Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
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unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
eine Mitarbeiterin hatte in Ihrer Probezeit, die Sie nach 3 Monaten nicht überstanden hat, zu viel Urlaub.
Warum gewähre ich eigentlich in der Probezeit Urlaub
:kissing_closed_eyes: :unamused: :point_up: .
Na ja, ich habe nicht aufgepasst. Ist nun passiert.
Daraufhin habe ich bei der letzten Gehaltsabrechnung die Tage zuviel genommenen Urlaub nicht ausbezahlt.
Jetzt klagt sie mittels gerichtlichen Mahnbescheid das einbehaltene Geld ein.
Ich werde Widerspruch erheben. Und gucken was passiert.
Wer hat Erfahrung mit solchen Missgeschicken als Arbeitgeber?
Der Urlaub hätte nicht genehmigt werden müssen, das ist mir klar.
Aber nun sind wir 6 Monate weiter. Die Mitarbeiterin ist nicht mehr in der Praxis ( in der Probezeit gekündigt ).
Hat Sie Anspruch auf die Kohle? Oder habe ich Anspruch auf Ausgleich der zu viel erhaltenen Urlaubstage?
Schönen Gruß
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soulis schrieb:
Hallo,
eine Mitarbeiterin hatte in Ihrer Probezeit, die Sie nach 3 Monaten nicht überstanden hat, zu viel Urlaub.
Warum gewähre ich eigentlich in der Probezeit Urlaub
:kissing_closed_eyes: :unamused: :point_up: .
Na ja, ich habe nicht aufgepasst. Ist nun passiert.
Daraufhin habe ich bei der letzten Gehaltsabrechnung die Tage zuviel genommenen Urlaub nicht ausbezahlt.
Jetzt klagt sie mittels gerichtlichen Mahnbescheid das einbehaltene Geld ein.
Ich werde Widerspruch erheben. Und gucken was passiert.
Wer hat Erfahrung mit solchen Missgeschicken als Arbeitgeber?
Der Urlaub hätte nicht genehmigt werden müssen, das ist mir klar.
Aber nun sind wir 6 Monate weiter. Die Mitarbeiterin ist nicht mehr in der Praxis ( in der Probezeit gekündigt ).
Hat Sie Anspruch auf die Kohle? Oder habe ich Anspruch auf Ausgleich der zu viel erhaltenen Urlaubstage?
Schönen Gruß
Letzte Woche gab es hier eine ähnliche Diskussion...
Ich würde das Geld inkl. der entstandenen Kosten schnellstens ausbezahlen.
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:sunglasses:
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484 schrieb:
Ja sehe ich auch sooo, selber Schuld. Sie wird wohl nicht umsonst so schnell gekündigt haben.
:sunglasses:
[bearbeitet am 08.01.14 20:22]
[bearbeitet am 08.01.14 20:22]
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C. DBO schrieb:
Vielleicht wurde sie ja gekündigt - es soll auch unfähige AN geben. Ich würde mit der Anwältin meines Vertrauens sprechen. Diese Antwort wäre erstmal kostenfrei.
[bearbeitet am 08.01.14 20:22]
[bearbeitet am 08.01.14 20:22]
Ihr seid ja richtig nett. Hatte ich erwähnt, daß die Dame nach 3 Monaten gehen durfte.
Ach ja, steht da oben ja schon.
Habt Ihr nun so einen Fall schon mal erlebt, oder argumentiert Ihr aus den vergangenen Beiträgen dieses Forums ?
:sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
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soulis schrieb:
:sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
Ihr seid ja richtig nett. Hatte ich erwähnt, daß die Dame nach 3 Monaten gehen durfte.
Ach ja, steht da oben ja schon.
Habt Ihr nun so einen Fall schon mal erlebt, oder argumentiert Ihr aus den vergangenen Beiträgen dieses Forums ?
:sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:
§ 5 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Teilurlaub
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Das beste was du machen kannst ist Schadensbegrenzung. Zahl den Betrag aus. So sparst du dir noch die Prozesskosten und die unangenehme Klagebank.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Du wirst scheitern auf Basis der gesetzlichen Regelung!
