• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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• Du übernimmst gern
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ich möchte mich als Physiotherapeutin selbständig machen. Wir haben einen großen Raum im Haus, den ich gerne nutzen möchte.
Unser Vermieter begrüßt dieses Vorhaben, und eine Arztpraxis befindet sich bereits im Haus, wodurch es kein reines Wohnhaus mehr ist.
Könnt ihr mir sagen, was für Schritte ich gehen muss, was ich rein rechtlich beachten muss, um diese Praxis zu eröffnen?
Welche offiziellen Stellen muss ich informieren? Wo muss ich mich anmelden? Ist eine Nutzungsänderung notwendig?
Welche Anforderungen gibt es an die Räumlichkeiten, wenn ich nur mit privat versicherten Patienten abrechne?
Muss ich in einem Verband und bei der BG Mitglied werden? (Berufshaftpflicht ist klar)
Danke für eure Antworten und Tips!
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Mitglied in einem Verband musst du nicht sein. Haftpflichtversicherung brauchst du. Ansonsten das Buch über Praxisgründung mal besorgen.
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idefix- schrieb:
Normal gibt es keine Vorgaben für eine reine Privatpraxis. Aber es gibt viele PKVen die ihren Versicherten die Rechnungen nur erstatten, wenn die Praxisräumlichkeiten den GKV Vorschriften entsprechen. Das müsstest du dann deinen Patienten mitteilen.
Mitglied in einem Verband musst du nicht sein. Haftpflichtversicherung brauchst du. Ansonsten das Buch über Praxisgründung mal besorgen.
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Schippi schrieb:
Oder hier mal in das Archiv gehen,Thema wurde schon oft beantwortet
Die Arztpraxis hat das auch zu Anfang auch machen müssen, wenn die Nutzung nicht bauseits bereits vorgegeben war.
Ob Du aber das bei dem herrschenden Wohnungsmangel durchkriegst, wage ich zu bezweifeln.
Ist eigentlich auch Sache des Vermieters, weil er Dir den Raum ja nicht zum Wohnen, sondern als Praxis vermietet. Ob der da allerdings derartig involviert sein möcht, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.
Du kannst ja mal beim Bauamt anfragen ...
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mechanicus schrieb:
Kannst Du knicken. Du musst beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen, dazu müsstest Du einen Architekten beauftragen, einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen, dazu Bauzeichnungen vorlegen, für Barrierefreiheit sorgen und die Sicherheit für die Räumlichkeiten nachweisen.
Die Arztpraxis hat das auch zu Anfang auch machen müssen, wenn die Nutzung nicht bauseits bereits vorgegeben war.
Ob Du aber das bei dem herrschenden Wohnungsmangel durchkriegst, wage ich zu bezweifeln.
Ist eigentlich auch Sache des Vermieters, weil er Dir den Raum ja nicht zum Wohnen, sondern als Praxis vermietet. Ob der da allerdings derartig involviert sein möcht, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.
Du kannst ja mal beim Bauamt anfragen ...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...ja du must dich auch bei der BG anmelden...und natürlich müssen eigene Sanitäranlagen vorhanden sein und nicht in deiner Wohnung ..grins
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
bergbewohnerin schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte mich als Physiotherapeutin selbständig machen. Wir haben einen großen Raum im Haus, den ich gerne nutzen möchte.
Unser Vermieter begrüßt dieses Vorhaben, und eine Arztpraxis befindet sich bereits im Haus, wodurch es kein reines Wohnhaus mehr ist.
Könnt ihr mir sagen, was für Schritte ich gehen muss, was ich rein rechtlich beachten muss, um diese Praxis zu eröffnen?
Welche offiziellen Stellen muss ich informieren? Wo muss ich mich anmelden? Ist eine Nutzungsänderung notwendig?
Welche Anforderungen gibt es an die Räumlichkeiten, wenn ich nur mit privat versicherten Patienten abrechne?
Muss ich in einem Verband und bei der BG Mitglied werden? (Berufshaftpflicht ist klar)
Danke für eure Antworten und Tips!
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kroetzi schrieb:
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