Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
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u...
ist das rechtlich okay oder verstoße ich gegen das werbe gesetz ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir bieten unseren Patienten die Möglichkeit kostenfrei, nach der medizinischen Anwendung, an unseren Geräten zu trainieren.
ist das rechtlich okay oder verstoße ich gegen das werbe gesetz ?
Die Frage kann ich zwar nicht beantworten, wundere mich aber wieso Du diese Leistung umsonst erbringen möchtest???
Ich hoffe es handelt sich dabei nicht um Gkv Patienten.
Also ich kann Dir nur davon abraten.
Es ist ja schon schlimm genug dass es noch 30 minütige Behandlungen gibt in manchen Praxen. Aber dann noch als Dankeschön für diese miese Vergütung ein Geschenk zu verteilen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Damit wirst Du wirtschaftlich keinen Erfolg haben.
Viele Grüße
Simon
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich betreibe im gleichen Haus (räumlich natürlich von der Praxis getrennt) ein Fiotnesstudio und wenn die GKV Patienten dann schon mal nach der Behandlung etwas trainieren dürfen kommen sie vielleicht auch danach und werden zahlende Fitnesskunden- vorteil der Therapeut kann dem Trainer dann paar stichpunkte geben was der Patient machen sollte
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lexa schumanski schrieb:
Man oh Man musst Du Kohle verdienen? Oder der Laden läuft so schlecht das sowas gemacht wird. :confused: :thumbsup: :scream:
ich wollte nur wissen ob es gegen das werbegesetz verstößt wenn ich das so schreibe
es bekommt ja jeder GKV versicherte seine Leistung ganz normal in der Praxis und kann dann anschließend an dem Tag noch ins Studio gehen - okay oder nicht okay ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo es geht nicht darum was ich an Geld verdiene ich soll ja auch die Mitarbeiter, Miete etc bezahlen - es ist einfach eine werbung um beide geschäfte mit einander zu verknüpfen
ich wollte nur wissen ob es gegen das werbegesetz verstößt wenn ich das so schreibe
es bekommt ja jeder GKV versicherte seine Leistung ganz normal in der Praxis und kann dann anschließend an dem Tag noch ins Studio gehen - okay oder nicht okay ?
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Simon1904 schrieb:
Hallo!
Die Frage kann ich zwar nicht beantworten, wundere mich aber wieso Du diese Leistung umsonst erbringen möchtest???
Ich hoffe es handelt sich dabei nicht um Gkv Patienten.
Also ich kann Dir nur davon abraten.
Es ist ja schon schlimm genug dass es noch 30 minütige Behandlungen gibt in manchen Praxen. Aber dann noch als Dankeschön für diese miese Vergütung ein Geschenk zu verteilen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Damit wirst Du wirtschaftlich keinen Erfolg haben.
Viele Grüße
Simon
zu deiner Frage.... also meines wissen`s verstößt du damit gegen kein geltendes Gesetz.
Zu euch zwei anderen... was soll den der Mist immer???? Wenn es nach euch geht wird alles mögliche immer auf den Pat. abgewälzt.
Es steht ja ganz klar auser Frage das 30 min. Behandlungen nicht wirtschaftlich und unsere Vergütungen der GKV`s ne Frechheit sind ABER
was kann der Pat. dafür??????
Klar soll er für extra Leistungen auch bezahlen aber es sollte sich m.M.n. im Rahmen halten und gerechtfertigt sein.
Wieso sollte " Anonymus" das so nicht ne weile praktizieren können was ist den daran verwerflich?
Was erwartet ihr von den GKV- Patienten ???? - Das wenn ihr ihnen jedesmal die Taschen Vollheult wie gemein und schlecht die bösen bösen GKV`s sind, das sie irgendwann mal das Gesundheitsministerium stürmen????
WIR THERAPEUTEN müssen was tun jeder für sich........ hat ja auch jeder unterschiedliche Voraussetzungen wie Miet, Standort usw...!
dann können wir auch etwas bewegen, auf unsere Verbände verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
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Juristisch machst Du Dich sicherlich nicht in Bezug auf das Heilmittelwerbegesetz angreifbar - aber Du schaffst Grundlagen dafür, dass man Dir nachsagen wird, dass "Fitness auf Rezept" erbracht wird. Trotz Trennung und guter Absicht kann das ein Bumerang werden - ibs wenn solche Auslegungen die Ohren der Ärzte erreichen....
Anderer Faktor könnte das Finanzamt werden - kannst Du glaubhaft belegen, warum Patienten kostenlos -und damit steuerlich nicht nachweisbar- bei Dir trainieren. Da könnte schnell die räumliche Trennung als Gegenargument für Schwarzgelder herangezogen werden.
Das unbedingt beachten...
m.
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michael933 schrieb:
Ich kann davon nur abraten.
Juristisch machst Du Dich sicherlich nicht in Bezug auf das Heilmittelwerbegesetz angreifbar - aber Du schaffst Grundlagen dafür, dass man Dir nachsagen wird, dass "Fitness auf Rezept" erbracht wird. Trotz Trennung und guter Absicht kann das ein Bumerang werden - ibs wenn solche Auslegungen die Ohren der Ärzte erreichen....
Anderer Faktor könnte das Finanzamt werden - kannst Du glaubhaft belegen, warum Patienten kostenlos -und damit steuerlich nicht nachweisbar- bei Dir trainieren. Da könnte schnell die räumliche Trennung als Gegenargument für Schwarzgelder herangezogen werden.
Das unbedingt beachten...
m.
glaubhaft belegen einfach das ich sage das es werbung ist und ja nicht dauerhaft sondern nur im direkten zusammenhang mit seiner verordnung abgegeben wird
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die ärtze finden es klasse das die patienten bei uns mehr bekommen als in anderen praxen und das sie dazu angehalten werden nach dem rezept auch weiter sport zu machen - ich achte sehr genau darauf das immer die GKV leistung in der Praxis stattfindet und nicht im Fittness
glaubhaft belegen einfach das ich sage das es werbung ist und ja nicht dauerhaft sondern nur im direkten zusammenhang mit seiner verordnung abgegeben wird
Ich schmeiß mich weg! Wie geil ist das denn??!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...die ärtze finden es klasse das die patienten bei uns mehr bekommen als in anderen praxen ...
Ich schmeiß mich weg! Wie geil ist das denn??!
Grüße...Gerry
Muß aber auch sagen, dass mir für diese Art Gratisleistungen das Verständnis fehlt.
Da fordert unser Berufsstand vehement mehr finanzielle Vergütung, und wo man rumhört, gibt's Sonderleistungen, angefangen mit der Wärmebehandlung nach der Therapie ("der Ofen läuft ja eh.."), unentgeltliche Vorbesprechungen zur Lymphdrainage ("damit die Patienten wissen, wie das abläuft") und jetzt so was :scream:
Warum treten Lokführer, Erzieherinnen und Briefträger in Streik? - wir hingegen arbeiten mehr, um zu zeigen wie gut wir sind???
