Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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In Teilzeit bis 20 Stunden
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bitte um Aufklärung wie es sich bei schwangeren Patientinnen verhält wenn diese mit Schwangerschaft-induzierten Beschwerden zu uns kommen (Physiopraxis).
D.h. der icd10 ist auf schwangere Beschwerden ausgestellt, ebenso ist dieses in der Diagnose geschrieben.
Sind nun alle Verordnungen im Regelfall sowie außerhalb diesem befreit von der Zuzahlung?
Kollegiale Grüße und bedank vorab
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mojitoprinz schrieb:
Hallo Forum,
bitte um Aufklärung wie es sich bei schwangeren Patientinnen verhält wenn diese mit Schwangerschaft-induzierten Beschwerden zu uns kommen (Physiopraxis).
D.h. der icd10 ist auf schwangere Beschwerden ausgestellt, ebenso ist dieses in der Diagnose geschrieben.
Sind nun alle Verordnungen im Regelfall sowie außerhalb diesem befreit von der Zuzahlung?
Kollegiale Grüße und bedank vorab
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Bei uns in Niedersachsen ja
Bundesweit (sic): ja
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
a schubart schrieb am 17.9.18 19:18:
Bei uns in Niedersachsen ja
Bundesweit (sic): ja
Sollte die Kasse kürzen, 40€ nicht vergessen :)
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TheStonie schrieb:
Sobald etwas mit Schwangerschaft draufsteht, muss keine Zuzahlung ( bis zur Entbindung) berechnet werden.
Sollte die Kasse kürzen, 40€ nicht vergessen :)
"Werden Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln aufgrund der Mutterschaft bzw. Entbindung erforderlich, müssen hierfür
keine Zuzahlungen geleistet werden."
Viele Grüße
Physio 59
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Physio 59 schrieb:
Gemäß § 24e SGB V zuzahlungsfrei
"Werden Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln aufgrund der Mutterschaft bzw. Entbindung erforderlich, müssen hierfür
keine Zuzahlungen geleistet werden."
Viele Grüße
Physio 59
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a schubart schrieb:
Bei uns in Niedersachsen ja
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TheStonie schrieb:
Naja, weil die AOK es bei uns gern gekürzt hat, mit Begründung ZZ-Befreiung liegt nicht vor. Da musste ich sie auf den Text auf der Verordnung hinweisen....
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ali schrieb:
BGB 288
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Bulka schrieb:
hi Stonie, was sind es 40,00euro nicht vergessenß? wofür? habe was verpasst? danke im Voraus!
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