Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
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- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
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ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PI und möchte jetzt in meiner Praxis eine Mitarbeiterin als fachliche Leitung einsetzen.
Ich arbeite zwar weiterhin auch am Patienten, will aber das tägliche Geschäft nicht mehr leiten.
Gibt das Probleme mit meiner Freiberuflichkeit z.B. im Bezug auf Gewerbesteuer und ähnliches?
Danke
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mechanicus schrieb:
Die Fachliche Leitung hat steuerlich keine Relevanz, solange Du als Physiotherapeutin in Deiner Praxis arbeitest. Gewerbesteuer fällt dann auch nicht an.
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Tim Heinrich schrieb:
Ich habe hierzu eine ähnlich gelagerte Frage. Ich würde gerne eine Praxis mit einem ehemaligen Kollegen eröffnen. Zudem ist der Plan, dass er die therapeutische Leitung übernimmt und ich im Hintergrund mit kaufmännischen, personellen und administrativen Tätigkeiten agiere. Ich selbst bin auch PT, würde aber nur im Notfall bei personellen Engpässen agieren. Fällt dann die Gewerbesteuer für uns an oder ist es besser wenn ich als "Angestellter" agiere. Aufgrund der geplanten Größe 10-12 PT´s zu arbeiten macht es ggf. auch Sinn eine GbR oder gar GmbH zu gründen.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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Tim Heinrich schrieb:
Danke für den Hinweis. Sowas in dieser Richtung habe ich mir schon gedacht.
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mechanicus schrieb:
In Deinem Fall wärst Du gewerblich unterwegs, weil die Freiberuflichkeit wegfällt. Gewerbesteuer fällt dann für die komplette Praxis an (Abfärbungsregel), wird aber mit der ESt. verrechnet. Ist also keine zusätzliche Belastung.
Beachte bitte in diesem Zusammenhang das Urteil des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2021 - 4 K 1270/19 : openJur
Ob eine andere Gesellschaftsform Sinn macht, kann ich ohne Kenntnisse des Umfelds schlecht sagen. Bei mir war die GmbH in Verbindung mit einer Praxisimmobilie sehr erfolgreich.
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