Hallo liebe Kolleginnen, hallo
liebe Kollegen,
Wir sind ein erfahrenes Praxisteam
und suchen zum 01.01.24 ( früher
auch möglich) eine/n engagierten
Physiotherapeut/in zur
Verstärkung. Wir sind 4
Physiotherapeuten/ innen. Die
Praxis in Köln - Braunsfeld gibt
es seit über zwanzig Jahren an
diesem Standort. Die Praxis ist
auch mit der KVB Linie 1 sehr gut
erreichbar.
Unsere Therapieschwerpunkte sind
orthopädisch/traumatologische
Patienten. Unsere Praxis verfügt
über eine KGG Zulassung un...
liebe Kollegen,
Wir sind ein erfahrenes Praxisteam
und suchen zum 01.01.24 ( früher
auch möglich) eine/n engagierten
Physiotherapeut/in zur
Verstärkung. Wir sind 4
Physiotherapeuten/ innen. Die
Praxis in Köln - Braunsfeld gibt
es seit über zwanzig Jahren an
diesem Standort. Die Praxis ist
auch mit der KVB Linie 1 sehr gut
erreichbar.
Unsere Therapieschwerpunkte sind
orthopädisch/traumatologische
Patienten. Unsere Praxis verfügt
über eine KGG Zulassung un...
brauche mal Euren Rat.
Eröffnung 2014 zweite Praxis mit Schwerpunkt KGG (in der ersten Praxis aus räumlichen Gründen nicht möglich),
IK für zweite Praxis ist klar, aber wie sieht das steuerlich und mit der Freiberuflichkeit aus?
1) Freiberuflichkeit lt. Definition fachliche Qualifikation, 30 Std. Selbst ? Werden zweimal 30 Std. akzeptiert? Oder muss die zweite Praxis generell als gewerblich eingestuft werden?
2) Buchführung: können beide Praxen über eine Buchführung trotz zweiter IK laufen, wenn freiberuflich beides geht?
3) Können Mitarbeiter der ersten Praxis auch in der zweiten Praxis tätig werden?
Voran schon mal Danke für Eure Erfahrungen
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Gelabinchen schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen der Physiotherapie,
brauche mal Euren Rat.
Eröffnung 2014 zweite Praxis mit Schwerpunkt KGG (in der ersten Praxis aus räumlichen Gründen nicht möglich),
IK für zweite Praxis ist klar, aber wie sieht das steuerlich und mit der Freiberuflichkeit aus?
1) Freiberuflichkeit lt. Definition fachliche Qualifikation, 30 Std. Selbst ? Werden zweimal 30 Std. akzeptiert? Oder muss die zweite Praxis generell als gewerblich eingestuft werden?
2) Buchführung: können beide Praxen über eine Buchführung trotz zweiter IK laufen, wenn freiberuflich beides geht?
3) Können Mitarbeiter der ersten Praxis auch in der zweiten Praxis tätig werden?
Voran schon mal Danke für Eure Erfahrungen
Zu (3): Soweit ich es verstanden habe müsstest du die Mitarbeiter für die zweite Praxis erneut melden (Berufsurkunde, nach Bedarf KGG- und andere Zulassungserweiterungen); solange du als derselbe Arbeitgeber auftrittst ist von der lohnbuchhalterischen Seite kein Problem zu erwarten.
Einzige Stolperfalle: Wenn in den Arbeitsverträgen die erste Praxis als regelmäßiger Arbeitsort ist könnte dir ein unwohlgesonner Mitarbeiter einen Strick draus drehen wenn du ihn ohne seine Einwilligung regelmäßig in die zweite Praxis schickst...
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vielen Dank für Deine Tipps, also die zweite Praxis hat nur die Minianforderung zur Praxiszulassung deshalb möchte ich zwei meiner Therapeuten mit Zusatzquali KGG/MTT bzw. Rückenschullehrer nur für diesen Bereich mit einbinden. Kann ich aber sicher noch über den Verband klären.
Mein Problem ist, dass meine Steuerberaterin meint, dass ich die zweite Praxis als Freiberufler anmelden soll, aber im Buch "Meine eigene Praxis" steht das bei einer Zweitpraxis ein "leitender Angestellter" stellvertretend eingesetzt werden sollte und in diesem Fall die Praxis dann gewerblich anzusehen ist, weil nicht mehr eigenverantwortlich.....
Da ich mit der ersten Praxis zur Zeit ca 60-70 Std /Woche (mit allen anfallenden Arbeiten) habe, muss es doch möglich sein, zu sagen dass ich nach Strukturänderung sowohl 30 Std für die erste Praxis als auch 30Std für die zweite Praxis verantwortlich sein kann um die Freiberuflichkeit zu erhalten. Wäre für mich interessant, ob jemand der Kolleginnen/Kollegen das in dieser Form praktiziert.