Davon abgesehen finde ich ein solches Verhalten unkollegial - da stehst Du schnell alleine da.
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springlukas schrieb:
Ich kann mich den Ausführungen von michael 939 anschließen, gebe aber zu bedenken, dass hier wenig studierte Juristen unterwegs sind.
Muß aber auch sagen, dass mir für diese Art Gratisleistungen das Verständnis fehlt.
Da fordert unser Berufsstand vehement mehr finanzielle Vergütung, und wo man rumhört, gibt's Sonderleistungen, angefangen mit der Wärmebehandlung nach der Therapie ("der Ofen läuft ja eh.."), unentgeltliche Vorbesprechungen zur Lymphdrainage ("damit die Patienten wissen, wie das abläuft") und jetzt so was :scream:
Warum treten Lokführer, Erzieherinnen und Briefträger in Streik? - wir hingegen arbeiten mehr, um zu zeigen wie gut wir sind???
Davon abgesehen finde ich ein solches Verhalten unkollegial - da stehst Du schnell alleine da.
Oder die Leute denken dir geht es finanziell nicht so gut, wenn du schon deine Leistungen verschenken musst.
- Du wirst künftig keine Rezeptkombi KG + KGG mehr erhalten.
- Versicherung??
- Die Pat. werden das schamlos ausnutzen, den "Freifahrtschein" abends einlösen wenn sie früh bei der KG waren, ihn evtl an Mann und Kind weitergeben, keinen Vertrag mehr bei dir abschließen, weil sie eh nur im Herbst und Frühling trainieren wollen und sich dann zwei 6er KG holen
- etc.
Ob man so werben darf, kann ich dir juristisch abgesichert leider nicht sagen.
Denke aber dass der Schuss nach hinten losgehen kann.
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limone schrieb:
- Es verstößt gegen die guten Sitten: = Therapeutencodex.
Oder die Leute denken dir geht es finanziell nicht so gut, wenn du schon deine Leistungen verschenken musst.
- Du wirst künftig keine Rezeptkombi KG + KGG mehr erhalten.
- Versicherung??
- Die Pat. werden das schamlos ausnutzen, den "Freifahrtschein" abends einlösen wenn sie früh bei der KG waren, ihn evtl an Mann und Kind weitergeben, keinen Vertrag mehr bei dir abschließen, weil sie eh nur im Herbst und Frühling trainieren wollen und sich dann zwei 6er KG holen
- etc.
Ob man so werben darf, kann ich dir juristisch abgesichert leider nicht sagen.
Denke aber dass der Schuss nach hinten losgehen kann.
Aber mach ruhig... bist Du bei uns in der Nähe in Niedersachsen? :kissing_closed_eyes:
Ich würde abmahnen.
m.
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michael933 schrieb:
Ich kann mir vorstellen, dass der Zusammenhang zwischen Vorteilnahme (kostenloses Training) in Anbindung an eine gesetzliche Leistung (PT nach SGB) durchaus juristisch angreifbar ist. Hier entsteht eine Abhängigkeit zweier völlig unterschiedlicher Leistungen zueinander, aus denen ein geldwerter Vorteil für den Patienten und den Leistungserbringer entsteht, der dann auch zu versteuern wäre.
Aber mach ruhig... bist Du bei uns in der Nähe in Niedersachsen? :kissing_closed_eyes:
Ich würde abmahnen.
m.
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ztzj schrieb:
.....dann nim einfach einen Euro pro Training!
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lexa schumanski schrieb:
siehe oben
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Guter Vorschlag :confused:, da freut sich das FA. Wie naiv kann man eigentlich noch sein?
Gruß Britt
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Hammel schrieb:
Hallo,
zu deiner Frage.... also meines wissen`s verstößt du damit gegen kein geltendes Gesetz.
Zu euch zwei anderen... was soll den der Mist immer???? Wenn es nach euch geht wird alles mögliche immer auf den Pat. abgewälzt.
Es steht ja ganz klar auser Frage das 30 min. Behandlungen nicht wirtschaftlich und unsere Vergütungen der GKV`s ne Frechheit sind ABER
was kann der Pat. dafür??????
Klar soll er für extra Leistungen auch bezahlen aber es sollte sich m.M.n. im Rahmen halten und gerechtfertigt sein.
Wieso sollte " Anonymus" das so nicht ne weile praktizieren können was ist den daran verwerflich?
Was erwartet ihr von den GKV- Patienten ???? - Das wenn ihr ihnen jedesmal die Taschen Vollheult wie gemein und schlecht die bösen bösen GKV`s sind, das sie irgendwann mal das Gesundheitsministerium stürmen????
WIR THERAPEUTEN müssen was tun jeder für sich........ hat ja auch jeder unterschiedliche Voraussetzungen wie Miet, Standort usw...!
dann können wir auch etwas bewegen, auf unsere Verbände verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
Grundsätzlich finde ich die Idee gut- juristisch kann ich nicht weiter helfen. Hier im Forum zu fragen ist allerdings weniger klug....es ist jetzt nicht persönlich gegen dich gerichtet :sunglasses:. Hier sitzen so viele in ihrer kleinen Welt und haben Angst vor Wettbewerb. In der freien Wirtschaft sind innovative Ideen und neue Wege üblich und erwünscht.
Meine persönliche Erfahrung ist:
Wenn ich etwas "verschenke" bekomme ich es doppelt und dreifach zurück!
Allerdings verschenke ich nicht maßlos. Begrenze es zeitlich und zeige auch den Kollegen vor Ort, dass auch Wettbewerb zum therapeutischen Beruf gehört und eine Bereicherung für alle sein kann.
Viel Erfolg!
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Wenn man in einer Einrichtung gleichzeitig eine PT-Praxis betreibt und ein Fitness-Studio, dann sollte man genügend Möglichkeiten haben, den Patienten einen Vertrag im Studio schmackhaft zu machen, ohne diese Leistung gratis anzubieten.
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springlukas schrieb:
Hier ist einer aus der kleinen Welt, der der Ansicht ist, dass unser Berufsstand aktuell besser zusammen steht als gegeneinander in Wettbewerb zu treten. Kollegen oder Konkurrenten - muss sich jeder selbst entscheiden, aber wenn man den großen "Gegnern" etwas entgegensetzen möchte, ist Zusammenhalt gefragt (und dann vertauschen sich die Begriffe der "kleinen" und "großen" Welt auf einmal ganz von allein :wink:).
Wenn man in einer Einrichtung gleichzeitig eine PT-Praxis betreibt und ein Fitness-Studio, dann sollte man genügend Möglichkeiten haben, den Patienten einen Vertrag im Studio schmackhaft zu machen, ohne diese Leistung gratis anzubieten.
bei uns ufert es nicht aus und schafft viele neue fitnesskunden genau so kommen die halt in die praxis wenn sie was medizinisches haben oder auch mal zur Wellnessmassage weil sie jha schon gerade eh im Haus sind (befruchtet sich also gegenseitig)
Es ist so Typisch für unseren Beruf das alles nur angreifen wenn jemand eine Idede hat nur weil sie es vielleicht nicht selbst anbieten können oder wollen (hat ja auch niemand verlangt das ihr das kostenfrei müsst)
dieses gegenseitig abmahnen ist doch nur eifersucht (zumindestens in diesem fall wo GKV leistung korrekt erbracht wird) oder soll ich jetzt fragen läuft eure Praxis so schlecht das ihr abmahnen müsst um euch gegen legale mitbewerber zu wehren ???
