In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Wir haben damals diese Forderungen an Preibsch und Stojanoff, die persönlich erschienen sind , übergeben, und was ist daraus geworden? Urteilt selbst und sagt mir dann bitte, was es noch für Gründe gibt , in einem der bestehenden Verbände Mitglied zu bleiben.
In diesem Sinne allen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2015.
Ich kämpfe weiter, denn ich kanns mir nicht leisten, vor meinem 70. in Ruhestand zu gehen
---------------------------------------------
Hier der alte Text:
In der Zusammenkunft regionaler Heilmittelerbringer am 22.9.06 wurden folgende Punkte erarbeitet, die wir den jeweiligen Berufsverbänden als Forderung der Basis an einen neuen Rahmenvertrag mit der AOK Baden-Württemberg übergeben wollen
Grundsätzliche Neugestaltung des Vertrages mit Blick auf die europäischen Nachbarn!
1. Neugestaltung der Leistungsbeschreibung
Änderung der Leistungsbeschreibung (siehe Schweiz und der Rest von Europa)
Reduzierung der Abrechnungspositionen durch pauschale Sitzungsentgelte
Keine konkreten Zeitvorgaben mehr, dafür Sitzungsentgelte inklusive technischer Leistungen( z.B. Fango- Elektro- Ultraschalltherapie,Traktion )
Nur noch Differenzierung zwischen :
1. allg. Physiotherapie
2. Physiotherapie auf neurophysiologischer Grundlage
3. Massage (enthält alle Sonderformen wie BGM etc,)
4. MLD
2. Bei Kündigung der Vergütungsvereinbarungen konkrete Terminsetzung für Verhandlung und Neuabschluss
3. Bei Überschreiten der Verhandlungsfrist keine Übergangsregelung: dann gelten private Tarife als ortsübliche Preise, denn Kassenpreise bedürfen einer Vertragsgrundlage. Ist diese nicht gegeben, gilt für die AOK dasselbe wie für Private Kostenträger oder ausländische Kostenträger.
4. Fortbildungspflicht ist bereits im SGB verpflichtend enthalten und bedarf höchstens der Konkretisierung. Sie muss aber offen gehalten werden und bereits absolvierte FoBis angemessen berücksichtigen (Bonussystem für vorhandene Qualifikationen).
5. Refresherkurse und Tagungen als FoBi anerkennen
6. Exklusivität ( Schutz der Vertragspartner vor AOK-Rückenzentren und AOK-eigenen Therapie-Einrichtungen)
7. Angemessene Vergütung für Dokumentation und Behandlungsberichte
8. Keine weitergehende Prüfpflicht als bisher, da keine Weisungsbefugnis gegenüber den Ärzten
Die absolute Mindestforderung bez. der Gebühren, falls eine Neugestaltung nicht oder nur teilweise erreicht werden kann, ist das Nachholen der Anpassungen an die Grundlohnsummenentwicklungen, die in den letzten 5 Jahren nicht stattfand!
Im übrigen sollte man die AOK daran erinnern, dass die Begrenzung auf die Grundlohnsummen- Entwicklung nur greift, wenn durch eine Überschreitung die Beitragsstabilität gefährdet wäre und nicht an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden kann. Hier könnte man die AOK dezent auf den Kartenmissbrauch und die Milliarden von bezahlten, aber weggeworfenen Medikamente hinweisen, während unsere Leistungen zu 100% beim Patienten ankommen (Unterschrift des Patienten für erhaltene Therapie)
Forderung an die Verbände :
1. Einrichtung eines Treuhand-Depots bei allen Verbänden, wo Rückgaben der Kassenzulassungen ihrer Mitglieder deponiert werden können. Das ist das einzige wirkliche Verhandlungsmittel, um eine Kasse an den Tisch zu zwingen.
