Unsere Praxis ist eine feste und
bekannte Institution in Bochum-
Grumme. Seit nunmehr 39 Jahren
betreuen wir Patient*Innen aus
Grumme und nahe gelegenen
Seniorenheimen. Im nächsten Jahr
feiern wir unser 40-jahriges
Bestehen und gleichzeitig die
Chance, die gut situierte Praxis im
Jubiläumsjahr zu übernehmen.
Was wir von dir erwarten:
du liebst es, deine Patient*Innen
auf ihrem Weg zu begleiten, zu
unterstützen und einen Teil deiner
wertvollen Lebenszeit zu geben für
ein Miteinander in ein...
bekannte Institution in Bochum-
Grumme. Seit nunmehr 39 Jahren
betreuen wir Patient*Innen aus
Grumme und nahe gelegenen
Seniorenheimen. Im nächsten Jahr
feiern wir unser 40-jahriges
Bestehen und gleichzeitig die
Chance, die gut situierte Praxis im
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Was wir von dir erwarten:
du liebst es, deine Patient*Innen
auf ihrem Weg zu begleiten, zu
unterstützen und einen Teil deiner
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ein Miteinander in ein...
wie geht ihr mit der Berechnung der Rezeptgebühr als Freelancerin um?
Ich bin 70/30 für eine Praxis tätig und bin mir nicht sicher, ob ich die Rezeptgebühr auch mit 70/30 berechnen soll.
Wie macht ihr anderen das?
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wir sind alle Freiberufler aber ich glaube , es geht um Freie Mitarbeiter und dann wieder was Neues kreiert, toll "Freelancer" steht leider auch nicht in meinem Langenscheidt Wörtebuch Englisch- Deutsch
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi,
wir sind alle Freiberufler aber ich glaube , es geht um Freie Mitarbeiter und dann wieder was Neues kreiert, toll "Freelancer" steht leider auch nicht in meinem Langenscheidt Wörtebuch Englisch- Deutsch
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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monika2024 schrieb:
Vielen Dank. Hast du denn meine Frage inhaltlich verstanden?
Zur Aufklärung von (uns) Fossilen:
[kaputter Link]
yum
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GüSta schrieb:
@JürgenK
Zur Aufklärung von (uns) Fossilen:
[kaputter Link]
yum
hab ich, aber muss ich nicht.
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@monika2024
hab ich, aber muss ich nicht.
JürgenK ;)
hi GüSta,
leider kann man deinen Link nicht öffnen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@GüSta
hi GüSta,
leider kann man deinen Link nicht öffnen
MfG
JürgenK ;)
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Foka18 schrieb:
@JürgenK Nochmals: "Freie Mitarbeiter:innen arbeiten mit mehreren Auftraggebern gleichzeitig zusammen und bestimmen selbst, welche Aufträge sie annehmen möchten. Synonyme für freie Mitarbeiter:innen sind Honorarkraft, Freischaffender, Freelancer, Freiberufler, E-Lancer und Selbstständiger (Überbegriff für Freiberuflichkeit)."
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monika2024 schrieb:
Hallo zusammen,
wie geht ihr mit der Berechnung der Rezeptgebühr als Freelancerin um?
Ich bin 70/30 für eine Praxis tätig und bin mir nicht sicher, ob ich die Rezeptgebühr auch mit 70/30 berechnen soll.
Wie macht ihr anderen das?
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monika2024 schrieb:
Super, ich danke dir , dass du deinen Erfahrungswert mit mir teilst.
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
70/30 ist der Wert einer Behandlung / eines Rezeptes . Zu dem Wert gehören die Rezeptgebühren . Jetzt kannst du entweder diese Gebühren der Praxis geben und von dem Gesamtwert deine Prozente berechnen oder du behälst diese Gebühren , berechnest den Gesamtwert und ziehst dann bei der Rechnungstellung die schon eingenommene Summe ab . Mußt du mit der Praxis abklären wie der PI das möchte .
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monika2024 schrieb:
Okay, dann mach ich es so und rede nochmal mit meinem Auftraggeber. Ja, ich bin direkt in der Praxis tätig. Angenehmer wäre es mir, wenn die Praxis die Rezeptgebühr einholt und ich diese in Rechnung stelle. Ist weniger Arbeit…
Hallo Monika,
Darf ich fragen ob du das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen hast und wie lange es gedauert hat bis der positive Bescheid kam?
Interessiert mich immer da man so viele verschiedene Geschichten darüber hört.
Danke.
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sabine963 schrieb:
@monika2024
Hallo Monika,
Darf ich fragen ob du das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen hast und wie lange es gedauert hat bis der positive Bescheid kam?