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Esra Luise schrieb:
ich finde es gut das die patienten es ausprobieren können, machen wir auch direkt vor oder nach der Behandlung also nix mit Gutschein weitergeben an freunde oder erst monate später einlösen- viele gerade ältere Patienten freuen sich das sie so mal rein schnuppern können weil sie sich so nie in ein fitnesstudio trauen würden
bei uns ufert es nicht aus und schafft viele neue fitnesskunden genau so kommen die halt in die praxis wenn sie was medizinisches haben oder auch mal zur Wellnessmassage weil sie jha schon gerade eh im Haus sind (befruchtet sich also gegenseitig)
Es ist so Typisch für unseren Beruf das alles nur angreifen wenn jemand eine Idede hat nur weil sie es vielleicht nicht selbst anbieten können oder wollen (hat ja auch niemand verlangt das ihr das kostenfrei müsst)
dieses gegenseitig abmahnen ist doch nur eifersucht (zumindestens in diesem fall wo GKV leistung korrekt erbracht wird) oder soll ich jetzt fragen läuft eure Praxis so schlecht das ihr abmahnen müsst um euch gegen legale mitbewerber zu wehren ???
Wie verhält es sich dann wenn die Ärzte sagen, wir schreiben nur MT auf die Fango gibt der ja eh umsonst? Man könnte die Liste entlos weiterführen. Ich habe weder Schaden noch Nutzen davon. Es soll jeder macen wie er meint. Aber ich bin der Meinung das ist ein Knieschuss.
Kundenwerbung hin oder her, warum soll ich bezahlen, gehe ich 6x hin wenn ich Rezept habe ist doch ok.
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lexa schumanski schrieb:
Weder Neid noch Missgunst treiben mich zu meinen Aussagen. Wie sieht es den rechtlich aus wenn ich behaupten würde die P. gehen mit Ihrem Rezept dahin, weil sie "kostenlos" ins Studio dürfen? Ich habe schwach in Erinnerung, das ein Kollege eine Abmahnung wegen Vorteilsgabe bekommen hat, wei er (damals) auf Pfennige verzichtet hat. Androhung von 150000DM Strafe, weil davon ausgegangen wurde, die P.kommen wegen 1 oder 2 Pfennige in seine Praxis und nicht zum Kollegen!!!
Wie verhält es sich dann wenn die Ärzte sagen, wir schreiben nur MT auf die Fango gibt der ja eh umsonst? Man könnte die Liste entlos weiterführen. Ich habe weder Schaden noch Nutzen davon. Es soll jeder macen wie er meint. Aber ich bin der Meinung das ist ein Knieschuss.
Kundenwerbung hin oder her, warum soll ich bezahlen, gehe ich 6x hin wenn ich Rezept habe ist doch ok.
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Kukdiehe schrieb:
Der Schuss kann denk ich auch mal leicht nach hinten los gehen. Ich bin mir auch nicht mal sicher ob man so werben darf. Ich frag mich das auch, warum Patienten den kostenlos in das Fitnesstudieo gehen dürfen. Warum nicht eine Probestunde die kostenlos ist, wo der Jenige mal rein schnuppern kann. Würde ich aber unabhängig davon machen, ob es Patienten sind oder nicht. Ab der zweiten Stunden kostet es dann was. Das kann man ja auch machen. So was bieten auch viele an. Alles andere fände ich Humbuck.
Würden Sie es immernoch so sehen, wenn es andersherum gemacht würde?
Das Fitnessstudio stellt sich einen PT ein und jedes Mitglied bekommt kostenlos KG Behandlungen?
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michael933 schrieb:
@Esra Luise:
Würden Sie es immernoch so sehen, wenn es andersherum gemacht würde?
Das Fitnessstudio stellt sich einen PT ein und jedes Mitglied bekommt kostenlos KG Behandlungen?
und wenn er lieber in ein fitnesstudio geht wo er als zusatz geschenk zum jahresvertrag kostenlos 3 massagen bekommt dann ist das die werbung vom studio und für mich okay kenne durchaus therapeuten die auch in fitnesstudios arbeiten um patienten zu rekrutieren
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Esra Luise schrieb:
behandeln können sie nur wenn die rechtlichen vorraussetzungen stimmen und dann warum nicht ?? es ist doch letztlich entscheidung des patienten
und wenn er lieber in ein fitnesstudio geht wo er als zusatz geschenk zum jahresvertrag kostenlos 3 massagen bekommt dann ist das die werbung vom studio und für mich okay kenne durchaus therapeuten die auch in fitnesstudios arbeiten um patienten zu rekrutieren
Und rein rechtlich, wenn ich im Zusammenhang mit einer GKV Leistung mit einem kostenlosen Lockangebot werbe?
Ich würde das nie so machen, aber das steht hier nicht zur Debatte und spielt keine Rolle. Mich würde einfach mal echt die Lage in Hinsicht auf Versicherung und Wettbewerb interessieren. Und zwar kein Wunschdenken, sondern wie es tatsächlich aussieht. Das kann aber hier im Forum ganz sicher keiner sagen sondern nur ein RA.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Mal ohne jede Wertung, wie sieht es versicherungstechnisch aus? Wenn ein Patient sich am Gerät verletzt und klagt, wer kommt dafür auf?
Und rein rechtlich, wenn ich im Zusammenhang mit einer GKV Leistung mit einem kostenlosen Lockangebot werbe?
Ich würde das nie so machen, aber das steht hier nicht zur Debatte und spielt keine Rolle. Mich würde einfach mal echt die Lage in Hinsicht auf Versicherung und Wettbewerb interessieren. Und zwar kein Wunschdenken, sondern wie es tatsächlich aussieht. Das kann aber hier im Forum ganz sicher keiner sagen sondern nur ein RA.