2. Zusammenschluss zu EINEM Verband auch auf Landesebene
3. mehr Transparenz und schnellere Information ALLER Mitglieder
4. Offenlegung der Geschäftstätigkeit gegenüber ALLEN Mitgliedern, nicht nur vor den Bezirksdelegationen
Laut Auskunft von Herrn Preibsch (LV ZVK) hat die Übergangsregelung, nach der der alte Vertrag weiter gültig bleibt, eine Frist von 6 Monaten. Sollte in dieser Zeit keine Einigung über einen neuen Vertrag erzielt werden, hätten wir ab 1.7.06 einen vertragslosen Zustand.
Lt. Herr Preibsch würde das bedeuten, dass die AOK für die Behandlung ihrer Versicherten nur noch die ortsübliche Vergütung zahlen würde, das wäre nach seiner Meinung dann nur noch der VdAK-Satz.
Hier sehe ich einen grundsätzlichen Denkfehler:
1. der VdAK-Satz ist ein vertraglich vereinbarter Gruppentarif für bestimmte Leistungen in einem vertraglich festgelegten Umfang, z.B. KG (15-25 Minuten) für € 14,10.
2. mit der AOK besteht ab 1.7.07 kein Vertrag mehr, ergo ist die Behandlung eines AOK-Versicherten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch irgendein Vertragswerk geregelt.
3. Patienten, mit deren Kostenträger wir keine rahmenvertraglichen Vereinbarungen haben ( z.B. PKV oder ausländische Kostenträger), sind persönlich als Empfänger der Leistung auch Schuldner der Vergütung, sprich: als Privatpatient zu sehen.
4. für die Behandlung von Privatpatienten setzen wir mehr als 15 Minuten Behandlungszeit an, ergo kostet die die Behandlung auch mehr!
5. für Privatpatienten gelten unsere „ortsüblichen“ Privatsätze!
Die Verbände geben hier m.E. wichtige und gewichtige Verhandlungsargumente vorschnell aus der Hand und kämpfen nur mit leichten Handwaffen aus der Defensive! Das dürfen wir nicht zulassen!
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Alfred Kramer schrieb:
....habe ich mal meine Dateien aufgeräumt und bin auf diesen Text von 2006 gestossen.
Wir haben damals diese Forderungen an Preibsch und Stojanoff, die persönlich erschienen sind , übergeben, und was ist daraus geworden? Urteilt selbst und sagt mir dann bitte, was es noch für Gründe gibt , in einem der bestehenden Verbände Mitglied zu bleiben.
In diesem Sinne allen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2015.
Ich kämpfe weiter, denn ich kanns mir nicht leisten, vor meinem 70. in Ruhestand zu gehen
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Hier der alte Text:
In der Zusammenkunft regionaler Heilmittelerbringer am 22.9.06 wurden folgende Punkte erarbeitet, die wir den jeweiligen Berufsverbänden als Forderung der Basis an einen neuen Rahmenvertrag mit der AOK Baden-Württemberg übergeben wollen
Grundsätzliche Neugestaltung des Vertrages mit Blick auf die europäischen Nachbarn!
1. Neugestaltung der Leistungsbeschreibung
Änderung der Leistungsbeschreibung (siehe Schweiz und der Rest von Europa)
Reduzierung der Abrechnungspositionen durch pauschale Sitzungsentgelte
Keine konkreten Zeitvorgaben mehr, dafür Sitzungsentgelte inklusive technischer Leistungen( z.B. Fango- Elektro- Ultraschalltherapie,Traktion )
Nur noch Differenzierung zwischen :
1. allg. Physiotherapie
2. Physiotherapie auf neurophysiologischer Grundlage
3. Massage (enthält alle Sonderformen wie BGM etc,)
4. MLD
2. Bei Kündigung der Vergütungsvereinbarungen konkrete Terminsetzung für Verhandlung und Neuabschluss
3. Bei Überschreiten der Verhandlungsfrist keine Übergangsregelung: dann gelten private Tarife als ortsübliche Preise, denn Kassenpreise bedürfen einer Vertragsgrundlage. Ist diese nicht gegeben, gilt für die AOK dasselbe wie für Private Kostenträger oder ausländische Kostenträger.
