Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
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und s...
wir planen die Übernahme einer etablierten Praxis in der Stadt und ich habe dazu einige Fragen:
1.)
Nach den Zulassungsvorgaben des IFK heißt es.
" Folgende Räumlichkeiten müssen vorhanden sein:
- Gesamtherapiefläche von mindestens 32qm
- Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume mit Behandlungsliegen vorhanden sein."
Muß der Behandlungsraum mit 20qm Therapiefläche abgeschlossen (Türe) sein, kann das eine Art Durchgangsraum sein, oder ist dafür eine freie Therapiefläche geeignet, von dem die anderen Behandlungsräume abgehen ?
2.)
Ist für die Sicherheitsabschaltung der elektr. Therapieliegen eine Funksteckdose geeignet ?
3.)
Benötige ich für die Warmhaltebox der Wärmeträger ein zusätzliches Waschbecken ?
4.)
Welche günstige Notrufanlage könnt Ihr empfehlen ?
Im Voraus schon einmal vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen
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Kraxel schrieb:
Sehr geehrte Kollegen,
wir planen die Übernahme einer etablierten Praxis in der Stadt und ich habe dazu einige Fragen:
1.)
Nach den Zulassungsvorgaben des IFK heißt es.
" Folgende Räumlichkeiten müssen vorhanden sein:
- Gesamtherapiefläche von mindestens 32qm
- Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume mit Behandlungsliegen vorhanden sein."
Muß der Behandlungsraum mit 20qm Therapiefläche abgeschlossen (Türe) sein, kann das eine Art Durchgangsraum sein, oder ist dafür eine freie Therapiefläche geeignet, von dem die anderen Behandlungsräume abgehen ?
2.)
Ist für die Sicherheitsabschaltung der elektr. Therapieliegen eine Funksteckdose geeignet ?
3.)
Benötige ich für die Warmhaltebox der Wärmeträger ein zusätzliches Waschbecken ?
4.)
Welche günstige Notrufanlage könnt Ihr empfehlen ?
Im Voraus schon einmal vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen
Zu 1) Alle Behandlungsräume müssen separat betretbar und räumlich getrennt sein, ohne das man durch einen
anderen Behandlungsraum durch muss. Wenn die anderen Behandlungsräume nur durch den Gymnastikraum zu
betreten sind wirst du keine Zulassung erhalten. Erlaubt wäre z.B. aber ein Wartebereich von dem die Behand-
lungsräume abgehen.
Zu 2) Habe alle meine Bänke nachrüsten lassen, da ja die Sicherheitsabschaltung seit Jahren Pflicht ist. Hat mich pro
Bank 100 Euro gekostet. Die Sicherheitsabschaltung musste laut ausführender Firma an der Bank installiert
werden.
Zu 3) Wenn du in deiner Küche ein Waschbecken hast, und die Wärmebox auch da steht, reicht das Waschbecken aus.
Zu 4) Ich habe mir ein Notrufsystem von Helpline für 140 Euro gekauft, enthält einen Empfänger und drei Sender.
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Break schrieb:
Hallo, habe nach den aktuell geltenden Regularien meine Praxis aufgemacht.
Zu 1) Alle Behandlungsräume müssen separat betretbar und räumlich getrennt sein, ohne das man durch einen
anderen Behandlungsraum durch muss. Wenn die anderen Behandlungsräume nur durch den Gymnastikraum zu
betreten sind wirst du keine Zulassung erhalten. Erlaubt wäre z.B. aber ein Wartebereich von dem die Behand-
lungsräume abgehen.
Zu 2) Habe alle meine Bänke nachrüsten lassen, da ja die Sicherheitsabschaltung seit Jahren Pflicht ist. Hat mich pro
Bank 100 Euro gekostet. Die Sicherheitsabschaltung musste laut ausführender Firma an der Bank installiert
werden.
Zu 3) Wenn du in deiner Küche ein Waschbecken hast, und die Wärmebox auch da steht, reicht das Waschbecken aus.