Gruß Britt
das studio haftet wenn es eine fahrlässigkeit des studios gibt zb gerät kaputt (haftpflichtversicherung)
eine unfallversicherung gibt es nicht genau so wie bei jedem anderen mitgleid im studio es sei denn der kunde selbst hat eine unfallversicherung oder das studio wird von einem sportverein betieben dann ist über landessportverband unfallversichert (das ist zb ein unterschied zwischen einem gewerblciehn studio und einem verein)
wie es mit der rechtlichen seite bez der werbung im zusammenhang mit einer GKV leistung ist weiß ich nicht sicher aber da wir es schon viele jahre so machen und keine probleme hatten und hier ja auch die meisten glauben das es okay ist gehe ich mal davon aus
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Esra Luise schrieb:
versicherung ist nicht anders als bei einem probetraining im studio
das studio haftet wenn es eine fahrlässigkeit des studios gibt zb gerät kaputt (haftpflichtversicherung)
eine unfallversicherung gibt es nicht genau so wie bei jedem anderen mitgleid im studio es sei denn der kunde selbst hat eine unfallversicherung oder das studio wird von einem sportverein betieben dann ist über landessportverband unfallversichert (das ist zb ein unterschied zwischen einem gewerblciehn studio und einem verein)
wie es mit der rechtlichen seite bez der werbung im zusammenhang mit einer GKV leistung ist weiß ich nicht sicher aber da wir es schon viele jahre so machen und keine probleme hatten und hier ja auch die meisten glauben das es okay ist gehe ich mal davon aus
Genau deshalb hatte ich ja geschrieben, dass mich wirklich die rechtliche Seite interessiert und nicht solch blauäugige Einstellung, "weil man es ja immer schon so macht" oder irgendwelches Wunschdenken.
Deshalb hoffe ich, dass AT uns daran teilhaben läßt, wenn er sich bei Fachleuten schlau gemacht hat. Mit Fachleuten meine ich allerdings nicht hier im Forum :yum: oder den besten Freund, der vielleicht meint "mach doch einfach".
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du bist ja niedlich. "Weil ihr es schon viele Jahre so macht", meinst du das es richtig ist. Genauso glaube ich nicht, dass die Berufshaftpflicht hier greift, denn ein Probetraining im Fitnessstudio ist etwas ganz anderes als ein Werbetraining im Zusammenhang mit einer ärztlichen VO. Hier greift m. M. nach, dass im Zusammenhang mit ärztlicher VO keine Zusatzleistungen zulässig sind. Außerhalb und unabhängig von der VO ist eine andere Sache. Aber AT will ja ganz klar mit dem kostenlosen Training im Zusammenhang mit der KG VO werben.
Genau deshalb hatte ich ja geschrieben, dass mich wirklich die rechtliche Seite interessiert und nicht solch blauäugige Einstellung, "weil man es ja immer schon so macht" oder irgendwelches Wunschdenken.
Deshalb hoffe ich, dass AT uns daran teilhaben läßt, wenn er sich bei Fachleuten schlau gemacht hat. Mit Fachleuten meine ich allerdings nicht hier im Forum :yum: oder den besten Freund, der vielleicht meint "mach doch einfach".
Gruß Britt
es könnte Probleme geben nach dem Heilmittelwerbegesetz § 7 Abs. 1 bzw. 2.
Bin juristisch nicht so fit. Aber soviel ich weiß, dürfen z. B. nur Kugelschreiber bis zu einem Wert von 1,-- Euro zu unserer Leistung dazugegeben werden.
Bitte beachten: Es gibt auch Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, u. U. so etwas wie Dein Vorgehen abzumahnen. Vielleicht wirklich erstmal einen Juristen miteinbeziehen, bevor nachher ungeahnte Kosten auf einen zukommen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo anonymer Teilnehmer,
es könnte Probleme geben nach dem Heilmittelwerbegesetz § 7 Abs. 1 bzw. 2.
Bin juristisch nicht so fit. Aber soviel ich weiß, dürfen z. B. nur Kugelschreiber bis zu einem Wert von 1,-- Euro zu unserer Leistung dazugegeben werden.
Bitte beachten: Es gibt auch Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, u. U. so etwas wie Dein Vorgehen abzumahnen. Vielleicht wirklich erstmal einen Juristen miteinbeziehen, bevor nachher ungeahnte Kosten auf einen zukommen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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britta109 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass dir Vor- und Nachteile seitens der Kollegen, Ärzte und auch Patienten bekannt sind und du gute Gründe für diese Überlegungen hast. Und jede neue Idee wird skeptisch beäugelt und man kann auf die Nase fallen. Aber das kann man ja auch mit einem neuen Druckerkauf. Entscheidungen zu fällen scheint nicht immer ganz einfach zu sein.
Grundsätzlich finde ich die Idee gut- juristisch kann ich nicht weiter helfen. Hier im Forum zu fragen ist allerdings weniger klug....es ist jetzt nicht persönlich gegen dich gerichtet :sunglasses:. Hier sitzen so viele in ihrer kleinen Welt und haben Angst vor Wettbewerb. In der freien Wirtschaft sind innovative Ideen und neue Wege üblich und erwünscht.
Meine persönliche Erfahrung ist:
Wenn ich etwas "verschenke" bekomme ich es doppelt und dreifach zurück!
Allerdings verschenke ich nicht maßlos. Begrenze es zeitlich und zeige auch den Kollegen vor Ort, dass auch Wettbewerb zum therapeutischen Beruf gehört und eine Bereicherung für alle sein kann.
Viel Erfolg!
Die Betriebe sind räumlich voneinander getrennt.
Als Betreiber der PT-Praxis ist es seine Entscheidung, Leistungen im Auftrag der GKVen zu erbringen; für die gibt es eine uns allen zugängliche Vereinbarung und Leistungsbeschreibung (-> RV). Im Rahmen dieser Vereinbarung sind wir alle(!) angehalten, Leistungsempfänger zu einem Beitrag zur Genesung und Gesunderhaltung, zum Beispiel "mehr Sport treiben", zu motivieren.
Als Betreiber eines Fitnessstudios ist es Anonymus freigestellt seinen Betrieb zu führen wie er möchte. Soweit er sich an die einschlägigen Gesetze und Verordnungen hält sollte er grundsätzlich wenig zu befürchten haben. Selbst die CDU hat schon in den 1950er Jahren erkannt: "Das kapitalistische System passt nicht zum Selbstbild der Bundesrepublik Deutschland"; insofern ist es löblich wenn sich jeder einzelne Gewerbetreibende im Rahmen seines Leistungsvermögens für das Wohl der Bewohner seiner Stadt [nehme ich mal an, bei uns auf dem Land besteht nicht genug Bedarf um ein Fitnessstudio auszulasten...] einsetzt. Was könnte es schöneres geben als den Betreiber eines Fitnessstudios der Menschen mit medizinisch notwendigem Handlungsbedarf seine Geräte unentgeltlich zur Verfügung stellt? Man bedenke, eine Stunde an diesen Geräten kostet die Versichertengemeinschaft sonst €25!
Natürlich wird im Fitnessstudio keine Heilkunde betrieben, ansonsten wäre es ja ein Rehazentrum und gehörte einem Orthopäden, aber ich kenne manch PT der würde sich freuen seinen Patienten über das Maß des Notwendigen hinausgehende sinnvolle Angebote machen zu können; und wenn es eben ist dem Patienten ein 75W-Ergometer zur Verfügung zu stellen. 6x15min reichen um die Notwendigkeit und evt. die Durchführung des Trainings zu erläutern (naja, manchmal zumindest...), das notwendige Eigentraining selbst passt da nicht rein...
...ein Blick in's Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb könnte hilfreich sein :)
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Anders gefragt: Darf irgendein FitKing den Besuchern eines anderen Betriebes, in diesem Falle einer PT-Praxis, Gratis-Training im Anschluss an eine Gesundheitsdienstleistung anbieten? Darf dieses Geschenk an Besucher eines bestimmten anderen Betriebes gebunden werden?
