Privatpraxis in Schwabing
Du bist eine junge, motivierte
Physiotherapeutin,die selbständig
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-sehr gute Bezahlung :25 € pro
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einer modernen Privatpraxis
-nettes,junges Team, das sich auf
Dich freut
-zentrale Lage in Schwabing mit
ausgezeichne...
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kann mir vielleicht jemand bestätigen, ob die neuen Beihilfe-Preise für das Bundesland Berlin in den Preislisten bei physio.de korrekt hinterlegt sind? Mich interessiert, ob die dort angezeigten Sätze tatsächlich den Betrag widerspiegeln, den Beihilfe-Patienten erstattet bekommen (nicht zur eigenen Preisgestaltung).
KG - 29,00€
MT - 34,80€
Massage - 21,10 €
Außerdem habe ich noch eine Frage zur Aktualität: In der Preisliste steht als Beginn der 01.09. – gilt diese tatsächlich erst seit diesem Datum, oder gab es bereits zuvor (z. B. zum 01.04.) eine Anpassung? Es wäre hilfreich zu wissen, ab wann genau die jeweilige Preisliste gültig ist.
Vielen Dank schon einmal!
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Schippi schrieb:
Wofür benötigt man diese Info?wenn man eine eigene Preisgestaltung hat!Der Patient kann sich doch selbst bei seiner Beihilfe erkundigen!
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Kalle1 schrieb:
Hab ich mich noch nie dran gehalten.
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Sabine Rabbel schrieb:
Das sind die Bundesbeihilfe-Preise, die leider nicht in allen Bundesländern automatisch übernommen werden und schon gar nicht in Berlin, wo man sich mit solchen Anpassungen gerne Zeit lässt. Nach meinen Informationen spielt Berlin seit 2019 toter Käfer und liegt damit bei den meisten Positionen deutlich unter den GKV-Sätzen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand bestätigen, ob die neuen Beihilfe-Preise für das Bundesland Berlin in den Preislisten bei physio.de korrekt hinterlegt sind? Mich interessiert, ob die dort angezeigten Sätze tatsächlich den Betrag widerspiegeln, den Beihilfe-Patienten erstattet bekommen (nicht zur eigenen Preisgestaltung).
KG - 29,00€
MT - 34,80€
Massage - 21,10 €
Außerdem habe ich noch eine Frage zur Aktualität: In der Preisliste steht als Beginn der 01.09. – gilt diese tatsächlich erst seit diesem Datum, oder gab es bereits zuvor (z. B. zum 01.04.) eine Anpassung? Es wäre hilfreich zu wissen, ab wann genau die jeweilige Preisliste gültig ist.
Vielen Dank schon einmal!
Also kann hier niemand sagen, ob die Preisliste hier korrekt hinterlegt ist für alle Bundesländer allgemein?
Wenn nicht, bitte nehmt es hier raus.
Bitte keine kontraproduktiven Diskussionen anfangen, auch wenn man zu viel Zeit hat und mit seinem Leben unzufrieden ist. Danke
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Schippi schrieb:
Ein Beihilfepatient kennt sich nicht aus???hahaha!Tschuldigung!Der Therapeut muss sich nicht für den Patienten informieren,ein Anruf des Patienten bei seiner Beihilfestelle und schwups ist die Info da!Und ich habe nicht viel Zeit und deshalb bekommt mein Beihilfepatient genau dieselbe Antwort!Übrigends bin ich mit meinem Leben sowas von zufrieden!👍👍
In der Zeit, wo du beide Beiträge geschrieben hast, hättest du das selbst 10 x finden können. Und das können die Berliner Beamten auch. 😵💫
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer 10 Sekunden Google-Suche: Landesbeihilfeverordnung des Landes Berlin - Berlin
In der Zeit, wo du beide Beiträge geschrieben hast, hättest du das selbst 10 x finden können. Und das können die Berliner Beamten auch. 😵💫
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie gesagt geht es mir nicht um die eigene Preisgestaltung, sondern lediglich darum, den Beihilfepatienten, die sich nicht auskennen, genaue Auskünfte geben zu können, was sie dann an Eigenanteil erwartet. Auch wenn das die Beihilfe stelle selber machen müsste, aber anscheinend wird das verheimlicht bis zur Abrechnung.