Zu 4) Ich habe mir ein Notrufsystem von Helpline für 140 Euro gekauft, enthält einen Empfänger und drei Sender.
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Schlaui schrieb:
Ich glaube mit den ganzen Fragen bist du bei einem Verband besser dran. Es gibt extra ein Leitfaden für Existenzgründer und Fragen können direkt besprochen werden.
Dazu kann ich Dir Folgendes sagen:
zu1.)
Bei uns durfte der Gymnastikraum definitv KEIN Durchgangszimmer sein.
Er musste NICHT mit einer Tür abgeschlossen werden können; ein blickdichter Vorhang reichte aus.
Die Abtrennung zum Flur musste nicht gemauert sein; Stellwände, die im Boden und in der Wand verankert sind, reichten aus. Diese Stellwände gehen bei uns nicht bis zur Decke, sondern nur bis ca. 2,20m; Raumhöhe ist etwas über 3m.
Insgesamt war es den "Zulassungsstellen" wichtig, dass der Gymnastikraum blick-geschützt und auf jeden Fall FEST abgetrennt ist; eine mobile Lösung (mit mobilen Raumteilern, Regalen auf Rädern o.Ä.) war nicht erlaubt.
zu 2.)
Weiß ich nicht; haben wir nicht.
zu 3.)
Ich habe die Warmhaltebox direkt an einem Waschbecken stehen, so dass ich jederzeit bequem Wasser ablaufen und über einen ausziehbaren Wasserhahn ("Schlauchbrause" heißt das, sagt mein Mann, der Sanitär-Installateur... :wink: ) frisches Wasser wieder einfüllen kann.
Ich glaube, gelesen zu haben, dass das nicht notwendig ist, aber bequem und praktisch ist es auf jeden Fall!
zu 4.)
Notruf haben wir diesen hier:
Link
und sind sehr zufrieden damit.
P.S.:
Für den Bau der Praxis und die damit verbundene Kassenzulassung habe ich mir das Buch "Die eigene Praxis" gekauft und alles genau so, wie es beschrieben stand, ausgeführt (bzw. ausführen lassen). Außerdem kannst Du Dir jederzeit z.B. von der AOK die aktuellen Zulassungsbedingungen schicken lassen.
und P.P.S:
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in den Zulassungsstellen der Krankenkassen (tatsächlich) MENSCHEN sitzen! Mit denen kann man jederzeit REDEN! Für mich hatten sie immer ein offenes Ohr für Fragen wegen Unklarheiten in den Zulassungskriterien und waren auch gerne bereit mit mir durchzusprechen, ob irgendwelche Lösungsmöglichkeiten, die ich mir für aufgetretene Probleme überlegt hatte, sinnvoll sind bevor ich begonnen habe, diese zu realisieren, statt hinterher die Zulassung nicht zu bekommen.
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Wie weiter oben schon geschrieben, würde ich Kraxel raten sich mit seinem Berufsverband auseinander zu setzen.
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Eberhard schrieb:
Funktionsräume, also z.B. der Gymnastikraum, darf ganz sicher nicht als Durchgangsraum benutzt werden.
Wie weiter oben schon geschrieben, würde ich Kraxel raten sich mit seinem Berufsverband auseinander zu setzen.
Viele Grüße
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Kraxel schrieb:
Danke für die Informationen !!!
Viele Grüße
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RoFo schrieb:
Wo steht, dass man einen Gymnastikraum haben muss?
Es bietet sich einfach an, den geforderten "Behandlungsraum mit mindestens 20qm Therapiefläche" als solchen zu nutzen.
Und diesen dann unkorrekterweise/ umgangssprachlich/ im Gespräch mit Kollegen oder Patienten so zu nennen.
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nadine meier schrieb:
Von einem GYMNASTIK-Raum steht, soweit ich weiß, explizit nichts in den Zulassungskriterien. Da hast Du recht, RoFu!
Es bietet sich einfach an, den geforderten "Behandlungsraum mit mindestens 20qm Therapiefläche" als solchen zu nutzen.
