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Das erwartet Sie:
? Berufsspezifische Diagnostik und
Therapie im stationären Bereich
? Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
? Anleitung und Berat...
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Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Wie betreuen sehr viel HB's in den Heimen. MLD gehört ja schon fast zum Standard. Bei uns betreut ein Therapeut ein kleines Heim mit KG er betreut dort etwa 6-8 Pat die Woche nun bekommen wir den Auftrag einen Kg ZNS pat zu übernehmen, die Fobi hat der Therapeut nicht, somit setze ich einen Bobaththerap. In dem Heim extra ein , Vermerke es auf der Vo und nun setzt die Kasse die HB Pauschale ab bin in Niedersachsen .hat jemand auch so ein Problem? In den großen Heimen werden aufgrund der hohen Patientenanzahl mehrere T eingesetzt , Parkscheine müssen gezogen werden, welche ich auch noch den MA bezahle und dann wird auch noch gekürzt.!!
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setze doch Deine KG-ZNS-Behandlerin an anderen Tagen ein als den üblichen Behandler.
Wenn Du in Osnabrück anrufst und die Lage schilderst, sollten diese ein Einsehen haben (Niemand kann von Dir wegen eines neuen KG-ZNS-Patienten verlangen, dort komplett den Therapeuten zu tauschen, um der Kasse 5€ zu sparen. Es wäre sicherlich auch nicht therapeutisch sinnvoll und dashalb auch ebensowenig wirtschaftlich).
Vielleicht sollte die AOK NS Dir den Teil des Rahmenvertrages zeigen, der das Vorgehen rechtfertigt. Mir würde spontan nur §20 einfallen (Gebot der Wirtschaftlichkeit, Vertrag IFK). Die Argumentation müsstest Du aber eigentlich entkräftigen können.
Es besteht ja auch die Möglichkeit, beim nächsten Mal den ersten HB über eine andere Kasse abzurechnen (z.B. BKK sowieso) und den HB der KG-ZNS-Patientin als ersten HB bei der AOK anzusetzen.
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, kitane,
setze doch Deine KG-ZNS-Behandlerin an anderen Tagen ein als den üblichen Behandler.
Wenn Du in Osnabrück anrufst und die Lage schilderst, sollten diese ein Einsehen haben (Niemand kann von Dir wegen eines neuen KG-ZNS-Patienten verlangen, dort komplett den Therapeuten zu tauschen, um der Kasse 5€ zu sparen. Es wäre sicherlich auch nicht therapeutisch sinnvoll und dashalb auch ebensowenig wirtschaftlich).
Vielleicht sollte die AOK NS Dir den Teil des Rahmenvertrages zeigen, der das Vorgehen rechtfertigt. Mir würde spontan nur §20 einfallen (Gebot der Wirtschaftlichkeit, Vertrag IFK). Die Argumentation müsstest Du aber eigentlich entkräftigen können.
Es besteht ja auch die Möglichkeit, beim nächsten Mal den ersten HB über eine andere Kasse abzurechnen (z.B. BKK sowieso) und den HB der KG-ZNS-Patientin als ersten HB bei der AOK anzusetzen.
LG Andreas Korn
lediglich in der Preisliste (IFK) ist beschrieben (und das sehr ungenau), wann HB1 und wann HB2 abgerechnet werden soll:
X9901 Hausbesuch ärztlich verordnet
X9902 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (ab 2. Patient)
Der Begriff "soziale Einrichtung" bezeichnet Einrichtungen, die zu Pflege und Betreuung älterer, pflegebdeürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behindertenwohneinrichtungen, jedoch keine Einrichtung des "Betreuten Wohnens".
Es steht dort nichts von 1. bzw. 2.Behandler, es steht auch nichts davon, wie 2. Patient definiert ist (pro Praxis? Pro Behandler?).
LG Andreas
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Körnchen schrieb:
Hallo, Kitane,
lediglich in der Preisliste (IFK) ist beschrieben (und das sehr ungenau), wann HB1 und wann HB2 abgerechnet werden soll:
X9901 Hausbesuch ärztlich verordnet
X9902 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (ab 2. Patient)
Der Begriff "soziale Einrichtung" bezeichnet Einrichtungen, die zu Pflege und Betreuung älterer, pflegebdeürftiger oder behinderter Personen dienen. Dies sind insbesondere Alten-, Pflege- und Behindertenwohneinrichtungen, jedoch keine Einrichtung des "Betreuten Wohnens".
Es steht dort nichts von 1. bzw. 2.Behandler, es steht auch nichts davon, wie 2. Patient definiert ist (pro Praxis? Pro Behandler?).
LG Andreas
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Papa Alpaka schrieb:
Die Regelung dazu steht in deinem RV, manche GKVen anerkennen für den ersten HB-soz die volle Pauschale. Ansonsten: Mit dem Arzt reden, wenn nicht KG, dann keine Versorgung möglich...
Wir vermerken auf den Rezepten hinter dem Datum eine 1.(erster HB).Jeder Therapeut hat eine Farbe,bis jetzt nie Probleme mit den Kassen.Sind auch in Niedersachsen.
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PTP schrieb:
Mit den Damen in Osnabrück reden / telefonieren, ggf. schriftlich bestätigen das unterschiedliche Therapeuten wg. Zertifikatsleistungen doppelt anfahren müssen, klappt - bei uns öfter
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Kitane schrieb:
Habe ich gemacht mal sehen was dabei rauskommt .ich habe sogar auf der Vo hinten vermerkt
Hatten mal einen Fall mit Absetzung, wurde wieder nachgezahlt....(AOK)
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ali schrieb:
wenn man das begründet, wird´s wohl meist akzeptiert.
Hatten mal einen Fall mit Absetzung, wurde wieder nachgezahlt....(AOK)
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Kitane schrieb:
Hallo weiß 56, deine Antwort habe ich nicht ganz verstanden. Ihr betreut also auch mit mehreren Therapeuten ein Heim und jeder T hat eine Farbe zugewiesen bekommen mit der er / sie unterschreibten läßt? Und gibt es bei euch keine Probleme seitens der Abrechnung ? In welchem Bundesland ?lg kitane
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Tempelritter schrieb:
das hat mit Farbe nichts zu tun, lege einfach dar warum 2 Therapeuten am gleichen Tag notwendig sind. Wir hatten hier auch schon Absetzungen, das wurde immer in einem kurzen Schreiben an die Kasse geklärt und wurde vollständig bezahlt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
stimmt, bei uns auch, aber nur einmal...
stefan 302
stimmt, bei uns auch, aber nur einmal...
stefan 302
wir hatten das bei der DAK und BEK, wie geschrieben wurde alles nachbezahlt.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 19.2.15 08:21:
stimmt, bei uns auch, aber nur einmal...
stefan 302
wir hatten das bei der DAK und BEK, wie geschrieben wurde alles nachbezahlt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
bei uns auch, nachträglich, aber keine 2 HB.
stefan 302
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weiß56 schrieb:
Hallo Kitane
Wir vermerken auf den Rezepten hinter dem Datum eine 1.(erster HB).Jeder Therapeut hat eine Farbe,bis jetzt nie Probleme mit den Kassen.Sind auch in Niedersachsen.
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