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3) reichlich Urlaubstage
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5) regelmäßige
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Die AOK RPS hat mir eine Verordnung abgesetzt, mit der Begründung:
" Parallel ausgestellte Verordnung ( hier KG und zweite Verordnung KMT+ Wärmetherapie) zur Erreichung des selben Therapieziels bei identischer Diagnose und Diagnosegruppe dürfen nicht zeitgleich ( ich habe KG und KMT hintereinander am selben Tag durchgeführt) erbracht und abgerechnet werden.
Ist das tatsächlich nicht erlaubt?
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Danke für eure Hilfe!👋
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Ich an deiner Stelle würde nochmals deine Verträge die du für deine Kassenzulassung unterschrieben hast nochmal durcharbeiten.
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MeFe89 schrieb:
Gerechtfertigte Absetzung und du kannst rückwirkend mit weiteren rechnen, wenn du das so bisher so gehandhabt hast.
Ich an deiner Stelle würde nochmals deine Verträge die du für deine Kassenzulassung unterschrieben hast nochmal durcharbeiten.
Das ist das erste Mal, das ich das so gehandhabt habe.
Danke , werde ich tun.
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Arminia schrieb:
@MeFe89
Das ist das erste Mal, das ich das so gehandhabt habe.
Danke , werde ich tun.
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Arminia schrieb:
Hallo zusammen!
Die AOK RPS hat mir eine Verordnung abgesetzt, mit der Begründung:
" Parallel ausgestellte Verordnung ( hier KG und zweite Verordnung KMT+ Wärmetherapie) zur Erreichung des selben Therapieziels bei identischer Diagnose und Diagnosegruppe dürfen nicht zeitgleich ( ich habe KG und KMT hintereinander am selben Tag durchgeführt) erbracht und abgerechnet werden.
Ist das tatsächlich nicht erlaubt?
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Danke für eure Hilfe!👋
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ali schrieb:
Bei identischer Diagnose eigentlich schon "immer"... nicht nur zeitgleich am selben Tag, sondern grundsätzlich eine Verordnung nach der anderen...
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Arminia schrieb:
Massage+Heissluft
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Johnny Doe schrieb:
Welche Verordnung wurde schließlich abgesetzt?
§ 3 Abs. 9 BRV
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O.k, danke für die Info!
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Arminia schrieb:
Stimmt dann leider.
O.k, danke für die Info!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Arminia Ist nicht neu, es zeigt nur, dass du leider den aktuellen Rahmenvertrag nicht kennst:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
§ 3 Abs. 9 BRV
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