Ihre Aufgaben
• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen
• Aktive Mitarbeit bei
internen Fortbildungen und
Teamaustausch
• Dokumentation und
Qualitätssicherung der eigenen
Behandlungen
• Mitgestaltung von
Praxisprozessen und
Therapieangeboten
Ihr Profil
Anforderungsprofil:
• Abgeschlossene Ausbildung
oder Studium der Physiotherapie
• Interesse an
Weiterbildungen (MT/ZNS/KGG)
• Hohe Eigenverantwortung,
strukturierte Arb...
• Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen
• Aktive Mitarbeit bei
internen Fortbildungen und
Teamaustausch
• Dokumentation und
Qualitätssicherung der eigenen
Behandlungen
• Mitgestaltung von
Praxisprozessen und
Therapieangeboten
Ihr Profil
Anforderungsprofil:
• Abgeschlossene Ausbildung
oder Studium der Physiotherapie
• Interesse an
Weiterbildungen (MT/ZNS/KGG)
• Hohe Eigenverantwortung,
strukturierte Arb...
Neben meiner Tätigkeit als Physiotherapeut bin ich auch Tätowierer. Ich habe eine neue Physiotherapiepraxis und möchte dort auch Tätowierungen anbieten. (Ich habe mich beim Gesundheitsamt über die notwendigen Voraussetzungen informiert und mich mit dem Bauamt beraten.) Es wird als nur kleingewerbe bleiben.
Wir haben dafür in unserer Physiotherapiepraxis einen sehr geeigneten Raum. Meine Frage ist: Gibt es in Ihrer Physiotherapiepraxis neben der Physiotherapie noch ein andere gewerbliche Taetigkeit? Ist so etwas möglich, und muss ich das bei ARGE Zulasssungstelle melden?
Wer das liest, hat einen schönen Tag!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Die Praxis ist von gewerbliche Räume zu trennen. Ein Raum innerhalb der Praxis funktioniert also zulassungstechnisch nicht.
andererseits aber auch, dass ich in diesem Punkt persönlich froh bin über diese Regelung.
Oft sind bürokratische Hürden zu viele und sinnlos, in diesem Fall finde ich es aber - auch wenn Anonymer Teilnehmer das nicht so gerne hören wird - gut, dass es die Regel gibt, um gleiche Chance für alle zu bieten.
Meiner Ansicht nach würde es einen ungleichen gewerblichen Wettbewerbsvorteil für ein Tattoostudio bedeuten, das in einer Physiopraxis angesiedelt wäre, im Vergleich zu allen anderen Tattoostudios - deren Inhaber selbstverständlich ebenso große Expertise und Sorgfalt haben und sicherlich nachweisen können müssen.
Als Patient oder Kunde hätte ich im Nebenraum einer Physiopraxis automatisch den Eindruck, dass es sich hier um ein besonders hochwertiges, medizinisches und vielleicht sogar gesundheitsförderndes Tattoostudio handelt, was aber nicht der Fall ist, da Physio und Tätowieren eben zwei verschiedene paar Schuhe sind - und meines Erachtens auch bleiben müssen, da Tätowieren jedenfalls eher weniger mit Gesundheitsförderung zu tun hat.
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limone schrieb:
Mein "Gefällt mir" sollte in diesem Fall einerseits zwar ausdrücken dass die Antwort von Lars van Ravenzwaaij wie immer sachlich korrekt und auf den Punkt gebracht ist,
andererseits aber auch, dass ich in diesem Punkt persönlich froh bin über diese Regelung.
Oft sind bürokratische Hürden zu viele und sinnlos, in diesem Fall finde ich es aber - auch wenn Anonymer Teilnehmer das nicht so gerne hören wird - gut, dass es die Regel gibt, um gleiche Chance für alle zu bieten.
Meiner Ansicht nach würde es einen ungleichen gewerblichen Wettbewerbsvorteil für ein Tattoostudio bedeuten, das in einer Physiopraxis angesiedelt wäre, im Vergleich zu allen anderen Tattoostudios - deren Inhaber selbstverständlich ebenso große Expertise und Sorgfalt haben und sicherlich nachweisen können müssen.
Als Patient oder Kunde hätte ich im Nebenraum einer Physiopraxis automatisch den Eindruck, dass es sich hier um ein besonders hochwertiges, medizinisches und vielleicht sogar gesundheitsförderndes Tattoostudio handelt, was aber nicht der Fall ist, da Physio und Tätowieren eben zwei verschiedene paar Schuhe sind - und meines Erachtens auch bleiben müssen, da Tätowieren jedenfalls eher weniger mit Gesundheitsförderung zu tun hat.
