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Dießen am Ammersee / Ammersee-West

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Heilpraktiker für Physiotherapie - Frage dazu

Neues Thema
Heilpraktiker für Physiotherapie - Frage dazu
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Guten morgen Kolleginnen und Kollegen,nun melde ich mich als fleißiger Leser auch mal mit einem Anliegen: Ich hab nach bestandener Prüfung heute die Erlaubniss für den Sekt. HP-PT im schönen Nürnberg (Bayern) bekommen. Nun will ich meinen Praxis(aussen)auftritt noch dementsprechend anpassen. Aber ich bin etwas verwirrt da es in dieser Erlaubnis keine genau definierte Berufsbezeichnung gibt. In der Fobi hatten wir das Thema auch nicht so ausführlich.Die Bezeichnung : sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" ist ja wohl sehr sperrig. Auf der Homepage oder dem Briefkopf kann man das ja so schreiben aber auf der Eingangtür...? Die meisten schreiben : Heilpraktiker für Physiotherapie oder Sekt.Heilpraktiker für Physiotherapie. In der Erlaubnis steht die oben genannte sperrige Bezeichnung ebenso wie : Erlaubniss zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und sektorale Heilpraktikererlaubniss für Physiotherapie.

Ja wat denn nu? Wie haben das die HP-PTs unter euch gelöst und schonmal Ärger mit z.B. Abmahnern bekommen?Danke für eure RatschlägeViele Grüße vom Neuen
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Guten morgen Kolleginnen und Kollegen,nun melde ich mich als fleißiger Leser auch mal mit einem Anliegen: Ich hab nach bestandener Prüfung heute die Erlaubniss für den Sekt. HP-PT im schönen Nürnberg (Bayern) bekommen. Nun will ich meinen Praxis(aussen)auftritt noch dementsprechend anpassen. Aber ich bin etwas verwirrt da es in dieser Erlaubnis keine genau definierte Berufsbezeichnung gibt. In der Fobi hatten wir das Thema auch nicht so ausführlich.Die Bezeichnung : sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" ist ja wohl sehr sperrig. Auf der Homepage oder dem Briefkopf kann man das ja so schreiben aber auf der Eingangtür...? Die meisten schreiben : Heilpraktiker für Physiotherapie oder Sekt.Heilpraktiker für Physiotherapie. In der Erlaubnis steht die oben genannte sperrige Bezeichnung ebenso wie : Erlaubniss zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und sektorale Heilpraktikererlaubniss für Physiotherapie. Ja wat denn nu? Wie haben das die HP-PTs unter euch gelöst und schonmal Ärger mit z.B. Abmahnern bekommen?Danke für eure RatschlägeViele Grüße vom Neuen
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idefix-
Vor 2 Monaten
Bei uns steht auf dem Praxisschild, Visitenkarten und Briefkopf ganz einfach

"Heilpraktiker(PT)"

Laut dem Dozenten der uns unterrichtet hat ist dies zulässig. Er meinte auch den Begriff
"Sektoraler Heilpraktiker" würde es so nicht geben als Berufsbezeichnung.

Ansonsten viel Spaß beim "freien Arbeiten"
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Bei uns steht auf dem Praxisschild, Visitenkarten und Briefkopf ganz einfach "Heilpraktiker(PT)" Laut dem Dozenten der uns unterrichtet hat ist dies zulässig. Er meinte auch den Begriff "Sektoraler Heilpraktiker" würde es so nicht geben als Berufsbezeichnung. Ansonsten viel Spaß beim "freien Arbeiten"
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idefix- schrieb:

Bei uns steht auf dem Praxisschild, Visitenkarten und Briefkopf ganz einfach

"Heilpraktiker(PT)"

Laut dem Dozenten der uns unterrichtet hat ist dies zulässig. Er meinte auch den Begriff
"Sektoraler Heilpraktiker" würde es so nicht geben als Berufsbezeichnung.