Also kann hier niemand sagen, ob die Preisliste hier korrekt hinterlegt ist für alle Bundesländer allgemein?
Wenn nicht, bitte nehmt es hier raus.
Bitte keine kontraproduktiven Diskussionen anfangen, auch wenn man zu viel Zeit hat und mit seinem Leben unzufrieden ist. Danke
Und jetzt gebt mir den Rest. Danke vorab.
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BayBhV: Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandl
Ich weiß nicht, woher Physio.de seine Informationen bezieht.
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GüSta schrieb:
Die hier bei Physio.de aufrufbare und angeblich ab September 2025 für Bayern gültige Beihilfe-Höchstpreisliste (mit den Werten der ab Mai 2025 maßgeblichen Bundesbeihilfeliste) läßt sich für mich im Internet immer (noch) nicht finden. Bayern hat letztmals mit Stand 01.07.2025 mit der Anlage 3 eine Beihilfe-Höchstpreis-Liste für Heilmittel veröffentlicht und ins Netz gestellt, aber unverändert mit den seit Januar 2025 gültigen und mittlerweile unter dem GKV-Niveau liegenden Werten. Siehe dazu:
BayBhV: Anlage 3 Beihilfefähige Höchstbeträge für ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilbehandl
Ich weiß nicht, woher Physio.de seine Informationen bezieht.
Vor allem, weil es mich persönlich nicht interessiert was der Beamte oder P-Patient ja oder nein erstattet bekommt. Ich habe diesbezüglich kein Helfersyndrom.
Im Übrigen dichtest du dir den Voll-Idioten selbst zu. Weder habe ich das so geschrieben noch habe ich das gedacht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Warum soll ich / sollen wir etwas für dich vergleichen, was du sehr einfach selbst machen kannst? Sollen wir in etwa deine Arbeit machen?
Vor allem, weil es mich persönlich nicht interessiert was der Beamte oder P-Patient ja oder nein erstattet bekommt. Ich habe diesbezüglich kein Helfersyndrom.
Im Übrigen dichtest du dir den Voll-Idioten selbst zu. Weder habe ich das so geschrieben noch habe ich das gedacht.
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Schippi schrieb:
Wie soll ich dir als Physio bestätigen könne ob das was in Physio.de steht auch stimmt?Da muss du schon die Redaktion direkt fragen!
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baabo schrieb:
Hallo-Deine Frage wurde wohl beantwortet? stehe gerade ( 4 Monate später) mit dieser Frage auch frustriert da! Und kann Deinen Frust hinsichtlich immer der gleichen unfreundlichen" Beantworter+innen" sehr! gut nachvollziehen.....bei mir kam Ärger bei Angehörigen auf, ihrer Meinung nach hätte ich ( Nach 3Jahren Stillstand) zu viel erhöht- sie schickten mir Berliner beihilfe beamtenliste zu. Bis dato dachte ich immer beihilfeliste aus ABO gälte pauschal für alle Bundesländer! War schockiert-habe nachrecherchiert, dass die in Berlin geltende LBhVO Beihilfeliste mit ihren Beträgen WEIT UNTER der allgemeinen Beihilfe liegt. Sie ist gültig ab 1.10.2009!!!!!!( nicht erhöht) KG= 25,70 und Hausbesuch( Pos 69) nur 12,10€- also auch weit unter den GVK. Leider bin ich bisher von meinen immer noch nur 2 Privatpatienten " Abhängig"- will sie einerseits halten- andererseits auch nicht für lau arbeiten...( Hinweis " freie Preisgestaltung" nützt gerade wenig) Bin geschockt, über die fehlende Preiserhöhung der Berliner Beihilfe= fehlende Wertschätzung der Heilmittelerbringung. Das erschwert deutlich nötige Preisanstiege! Okay- also wieder auf neue zahlungskräftige Privatkundensuche in diesem Jahr :_(
Die Beihilfe und hier speziell die Erstattungssätze in Berlin sollten nicht dein Problem sein und deshalb auch nicht deine Preiskalkulationen bestimmen. Es handelt sich hier um ein Problem des Landes Berlin (explizit seiner Finanzen) und seiner Wertschätzung für seine Beamten. Berlin gehört zu den Bundesländern, die vor kurzem vom Bundesverwaltungsgericht eine Unterbezahlung eines großen Teil ihrer Beamten bescheinigt bekommen haben.