Ein sehr guter Freund von mir ist hauptberuflich Tatowierkünstler, daher habe ich dort ein wenig Einblick. Leider gibt es in der Tatowiererbranche ein großes Gefälle von hoch-professionell über "Hobby" bis (fast) kriminell. Bei der erste Gruppe sieht mann niemals eine Vermischung von Tätigkeiten oder Räumlichkeiten.
Die Nebentätigkeit von AT würde ich eher in der Gruppe "Hobby" einstufen wollen. In dem Fall macht es mehr Sinn sich mit einem professionellen Studio zu verbinden und deren Räumlichkeiten zu nutzen. Das ist Gang und Gäbe in der Branche.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@limone 👏👏 Sehr gut geschrieben. Ich bin voll deiner Meinung.
Ein sehr guter Freund von mir ist hauptberuflich Tatowierkünstler, daher habe ich dort ein wenig Einblick. Leider gibt es in der Tatowiererbranche ein großes Gefälle von hoch-professionell über "Hobby" bis (fast) kriminell. Bei der erste Gruppe sieht mann niemals eine Vermischung von Tätigkeiten oder Räumlichkeiten.
Die Nebentätigkeit von AT würde ich eher in der Gruppe "Hobby" einstufen wollen. In dem Fall macht es mehr Sinn sich mit einem professionellen Studio zu verbinden und deren Räumlichkeiten zu nutzen. Das ist Gang und Gäbe in der Branche.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aua...
Patient und Tattoo Kunde dürfen sich quasi nicht über den Weg laufen.
Das wäre ein wichtiges Kriterium, damit dein Vorhaben klappt.
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Plexxus73 schrieb:
Du musst deine Öffnungszeiten so anpassen, dass beide Tätigkeiten getrennt voneinander laufen.
Patient und Tattoo Kunde dürfen sich quasi nicht über den Weg laufen.
Das wäre ein wichtiges Kriterium, damit dein Vorhaben klappt.
Du kannst auch keine Schreinerei 😂 und eine PT-Praxis räumlich mit einander verbinden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Plexxus73 Nein! Nicht bei gewerbliche Tätigkeiten, die auch nur annähernd überhaupt nichts mit Medizin zu tun haben. Das ist grundsätzlich so nicht erlaubt. Es ist dort eine vollständige räumliche Trennung zwingend vorgeschrieben.
Du kannst auch keine Schreinerei 😂 und eine PT-Praxis räumlich mit einander verbinden.
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Thomas Michel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Verzeihung, bei der Schreinerei musste ich lachen. Unsere Praxis ist räumlich in sich getrennt im Bürogebäude eines Tischlers eingemietet, das hat mich nun köstlich amüsiert.
Welche Institution sollte etwas dagegen haben, wenn der besagte Raum ausschließlich fürs tätowieren genutzt wird und separate Öffnungszeiten hat?
Es gibt Frisöre, die öffnen ihren Laden nach Feierabend für Kleinkunstevents.
Eine Physiotherapie Praxis in unserer Stadt hat ein kleines Kaffee integriert und nennt sich Physio-Lounge.
Im übrigen gibt es das Konzept Physiopraxis und Tattoostudio bereits.
NEU! Gesundheit trifft auf Kunst - Die innovative Verbindung von Physiotherapie und Tattoo-Studio in Berenbostel - Garbsen City
Würde mich interessieren, wie es weiter geht mit dem Vorhaben.
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Plexxus73 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Welche Institution sollte etwas dagegen haben, wenn der besagte Raum ausschließlich fürs tätowieren genutzt wird und separate Öffnungszeiten hat?
Es gibt Frisöre, die öffnen ihren Laden nach Feierabend für Kleinkunstevents.
Eine Physiotherapie Praxis in unserer Stadt hat ein kleines Kaffee integriert und nennt sich Physio-Lounge.
Im übrigen gibt es das Konzept Physiopraxis und Tattoostudio bereits.
NEU! Gesundheit trifft auf Kunst - Die innovative Verbindung von Physiotherapie und Tattoo-Studio in Berenbostel - Garbsen City
Würde mich interessieren, wie es weiter geht mit dem Vorhaben.
Nochmals; Es geht nicht darum, ob man z.B. im Gebäude ein gemeinsamer Eingang, Flur o.ä. nutzt. Du darfst nur keine für die Zulassung als Praxis angemeldeter Raum für's Gewerbe nutzen. Hat der Kollege in Garbsen auch nicht gemacht. Siehst du auch auf seine Website und auf dem Bild im Beitrag; separate Anmeldungen, separate Räume.
