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Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
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Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
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für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
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iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
freue mich über Rückmeldung
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Das heißt die Praxis wird gerade geprüft. Ich empfehle hier sofort aktiv zu werden, und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Herr B. Alt ist eine sehr gute Adresse. Viel Glück!
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn ein Verdacht auf Betrug bei der Kasse angezeigt wird (von Mitarbeiter oder Patienten) erst dann wird die Kasse aktiv und schickt diese Fragebögen.
Das heißt die Praxis wird gerade geprüft. Ich empfehle hier sofort aktiv zu werden, und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Herr B. Alt ist eine sehr gute Adresse. Viel Glück!
und was willst du ihm sagen? dass du dich vielleicht irgendwann meldest aber vielleicht irgendwann nicht? soll er dann vorm telefon warten? :)
@ AT
da kannst du gerade nicht viel machen. abwarten und tee trinken
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Alex Moro schrieb:
@massu
und was willst du ihm sagen? dass du dich vielleicht irgendwann meldest aber vielleicht irgendwann nicht? soll er dann vorm telefon warten? :)
@ AT
da kannst du gerade nicht viel machen. abwarten und tee trinken
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ali schrieb:
@Alex Moro ??? Alex rät AT anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn nicht korrekt gearbeitet wurde ist das allemal sinnvoll. Und auch sonst, allgemeine Qualitätsumfragen gibt es eigentlich nicht diesbezüglich...
ich rate AT einen rat einzuholen??? eigentlich rate ich das gegenteil. aktuell gibt es nun mal gar nichts, was ein anwalt machen könnte. keine aktion = keine reaktion.
wenn AT ein schlechtes gewissen hat und das problem genau kennt, dann ist es was anderes. aber aus dem eingangspost ergibt sich das nicht.
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Alex Moro schrieb:
@ali
ich rate AT einen rat einzuholen??? eigentlich rate ich das gegenteil. aktuell gibt es nun mal gar nichts, was ein anwalt machen könnte. keine aktion = keine reaktion.
wenn AT ein schlechtes gewissen hat und das problem genau kennt, dann ist es was anderes. aber aus dem eingangspost ergibt sich das nicht.
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ali schrieb:
@Alex Morosorry, ich meinte massu rät...
Meist werden die Zertifikatsleistungen überprüft. Und es geht darum ein Strafverfahren der die Meldung beim Gesundheitsamt mit sich bringt mit der Folge vom Berufsverbot bis zu 5 Jahre zu verhindern.
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massu schrieb:
@Alex Moro RA Alt rät bei seinen YouTube Kanal sich sofort bei ihm zu melden, sobald man erfährt, dass die KK Fragebögen einsetzt. Die können frühzeitig gestoppt werden und sofort Verhandlungen und ein Vergleich angestrebt werden. Ohne einen dringlichen Verdacht werden die Fragebögen nicht eingesetzt.
Meist werden die Zertifikatsleistungen überprüft. Und es geht darum ein Strafverfahren der die Meldung beim Gesundheitsamt mit sich bringt mit der Folge vom Berufsverbot bis zu 5 Jahre zu verhindern.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr alle,
iim Moment sprechen uns viele unserer Patienten an, dass sie eine Umfrage von der AOK zur Qualitätsbefragung zur Versorgung mit Heilmitteln erhalten haben. Darin wird. Auch nach Behandlungszeit, wann unterschrieben wurde und auch nach dem Namen des Therapeuten gefragt.
habt ihr davon gehört und warum die gemacht wird? Und ist die Frage nach Namen überhaupt zulässig wegen Datenschutz?
freue mich über Rückmeldung
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;
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JürgenK schrieb:
...sowas passiert immer wieder und auch von anderen KK...habe ich von 1972(eigene Praxis) bis 2021 immer wieder erlebt.. und jetzt mit fast 82J. arbeite ich ja nicht mehr...;)
Ja die KK kann Patienten sowas fragenMfG
JürgenK(;
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)
Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum wird es dann qualitätsbefragung genannt?
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Weil sie es den Patienten gegenüber nicht als Betrugsprüfung deklarieren wollen, nehme ich an.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer naja wenn der Patient was zu bemängeln hatte ist es ja ein Mangel an Qualität,auch wenn der Patient meist anderer Meinung sein kann als der Therapeut
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vollyholly schrieb:
In Praxen, in denen wiederholt Unstimmigkeiten (z.B. Falschabrechnungen) oder Beschwerden von Patientenseite auftreten, kontrollieren die Krankenkassen diese Praxen gemäß dem oben beschriebenen Vorgehen auf Richtlinientreue.
Es gibt Fälle, in denen Hinweise auf unlautere Geschäftspraktiken auftreten (Kassenbetrug).
Können durch Patientenbefragungen mehrere konkrete Betrugsfälle erhärtet werden, kann eine umfassende Prüfung der Dokumentation erfolgen. Gegebenenfalls sind straf- oder zivilrechtliche Schritte sowie Rückforderungen über den erzielten Umsatz der betroffenen Praxis der letzten drei Jahre möglich. (das, was die betroffene Praxis bei der prüfenden KK erwirtschaftet hat)
Sollten keine Betrugsfälle nachgewiesen werden, bleiben weitere Maßnahmen aus.
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