Wegen der eindeutig unzureichenden und deutlich unter den GKV-Preisen liegenden Erstattungssätze bei der Beihilfe müßte der Berliner Beamte klagen und hätte meines Erachtens damit Erfolg. Denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (für seine Beamten) läßt sich mit einer Schlechterstellung gegenüber gesetzlich Krankenversicherten wohl nicht vereinbaren. Falls dein Beamter gewerkschaftlich organisiert ist, könnte über diese Schiene eine Klage initiiert werden, falls nicht schon ähnliche Verfahren laufen sollten (was ich mir gut vorstellen kann).
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GüSta schrieb:
@baabo
Die Beihilfe und hier speziell die Erstattungssätze in Berlin sollten nicht dein Problem sein und deshalb auch nicht deine Preiskalkulationen bestimmen. Es handelt sich hier um ein Problem des Landes Berlin (explizit seiner Finanzen) und seiner Wertschätzung für seine Beamten. Berlin gehört zu den Bundesländern, die vor kurzem vom Bundesverwaltungsgericht eine Unterbezahlung eines großen Teil ihrer Beamten bescheinigt bekommen haben.
Wegen der eindeutig unzureichenden und deutlich unter den GKV-Preisen liegenden Erstattungssätze bei der Beihilfe müßte der Berliner Beamte klagen und hätte meines Erachtens damit Erfolg. Denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (für seine Beamten) läßt sich mit einer Schlechterstellung gegenüber gesetzlich Krankenversicherten wohl nicht vereinbaren. Falls dein Beamter gewerkschaftlich organisiert ist, könnte über diese Schiene eine Klage initiiert werden, falls nicht schon ähnliche Verfahren laufen sollten (was ich mir gut vorstellen kann).
Habe es auschliesslich mit hochaltriegen Patienten bzw. mit überforderten,schwierig kommunizierenden Angehörigen zu tun( die sicher keine Klage anstreben- damit auch komplett überfordert wären....).
Pensionäre bekommen aktuell 70% des Höchsterstattungssatzes und dann zahlt Private Krankenkasse Betrag XY dazu- wieviel, weiss ich nicht) .
Versuche mich erst nochmal mit Erklärung/ Verständigung/ Kompromisslösung mit Ihnen- da ich aus Unwissenheit Ihnen bisher die neue( Sept.25?) Beihilfeliste als allgemeingültig dargestellt habe......Bin Freiberuflerin- frage nächste Woche in angrenzenden Praxen herum, was bei denen " ortsüblich" als Physiotherapie/ Doppelbehandlung mit Hausbesuch berechnet wird.....in Berlin Charlottenburg/ Nähe Klausener Platz...
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baabo schrieb:
@GüSta Danke für Deine Rückenstärkung!
Habe es auschliesslich mit hochaltriegen Patienten bzw. mit überforderten,schwierig kommunizierenden Angehörigen zu tun( die sicher keine Klage anstreben- damit auch komplett überfordert wären....).
Pensionäre bekommen aktuell 70% des Höchsterstattungssatzes und dann zahlt Private Krankenkasse Betrag XY dazu- wieviel, weiss ich nicht) .
Versuche mich erst nochmal mit Erklärung/ Verständigung/ Kompromisslösung mit Ihnen- da ich aus Unwissenheit Ihnen bisher die neue( Sept.25?) Beihilfeliste als allgemeingültig dargestellt habe......Bin Freiberuflerin- frage nächste Woche in angrenzenden Praxen herum, was bei denen " ortsüblich" als Physiotherapie/ Doppelbehandlung mit Hausbesuch berechnet wird.....in Berlin Charlottenburg/ Nähe Klausener Platz...
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baabo schrieb:
Sorry- Korrektur- : Beamten Beihilfe Berlin wurde nicht seit 2009, sondern 2019 nicht erhöht- aber genauso absurd!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, natürlich habe ich das gegoogelt und auch gefunden, aber es ging darum, dass die Preisliste hier nicht identisch ist. Schade, dass du dir nicht die Mühe gemacht hast, das zu vergleichen, statt mich als Vollidioten darzustellen. Ich bereue jedes Mal, hier was gefragt zu haben.
Und jetzt gebt mir den Rest. Danke vorab.
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