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Gelabinchen schrieb:
Hallo Kollege,
vielen Dank für Deine Tipps, also die zweite Praxis hat nur die Minianforderung zur Praxiszulassung deshalb möchte ich zwei meiner Therapeuten mit Zusatzquali KGG/MTT bzw. Rückenschullehrer nur für diesen Bereich mit einbinden. Kann ich aber sicher noch über den Verband klären.
Mein Problem ist, dass meine Steuerberaterin meint, dass ich die zweite Praxis als Freiberufler anmelden soll, aber im Buch "Meine eigene Praxis" steht das bei einer Zweitpraxis ein "leitender Angestellter" stellvertretend eingesetzt werden sollte und in diesem Fall die Praxis dann gewerblich anzusehen ist, weil nicht mehr eigenverantwortlich.....
Da ich mit der ersten Praxis zur Zeit ca 60-70 Std /Woche (mit allen anfallenden Arbeiten) habe, muss es doch möglich sein, zu sagen dass ich nach Strukturänderung sowohl 30 Std für die erste Praxis als auch 30Std für die zweite Praxis verantwortlich sein kann um die Freiberuflichkeit zu erhalten. Wäre für mich interessant, ob jemand der Kolleginnen/Kollegen das in dieser Form praktiziert.
Du darfst dabei nicht selbst der FL in der Zweitpraxis sein.
Wie die steuerlichen Aspekte sind, dazu kann ich nichts sagen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du solltest nicht einen Fachlichen Leiter einstellen, sondern du mußt es zwingend, wenn du über die GKV abrechnen willst.
Du darfst dabei nicht selbst der FL in der Zweitpraxis sein.
Wie die steuerlichen Aspekte sind, dazu kann ich nichts sagen.
Gruß Britt
Der Physiotherapeut ist Angehöriger eines freien Berufs, also ein Freiberufler!
Jede Praxis muß einzeln angemeldet (IK schriebst Du schon) und auch so behandelt werden, mit fachlichem Leiter, Einrichtung, qm, Abrechnung, etc.
Die zweite Praxis ist nicht gewerblich, es sei denn Du bietest dort private Fitnesskurse an - dann wird das nat. über die Gewerbesteuer abgerechnet.
Wie schon geschrieben wurde, mußt Du dann alle Mitarbeiter und auch Dich selber für beide Praxen mit Euren Qualis melden, die dort tätig werden sollen und sei's nur als Urlaubs-, Krankheitsvertretung.
Dein Lohnsteuerbüro fast eh alles als Firmenbuchhaltung zusammen, sofern es denn bei einer Firma bleibt.
Aber wenn Du eh in einem Verband bist, dann hol Dir doch dort die Regularien. Ist besser und sicherer als aus einem Forum, wo nur Bruchstücke ohne Gewähr zusammen kommen.
Viel Spaß & Freude bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweitpraxis!
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Chou schrieb:
Auch hier noch einmal:
Der Physiotherapeut ist Angehöriger eines freien Berufs, also ein Freiberufler!
Jede Praxis muß einzeln angemeldet (IK schriebst Du schon) und auch so behandelt werden, mit fachlichem Leiter, Einrichtung, qm, Abrechnung, etc.
Die zweite Praxis ist nicht gewerblich, es sei denn Du bietest dort private Fitnesskurse an - dann wird das nat. über die Gewerbesteuer abgerechnet.
Wie schon geschrieben wurde, mußt Du dann alle Mitarbeiter und auch Dich selber für beide Praxen mit Euren Qualis melden, die dort tätig werden sollen und sei's nur als Urlaubs-, Krankheitsvertretung.
Dein Lohnsteuerbüro fast eh alles als Firmenbuchhaltung zusammen, sofern es denn bei einer Firma bleibt.
Aber wenn Du eh in einem Verband bist, dann hol Dir doch dort die Regularien. Ist besser und sicherer als aus einem Forum, wo nur Bruchstücke ohne Gewähr zusammen kommen.
Viel Spaß & Freude bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweitpraxis!
vor allem für die Info, dass der leitende Physio "zwingend" ist. Diese Info hatte ich nirgends gefunden, hilft mir aber jetzt bei den weiteren Schritten.
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Gelabinchen schrieb:
Vielen Dank Britt und Chou,
vor allem für die Info, dass der leitende Physio "zwingend" ist. Diese Info hatte ich nirgends gefunden, hilft mir aber jetzt bei den weiteren Schritten.
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Papa Alpaka schrieb:
Zu (1) und (2) kann ich nur schwammig antworten also lass ich's ganz ;)
Zu (3): Soweit ich es verstanden habe müsstest du die Mitarbeiter für die zweite Praxis erneut melden (Berufsurkunde, nach Bedarf KGG- und andere Zulassungserweiterungen); solange du als derselbe Arbeitgeber auftrittst ist von der lohnbuchhalterischen Seite kein Problem zu erwarten.
Einzige Stolperfalle: Wenn in den Arbeitsverträgen die erste Praxis als regelmäßiger Arbeitsort ist könnte dir ein unwohlgesonner Mitarbeiter einen Strick draus drehen wenn du ihn ohne seine Einwilligung regelmäßig in die zweite Praxis schickst...
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