4. Fortbildungspflicht ist bereits im SGB verpflichtend enthalten und bedarf höchstens der Konkretisierung. Sie muss aber offen gehalten werden und bereits absolvierte FoBis angemessen berücksichtigen (Bonussystem für vorhandene Qualifikationen).
5. Refresherkurse und Tagungen als FoBi anerkennen
6. Exklusivität ( Schutz der Vertragspartner vor AOK-Rückenzentren und AOK-eigenen Therapie-Einrichtungen)
7. Angemessene Vergütung für Dokumentation und Behandlungsberichte
8. Keine weitergehende Prüfpflicht als bisher, da keine Weisungsbefugnis gegenüber den Ärzten
Die absolute Mindestforderung bez. der Gebühren, falls eine Neugestaltung nicht oder nur teilweise erreicht werden kann, ist das Nachholen der Anpassungen an die Grundlohnsummenentwicklungen, die in den letzten 5 Jahren nicht stattfand!
Im übrigen sollte man die AOK daran erinnern, dass die Begrenzung auf die Grundlohnsummen- Entwicklung nur greift, wenn durch eine Überschreitung die Beitragsstabilität gefährdet wäre und nicht an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden kann. Hier könnte man die AOK dezent auf den Kartenmissbrauch und die Milliarden von bezahlten, aber weggeworfenen Medikamente hinweisen, während unsere Leistungen zu 100% beim Patienten ankommen (Unterschrift des Patienten für erhaltene Therapie)
Forderung an die Verbände :
1. Einrichtung eines Treuhand-Depots bei allen Verbänden, wo Rückgaben der Kassenzulassungen ihrer Mitglieder deponiert werden können. Das ist das einzige wirkliche Verhandlungsmittel, um eine Kasse an den Tisch zu zwingen.
2. Zusammenschluss zu EINEM Verband auch auf Landesebene
3. mehr Transparenz und schnellere Information ALLER Mitglieder
4. Offenlegung der Geschäftstätigkeit gegenüber ALLEN Mitgliedern, nicht nur vor den Bezirksdelegationen
Laut Auskunft von Herrn Preibsch (LV ZVK) hat die Übergangsregelung, nach der der alte Vertrag weiter gültig bleibt, eine Frist von 6 Monaten. Sollte in dieser Zeit keine Einigung über einen neuen Vertrag erzielt werden, hätten wir ab 1.7.06 einen vertragslosen Zustand.
Lt. Herr Preibsch würde das bedeuten, dass die AOK für die Behandlung ihrer Versicherten nur noch die ortsübliche Vergütung zahlen würde, das wäre nach seiner Meinung dann nur noch der VdAK-Satz.
Hier sehe ich einen grundsätzlichen Denkfehler:
1. der VdAK-Satz ist ein vertraglich vereinbarter Gruppentarif für bestimmte Leistungen in einem vertraglich festgelegten Umfang, z.B. KG (15-25 Minuten) für € 14,10.
2. mit der AOK besteht ab 1.7.07 kein Vertrag mehr, ergo ist die Behandlung eines AOK-Versicherten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch irgendein Vertragswerk geregelt.
3. Patienten, mit deren Kostenträger wir keine rahmenvertraglichen Vereinbarungen haben ( z.B. PKV oder ausländische Kostenträger), sind persönlich als Empfänger der Leistung auch Schuldner der Vergütung, sprich: als Privatpatient zu sehen.
4. für die Behandlung von Privatpatienten setzen wir mehr als 15 Minuten Behandlungszeit an, ergo kostet die die Behandlung auch mehr!
5. für Privatpatienten gelten unsere „ortsüblichen“ Privatsätze!
Die Verbände geben hier m.E. wichtige und gewichtige Verhandlungsargumente vorschnell aus der Hand und kämpfen nur mit leichten Handwaffen aus der Defensive! Das dürfen wir nicht zulassen!