Und diesen dann unkorrekterweise/ umgangssprachlich/ im Gespräch mit Kollegen oder Patienten so zu nennen.
Ich hatte meinen Praxisgrundriss bei der Zulassungsstelle eingereicht und musste den erneut einreichen, weil ich in den "Gymnastikraum" eine Behandlungsbank eingezeichnet hatte. Das wäre nicht zulässig...
Da hat mich die Zulassungsstelle sogar selber angerufen.
Dafür gibt es wahrscheinlich auch keine Rechtsgrundlage,oder?
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Break schrieb:
Das der Raum nicht Gymnastikraum heißt stimmt, hat sich halt so eingebürgert. Übrigens darf laut Zulassungsstelle in diesem 20 qm großen Behandlungsraum keine Behandlungsbank stehen.
Ich hatte meinen Praxisgrundriss bei der Zulassungsstelle eingereicht und musste den erneut einreichen, weil ich in den "Gymnastikraum" eine Behandlungsbank eingezeichnet hatte. Das wäre nicht zulässig...
Da hat mich die Zulassungsstelle sogar selber angerufen.
Dafür gibt es wahrscheinlich auch keine Rechtsgrundlage,oder?
Wo steht, dass man einen Gymnastikraum haben muss?
Nirgends, es muss ein Raum sein der min. 20qm groß sein muss. Auch wie dieser Raum eingerichtet sein muss steht nirgends. Ein Behandlungsraum der auch Durchgangsraum ist, ist nach den RV in BaWü nicht möglich und wird auch nicht zugelassen.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 9.9.17 21:09:
Wo steht, dass man einen Gymnastikraum haben muss?
Nirgends, es muss ein Raum sein der min. 20qm groß sein muss. Auch wie dieser Raum eingerichtet sein muss steht nirgends. Ein Behandlungsraum der auch Durchgangsraum ist, ist nach den RV in BaWü nicht möglich und wird auch nicht zugelassen.
Das der Raum nicht Gymnastikraum heißt stimmt, hat sich halt so eingebürgert. Übrigens darf laut Zulassungsstelle in diesem 20 qm großen Behandlungsraum keine Behandlungsbank stehen.
Ich hatte meinen Praxisgrundriss bei der Zulassungsstelle eingereicht und musste den erneut einreichen, weil ich in den "Gymnastikraum" eine Behandlungsbank eingezeichnet hatte. Das wäre nicht zulässig...
Da hat mich die Zulassungsstelle sogar selber angerufen.
Dafür gibt es wahrscheinlich auch keine Rechtsgrundlage,oder?
Wo steht das?
Nicht im VdEK RV und den sonstigen RV der Primärkassen in BaWü. Das ist Wunschdenken der Kassen! Das konnten die sich bei mir gleich abschmicken. Mein 20qm Raum ist wie jeder andere Behanlungsraum eingerichtet. Das was du geschrieben hast, konnten mir die Kassen nicht belegen.
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morpheus-06 schrieb:
jorgebln schrieb am 10.9.17 05:34:
Das der Raum nicht Gymnastikraum heißt stimmt, hat sich halt so eingebürgert. Übrigens darf laut Zulassungsstelle in diesem 20 qm großen Behandlungsraum keine Behandlungsbank stehen.
Ich hatte meinen Praxisgrundriss bei der Zulassungsstelle eingereicht und musste den erneut einreichen, weil ich in den "Gymnastikraum" eine Behandlungsbank eingezeichnet hatte. Das wäre nicht zulässig...
Da hat mich die Zulassungsstelle sogar selber angerufen.
Dafür gibt es wahrscheinlich auch keine Rechtsgrundlage,oder?
Wo steht das?
Nicht im VdEK RV und den sonstigen RV der Primärkassen in BaWü. Das ist Wunschdenken der Kassen! Das konnten die sich bei mir gleich abschmicken. Mein 20qm Raum ist wie jeder andere Behanlungsraum eingerichtet. Das was du geschrieben hast, konnten mir die Kassen nicht belegen.