Und was Frisöre angeht; Das Beispiel hinkt gewaltig. Ist nicht vergleichbar mit ein medizinischer Praxis.
Auch Krankenhäuser haben im Haus gewerbliche Räume, aber auch dort; räumlich eindeutig getrennt.
Noch einmal: Es geht um die räumliche Trennung, nicht um eine organisatorische Trennung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Plexxus73 Die ARGE hat etwas dagegen. Wir haben auch ein kleines Kaffee sowie weitere gewerbliche Räume. Aber,..... räumlich eindeutig getrennt von der Praxis.
Nochmals; Es geht nicht darum, ob man z.B. im Gebäude ein gemeinsamer Eingang, Flur o.ä. nutzt. Du darfst nur keine für die Zulassung als Praxis angemeldeter Raum für's Gewerbe nutzen. Hat der Kollege in Garbsen auch nicht gemacht. Siehst du auch auf seine Website und auf dem Bild im Beitrag; separate Anmeldungen, separate Räume.
Und was Frisöre angeht; Das Beispiel hinkt gewaltig. Ist nicht vergleichbar mit ein medizinischer Praxis.
Auch Krankenhäuser haben im Haus gewerbliche Räume, aber auch dort; räumlich eindeutig getrennt.
Noch einmal: Es geht um die räumliche Trennung, nicht um eine organisatorische Trennung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Thomas Michel Du sagst es richtig: ".... räumlich in sich getrennt ...". Ich kenne eine ähnliche Konstruktion wie deiner auch (Mann Tischler, Frau Ergotherapeutin mit gemeinsames Gebäude).
Obwohl es nicht direkt mit meiner Frage zusammenhängt, möchte ich auch auf diesen Kommentar eingehen. Es gibt viele Tätowierer, die dies nur als Hobby betreiben. Ich muss sagen, dass beim Tätowieren vieles schiefgehen kann. Da es sich um Arbeiten unter der Haut und gewissermaßen mit einer offenen Wunde handelt, sind Hygieneregeln und Ordnung noch wichtiger und bergen ein höheres Risiko als in einer Physiotherapiepraxis. Auf der Website der BWG werden Tattoo-Studios und Physiotherapiepraxen in dieselbe Risikogruppe eingestuft. In diesem Zusammenhang fand ich das Beispiel mit dem Schreiner übertrieben. Denn das wäre schädlich für die Gesundheit, solange die alle geeignete Mund, Hör und Sichtschutze tragen :) Außerdem tätowiere ich große Tattoos nur nach Vereinbarung. Das Konzept ''Walk in'' ist also weit von mir entfernt.
Meine Recherchen deuten darauf hin, dass – auch wenn dies noch nicht endgültig geklärt ist – bei der Durchführung einer anderen kommerziellen Tätigkeit in einer Physiotherapiepraxis Bereiche wie Wartezimmer, Toiletten und Küchen gemeinsam genutzt werden könnten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Ihre wertvollen Antworten und Meinungen. Ich verstehe, dass einige von meiner Frage überrascht sein mögen, aber natürlich unterscheiden sich meine Vorstellungen von Ihren. Mein Ziel ist es, in meiner Praxis ein Tattoo-Studio einzurichten, ohne die von Arge zugelassenen Therapieräume zu verändern (abgesehen von einer Verkürzung um etwa einen Meter, die aber innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt).
Obwohl es nicht direkt mit meiner Frage zusammenhängt, möchte ich auch auf diesen Kommentar eingehen. Es gibt viele Tätowierer, die dies nur als Hobby betreiben. Ich muss sagen, dass beim Tätowieren vieles schiefgehen kann. Da es sich um Arbeiten unter der Haut und gewissermaßen mit einer offenen Wunde handelt, sind Hygieneregeln und Ordnung noch wichtiger und bergen ein höheres Risiko als in einer Physiotherapiepraxis. Auf der Website der BWG werden Tattoo-Studios und Physiotherapiepraxen in dieselbe Risikogruppe eingestuft. In diesem Zusammenhang fand ich das Beispiel mit dem Schreiner übertrieben. Denn das wäre schädlich für die Gesundheit, solange die alle geeignete Mund, Hör und Sichtschutze tragen :) Außerdem tätowiere ich große Tattoos nur nach Vereinbarung. Das Konzept ''Walk in'' ist also weit von mir entfernt.
Meine Recherchen deuten darauf hin, dass – auch wenn dies noch nicht endgültig geklärt ist – bei der Durchführung einer anderen kommerziellen Tätigkeit in einer Physiotherapiepraxis Bereiche wie Wartezimmer, Toiletten und Küchen gemeinsam genutzt werden könnten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Plexxus73 Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort!
