Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
Werden da auch z.B. 3 Monate angerechnet, in denen man geringfügig beschäftigt war ( z.B. 21 Monate Vollzeit und 3 Monate geringfügig ), um Rezepte abrechnen zu dürfen. Irgendwie steht das nicht so genau in den Bedingungen
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Maximilian Öller schrieb:
Hab die Zulassungsbedingungen der BG gelesen. Um Rezepte anzunehmen muss min 24 Monate angestellt gewesen sein.
Werden da auch z.B. 3 Monate angerechnet, in denen man geringfügig beschäftigt war ( z.B. 21 Monate Vollzeit und 3 Monate geringfügig ), um Rezepte abrechnen zu dürfen. Irgendwie steht das nicht so genau in den Bedingungen
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morpheus-06 schrieb:
für die BG zählt Vollzeit, Teilzeit entsprechend mehr Monate.
wenn z.B. jemand Vollzeit beschäftigt ist und im selben Zeitraum zusätzlich in einer anderen Praxis geringfügig beschäftigt ist?
Wird die zusätzliche Beschäftigung dazugerechnet oder zählt das dann überhaupt nicht.
nur als Beispiel: z.B. wenn 20Monate Vollzeitbeschäftigung und auch in diesen 20 Monaten geringfügig. Erfüllt man dann die vorgeschriebenen 24Monate ?
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Maximilian Öller schrieb:
und wie sieht es dann beim folgenden Fall aus:
wenn z.B. jemand Vollzeit beschäftigt ist und im selben Zeitraum zusätzlich in einer anderen Praxis geringfügig beschäftigt ist?
Wird die zusätzliche Beschäftigung dazugerechnet oder zählt das dann überhaupt nicht.
nur als Beispiel: z.B. wenn 20Monate Vollzeitbeschäftigung und auch in diesen 20 Monaten geringfügig. Erfüllt man dann die vorgeschriebenen 24Monate ?
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