Die andere Fragerichtung ist nicht sinnvoll: Darf ein Physiotherapeut ein Gratistraining beim FitKing anbieten?
(diese Frage fände ich jetzt persönlich sehr interessant, aus folgendem Grund: Ein Krankenhaus hier in der Nähe bietet Sterilisation für Frauen an, Kostenpunkt €400. In unmittelbaren Anschluss an eine Geburt per Kaiserschnitt, der Kaiserschnitt auch als Kassenleistung: €300. Müsste dem Krankenhaus Vorteilnahme(?) unterstellt werden da vermutlich Versichertengelder genutzt werden um eine Leistung zu subventionieren die als Kassenleistung grundsätzlich nicht zulässig ist [nicht jede Geburt per Kaiserschnitt begründet eine medizinisch notwendige Entfernung der Eierstöcke, und warum kann die Leistung in Verbindung mit einer Kassenleistung günstiger angeboten werden?!?]?)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymus ist Betreiber zweier Betriebe (einer PT-Praxis und eines Fitnessstudios).
Die Betriebe sind räumlich voneinander getrennt.
Als Betreiber der PT-Praxis ist es seine Entscheidung, Leistungen im Auftrag der GKVen zu erbringen; für die gibt es eine uns allen zugängliche Vereinbarung und Leistungsbeschreibung (-> RV). Im Rahmen dieser Vereinbarung sind wir alle(!) angehalten, Leistungsempfänger zu einem Beitrag zur Genesung und Gesunderhaltung, zum Beispiel "mehr Sport treiben", zu motivieren.
Als Betreiber eines Fitnessstudios ist es Anonymus freigestellt seinen Betrieb zu führen wie er möchte. Soweit er sich an die einschlägigen Gesetze und Verordnungen hält sollte er grundsätzlich wenig zu befürchten haben. Selbst die CDU hat schon in den 1950er Jahren erkannt: "Das kapitalistische System passt nicht zum Selbstbild der Bundesrepublik Deutschland"; insofern ist es löblich wenn sich jeder einzelne Gewerbetreibende im Rahmen seines Leistungsvermögens für das Wohl der Bewohner seiner Stadt [nehme ich mal an, bei uns auf dem Land besteht nicht genug Bedarf um ein Fitnessstudio auszulasten...] einsetzt. Was könnte es schöneres geben als den Betreiber eines Fitnessstudios der Menschen mit medizinisch notwendigem Handlungsbedarf seine Geräte unentgeltlich zur Verfügung stellt? Man bedenke, eine Stunde an diesen Geräten kostet die Versichertengemeinschaft sonst €25!
Natürlich wird im Fitnessstudio keine Heilkunde betrieben, ansonsten wäre es ja ein Rehazentrum und gehörte einem Orthopäden, aber ich kenne manch PT der würde sich freuen seinen Patienten über das Maß des Notwendigen hinausgehende sinnvolle Angebote machen zu können; und wenn es eben ist dem Patienten ein 75W-Ergometer zur Verfügung zu stellen. 6x15min reichen um die Notwendigkeit und evt. die Durchführung des Trainings zu erläutern (naja, manchmal zumindest...), das notwendige Eigentraining selbst passt da nicht rein...
...ein Blick in's Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb könnte hilfreich sein :)
-----
Anders gefragt: Darf irgendein FitKing den Besuchern eines anderen Betriebes, in diesem Falle einer PT-Praxis, Gratis-Training im Anschluss an eine Gesundheitsdienstleistung anbieten? Darf dieses Geschenk an Besucher eines bestimmten anderen Betriebes gebunden werden?
Die andere Fragerichtung ist nicht sinnvoll: Darf ein Physiotherapeut ein Gratistraining beim FitKing anbieten?
(diese Frage fände ich jetzt persönlich sehr interessant, aus folgendem Grund: Ein Krankenhaus hier in der Nähe bietet Sterilisation für Frauen an, Kostenpunkt €400. In unmittelbaren Anschluss an eine Geburt per Kaiserschnitt, der Kaiserschnitt auch als Kassenleistung: €300. Müsste dem Krankenhaus Vorteilnahme(?) unterstellt werden da vermutlich Versichertengelder genutzt werden um eine Leistung zu subventionieren die als Kassenleistung grundsätzlich nicht zulässig ist [nicht jede Geburt per Kaiserschnitt begründet eine medizinisch notwendige Entfernung der Eierstöcke, und warum kann die Leistung in Verbindung mit einer Kassenleistung günstiger angeboten werden?!?]?)
Es wird regelrecht angebiedert, dass man kostenlos trainieren kann. Das wiederum kann Kunden bringen aber auch fernhalten.
Rechtliche Probleme:
Finanzamt: Wird es dir wirklich glauben, dass du was verschenkst? Heutzutage hat niemand was zu verschenken! Willst du ernsthaft geschätzt werden und viel Geld verbraten in der Vermutung, dass es doch zahlende Kunden waren?
Datenschutz: Wie soll das Fitnessstudio denn wissen, dass er eine VO respektive Behandlung hatte? Du hast zwei getrennte Geschäfte, willst aber die Daten vermischen? Das gibt gehörig Ärger!
Visitenkarten: Direktempfehlung an das eigene Studio? Kommt auch nicht wirklich gut an!
Kartellrecht: Du hast zwei Geschäfte die sich gegenseitig pushen sollen? Könnte auch schwierig werden.
Ärzte: Die finden immer alles toll, was kostenlos verteilt wird. Wird dein Geschäft zu stark wollen die vieleicht mit einsteigen oder sägen dir den Ast ab!
Konkurrenz: Alles was du verschenkst stärkt deine konkurrenz. Denn verschenken schwächt das eigene Unternehmen.
Unlauterer Wettbewerb: Auch eine weitere Möglichkeit des Angriffs.
Und jetzt stell dir mal vor: Du machst das so einfach und erhälst, weil dich mit sicherheit welche vor den Kadi ziehen, innerhalb von 6 Monaten 12 Klageschriften. Hast du hierfür Zeit, Geld und Nerven? Dann ruft dich deine Versicherung an und sagt: "Hörnsema, das was sie da verzapft haben ist schlichtweg grob Fahrlässig, dass übernehmen wir nicht!!!" Naja, kurzes Ende: Du geniesst schnell die Kostenlosen Möglichkeiten des Staates und bekommst sogar Geld geschenkt (Hartz-IV ist gemeint)! Wenns richtig blöd läuft, dann sogar Kost und Logis (Knast ist gemeint). Lass mal den einen im Fitnessstudio verunglücken der nach deinen Aussagen das 6te Probetraining gemacht hat!
Fazit: Lass es sein und geh seriös ran.
Mach ein Poster vom Studio in deine Praxis und beantworte nur Fragen. Gegen Vermittlung eines Probetrainings wird keiner was haben.