Ich gehe mal nur auf einen Punkt ein, bei allen anderen Punkten muss der Verhandlungspartner mitmachen. Wenn der nicht will, hätte ich gerne einen Plan B, wobei meine Erklärung für:
"1. Einrichtung eines Treuhand-Depots bei allen Verbänden, wo Rückgaben der Kassenzulassungen ihrer Mitglieder deponiert werden können. Das ist das einzige wirkliche Verhandlungsmittel, um eine Kasse an den Tisch zu zwingen. "
...berücksichtigt werden sollte und der Plan sollte erklären, wie man den Kassen dann Druck machen sollte?
Als das Korbmodell besprochen wurde wie unter 1 angeführt, sind alle Beteiligten in den Bezirksstellen eingeknickt, bei der Versammlung war ich anwesend. Keiner (!!) hat seine Zulassung für Zertifikatspositionen geschweige den der GKV Zulassung zurückgegeben, alle wollten von der Variante nichts mehr hören, obgleich ich diese Möglichkeit die einzig wahre, starke dafür halte. Alles andere ist PillePalle.
Übrigens wurde das auch unter den Ärzten diskutiert und angesprochen. Auch bei denen: Kein einziges Blatt im Körbchen.
Damit sind wir wieder mal bei de Rückhalt der Kollegen angelangt.
Alle anderen Punkte können davon abgeleitet werden.
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stefan 302 schrieb:
naja, wie schon du geschrieben hast ...2006
Ich gehe mal nur auf einen Punkt ein, bei allen anderen Punkten muss der Verhandlungspartner mitmachen. Wenn der nicht will, hätte ich gerne einen Plan B, wobei meine Erklärung für:
"1. Einrichtung eines Treuhand-Depots bei allen Verbänden, wo Rückgaben der Kassenzulassungen ihrer Mitglieder deponiert werden können. Das ist das einzige wirkliche Verhandlungsmittel, um eine Kasse an den Tisch zu zwingen. "
...berücksichtigt werden sollte und der Plan sollte erklären, wie man den Kassen dann Druck machen sollte?
Als das Korbmodell besprochen wurde wie unter 1 angeführt, sind alle Beteiligten in den Bezirksstellen eingeknickt, bei der Versammlung war ich anwesend. Keiner (!!) hat seine Zulassung für Zertifikatspositionen geschweige den der GKV Zulassung zurückgegeben, alle wollten von der Variante nichts mehr hören, obgleich ich diese Möglichkeit die einzig wahre, starke dafür halte. Alles andere ist PillePalle.
Übrigens wurde das auch unter den Ärzten diskutiert und angesprochen. Auch bei denen: Kein einziges Blatt im Körbchen.
Damit sind wir wieder mal bei de Rückhalt der Kollegen angelangt.
Alle anderen Punkte können davon abgeleitet werden.
Die Umsetzung, bzw. Forderungen, die oben genannt wurden, durch ZVK und VPT hast Du doch wohl nicht geglaubt !?
Ich hatte und Habe eher die Vermutung, die Landesvorsitzenden von ZVK. Preibsch, und VPT, Stojanoff, kochten eher ihr eigenes Süppchen und zogen Vorteile durch Wissen über die Politik der GKVen !
Du hast ja selbst erlebt, wie bei Bezirks- und Landesversammlungen mit Einwänden und Vorschlägen der Mitglieder umgegangen wurde !!!
Ob sich dies mit der neuen Generation im Landesvorstand ändert, glaube ich nicht, weil dort offenbar eine mögliche ´Gehirnwäsche´ stattfindet !??
Eine Änderung des Zustandes wird noch einige Jahrzehnte brauchen ! :frowning:
Deshalb bis zum Ausstieg, bzw. Beendigung des Berufslebens:
"Schon wieder ist ein Jahr vollbracht
und wieder kein Geschäft gemacht.