Ansonsten viel Spaß beim "freien Arbeiten"

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten morgen Kolleginnen und Kollegen,nun melde ich mich als fleißiger Leser auch mal mit einem Anliegen: Ich hab nach bestandener Prüfung heute die Erlaubniss für den Sekt. HP-PT im schönen Nürnberg (Bayern) bekommen. Nun will ich meinen Praxis(aussen)auftritt noch dementsprechend anpassen. Aber ich bin etwas verwirrt da es in dieser Erlaubnis keine genau definierte Berufsbezeichnung gibt. In der Fobi hatten wir das Thema auch nicht so ausführlich.Die Bezeichnung : sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" ist ja wohl sehr sperrig. Auf der Homepage oder dem Briefkopf kann man das ja so schreiben aber auf der Eingangtür...? Die meisten schreiben : Heilpraktiker für Physiotherapie oder Sekt.Heilpraktiker für Physiotherapie. In der Erlaubnis steht die oben genannte sperrige Bezeichnung ebenso wie : Erlaubniss zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und sektorale Heilpraktikererlaubniss für Physiotherapie.

Ja wat denn nu? Wie haben das die HP-PTs unter euch gelöst und schonmal Ärger mit z.B. Abmahnern bekommen?Danke für eure RatschlägeViele Grüße vom Neuen

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kroetzi
Vor 2 Monaten
https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/nochmal-berufsbezeichnung-sek-hp/16/510194/1

https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/der-aussenauftritt-als-physio-und-sek-hp/16/508982/1
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https://physio.de/community/selbststaendigkeit/nochmal-berufsbezeichnung-sek-hp/16/510194/1 https://physio.de/community/selbststaendigkeit/der-aussenauftritt-als-physio-und-sek-hp/16/508982/1
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Interessant. Also eher der Heilpraktiker für physiotherapie und gut is?
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Interessant. Also eher der Heilpraktiker für physiotherapie und gut is?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Interessant. Also eher der Heilpraktiker für physiotherapie und gut is?

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kroetzi
Vor 2 Monaten
Du konntest Anhand der Beiträge anderer Kollegen schon eine Entscheidungshilfe finden.

Solltest du dennoch unsicher sein, dann frag in der Schule nach an der du den Lehrgang gemacht hast. Schließlich hast du dafür Geld bezahlt und vielleicht ist denen gar nicht bewusst, dass dieser wichtige Teil in der Thematik zu kurz gekommen ist und bessern daraufhin ihr Konzept nach.

Versuch macht kluch!
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Du konntest Anhand der Beiträge anderer Kollegen schon eine Entscheidungshilfe finden. Solltest du dennoch unsicher sein, dann frag in der Schule nach an der du den Lehrgang gemacht hast. Schließlich hast du dafür Geld bezahlt und vielleicht ist denen gar nicht bewusst, dass dieser wichtige Teil in der Thematik zu kurz gekommen ist und bessern daraufhin ihr Konzept nach. Versuch macht kluch!
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kroetzi schrieb:

Du konntest Anhand der Beiträge anderer Kollegen schon eine Entscheidungshilfe finden.

Solltest du dennoch unsicher sein, dann frag in der Schule nach an der du den Lehrgang gemacht hast. Schließlich hast du dafür Geld bezahlt und vielleicht ist denen gar nicht bewusst, dass dieser wichtige Teil in der Thematik zu kurz gekommen ist und bessern daraufhin ihr Konzept nach.

Versuch macht kluch!

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kroetzi schrieb:

https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/nochmal-berufsbezeichnung-sek-hp/16/510194/1

https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/der-aussenauftritt-als-physio-und-sek-hp/16/508982/1