§ 5 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Teilurlaub
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Das beste was du machen kannst ist Schadensbegrenzung. Zahl den Betrag aus. So sparst du dir noch die Prozesskosten und die unangenehme Klagebank.
MFG
Meitao
Mein Fall ist in der Probezeit. Und dann...?
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soulis schrieb:
@Meitao: § 5 Absatz 1 c: nach der Probezeit !!!
Mein Fall ist in der Probezeit. Und dann...?
Offensichtlich erwartest Du hier nur antworten, die Dir bestätigen, dass Du vor Gericht ziehen kannst. Die wirst Du hier nicht bekommen, weil Du auf verlorenem Posten stehst.
Weiter hätte man auch selbst mal googeln können. Dann hätte man diesen Link gefunden: [kaputter Link]
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Wonderwoman schrieb:
Das ist egal... aber lass es einfach auf die Klage ankommen. Dann kannst Du hier gerne von Deinem Erfolg berichten.
Offensichtlich erwartest Du hier nur antworten, die Dir bestätigen, dass Du vor Gericht ziehen kannst. Die wirst Du hier nicht bekommen, weil Du auf verlorenem Posten stehst.
Weiter hätte man auch selbst mal googeln können. Dann hätte man diesen Link gefunden: [kaputter Link]
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Andreas216 schrieb:
Ich finde es immer wieder höchst interessant, wie hier über die AG so geurteilt wird..."Selber schuld" ..."Na eben Pech gehabt"....usw. Ich möchte auch nur EINMAL erleben, dass AG soo über ihre MA urteilen...Auf diesen Aufschrei wäre ich mal gespannt!....
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rudibam schrieb:
Ich bin AG. Wenn ich einem AN zuviel Urlaub gewähre bin ich selbst schuld!!!!!!
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Andreas216 schrieb:
es ist auch mir noch NIE passiert. Bin auch seit 20 Jahren AG....aber es ging mir um dieses schadenfrohe getue der AN...Bleibt doch alle mal bissel auf dem Teppich. In diesem Sinne Schönes WE!
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Wonderwoman schrieb:
Damit wirst Du scheitern... Wenn Du zu viel Urlaub genehmigst, dann hast Du Pech gehabt. Hierzu gibt es sogar bereits Urteile.
Letzte Woche gab es hier eine ähnliche Diskussion...
Ich würde das Geld inkl. der entstandenen Kosten schnellstens ausbezahlen.
Deshalb würde ich mich bei einem Anwalt schlau machen, ob es eine Möglichkeit gibt. Wenn er nein sagt, zahl lieber, sonst hast du noch Folgekosten.
Viel Glück!
Übrigens kann ich Andreas216 nur zustimmen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich denke, es wird für dich schwierig werden, da du den Urlaub genehmigt hast. Aber keiner im Forum wird dir eine verbindliche Antwort geben können.
Deshalb würde ich mich bei einem Anwalt schlau machen, ob es eine Möglichkeit gibt. Wenn er nein sagt, zahl lieber, sonst hast du noch Folgekosten.
Viel Glück!
Übrigens kann ich Andreas216 nur zustimmen.
Gruß Britt
Ich kenne mich - aus meiner kurzen Zeit als Chef - zwar etwas aus, aber dies ist ja etwas spezieller und ich habe nicht wirklich Erfahrung damit. Dennoch habe ich diese Seite gefunden, deren Infos euch allen widerspricht:
Zu viel Urlaub gewährt – Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Gruß eska
[bearbeitet am 10.01.14 06:22]
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Alles andere bedeutet einfach eine schlechtes Organisations- und Urlaubsgenehmigungsprozedere. Daher wird jeder Anwalt des MA sagen "§ 814 BGB - Dem AG muss das bekannt sein! Es kann nicht sein, dass Organisatinsdefizite auf Kosten des MA gehen!"
