Du bist Physiotherapeut:in mit
Herz, Hirn & Humor?
Dann könnte das hier genau dein
nächster Schritt sein.
Wir sind PSH Physiotherapie:
- ein Ort, an dem Teamspirit mehr
zählt als Hierarchie
- wo Know-how auf Innovation trifft
- und wo DU den Unterschied machst!
Was dich bei uns erwartet:
- Individuelle Therapiekonzepte
statt Schema F
- Cube Sports & SensoPro
– moderne Trainingstools
inklusive
- Flexible Arbeitszeiten (weil
Work-Life-Balance zählt)
- Ei...
Herz, Hirn & Humor?
Dann könnte das hier genau dein
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ich bzw. wir sind bereits seit langer Zeit stille Mitleser und haben Dank diesem Forum eine Menge erfahren und gelernt.
Wir sind 2 Therapeutinnen, die sich zusammengeschlossen haben und uns kleine Räumlichkeiten für eine Privatpraxis teilen. 2 weitere Therapeuten arbeiten auf Minijob-Basis bei uns.
Wir haben keine Kassenzulassung und würden diese auch mit den Räumlichkeiten nicht bekommen.
Das Thema freie Mitarbeit wurde schon lang und breit diskutiert und jetzt haben wir ein besonderes Problem. Unseren Zusammenschluss haben wir als GmbH gegründet und dies ist auch bei Privatpatienten kein Problem.
Jetzt wurden wir angefragt, ob wir ein Seniorenheim betreuen könnten und dies macht ohne Kassenzulassung natürlich keinen Sinn.
Wir wissen, dass es als Freiberufler legal wäre die Leistungen bei den GKV-Patienten über eine andere Praxis abzurechnen. Die Frage die uns aber bisher keiner beantworten kann lautet wie folgt:
Können wir als GmbH auch mit unseren Angestellen die GKV-Patienten behandeln und über eine Praxis (mit Kassenzulassung) abrechnen? Alle Therapeuten haben natürlich die notwendigen Scheine.
Wir danken schon jetzt für eure Antworten und wünschen einen schönen Start in die Woche.
LG
Steffi
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Eine GmbH kann juristisch auch kein Freier Mitarbeiter sein. Die eine ist eine Rechtsperson, der andere ist eine natürliche Person.
Und verwechsle bitte auch nicht Freiberufler mit Freier Mitarbeiter. Auch das sind 2 paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SteffiBLN Wenn ich im Rahmenvertrag schaue, hier § 3 Ziffer 1 Satz 2, würde ich spontan sagen: Nein, geht nicht. Es wird eindeutig auf natürliche Personen Bezug genommen. 🤔
Eine GmbH kann juristisch auch kein Freier Mitarbeiter sein. Die eine ist eine Rechtsperson, der andere ist eine natürliche Person.
Und verwechsle bitte auch nicht Freiberufler mit Freier Mitarbeiter. Auch das sind 2 paar Schuhe.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij was aber geht ist der Verkauf der Therapeutenzeit an die Kassenpraxis, wobei die wiederum eine Meldung an die ARGE Heilmittelzulassung machen muss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Mmm, das wäre dann Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ich denke, dass möchte man sich aufgrund der juristischen (z. B. Erlaubnispflicht) und steuerlichen Fallstricke nicht unbedingt ans Bein binden.🫣
Genau in diese Richtung ist meine Überlegung auch gegangen und wollte nochmal eine "fremde" Einschätzung dazu haben.
Wir werden uns wohl etwas anderes einfallen lassen müssen.
@Papa Alpaka Die Überlegung ist gut, aber wie Lars auch schreibt, ist das Eher eine Leiharbeit und wird wohl noch kritischer betrachtet.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Wir prüfen jetzt mal die Räumlichkeiten vor Ort, ob das Heim uns eventuell einen Raum vermieten kann, welcher die Kassenzulassungsrichtlinien erfüllt...
Meine Güte ist das alles schwierig winkgrin
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SteffiBLN schrieb:
Hallo Lars, vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich habe ich das etwas durcheinandergebracht und da liegt auch unser Denkfehler. Eine juristische Person kann Freiberufler sein (z.B. Zusammenschluss von Ärzten), allerdings kann die juristische Person keine natürliche Person werden.
Genau in diese Richtung ist meine Überlegung auch gegangen und wollte nochmal eine "fremde" Einschätzung dazu haben.
Wir werden uns wohl etwas anderes einfallen lassen müssen.
@Papa Alpaka Die Überlegung ist gut, aber wie Lars auch schreibt, ist das Eher eine Leiharbeit und wird wohl noch kritischer betrachtet.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Wir prüfen jetzt mal die Räumlichkeiten vor Ort, ob das Heim uns eventuell einen Raum vermieten kann, welcher die Kassenzulassungsrichtlinien erfüllt...
Meine Güte ist das alles schwierig winkgrin
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Ladyfee schrieb:
@SteffiBLN wohl kaum,lese dir die Zulassungsvoraussetzungen für GKV durch.Es ist nicht schwierig,ihr müsst euch nur entscheiden wie ihr zukünftig arbeiten wollt und entsprechend handeln.
Ein juristische Person ist grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SteffiBLN Nein, eine juristische Person kann kein Freiberufler sein. Der Begriff "Freiberufler" stammt aus der Steuergesetzgebung und besagt, dass eine natürliche Person mit einem Katalogberuf von der Gewerbesteuer befreit ist.
Ein juristische Person ist grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig.
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Inche schrieb:
Ein Raum vor Ort im Heim bringt euch keine Kassenzulassung.Ihr braucht neue Kassenzulassung fähige Räume und die entsprechende Pflicht Ausstatung.Eine IK Nr
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Problem beschreiben
SteffiBLN schrieb:
Hallo,
ich bzw. wir sind bereits seit langer Zeit stille Mitleser und haben Dank diesem Forum eine Menge erfahren und gelernt.
Wir sind 2 Therapeutinnen, die sich zusammengeschlossen haben und uns kleine Räumlichkeiten für eine Privatpraxis teilen. 2 weitere Therapeuten arbeiten auf Minijob-Basis bei uns.
Wir haben keine Kassenzulassung und würden diese auch mit den Räumlichkeiten nicht bekommen.
Das Thema freie Mitarbeit wurde schon lang und breit diskutiert und jetzt haben wir ein besonderes Problem. Unseren Zusammenschluss haben wir als GmbH gegründet und dies ist auch bei Privatpatienten kein Problem.
Jetzt wurden wir angefragt, ob wir ein Seniorenheim betreuen könnten und dies macht ohne Kassenzulassung natürlich keinen Sinn.
Wir wissen, dass es als Freiberufler legal wäre die Leistungen bei den GKV-Patienten über eine andere Praxis abzurechnen. Die Frage die uns aber bisher keiner beantworten kann lautet wie folgt:
Können wir als GmbH auch mit unseren Angestellen die GKV-Patienten behandeln und über eine Praxis (mit Kassenzulassung) abrechnen? Alle Therapeuten haben natürlich die notwendigen Scheine.
Wir danken schon jetzt für eure Antworten und wünschen einen schönen Start in die Woche.
LG
Steffi
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