MFG
Meitao
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Ich bin sehr oft anderer Meinung als du, aber hier hast du es genau auf den Punkt gebracht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@Meitao
Ich bin sehr oft anderer Meinung als du, aber hier hast du es genau auf den Punkt gebracht.
Gruß Britt
- es gibt keine unfall versicherung, wie jeder andere Kunde trainiert auch ein kostenloser auf eigenes risiko
- Haftpflicht ganz klar wenn mir etwas vorzuwerfen ist zb nasser Boden oder so
Steuerbüro sieht bez finanzamt keine probleme da es zeitlich gegrenzt ist
datenschutz ist auch nicht das problem da man ja vorher mit dem patienten spricht ob infos weitergegeben werden sollen welches training sinnvoll wäre
bez werbe gesetze habe ich noch keine klare antwort von RA
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also versicherung ist so wie Esra es geschrieben hat
- es gibt keine unfall versicherung, wie jeder andere Kunde trainiert auch ein kostenloser auf eigenes risiko
- Haftpflicht ganz klar wenn mir etwas vorzuwerfen ist zb nasser Boden oder so
Steuerbüro sieht bez finanzamt keine probleme da es zeitlich gegrenzt ist
datenschutz ist auch nicht das problem da man ja vorher mit dem patienten spricht ob infos weitergegeben werden sollen welches training sinnvoll wäre
bez werbe gesetze habe ich noch keine klare antwort von RA
Das ist Zeitverschwendung, für alle, die hier wohlmeinend Ratschläge geben und zudem offensichtlich smartphonegetippten Kauderwelsch 3 mal lesen müssen um zu verstehen was Du da schreibst.
Eine anständige Antwort setzt eine anständige Frage voraus! Ich bin raus hier und werde auch zukünftig auf solchen Mist nicht mehr antworten.
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springlukas schrieb:
Welchen Sinn macht es, eine Frage ins Forum zu stellen, die Du innerhalb eines Tages selbst beantworten kannst?
Das ist Zeitverschwendung, für alle, die hier wohlmeinend Ratschläge geben und zudem offensichtlich smartphonegetippten Kauderwelsch 3 mal lesen müssen um zu verstehen was Du da schreibst.
Eine anständige Antwort setzt eine anständige Frage voraus! Ich bin raus hier und werde auch zukünftig auf solchen Mist nicht mehr antworten.
Und wenn der Stb. wegen der zeitlichen Begrenzung keine Probleme mit dem FA sieht, ist das zwar nett, aber entspricht es auch den Tatsachen? Verbindlich sagen kann dir all diese Dinge nur ein RA. Deshalb können wir hier noch endlos diskutieren, weil wir unsere Bedenken äußern, du dein Wunschdenken hast und nichts bringt so weiter. Sichere dich beim RA ab, der sich ausschließlich mit solchen Dingen befasst und nicht irgendein Wald- und Wiesen RA und laß dir alles schriftlich bestätigen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Natürlich hat das mit einer Unfallversicherung nicht das Geringste zu tun, sondern mit der Berufshaftpflicht. Und auch hier geht es nicht um nassen Fußboden, sondern wenn ein Patient plötzlich Probleme bekommt, dann mußt du belegen können, wieso du ihn an die Geräte genommen hast, obwohl er in ärztlicher Behandlung ist und der Arzt ihm KG und nicht KGG verordnet hat. Das kann bei einer Klage so oder so gesehen werden. Und hast du das eindeutig und klar so in deinem Versicherungsvertrag stehen?
Und wenn der Stb. wegen der zeitlichen Begrenzung keine Probleme mit dem FA sieht, ist das zwar nett, aber entspricht es auch den Tatsachen? Verbindlich sagen kann dir all diese Dinge nur ein RA. Deshalb können wir hier noch endlos diskutieren, weil wir unsere Bedenken äußern, du dein Wunschdenken hast und nichts bringt so weiter. Sichere dich beim RA ab, der sich ausschließlich mit solchen Dingen befasst und nicht irgendein Wald- und Wiesen RA und laß dir alles schriftlich bestätigen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
Gruß Britt
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Meitao schrieb:
Welchen Eindruck hinterlässt man beim Kunden:
Es wird regelrecht angebiedert, dass man kostenlos trainieren kann. Das wiederum kann Kunden bringen aber auch fernhalten.
Rechtliche Probleme:
Finanzamt: Wird es dir wirklich glauben, dass du was verschenkst? Heutzutage hat niemand was zu verschenken! Willst du ernsthaft geschätzt werden und viel Geld verbraten in der Vermutung, dass es doch zahlende Kunden waren?
Datenschutz: Wie soll das Fitnessstudio denn wissen, dass er eine VO respektive Behandlung hatte? Du hast zwei getrennte Geschäfte, willst aber die Daten vermischen? Das gibt gehörig Ärger!
Visitenkarten: Direktempfehlung an das eigene Studio? Kommt auch nicht wirklich gut an!
Kartellrecht: Du hast zwei Geschäfte die sich gegenseitig pushen sollen? Könnte auch schwierig werden.
Ärzte: Die finden immer alles toll, was kostenlos verteilt wird. Wird dein Geschäft zu stark wollen die vieleicht mit einsteigen oder sägen dir den Ast ab!
Konkurrenz: Alles was du verschenkst stärkt deine konkurrenz. Denn verschenken schwächt das eigene Unternehmen.
Unlauterer Wettbewerb: Auch eine weitere Möglichkeit des Angriffs.
Und jetzt stell dir mal vor: Du machst das so einfach und erhälst, weil dich mit sicherheit welche vor den Kadi ziehen, innerhalb von 6 Monaten 12 Klageschriften. Hast du hierfür Zeit, Geld und Nerven? Dann ruft dich deine Versicherung an und sagt: "Hörnsema, das was sie da verzapft haben ist schlichtweg grob Fahrlässig, dass übernehmen wir nicht!!!" Naja, kurzes Ende: Du geniesst schnell die Kostenlosen Möglichkeiten des Staates und bekommst sogar Geld geschenkt (Hartz-IV ist gemeint)! Wenns richtig blöd läuft, dann sogar Kost und Logis (Knast ist gemeint). Lass mal den einen im Fitnessstudio verunglücken der nach deinen Aussagen das 6te Probetraining gemacht hat!
Fazit: Lass es sein und geh seriös ran.
Mach ein Poster vom Studio in deine Praxis und beantworte nur Fragen. Gegen Vermittlung eines Probetrainings wird keiner was haben.
MFG
Meitao
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
So, lieber AT, einige Meinungen wurden vorgetragen. Was ist dein Fazit daraus?! Lass es uns doch bitte wissen!
Grüße...Gerry
Ich glaube Du tust Dir damit nichts Gutes! Ich würde es noch einmal überdenken. So ein Schritt lässt sich später schwer Rückgängig machen.
Den Kassen und Ärzten wird es wurscht sein ob Du den Patienten auch noch Dein letztes Hemd gibst. Sie werden höchstens schmuntzeln, genau wie Deine Mitbewerber.
Wie gesagt, eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerb könntest Du evtl. riskieren!