Das ist der Grund, dass der zuviel genehmigte Urlaub nicht zurückgefordert werden kann.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Grundsätzlich MUSS dem PI doch bekannt sein, dass der MA zuviel Urlaub hat. Zusätzlich muss zwischen Urlaubsentgeld und Urlaubsgeld unterschieden werden. Ich nehme hier aber an, dass es sich um Urlaubsentgeld handelt, da die wenigsten unter den PT Urlaubsgeld erhalten. Des weiteren kann dies in Tarivverträgen auch anders geregelt werden, also sollten nur Einzelvertragliche Regelungsurteile herhalten. Denn ein Urteil betrifft einen Manteltarifvertrag und ist nicht auf Einzelverträge übertragbar.
Alles andere bedeutet einfach eine schlechtes Organisations- und Urlaubsgenehmigungsprozedere. Daher wird jeder Anwalt des MA sagen "§ 814 BGB - Dem AG muss das bekannt sein! Es kann nicht sein, dass Organisatinsdefizite auf Kosten des MA gehen!"
Das ist der Grund, dass der zuviel genehmigte Urlaub nicht zurückgefordert werden kann.
MFG
Meitao
Natürlich hängt es immer davon ab um wieviel zu viel gewährten Urlaub und um wieviel Geld es wirklich geht. Wegen ein paar Euro würde ich mir keinen Stress machen und Zeit und Nerven schonen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das sind alles nur Meinungen von uns. Nur ein RA kann klären, was tatsächlich möglich ist. Und deshalb sollte soulis sich unbedingt mit ihm in Verbindung setzen.
Natürlich hängt es immer davon ab um wieviel zu viel gewährten Urlaub und um wieviel Geld es wirklich geht. Wegen ein paar Euro würde ich mir keinen Stress machen und Zeit und Nerven schonen.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Liebe Britt, bei so eindeutigen Angelegenheiten ist der Besuch eines Anwalts Geldverschwendung.
Wenn man es allerdings (egal aus welchem Grund) durchziehen möchte, würde ich das keinesfalls tun ohne vorher einen RA zu fragen. Wahrscheinlich wird dieser eher davon abraten.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Stimmt, deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass man sich überlegen muss, ob es das wert ist.
Wenn man es allerdings (egal aus welchem Grund) durchziehen möchte, würde ich das keinesfalls tun ohne vorher einen RA zu fragen. Wahrscheinlich wird dieser eher davon abraten.
Gruß Britt
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eska schrieb:
Wenn sich alle und immer auf die Sachlichkeit beschränken und alles Emotionale raushalten könnten, wären die Diskussionen sicher einfacher - aber auch weniger unterhaltsam ...
Ich kenne mich - aus meiner kurzen Zeit als Chef - zwar etwas aus, aber dies ist ja etwas spezieller und ich habe nicht wirklich Erfahrung damit. Dennoch habe ich diese Seite gefunden, deren Infos euch allen widerspricht:
Zu viel Urlaub gewährt – Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Gruß eska
[bearbeitet am 10.01.14 06:22]
wenn du den hier in solchen Fragen häufig durchschlagenden Zynismus oder besserwisserische Schadenfreude beiseite lässt, kann ich mich nur Wonderwoman anschließen. Zahl das Geld zähneknirschend und such Dir einen billigeren Weg Deinen Frust über die ausgeschiedene Mitarbeiterin loszuwerden.
Vor Gericht wirst Du Dir nur weiteren Frust einhandeln.
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Wünsche allen ein geschmeidiges WE.
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soulis schrieb:
Danke für die Infos, sehr nett.
Wünsche allen ein geschmeidiges WE.
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NorbArt schrieb:
Hallo Soulis,
wenn du den hier in solchen Fragen häufig durchschlagenden Zynismus oder besserwisserische Schadenfreude beiseite lässt, kann ich mich nur Wonderwoman anschließen. Zahl das Geld zähneknirschend und such Dir einen billigeren Weg Deinen Frust über die ausgeschiedene Mitarbeiterin loszuwerden.
Vor Gericht wirst Du Dir nur weiteren Frust einhandeln.
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