Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
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aufzubauen. Wir suchen Dich als
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Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
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Physiotherapeuten und
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in meiner Praxis ist seit heute bekannt, das eine Mitarbeiterin Schwanger ist. Zu Corona Zeiten haben wir sie damals sofort in das Beschäftigungsverbot schicken müssen. Das ist ja mittlerweile nicht mehr nötig. Die MA möchte auch noch weiter Arbeiten.
Laut Verband und BGW muss einen Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Damit tue ich mir schwer. Deshalb meine Frage, hat jemand die letzte Zeit sowas gemacht und kann mir dabei helfen?
Vielen Dank
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Google-Stichwort: "Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz"
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Papa Alpaka schrieb:
Covid ist nicht harmloser geworden und bei uns ist gerade eine sich ausbreitende Tuberkulose im Dorf dazugekommen.
Google-Stichwort: "Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
in meiner Praxis ist seit heute bekannt, das eine Mitarbeiterin Schwanger ist. Zu Corona Zeiten haben wir sie damals sofort in das Beschäftigungsverbot schicken müssen. Das ist ja mittlerweile nicht mehr nötig. Die MA möchte auch noch weiter Arbeiten.
Laut Verband und BGW muss einen Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Damit tue ich mir schwer. Deshalb meine Frage, hat jemand die letzte Zeit sowas gemacht und kann mir dabei helfen?
Vielen Dank
V. a. die zulässige/unzulässige Tätigkeiten?
Muster
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hast du die Info vom BGW durchgelesen? Mutterschutz - bgw-online
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V. a. die zulässige/unzulässige Tätigkeiten?
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