Interessiert mich immer da man so viele verschiedene Geschichten darüber hört.
Danke.
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Michael Woelky schrieb:
@monika2024 Danke...hatte mir fast gedacht
nein, das habe ich nicht. Kannst du bitte noch mehr Informationen darüber schreiben?
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monika2024 schrieb:
@sabine963 Hallo Sabine,
nein, das habe ich nicht. Kannst du bitte noch mehr Informationen darüber schreiben?
Also wenn du Hauptberuflich als freier Mitarbeiter arbeitest brauchst du das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV. Dort wird dann festgestellt ob du wirklich frei oder eigentlich abhängig beschäftigt bist.
Du kannst mal in der Rubrik " freie Mitarbeit" stöbern.
Falls sich irgendwann herausstellen sollte dass du gar nicht den Status für eine freiberufliche Beschäftigung erfüllt, muß dein "Arbeitgeber" auch rückwirkend Sozialabgaben zahlen.
Eigentlich sollte dein " Arbeitgeber" wenn nicht eines Tages das böse Erwachen kommen soll, auf ein Statusfeststellungsverfahren bestehen und zwar BEVOR du dort anfängst zu arbeiten.
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sabine963 schrieb:
@monika2024
Also wenn du Hauptberuflich als freier Mitarbeiter arbeitest brauchst du das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV. Dort wird dann festgestellt ob du wirklich frei oder eigentlich abhängig beschäftigt bist.
Du kannst mal in der Rubrik " freie Mitarbeit" stöbern.
Falls sich irgendwann herausstellen sollte dass du gar nicht den Status für eine freiberufliche Beschäftigung erfüllt, muß dein "Arbeitgeber" auch rückwirkend Sozialabgaben zahlen.
Eigentlich sollte dein " Arbeitgeber" wenn nicht eines Tages das böse Erwachen kommen soll, auf ein Statusfeststellungsverfahren bestehen und zwar BEVOR du dort anfängst zu arbeiten.
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die neue schrieb:
@monika2024 puuuhhhhh zipper_mouth_face
Erstens ist dies die Aufgabe des PI,wenn er denn Wert drauf legt und zweitens ist das zwar zur Absicherung ganz gut,aber das impliziert kein"muss".
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katharina44 schrieb:
@sabine963 das stimmt nicht.du musst kein Statusfeststellungsverfahren machen..
Erstens ist dies die Aufgabe des PI,wenn er denn Wert drauf legt und zweitens ist das zwar zur Absicherung ganz gut,aber das impliziert kein"muss".
Hier kannst du ein paar Videos zum Thema anschauen Herr Alt ist Rechtsanwalt eine Physiotherapie Verbandes und hat viele Videos auch auf Youtube für verschiedene Themen gemacht. Unter anderem das Statusfeststellungsverfahren.
Link
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sabine963 schrieb:
@monika2024
Hier kannst du ein paar Videos zum Thema anschauen Herr Alt ist Rechtsanwalt eine Physiotherapie Verbandes und hat viele Videos auch auf Youtube für verschiedene Themen gemacht. Unter anderem das Statusfeststellungsverfahren.
Link
Doch!!!!!!!!!!!
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sabine963 schrieb:
@katharina44
Doch!!!!!!!!!!!
Das Statusfeststellungsverfahren ist ein rein freiwilliges Verfahren zur Absicherung des PI.
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katharina44 schrieb:
Sorry,nein.
Das Statusfeststellungsverfahren ist ein rein freiwilliges Verfahren zur Absicherung des PI.
Genau aus dem Grund ein Muss aus Sicht des Auftraggebers. Es sei denn man stört sich nicht dran wenn man irgendwann mal 1000 de € nachzahlen darf von den 20% die man selbst bekommen hat.
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sabine963 schrieb:
@katharina44
Genau aus dem Grund ein Muss aus Sicht des Auftraggebers. Es sei denn man stört sich nicht dran wenn man irgendwann mal 1000 de € nachzahlen darf von den 20% die man selbst bekommen hat.
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katharina44 schrieb:
@sabine963 es las sich,als ob du meintest, daß das Statusfeststellungsverfahren generell Pflicht sei.das ist eben nicht so.allerdings gibt es Ausnahmen:Obligatorisch ist das Statusfeststellungsverfahren dann, wenn Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter im Betrieb arbeiten.
Das Risiko liegt beim Auftraggeber. Ich würde nie einen freien Mitarbeiter beschäftigen ohne diese Statusfeststellung.
