochen
@Schippi ...das kann ich nur bestätigen, wie oft muss ich meine Töchter oder Enkel fragen
MfG
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

[mention]Schippi[/mention] ...das kann ich nur bestätigen, wie oft muss ich meine Töchter oder Enkel fragen MfG JürgenK ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

@Schippi ...das kann ich nur bestätigen, wie oft muss ich meine Töchter oder Enkel fragen
MfG
JürgenK ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Kalle1
Vor einer Woche
@Anonymer Teilnehmer frag doch einfach mal beim Gesundheitsamt nach
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] frag doch einfach mal beim Gesundheitsamt nach
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Kalle1 schrieb:

@Anonymer Teilnehmer frag doch einfach mal beim Gesundheitsamt nach

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo. Ich kann leider keinen Hygieneplan für mobile Physiotherapiepraxen im Netz finden. Ist jemand von euch selbständiger mobiler Physio und kann mir dabei helfen?
LG 👋



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Hygieneplan mobile Physiotherapie

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns