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München-Laim

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Zulassung Schlingentisch

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Zulassung Schlingentisch
Es gibt 12 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
22.05.2014 20:14
Ich habe nicht vor mit einem Schlingentisch zu arbeiten, benötige diesen aber für die Zulassung. Könnte mir gebraucht gerade einen Schlingenkäfig günstig kaufen. Könnte ich diesen danach in den Keller stellen. Was würde passieren, wenn die Kassen das nachträglich mitbekommen würden?
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Ich habe nicht vor mit einem Schlingentisch zu arbeiten, benötige diesen aber für die Zulassung. Könnte mir gebraucht gerade einen Schlingenkäfig günstig kaufen. Könnte ich diesen danach in den Keller stellen. Was würde passieren, wenn die Kassen das nachträglich mitbekommen würden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe nicht vor mit einem Schlingentisch zu arbeiten, benötige diesen aber für die Zulassung. Könnte mir gebraucht gerade einen Schlingenkäfig günstig kaufen. Könnte ich diesen danach in den Keller stellen. Was würde passieren, wenn die Kassen das nachträglich mitbekommen würden?

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Udo
23.05.2014 07:58
Wo bitte steht, dass du für die Zulassung einen Schlingentisch benötigst? Du brauchst ein Gerät zu Traktion. Da gibt es günstigere und auch weniger platzraubende Alternativen. Denkbar wäre einfach nur eine Therapiebank die schräg zu stellen ist.

VG Udo

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Wo bitte steht, dass du für die Zulassung einen Schlingentisch benötigst? Du brauchst ein Gerät zu Traktion. Da gibt es günstigere und auch weniger platzraubende Alternativen. Denkbar wäre einfach nur eine Therapiebank die schräg zu stellen ist. VG Udo
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Anonymer Teilnehmer
23.05.2014 08:18
Und das reicht?
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Und das reicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Und das reicht?

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Udo
23.05.2014 09:05
Ich bin zwar nicht textsicher, aber so weit ich in Erinnerung hab steht in den Bestimmmungen nur etwas von "Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlung".

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• K. Leistritz
Ich bin zwar nicht textsicher, aber so weit ich in Erinnerung hab steht in den Bestimmmungen nur etwas von "Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlung".
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Udo schrieb:

Ich bin zwar nicht textsicher, aber so weit ich in Erinnerung hab steht in den Bestimmmungen nur etwas von "Gerät zur Durchführung von Traktionsbehandlung".

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Tempelritter
23.05.2014 11:21
und das für die LWS und HWS.
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und das für die LWS und HWS.
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Tempelritter schrieb:

und das für die LWS und HWS.

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luzifer
23.05.2014 14:37
frag unbedingt bei Deinen Zulassungsverantwortlichen nach..die handhaben das sehr unterschiedlich und definieren die Minimalanforderungen an "Möglichkeiten zur Traktion" jeder anders...meine Erfahrung. Also kann Dir hier wahrscheinlich keiner sicher Auskunft geben, was reicht und was nicht.
Den Käfig in den Keller zu stellen, ist wahrscheinlich möglich, da es in der Tat niemanden mehr wirklich interessiert wo Du ihn stehen hast, kenne keinen Fall wo das mal geprüft wurde. Aber eine Investition für den Keller??
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frag unbedingt bei Deinen Zulassungsverantwortlichen nach..die handhaben das sehr unterschiedlich und definieren die Minimalanforderungen an "Möglichkeiten zur Traktion" jeder anders...meine Erfahrung. Also kann Dir hier wahrscheinlich keiner sicher Auskunft geben, was reicht und was nicht. Den Käfig in den Keller zu stellen, ist wahrscheinlich möglich, da es in der Tat niemanden mehr wirklich interessiert wo Du ihn stehen hast, kenne keinen Fall wo das mal geprüft wurde. Aber eine Investition für den Keller??
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luzifer schrieb:

frag unbedingt bei Deinen Zulassungsverantwortlichen nach..die handhaben das sehr unterschiedlich und definieren die Minimalanforderungen an "Möglichkeiten zur Traktion" jeder anders...meine Erfahrung. Also kann Dir hier wahrscheinlich keiner sicher Auskunft geben, was reicht und was nicht.
Den Käfig in den Keller zu stellen, ist wahrscheinlich möglich, da es in der Tat niemanden mehr wirklich interessiert wo Du ihn stehen hast, kenne keinen Fall wo das mal geprüft wurde. Aber eine Investition für den Keller??

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JürgenK
23.05.2014 15:47
... :wink: also z.B. eine Glissonschlinge und ein Perl`sches Gerät...damit ist den Zulassungsbedingungen genüge getan :clap:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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... :wink: also z.B. eine Glissonschlinge und ein Perl`sches Gerät...damit ist den Zulassungsbedingungen genüge getan :clap: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

... :wink: also z.B. eine Glissonschlinge und ein Perl`sches Gerät...damit ist den Zulassungsbedingungen genüge getan :clap:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Britt
23.05.2014 17:11
Glissonschlinge, gibt es so etwas noch?????? Für so einen Schrott würde ich keinen Cent ausgeben.
Ich empfinde einen Schlingentisch als sehr sinnvoll, ich arbeite gern und viel damit.

Gruß Britt
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• Tempelritter
Glissonschlinge, gibt es so etwas noch?????? Für so einen Schrott würde ich keinen Cent ausgeben. Ich empfinde einen Schlingentisch als sehr sinnvoll, ich arbeite gern und viel damit. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Glissonschlinge, gibt es so etwas noch?????? Für so einen Schrott würde ich keinen Cent ausgeben.
Ich empfinde einen Schlingentisch als sehr sinnvoll, ich arbeite gern und viel damit.

Gruß Britt

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Udo
23.05.2014 18:38
Hier geht es nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um Zulassungsbedingungen. Die Frage ob da alles sinnvoll ist, halte ich für unsinnig. :sunglasses:

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• JürgenK
• webpt
• physiobogen
Hier geht es nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um Zulassungsbedingungen. Die Frage ob da alles sinnvoll ist, halte ich für unsinnig. :sunglasses:
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Udo schrieb:

Hier geht es nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um Zulassungsbedingungen. Die Frage ob da alles sinnvoll ist, halte ich für unsinnig. :sunglasses:

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morpheus-06
23.05.2014 19:35
ist doch eigentlich ganz einfach
Einrichtungsrichtlinien:
Geräte zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen)
Leistungsbeschreibung:
X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung
Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Physiotherapeut durch Kraftansatz, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenkstellung.
...
Traktionsbehandlung mit kleineren oder größeren Geräten.
Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen.
Einregulierung der Traktion. Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht.
Die apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z. B. Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch (gepolsterte Manschetten oder Gurte) erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug.
Überwachung des Patienten während der Traktion.

So jetzt kann sich jeder die Geräte raussuchen die er bevorzugt.

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• JürgenK
• feemaile
ist doch eigentlich ganz einfach Einrichtungsrichtlinien: Geräte zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen) Leistungsbeschreibung: X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Physiotherapeut durch Kraftansatz, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenkstellung. ... Traktionsbehandlung mit kleineren oder größeren Geräten. Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen. Einregulierung der Traktion. Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht. Die apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z. B. Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch (gepolsterte Manschetten oder Gurte) erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug. Überwachung des Patienten während der Traktion. So jetzt kann sich jeder die Geräte raussuchen die er bevorzugt.
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morpheus-06 schrieb:

ist doch eigentlich ganz einfach
Einrichtungsrichtlinien:
Geräte zur Durchführung von Traktionsbehandlungen (Extensionen)
Leistungsbeschreibung:
X1104 Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung
Behandlung mit dosierter Zugkraft auf die Gelenke der Extremitäten und der Wirbelsäule. Die Wirkung der Traktion bestimmt der Physiotherapeut durch Kraftansatz, Zugrichtung und durch entsprechende Gelenkstellung.
...
Traktionsbehandlung mit kleineren oder größeren Geräten.
Lagerung, Anlegen des jeweiligen Gerätes bzw. der Fixierungs- und Zugvorrichtungen.
Einregulierung der Traktion. Die apparative Traktion mit kleineren Geräten ist am sitzenden oder liegenden Patienten möglich. Der Traktionszug erfolgt achsengerecht.
Die apparative Traktionsbehandlung mit größeren Apparaten, z. B. Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch (gepolsterte Manschetten oder Gurte) erfolgt am liegenden Patienten mit gezielter Lagerung per indikationsgerechtem Traktionszug.
Überwachung des Patienten während der Traktion.

So jetzt kann sich jeder die Geräte raussuchen die er bevorzugt.

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Udo schrieb:

Wo bitte steht, dass du für die Zulassung einen Schlingentisch benötigst? Du brauchst ein Gerät zu Traktion. Da gibt es günstigere und auch weniger platzraubende Alternativen. Denkbar wäre einfach nur eine Therapiebank die schräg zu stellen ist.

VG Udo

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Superbiene
23.05.2014 17:45
Ich habe mal in einer Praxis gearbeitet, in der es einen Therapiemaster statt Schlingentisch gab. Zwar etwas teurer in der Anschaffung, aber ich habe es viel genutzt, nur nicht für Traktion... :kissing_closed_eyes:

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Ich habe mal in einer Praxis gearbeitet, in der es einen Therapiemaster statt Schlingentisch gab. Zwar etwas teurer in der Anschaffung, aber ich habe es viel genutzt, nur nicht für Traktion... :kissing_closed_eyes:
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Superbiene schrieb:

Ich habe mal in einer Praxis gearbeitet, in der es einen Therapiemaster statt Schlingentisch gab. Zwar etwas teurer in der Anschaffung, aber ich habe es viel genutzt, nur nicht für Traktion... :kissing_closed_eyes:

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karl-heinz29
12.04.2015 12:10
Frage: Wo bekomme ich die sogenannten Einrichtunngsrichtlinien für eine Zulassung?? Worauf ich mich beziehen kann wenn wat in die Hose geht . LG Kalli
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Frage: Wo bekomme ich die sogenannten Einrichtunngsrichtlinien für eine Zulassung?? Worauf ich mich beziehen kann wenn wat in die Hose geht . LG Kalli
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karl-heinz29 schrieb:

Frage: Wo bekomme ich die sogenannten Einrichtunngsrichtlinien für eine Zulassung?? Worauf ich mich beziehen kann wenn wat in die Hose geht . LG Kalli



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