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sabine963 schrieb:
@katharina44
Das Risiko liegt beim Auftraggeber. Ich würde nie einen freien Mitarbeiter beschäftigen ohne diese Statusfeststellung.
In Berlin stufen sie im Statusfeststellungsverfahren seit einiger Zeit die Antragsteller als abhängig beschäftigt ein mit der Begründung, Freie Mitarbeiter hätte keine Möglichkeit zur eigenen Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse...
Widersinnig, wenn er die Möglichkeit hätte, dann bräuchte er ja nicht als Freier Mitarbeiter zu arbeiten sondern wäre PI.....
Wenn das Bestand hat, ist die Freie Mitarbeit in der Physiotherapie tot.
Frage stellt sich, ab wann dann eine nachträglich festgestellte Tätigkeit als Angestellter greifen würde? Ab Datum der Zusammenarbeit oder ab Datum der Feststellung?
Z.B. nach Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung.
Weiß da jemand mehr?
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Break schrieb:
@sabine963
In Berlin stufen sie im Statusfeststellungsverfahren seit einiger Zeit die Antragsteller als abhängig beschäftigt ein mit der Begründung, Freie Mitarbeiter hätte keine Möglichkeit zur eigenen Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse...
Widersinnig, wenn er die Möglichkeit hätte, dann bräuchte er ja nicht als Freier Mitarbeiter zu arbeiten sondern wäre PI.....
Wenn das Bestand hat, ist die Freie Mitarbeit in der Physiotherapie tot.
Frage stellt sich, ab wann dann eine nachträglich festgestellte Tätigkeit als Angestellter greifen würde? Ab Datum der Zusammenarbeit oder ab Datum der Feststellung?
Z.B. nach Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung.
Weiß da jemand mehr?
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die neue schrieb:
@Break soviel ich weiß, ab Datum der Zusammenarbeit. Deswegen ist das Risiko ja auch so unfassbar hoch, dass man evtl. für Jahre nachzahlen muss.
Eine Betriebsprüfung durch den Zoll ist eine heftige Nummer. Es wird dann eine Statusfestellung gemacht. Aber man selbst kann nicht mehr nachträglich eine machen. Wenn dann Scheinselbständigkeit rauskommt, wird es bitter. Normalerweise gibt es ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug und die Beiträge können bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden und zwar nach der sogenannten Nettosanktion. D.h. das Honorar wird wie ein Nettogehalt betrachtet, also teurer als wenn es als Brutto behandelt wird.
Um den Beginn der Versicherungspflicht mit dem Bescheid zu haben müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche steht im Gesetz genau drin.
Das eigentliche Problem ist, dass das Verfahren eigentlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein soll, also damit der eventuelle Schaden begrenzt bleibt. In der Praxis lässt sich die DRV aber deutlich mehr Zeit und man hängt dann lange in der Luft.
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Johnny Doe schrieb:
@Break Ja. Die Antwort: Es kommt drauf an.
Eine Betriebsprüfung durch den Zoll ist eine heftige Nummer. Es wird dann eine Statusfestellung gemacht. Aber man selbst kann nicht mehr nachträglich eine machen. Wenn dann Scheinselbständigkeit rauskommt, wird es bitter. Normalerweise gibt es ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug und die Beiträge können bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden und zwar nach der sogenannten Nettosanktion. D.h. das Honorar wird wie ein Nettogehalt betrachtet, also teurer als wenn es als Brutto behandelt wird.
Um den Beginn der Versicherungspflicht mit dem Bescheid zu haben müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche steht im Gesetz genau drin.
Das eigentliche Problem ist, dass das Verfahren eigentlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein soll, also damit der eventuelle Schaden begrenzt bleibt. In der Praxis lässt sich die DRV aber deutlich mehr Zeit und man hängt dann lange in der Luft.
- YouTube
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sabine963 schrieb:
Buch-2 - Der freie Mitarbeiter in der Physiotherapie - Skopinno Shop
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Es geht nicht um eine Prüfung durch den Zoll.
Die Rentenversicherung ist verpflichtet alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei Unternehmen mit Mitarbeitern durchzuführen. Da geht es auch noch um Abgaben zur Künstlersozialkasse.
Betriebsprüfung | Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern | Deutsche Rentenversicherung
Hatte ich seit 2015 dreimal, alle vier Jahre.
Alle Freien Mitarbeiter hatten bei mir ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen und es gab deshalb auch nie Probleme nach der Prüfung.
Dieses Jahr wollte ich eine Freie Mitarbeiterin beschäftigen, Statusfeststellung angeleiert und 4 Wochen später kam dann die Ablehnung mit oben genannter Begründung.
Ich war intelligent genug, die Mitarbeiterin nicht vor dem Entscheid einzusetzen, sodaß ich das Vertragsverhältnis einfach wieder beenden konnte, ohne das Geld geflossen ist.
Das wird auf die zwei Freien Mitarbeiter mit erfolgreicher Statusfeststellung keine Einfluss haben, aber was wenn man kein Statusfeststellungsverfahren durchläuft und dann kommt die reguläre Prüfung durch die Rentenversicherung?
Für mich ist klar, keine neuen Freien Mitarbeiter
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Break schrieb:
@Johnny Doe
Es geht nicht um eine Prüfung durch den Zoll.
Die Rentenversicherung ist verpflichtet alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei Unternehmen mit Mitarbeitern durchzuführen. Da geht es auch noch um Abgaben zur Künstlersozialkasse.
Betriebsprüfung | Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern | Deutsche Rentenversicherung
Hatte ich seit 2015 dreimal, alle vier Jahre.
Alle Freien Mitarbeiter hatten bei mir ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen und es gab deshalb auch nie Probleme nach der Prüfung.
Dieses Jahr wollte ich eine Freie Mitarbeiterin beschäftigen, Statusfeststellung angeleiert und 4 Wochen später kam dann die Ablehnung mit oben genannter Begründung.
Ich war intelligent genug, die Mitarbeiterin nicht vor dem Entscheid einzusetzen, sodaß ich das Vertragsverhältnis einfach wieder beenden konnte, ohne das Geld geflossen ist.
Das wird auf die zwei Freien Mitarbeiter mit erfolgreicher Statusfeststellung keine Einfluss haben, aber was wenn man kein Statusfeststellungsverfahren durchläuft und dann kommt die reguläre Prüfung durch die Rentenversicherung?
Für mich ist klar, keine neuen Freien Mitarbeiter
Die DRV hat sich aktuell die Begründung so zurecht gelegt, dass durch die Abrechnung über die Praxis der FM nicht mehr als Leistungserbringer gegenüber dem Patienten auftritt. Eine Unabhängigkeit also nicht mehr ersichtlich ist. Dazu werden dann noch pro forma weitere Gründe erfunden und man hat derzeit keine Chance gegen den Bescheid.
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Johnny Doe schrieb:
Wenn es durch die Statusfestellung dann doch eine abhängige Beschäftigung ist, ist es mit den maximal drei Monaten für das Verfahren kein Problem, da für bis zu drei Monate rückwirkend von zukünftigen Gehältern die Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich einbehalten werden dürfen. Also eigentlich kein Risiko. Nur muss die DRV in die Hufe kommen.
Die DRV hat sich aktuell die Begründung so zurecht gelegt, dass durch die Abrechnung über die Praxis der FM nicht mehr als Leistungserbringer gegenüber dem Patienten auftritt. Eine Unabhängigkeit also nicht mehr ersichtlich ist. Dazu werden dann noch pro forma weitere Gründe erfunden und man hat derzeit keine Chance gegen den Bescheid.
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Michael Woelky schrieb:
Kann ich so nur bestätigen.....bist Du direkt i.d. Praxis tätig ?
Ich bin hauptberuflich in einer Klinik angestellt und als nebenberufliche, freie Mitarbeiterin in der Praxis tätig. Für einen zweiten Auftraggeber bin ich noch in einem Hotel tätig. Trotzdem werde ich sicherheitshalber das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen.
Macht‘s alle gut und weiterhin viel Spaß bei unserer tollen (und manchmal etwas komplizierten) Arbeit als Physiotherapeutinnen!
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Michael Woelky schrieb:
Respekt.....bleib so wie Du bist ! ;-)
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sabine963 schrieb:
Vielleicht wäre es einfacher den Zweitjob einfach auf 520€ Basis laufen zu lassen. Das ist viiiieeeeiiiieeelllll einfacher glaub mir.
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monika2024 schrieb:
An alle ein Dankeschön für die vielen Hinweise, Links, Buchvorschläge und Tipps.
Ich bin hauptberuflich in einer Klinik angestellt und als nebenberufliche, freie Mitarbeiterin in der Praxis tätig. Für einen zweiten Auftraggeber bin ich noch in einem Hotel tätig. Trotzdem werde ich sicherheitshalber das Statusfeststellungsverfahren durchlaufen.
Macht‘s alle gut und weiterhin viel Spaß bei unserer tollen (und manchmal etwas komplizierten) Arbeit als Physiotherapeutinnen!
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