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a schubart
Vor 2 Monaten
Es ist egal was du schreibst... leb damit das du regelmäßig nach homöopathischen Mitteln etc. gefragt wirst ..,
laughing
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Es ist egal was du schreibst... leb damit das du regelmäßig nach homöopathischen Mitteln etc. gefragt wirst .., [emoji]laughing[/emoji]
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Haha. Ja. Wahrscheinlich. Es ist sicher total egal was man schreibt. Der ottonormalkunde wird den Unterschied zwischen dem normalen hp und dem hp-pt nicht sehen. Das lässt sich nur im Gespräch genauer darlegen.
Also nach allem was ich bisher gelesen habe scheint der"heilpraktiker für physiotherapie "die gängigste Bezeichnung zu sein.
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Haha. Ja. Wahrscheinlich. Es ist sicher total egal was man schreibt. Der ottonormalkunde wird den Unterschied zwischen dem normalen hp und dem hp-pt nicht sehen. Das lässt sich nur im Gespräch genauer darlegen. Also nach allem was ich bisher gelesen habe scheint der"heilpraktiker für physiotherapie "die gängigste Bezeichnung zu sein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Haha. Ja. Wahrscheinlich. Es ist sicher total egal was man schreibt. Der ottonormalkunde wird den Unterschied zwischen dem normalen hp und dem hp-pt nicht sehen. Das lässt sich nur im Gespräch genauer darlegen.
Also nach allem was ich bisher gelesen habe scheint der"heilpraktiker für physiotherapie "die gängigste Bezeichnung zu sein.

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a schubart schrieb:

Es ist egal was du schreibst... leb damit das du regelmäßig nach homöopathischen Mitteln etc. gefragt wirst ..,
laughing

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uta80
Vor 2 Monaten
Eine Frage dazu...Es soll dazu jetzt auch online Lehrgänge geben. Zum PT Heilpraktiker. Könnt ihr da was empfehlen?
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Eine Frage dazu...Es soll dazu jetzt auch online Lehrgänge geben. Zum PT Heilpraktiker. Könnt ihr da was empfehlen?
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Lyndi
Vor 2 Monaten
Der online Lehrgang vom VPT erfüllt seinen Zweck und deshalb empfehlenswert.
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Der online Lehrgang vom VPT erfüllt seinen Zweck und deshalb empfehlenswert.
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Lyndi schrieb:

Der online Lehrgang vom VPT erfüllt seinen Zweck und deshalb empfehlenswert.

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uta80 schrieb:

Eine Frage dazu...Es soll dazu jetzt auch online Lehrgänge geben. Zum PT Heilpraktiker. Könnt ihr da was empfehlen?

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Bernie
Vor 2 Monaten
Je nach dem in welchen Bundesland AT seine Tätigkeit aufnimmt, kann es unterschiedliche "richtige" Antworten geben.
In BW z.B. ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum HeilprG bzw. zur HeilprG Durchführungsverordnung die jeweilige Berufsbezeichnung geregelt. Bei den eingeschränkten Erlaubnissen, also für PTs oder Psycho, gibt es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung, welche gewählt wird darf aber nicht irreführend, sachwidrig oder unangemessen sein. Siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993, NJW 1993, S. 2395
Das Sozialministerium BW schlägt daher vor: "Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie". Dies ist die Rechtslage in BW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen. Heilpraktiker(PT) ist somit in BW nicht möglich, wird aber eh nicht beanstandet werden, da die GAs aktuell andere Probleme haben. Aber ich denke man sollte Fragen immer so beantworten, wie die formalen Vorgaben sind und nicht, wie die Erfahrungen sind, was noch nicht beanstandet wurde.
BTW: Eine Nachfrage beim Sozialministerium ist da oft hilfreich.

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Je nach dem in welchen Bundesland AT seine Tätigkeit aufnimmt, kann es unterschiedliche "richtige" Antworten geben. In BW z.B. ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum HeilprG bzw. zur HeilprG Durchführungsverordnung die jeweilige Berufsbezeichnung geregelt. Bei den eingeschränkten Erlaubnissen, also für PTs oder Psycho, gibt es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung, welche gewählt wird darf aber nicht irreführend, sachwidrig oder unangemessen sein. Siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993, NJW 1993, S. 2395 Das Sozialministerium BW schlägt daher vor: "Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie". Dies ist die Rechtslage in BW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen. Heilpraktiker(PT) ist somit in BW nicht möglich, wird aber eh nicht beanstandet werden, da die GAs aktuell andere Probleme haben. Aber ich denke man sollte Fragen immer so beantworten, wie die formalen Vorgaben sind und nicht, wie die Erfahrungen sind, was noch nicht beanstandet wurde. BTW: Eine Nachfrage beim Sozialministerium ist da oft hilfreich.
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Bernie schrieb:

Je nach dem in welchen Bundesland AT seine Tätigkeit aufnimmt, kann es unterschiedliche "richtige" Antworten geben.
In BW z.B. ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum HeilprG bzw. zur HeilprG Durchführungsverordnung die jeweilige Berufsbezeichnung geregelt. Bei den eingeschränkten Erlaubnissen, also für PTs oder Psycho, gibt es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung, welche gewählt wird darf aber nicht irreführend, sachwidrig oder unangemessen sein. Siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993, NJW 1993, S. 2395
Das Sozialministerium BW schlägt daher vor: "Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie". Dies ist die Rechtslage in BW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen. Heilpraktiker(PT) ist somit in BW nicht möglich, wird aber eh nicht beanstandet werden, da die GAs aktuell andere Probleme haben. Aber ich denke man sollte Fragen immer so beantworten, wie die formalen Vorgaben sind und nicht, wie die Erfahrungen sind, was noch nicht beanstandet wurde.
BTW: Eine Nachfrage beim Sozialministerium ist da oft hilfreich.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Ich habe von den Ämtern bisher eher unterschiedliche Antworten bekommen. Und tatsächlich habe ich nicht daß Gefühl das eine "falscher" Schreibweise am Praxisschild bisher groß bei Kollegen beanstandet wurde. Und wenn doch, dann ändert man das halt. Ich werde im Internet und auf briefkøpfen die volle Version mit "beschränkt auf dem Gebiet...." und an der Tür die kurzversion HP für pt nutzen da mir hier schlicht der Platz fehlt. Denke das ist ein Kompromiss. Danke für eure Meinungen.
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Ich habe von den Ämtern bisher eher unterschiedliche Antworten bekommen. Und tatsächlich habe ich nicht daß Gefühl das eine "falscher" Schreibweise am Praxisschild bisher groß bei Kollegen beanstandet wurde. Und wenn doch, dann ändert man das halt. Ich werde im Internet und auf briefkøpfen die volle Version mit "beschränkt auf dem Gebiet...." und an der Tür die kurzversion HP für pt nutzen da mir hier schlicht der Platz fehlt. Denke das ist ein Kompromiss. Danke für eure Meinungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe von den Ämtern bisher eher unterschiedliche Antworten bekommen. Und tatsächlich habe ich nicht daß Gefühl das eine "falscher" Schreibweise am Praxisschild bisher groß bei Kollegen beanstandet wurde. Und wenn doch, dann ändert man das halt. Ich werde im Internet und auf briefkøpfen die volle Version mit "beschränkt auf dem Gebiet...." und an der Tür die kurzversion HP für pt nutzen da mir hier schlicht der Platz fehlt. Denke das ist ein Kompromiss. Danke für eure Meinungen.

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Udo593
Vor 2 Monaten
Laut Justiziar B. Alt kann man sich Heilpraktiker ( Physiotherapie ) , nennen. Ich mach das so. Hatte seit 2016 noch keine Probleme damit. Auch nicht bei der Abrechnung für Private KV.
Grüße aus München
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Laut Justiziar B. Alt kann man sich Heilpraktiker ( Physiotherapie ) , nennen. Ich mach das so. Hatte seit 2016 noch keine Probleme damit. Auch nicht bei der Abrechnung für Private KV. Grüße aus München
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Udo593 schrieb:

Laut Justiziar B. Alt kann man sich Heilpraktiker ( Physiotherapie ) , nennen. Ich mach das so. Hatte seit 2016 noch keine Probleme damit. Auch nicht bei der Abrechnung für Private KV.
Grüße aus München



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