Denn Normalweise dürfen wir nur "Dreingaben" in Centhöhe an Patienten geben, soweit ich informiert bin (Kugelschreiber o.ä).
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Wir bedenken hoffentlich alle, das dieser Thread jede Menge Konjunktive und voneinander abhängige Konstrukte enthält...
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Welchen Eindruck hinterlässt man beim Kunden:
Es wird regelrecht angebiedert, dass man kostenlos trainieren kann. Das wiederum kann Kunden bringen aber auch fernhalten.
"Kostenlos trainieren" beinhaltet nicht unbedingt Geräteeinweisung und Trainingsplan. Zwei angebotene umsatzgenerierende Posten.
Vielleicht haben Anonymus' Gäste den Anstand eine Weile dort weiterzumachen wo ihnen der Start ermöglicht wurde, vielleicht auch nicht - die Zeit wird's zeigen.
Das "anbiedern" hängt sehr, sehr stark von der Wortwahl, Präsentation und dem Verhalten des Personals ab. Das kann von einem professionellen Auftritt bis zur Blamage alles beinhalten. Dabei die Balance zu halten überlasse ich Anonymus, er kennt seine Klientel am Besten - und für irgendwas muss er ja sein Unternehmergehalt bekommen ;)
Rechtliche Probleme:
Finanzamt: Das Angebot ist an ziemlich klare Bedingungen geknüpft ("Frau Mayer war zur Behandlung in PT-Praxis Anno und konnte deshalb am gleichen Tag kostenlos im Fitnessstudio Nümus trainieren. Ggf. ist das FA bereit einen Anforderungskatalog zu stellen bzw. einen Rahmen abzustecken. Bei entsprechender Gestaltung kann der Werbecharakter klargestellt werden - und offensichtlich stimmt die Aussage "Heutzutage hat niemand mehr etwas zu verschenken" nicht, schließlich überlegt Anonymus recht konkret ob er ein Geschenk machen darf.
Datenschutz: Gib dem Gast nach der Behandlung einen Zettel mit der Anwesenheitsbestätigung und Geschenksempfangsberechtigung und lass ihn diesen in's Fitnessstudio tragen. Lass ihn in der Praxis und im Fitnessstudio unterschreiben das Informationen mit dem jeweils anderen Betrieb ausgetauscht werden dürfen.
Kartellrecht: Die zuständige Aufsichtsbehörde kann sehr schnell eine Auskunft geben.
Ärzte: Unberechenbar aus dieser Entfernung. Unternehmerisches Risiko: Nach einer Fehlentscheidung des Managements dürfen die Ausführenden den Platz räumen. Ich schränke niemanden in seiner Freiheit seinen Betrieb zu ruinieren ein, sowas tut nur unsere herzallerliebste IM Erika; sie würde das auch für Anonymus tun wenn sein Betrieb systemrelevant wäre.
Konkurrenz: Alles was du verschenkst stärkt deine konkurrenz. Denn verschenken schwächt das eigene Unternehmen.
Ich habe gerade von einem Lieferanten dem ich treuer Abnehmer bin eine Kaffeemaschine geschenkt bekommen. hey, jetzt wo ich das Geschenk abgeräumt habe werde ich sofort seinen Aufdruck von der Maschine kratzen und den Lieferanten wechseln. Nicht. Ich werde nächstes Jahr wieder dutzende Euros bei ihm lassen, unabhängig davon ob jemand aus der Uckermark trotz längerer Strecke günstiger liefern könnte.
Unlauterer Wettbewerb: Reinreiten könnte sich Anonymus wenn irgendeiner der in seinem Auftrag handelnden gegen UWG Anhang zu §3(3) Punkt 18 oder 21; oder UWG §4 Punkt 2 verstößt. Da es sich um ein kostenloses Angebot handelt läuft Anonymus eher wenig Gefahr gegen §3(2) zu verstoßen; vorausgesetzt seine Angestellten werden ausreichend angewiesen das Training nicht nach dem Prinzip "Gießkanne" auch an Personen zu empfehlen bei denen erkennbar ist das Gerätetraining eher schädlich wäre. Eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern erkenne ich hier nicht, der RA der Gegenseite mag das aber anders sehen ;)
[...] Hier greift m. M. nach, dass im Zusammenhang mit ärztlicher VO keine Zusatzleistungen zulässig sind. Außerhalb und unabhängig von der VO ist eine andere Sache. Aber AT will ja ganz klar mit dem kostenlosen Training im Zusammenhang mit der KG VO werben. [...]
AFAIK sind keine Zusatzzahlungen oberhalb des gesetzlich geregelten Eigenanteils zulässig.
AFAIK darf einem Patienten vor/nach der medizinisch indizierten Massage Fango verkauft werden.
Das angebotene Probetraining _muss_ außerhalb und unabhängig von der HM-VO laufen sofern Anonymus nicht die Bedingungen erfüllt um im Fitnessstudio Heilbehandlungen (-> Heilpraktikergesetz) abzugeben. Soweit ich diesen http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/darf-man-so-werben/16/92040/92051#msg-92051 Beitrag richtig deute soll das Training in Zusammenhang mit dem Besuch der PT-Praxis angeboten werden, nicht im Zusammenhang mit der KG-VO oder gar noch abhängig von der Diagnose.
Sport im Allgemeinen bietet unbestreitbare Vorteile für die Gesundheit jedes Einzelnen, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Anonymus möchte einen Weg ausprobieren, einer Klientel die den Risikofaktor "Bewegungsmangel" oft mit sich trägt an Bewegung heranzuführen; das finde ich an sich nicht verkehrt [hey, ich habe eine Patientin mit der Diagnose "Adipositas" (und noch einigen anderen) auf einer HM-Verordnung in meine Nordic Walking-Gruppe geworben; nach einem Monat habe ich angefangen ihr Geld abzuknöpfen. Gilt das nun als unlauterer Wettbewerb weil ich keine Ausschreibung habe machen lassen auf die sämtliche Mitbewerber europaweit binnen eines halben Jahres hätten reagieren können wenn sie den Job hätten haben wollen?]
Mach ein Poster vom Studio in deine Praxis und beantworte nur Fragen. Gegen Vermittlung eines Probetrainings wird keiner was haben.
Eben das ist Anonymus' Plan: Probetrainings vermitteln um zahlende Kunden zu gewinnen (und vielleicht nebenbei noch der Volksgesundheit zuträglich zu sein). Über das "Wie", und vielleicht auch mögliche Konsequenzen, ist er sich wohl noch nicht im Klaren...
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Papa Alpaka schrieb:
Danke dir für die Gliederung, weil's mir Spaß macht versuche ich deine Einwände zu entkräften ;)
Meitao schrieb:
Britt schrieb:
Fazit: Lass es sein und geh seriös ran.
Wir bedenken hoffentlich alle, das dieser Thread jede Menge Konjunktive und voneinander abhängige Konstrukte enthält...