Aber, das Besagte nimmt nicht weg, dass bestimmte Areale (Flur, Sanitär, usw) begrenzt gemeinsam genutzt werden dürfen. Der, im Beitrag von @Plexxus73 genannte, Kollege in Garbsen hat das genau so umgesetzt. Auch wir haben unsere gewerbliche Bereiche nach diesem Muster von den Praxisräume räumlich getrennt.
Ich habe jetzt verstanden, wie du es umsetzen möchtest. In ursprüngliche Beitrag war das nicht klar beschrieben. Du solltest deine Begriffsbestimmung bitte exakter formulieren; keine Vermischung der Begriffe Physiotherapiepraxis und Tattoostudio. Der Ärger mit verschiedenste Instanzen ist sonst vorprogrammiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du sagst es nach wie vor falsch: Einer gewerbliche Tätigkeit innerhalb einer Physiotherapiepraxis ist nicht möglich. Die gewerbliche Tätigkeit ist räumlich zu trennen und das Gewerbe muss außerhalb der Physiotherapieräume liegen (somit stimmt auch mein Schreinerei-Beispiel, dass nichts aussagt über die Tatowierkunst an sich). Punkt.
Aber, das Besagte nimmt nicht weg, dass bestimmte Areale (Flur, Sanitär, usw) begrenzt gemeinsam genutzt werden dürfen. Der, im Beitrag von @Plexxus73 genannte, Kollege in Garbsen hat das genau so umgesetzt. Auch wir haben unsere gewerbliche Bereiche nach diesem Muster von den Praxisräume räumlich getrennt.
Ich habe jetzt verstanden, wie du es umsetzen möchtest. In ursprüngliche Beitrag war das nicht klar beschrieben. Du solltest deine Begriffsbestimmung bitte exakter formulieren; keine Vermischung der Begriffe Physiotherapiepraxis und Tattoostudio. Der Ärger mit verschiedenste Instanzen ist sonst vorprogrammiert.
angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin
angeboten werden, muss neben einer ungestörten Heilmittelabgabe
gewährleistet sein, dass die oder der Versicherte die für diese Leistungen
separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss.
Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden...."
Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V
§11 Abs. 5
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VAUPE schrieb:
"...Sofern während der Öffnungszeiten in der Praxis oder
angrenzend an die Praxis weitere Leistungen außerhalb der Heilmitteldisziplin
angeboten werden, muss neben einer ungestörten Heilmittelabgabe
gewährleistet sein, dass die oder der Versicherte die für diese Leistungen
separat vorzuhaltenden Räume oder Bereiche nicht betreten muss.
Wartebereich und Toiletten können gemeinsam genutzt werden...."
Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V
§11 Abs. 5
Und, nach dem Passus darf auch die Anmeldung nicht gemeinsam genutzt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@VAUPE so isses. Hatte diesmal keine Lust den Passus raus zu suchen. 😂
Und, nach dem Passus darf auch die Anmeldung nicht gemeinsam genutzt werden.
....
Und, nach dem Passus darf auch die Anmeldung nicht gemeinsam genutzt werden.
Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben.
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VAUPE schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 06.02.2026 09:47 Uhr:
....
Und, nach dem Passus darf auch die Anmeldung nicht gemeinsam genutzt werden.
Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben.
Ich habe im meiner Zeit schon etliche gemischte Unternehmen für die Kassenzulassung abgenommen. Da war keiner dabei, der nicht für den gewerblichen Bereich eine eigene Anmeldung hatte, insofern dort benötigt.
Im Übrigen muss @Anonymer Teilnehmer auch noch aufpassen, dass sein Praxisgewinn nicht der Gewerbesteuer unterliegt (Infizierungstheorie des Bundesfinanzhofes). Bei Einzelunternehmen/natürliche Personen mit gemischte Einkunftsarten schon immer problematisch. Und insbesondere bei Tatowierkünstler derzeit nicht ganz eindeutig (siehe FG Düsseldorf, Urteil v. 18.2.2025, 4 K 1875/23 GAO).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@VAUPE Wieso, steht wortwörtlich und juristisch deutlich eingrenzend im Vertrag, dass nur Toiletten und Wartebereich gemeinsam genutzt werden dürfen. Sonst würde dort stehen : .... Insbesondere Wartebereich und Toiletten dürfen gemeinsam genutzt werden ....smirk
Ich habe im meiner Zeit schon etliche gemischte Unternehmen für die Kassenzulassung abgenommen. Da war keiner dabei, der nicht für den gewerblichen Bereich eine eigene Anmeldung hatte, insofern dort benötigt.