Lebet fort ihr Sorgen,
l.m.i.A. bis morgen !!
Und morgen mit demselben Fleiße
gehts wieder in die selbe - Praxisarbeit !!!"
Zum 1. Abschnitt, Punkt 4, Forbi !
Hier haben VPT und ZVK gemeinsam bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landes BW, die ´offene´Forderung´ der Pflicht zur Fobi im SGB V verlangt ! Vorgetragen von H.H., VPT, mit dem Schlusswort:" Es gilt das gesprochene Wort !" Dies Schlusswort habe ich bei keiner einzigen Versammlung von ihm gehört !! Daran hat er sich ja auch nicht gehalten !!!
´Offen´, wohl deshalb, um größtmögliche Gängelung der Therapeuten zu erreichen, um eigene Fobis zu verkaufen !?
Man hätte sich auch an die großzügigere Auslegung der Anerkennung von Fobis der Ärzte orientieren können !!! (z.B. Selbststudium)
Alfred, ärgern lohnt sich nicht !!! Das Leben ist zu kurz, dafür aber ist unsere Vergängenheit länger !!!
Hoffnung habe ich, trotz jahrelangem strampeln, aufgegeben, denn die stand, wie die Sau(*) neben ihr, vor einem leeren Trog !! :tired_face:
Alles Gute in 2015 und die folgenden Jahreswechsel !!
Hein :blush:
(*) evtl. wird es mal ein Glücksschwein !???
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ZVPHB schrieb:
Grüß Dich, Alfred !
Die Umsetzung, bzw. Forderungen, die oben genannt wurden, durch ZVK und VPT hast Du doch wohl nicht geglaubt !?
Ich hatte und Habe eher die Vermutung, die Landesvorsitzenden von ZVK. Preibsch, und VPT, Stojanoff, kochten eher ihr eigenes Süppchen und zogen Vorteile durch Wissen über die Politik der GKVen !
Du hast ja selbst erlebt, wie bei Bezirks- und Landesversammlungen mit Einwänden und Vorschlägen der Mitglieder umgegangen wurde !!!
Ob sich dies mit der neuen Generation im Landesvorstand ändert, glaube ich nicht, weil dort offenbar eine mögliche ´Gehirnwäsche´ stattfindet !??
Eine Änderung des Zustandes wird noch einige Jahrzehnte brauchen ! :frowning:
Deshalb bis zum Ausstieg, bzw. Beendigung des Berufslebens:
"Schon wieder ist ein Jahr vollbracht
und wieder kein Geschäft gemacht.
Lebet fort ihr Sorgen,
l.m.i.A. bis morgen !!
Und morgen mit demselben Fleiße
gehts wieder in die selbe - Praxisarbeit !!!"
Zum 1. Abschnitt, Punkt 4, Forbi !
Hier haben VPT und ZVK gemeinsam bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landes BW, die ´offene´Forderung´ der Pflicht zur Fobi im SGB V verlangt ! Vorgetragen von H.H., VPT, mit dem Schlusswort:" Es gilt das gesprochene Wort !" Dies Schlusswort habe ich bei keiner einzigen Versammlung von ihm gehört !! Daran hat er sich ja auch nicht gehalten !!!
´Offen´, wohl deshalb, um größtmögliche Gängelung der Therapeuten zu erreichen, um eigene Fobis zu verkaufen !?
Man hätte sich auch an die großzügigere Auslegung der Anerkennung von Fobis der Ärzte orientieren können !!! (z.B. Selbststudium)
Alfred, ärgern lohnt sich nicht !!! Das Leben ist zu kurz, dafür aber ist unsere Vergängenheit länger !!!
Hoffnung habe ich, trotz jahrelangem strampeln, aufgegeben, denn die stand, wie die Sau(*) neben ihr, vor einem leeren Trog !! :tired_face:
Alles Gute in 2015 und die folgenden Jahreswechsel !!
Hein :blush:
(*) evtl. wird es mal ein Glücksschwein !???
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