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Welchen Eindruck hinterlässt man beim Kunden:
Es wird regelrecht angebiedert, dass man kostenlos trainieren kann. Das wiederum kann Kunden bringen aber auch fernhalten.
"Kostenlos trainieren" beinhaltet nicht unbedingt Geräteeinweisung und Trainingsplan. Zwei angebotene umsatzgenerierende Posten.
Vielleicht haben Anonymus' Gäste den Anstand eine Weile dort weiterzumachen wo ihnen der Start ermöglicht wurde, vielleicht auch nicht - die Zeit wird's zeigen.
Das "anbiedern" hängt sehr, sehr stark von der Wortwahl, Präsentation und dem Verhalten des Personals ab. Das kann von einem professionellen Auftritt bis zur Blamage alles beinhalten. Dabei die Balance zu halten überlasse ich Anonymus, er kennt seine Klientel am Besten - und für irgendwas muss er ja sein Unternehmergehalt bekommen ;)
Rechtliche Probleme:
Finanzamt: Das Angebot ist an ziemlich klare Bedingungen geknüpft ("Frau Mayer war zur Behandlung in PT-Praxis Anno und konnte deshalb am gleichen Tag kostenlos im Fitnessstudio Nümus trainieren. Ggf. ist das FA bereit einen Anforderungskatalog zu stellen bzw. einen Rahmen abzustecken. Bei entsprechender Gestaltung kann der Werbecharakter klargestellt werden - und offensichtlich stimmt die Aussage "Heutzutage hat niemand mehr etwas zu verschenken" nicht, schließlich überlegt Anonymus recht konkret ob er ein Geschenk machen darf.
Datenschutz: Gib dem Gast nach der Behandlung einen Zettel mit der Anwesenheitsbestätigung und Geschenksempfangsberechtigung und lass ihn diesen in's Fitnessstudio tragen. Lass ihn in der Praxis und im Fitnessstudio unterschreiben das Informationen mit dem jeweils anderen Betrieb ausgetauscht werden dürfen.
Kartellrecht: Die zuständige Aufsichtsbehörde kann sehr schnell eine Auskunft geben.
Ärzte: Unberechenbar aus dieser Entfernung. Unternehmerisches Risiko: Nach einer Fehlentscheidung des Managements dürfen die Ausführenden den Platz räumen. Ich schränke niemanden in seiner Freiheit seinen Betrieb zu ruinieren ein, sowas tut nur unsere herzallerliebste IM Erika; sie würde das auch für Anonymus tun wenn sein Betrieb systemrelevant wäre.
Konkurrenz: Alles was du verschenkst stärkt deine konkurrenz. Denn verschenken schwächt das eigene Unternehmen.
Ich habe gerade von einem Lieferanten dem ich treuer Abnehmer bin eine Kaffeemaschine geschenkt bekommen. hey, jetzt wo ich das Geschenk abgeräumt habe werde ich sofort seinen Aufdruck von der Maschine kratzen und den Lieferanten wechseln. Nicht. Ich werde nächstes Jahr wieder dutzende Euros bei ihm lassen, unabhängig davon ob jemand aus der Uckermark trotz längerer Strecke günstiger liefern könnte.
Unlauterer Wettbewerb: Reinreiten könnte sich Anonymus wenn irgendeiner der in seinem Auftrag handelnden gegen UWG Anhang zu §3(3) Punkt 18 oder 21; oder UWG §4 Punkt 2 verstößt. Da es sich um ein kostenloses Angebot handelt läuft Anonymus eher wenig Gefahr gegen §3(2) zu verstoßen; vorausgesetzt seine Angestellten werden ausreichend angewiesen das Training nicht nach dem Prinzip "Gießkanne" auch an Personen zu empfehlen bei denen erkennbar ist das Gerätetraining eher schädlich wäre. Eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern erkenne ich hier nicht, der RA der Gegenseite mag das aber anders sehen ;)
[...] Hier greift m. M. nach, dass im Zusammenhang mit ärztlicher VO keine Zusatzleistungen zulässig sind. Außerhalb und unabhängig von der VO ist eine andere Sache. Aber AT will ja ganz klar mit dem kostenlosen Training im Zusammenhang mit der KG VO werben. [...]
AFAIK sind keine Zusatzzahlungen oberhalb des gesetzlich geregelten Eigenanteils zulässig.
AFAIK darf einem Patienten vor/nach der medizinisch indizierten Massage Fango verkauft werden.
Das angebotene Probetraining _muss_ außerhalb und unabhängig von der HM-VO laufen sofern Anonymus nicht die Bedingungen erfüllt um im Fitnessstudio Heilbehandlungen (-> Heilpraktikergesetz) abzugeben. Soweit ich diesen http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/darf-man-so-werben/16/92040/92051#msg-92051 Beitrag richtig deute soll das Training in Zusammenhang mit dem Besuch der PT-Praxis angeboten werden, nicht im Zusammenhang mit der KG-VO oder gar noch abhängig von der Diagnose.
Sport im Allgemeinen bietet unbestreitbare Vorteile für die Gesundheit jedes Einzelnen, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Anonymus möchte einen Weg ausprobieren, einer Klientel die den Risikofaktor "Bewegungsmangel" oft mit sich trägt an Bewegung heranzuführen; das finde ich an sich nicht verkehrt [hey, ich habe eine Patientin mit der Diagnose "Adipositas" (und noch einigen anderen) auf einer HM-Verordnung in meine Nordic Walking-Gruppe geworben; nach einem Monat habe ich angefangen ihr Geld abzuknöpfen. Gilt das nun als unlauterer Wettbewerb weil ich keine Ausschreibung habe machen lassen auf die sämtliche Mitbewerber europaweit binnen eines halben Jahres hätten reagieren können wenn sie den Job hätten haben wollen?]
Mach ein Poster vom Studio in deine Praxis und beantworte nur Fragen. Gegen Vermittlung eines Probetrainings wird keiner was haben.
Eben das ist Anonymus' Plan: Probetrainings vermitteln um zahlende Kunden zu gewinnen (und vielleicht nebenbei noch der Volksgesundheit zuträglich zu sein). Über das "Wie", und vielleicht auch mögliche Konsequenzen, ist er sich wohl noch nicht im Klaren...
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PI1 schrieb:
Mal abgesehen davon, dass ich persönlich das als ein absolutes NO Go finde, drängen sich mir Fragen auf, ob es sich hier um unlauteren Wettbewerb handelt und ob die Patienten/ Kunden/Nutznießer dabei überhaupt versichert sind?
Ich glaube Du tust Dir damit nichts Gutes! Ich würde es noch einmal überdenken. So ein Schritt lässt sich später schwer Rückgängig machen.
Den Kassen und Ärzten wird es wurscht sein ob Du den Patienten auch noch Dein letztes Hemd gibst. Sie werden höchstens schmuntzeln, genau wie Deine Mitbewerber.
Wie gesagt, eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerb könntest Du evtl. riskieren!
Denn Normalweise dürfen wir nur "Dreingaben" in Centhöhe an Patienten geben, soweit ich informiert bin (Kugelschreiber o.ä).
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