Im Übrigen muss @Anonymer Teilnehmer auch noch aufpassen, dass sein Praxisgewinn nicht der Gewerbesteuer unterliegt (Infizierungstheorie des Bundesfinanzhofes). Bei Einzelunternehmen/natürliche Personen mit gemischte Einkunftsarten schon immer problematisch. Und insbesondere bei Tatowierkünstler derzeit nicht ganz eindeutig (siehe FG Düsseldorf, Urteil v. 18.2.2025, 4 K 1875/23 GAO).
Es kann sich neben der steuerlichen Infizierung je nach Umfang auch auf eine mögliche (zusätzliche) Rentenversicherungspflicht ergeben. Das sind aber andere Baustellen.
Der AT fragte ja nach der grundsätzlichen Möglichkeit seiner Idee. Und für so eindeutig, wie Du das auslegst, erachte ich die Zulassungsbedingungen eben nicht.
Das fängt schon damit an, dass der o. g. Passus im Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V
sich nur auf heilmittelfremde Tätigkeiten während der Öffnungszeiten der Praxis bezieht.
Ferner steht da, dass neben einem "störungsfreien" Betrieb der Patient nicht gezwungen sein darf, die heilmittelfremden separaten Räume (oder Bereiche) zu betreten.
Mehr absolute Ausschlusstatbestände stehen da nicht!
Stellt sich mir jetzt die Frage, wie und vor allem wo der Wartebereich bzw. Anmeldung genau vertraglich definiert ist und ob eine "Anmeldung" überhaupt gefordert wird
In Anlage 5 des o. g. Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V steht:
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen </u>
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Ich bin schon eine Weile aus dem Beruf und hab mit Zulassung nichts mehr am Hut. Wenn ich aber nur o. g. GKV-Vertrag überfliege, kann ich dem so ad hoc nicht entnehmen, dass das Projekt des AT, je nach Praxisaufteilung und Öffnungszeiten nicht generell möglich sein könnte.
Ich lasse mich da aber gerne "umstimmen".
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VAUPE schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es kann sich neben der steuerlichen Infizierung je nach Umfang auch auf eine mögliche (zusätzliche) Rentenversicherungspflicht ergeben. Das sind aber andere Baustellen.
Der AT fragte ja nach der grundsätzlichen Möglichkeit seiner Idee. Und für so eindeutig, wie Du das auslegst, erachte ich die Zulassungsbedingungen eben nicht.
Das fängt schon damit an, dass der o. g. Passus im Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V
sich nur auf heilmittelfremde Tätigkeiten während der Öffnungszeiten der Praxis bezieht.
Ferner steht da, dass neben einem "störungsfreien" Betrieb der Patient nicht gezwungen sein darf, die heilmittelfremden separaten Räume (oder Bereiche) zu betreten.
Mehr absolute Ausschlusstatbestände stehen da nicht!
Stellt sich mir jetzt die Frage, wie und vor allem wo der Wartebereich bzw. Anmeldung genau vertraglich definiert ist und ob eine "Anmeldung" überhaupt gefordert wird
In Anlage 5 des o. g. Vertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V steht:
2. Räumliche Mindestvoraussetzungen </u>
2.1 Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.
2.2 Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen Leistungserbringer ist mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich.
2.3. Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht genutzt werden.
Ich bin schon eine Weile aus dem Beruf und hab mit Zulassung nichts mehr am Hut. Wenn ich aber nur o. g. GKV-Vertrag überfliege, kann ich dem so ad hoc nicht entnehmen, dass das Projekt des AT, je nach Praxisaufteilung und Öffnungszeiten nicht generell möglich sein könnte.
Ich lasse mich da aber gerne "umstimmen".
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag an alle!
Neben meiner Tätigkeit als Physiotherapeut bin ich auch Tätowierer. Ich habe eine neue Physiotherapiepraxis und möchte dort auch Tätowierungen anbieten. (Ich habe mich beim Gesundheitsamt über die notwendigen Voraussetzungen informiert und mich mit dem Bauamt beraten.) Es wird als nur kleingewerbe bleiben.
Wir haben dafür in unserer Physiotherapiepraxis einen sehr geeigneten Raum. Meine Frage ist: Gibt es in Ihrer Physiotherapiepraxis neben der Physiotherapie noch ein andere gewerbliche Taetigkeit? Ist so etwas möglich, und muss ich das bei ARGE Zulasssungstelle melden?
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