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Break schrieb:
Aber es geht hier ja auch um BW und nicht Berlin
Folglich denken schon die Menschen von der Zulassungsstelle, dass es tatsächlich einer sein muss. Und nach deren "Gefühl" hat so ein Raum, wie in einem Fitnessstudio (originale Aussage einer GKV Mitarbeiterin ) leer zu sein. Außer Matten und Bälle.
Leute! Wie kommen die darauf?!
Weil viel zu viele der Therapeuten das auch glauben, statt zu lesen!
Es ist kein leerer Gymnastikraum vorzuhalten!!!!!!
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RoFo schrieb:
Seit Jahrzehnten kursiert dieser Begriff "Gymnastikraum" und setzt sich in den Hirnen fest.
Folglich denken schon die Menschen von der Zulassungsstelle, dass es tatsächlich einer sein muss. Und nach deren "Gefühl" hat so ein Raum, wie in einem Fitnessstudio (originale Aussage einer GKV Mitarbeiterin ) leer zu sein. Außer Matten und Bälle.
Leute! Wie kommen die darauf?!
Weil viel zu viele der Therapeuten das auch glauben, statt zu lesen!
Es ist kein leerer Gymnastikraum vorzuhalten!!!!!!
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morpheus-06 schrieb:
Meine Antwort ist für BaWü.
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nadine meier schrieb:
Wir haben vor 3 Monaten eine Praxis in BaWü eröffnet.
Dazu kann ich Dir Folgendes sagen:
zu1.)
Bei uns durfte der Gymnastikraum definitv KEIN Durchgangszimmer sein.
Er musste NICHT mit einer Tür abgeschlossen werden können; ein blickdichter Vorhang reichte aus.
Die Abtrennung zum Flur musste nicht gemauert sein; Stellwände, die im Boden und in der Wand verankert sind, reichten aus. Diese Stellwände gehen bei uns nicht bis zur Decke, sondern nur bis ca. 2,20m; Raumhöhe ist etwas über 3m.
Insgesamt war es den "Zulassungsstellen" wichtig, dass der Gymnastikraum blick-geschützt und auf jeden Fall FEST abgetrennt ist; eine mobile Lösung (mit mobilen Raumteilern, Regalen auf Rädern o.Ä.) war nicht erlaubt.
zu 2.)
Weiß ich nicht; haben wir nicht.
zu 3.)
Ich habe die Warmhaltebox direkt an einem Waschbecken stehen, so dass ich jederzeit bequem Wasser ablaufen und über einen ausziehbaren Wasserhahn ("Schlauchbrause" heißt das, sagt mein Mann, der Sanitär-Installateur... :wink: ) frisches Wasser wieder einfüllen kann.
Ich glaube, gelesen zu haben, dass das nicht notwendig ist, aber bequem und praktisch ist es auf jeden Fall!
zu 4.)
Notruf haben wir diesen hier:
Link
und sind sehr zufrieden damit.
P.S.:
Für den Bau der Praxis und die damit verbundene Kassenzulassung habe ich mir das Buch "Die eigene Praxis" gekauft und alles genau so, wie es beschrieben stand, ausgeführt (bzw. ausführen lassen). Außerdem kannst Du Dir jederzeit z.B. von der AOK die aktuellen Zulassungsbedingungen schicken lassen.
und P.P.S:
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in den Zulassungsstellen der Krankenkassen (tatsächlich) MENSCHEN sitzen! Mit denen kann man jederzeit REDEN! Für mich hatten sie immer ein offenes Ohr für Fragen wegen Unklarheiten in den Zulassungskriterien und waren auch gerne bereit mit mir durchzusprechen, ob irgendwelche Lösungsmöglichkeiten, die ich mir für aufgetretene Probleme überlegt hatte, sinnvoll sind bevor ich begonnen habe, diese zu realisieren, statt hinterher die Zulassung nicht zu bekommen.
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