Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
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Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
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Problem beschreiben
Isegrim Baldur schrieb:
Hallo in die Runde,
da ich einen derartigen Thread nicht finden konnte, hier meine Frage in einem dafür angelegten. Tut mir leid, falls das Thema woanders bereits besprochen worden ist:
Einer meiner Privatpatienten (Beihilfeempfänger) würde in Zukunft gerne ein bis zwei mal die Woche einen zweiten Termin pro Tag (also einen am Morgen, einen am Nachmittag) in Anspruch nehmen. Ich frage mich, ob das auf dem Rezept extra vermerkt werden sollte (z. B. "ein bis zwei Einheiten/Tag"), damit die Beihilfe sich nicht quer stellt oder ob ich die Termine einfach aufschreibe, mit dem Vermerk (Vormittag, Nachmittag).
Ich komme derzeit 3 mal die Woche zu ihm, bisher klappt es mit der Erstattung recht reibungslos. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Situation.
Falls es einen Unterschied macht; es ist ein schwer betroffener Patient, Z. n. SHT.
Ich danke vorab für Erfahrungswissen.
Viele Grüße
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
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vielen Dank für deinen Beitrag! hat mir geholfen.
Viele Grüße, Isegrim
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Isegrim Baldur schrieb:
Hallo Monique,
vielen Dank für deinen Beitrag! hat mir geholfen.
Viele Grüße, Isegrim
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M0nique schrieb:
Hallo Isegrim,
bei ärztlicher Verodnung 2 x täglich vorerst problemlos. Langfristig muss das mit der Beihilfe abgeklärt werden.
Ohne ärztliche Verordnung mit explizit 2 x täglich keine Chance auf Erstattung.
Ich hatte solche Fälle schon mehrfach.
Gruß von Monique
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