Hallo
Habe Ärger mit Zahnarztpraxis.
Die haben 10 MT,Kg,Fango ausgestellt für Kassenpatientin,ich schön die 6 te Doppelbehandlung gemacht,und jetzt rufen die an und sagen Sie dürfen so ein Rezept gar nicht ausstellen, ich soll es zurückschicken und sie ersetzen es mit
AUFGEPASST: 6 mal KG UND MASSAGE.was haltet ihr davon?
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Hallo
Habe Ärger mit Zahnarztpraxis.
Die haben 10 MT,Kg,Fango ausgestellt für Kassenpatientin,ich schön die 6 te Doppelbehandlung gemacht,und jetzt rufen die an und sagen Sie dürfen so ein Rezept gar nicht ausstellen, ich soll es zurückschicken und sie ersetzen es mit
AUFGEPASST: 6 mal KG UND MASSAGE.was haltet ihr davon?
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alianda schrieb:
Hallo
Habe Ärger mit Zahnarztpraxis.
Die haben 10 MT,Kg,Fango ausgestellt für Kassenpatientin,ich schön die 6 te Doppelbehandlung gemacht,und jetzt rufen die an und sagen Sie dürfen so ein Rezept gar nicht ausstellen, ich soll es zurückschicken und sie ersetzen es mit
AUFGEPASST: 6 mal KG UND MASSAGE.was haltet ihr davon?
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Wieso dürfen die das nicht?
NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind
Rechne das Rezept ganz normal ab, gebe es nicht dem Arzt zurück, Du hast eine gültige VO erhalten und auch danach behandelt.
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Wieso dürfen die das nicht?
NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind
Rechne das Rezept ganz normal ab, gebe es nicht dem Arzt zurück, Du hast eine gültige VO erhalten und auch danach behandelt.
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Birgit88 schrieb:
Wieso dürfen die das nicht?
NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind
Rechne das Rezept ganz normal ab, gebe es nicht dem Arzt zurück, Du hast eine gültige VO erhalten und auch danach behandelt.
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"NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind "
Stimmt, jedoch sind sie wie alle Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bei Nachfragen (die KZV fragt regelmäßig ihre Verordner an) muss der Arzt erklären, warum er mehrer primäre HM verordnet.
Er muss dies bezogen auf das Kiefergelenk erklären, HWS etc.pp. geht nicht, da der Zahnediziner keinerlei Ausbildung über diese (fachlich schon richtige) Fachrichtung hat.
Darf ich fragen was als Diagnose auf dem Rezept war?
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"NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind "
Stimmt, jedoch sind sie wie alle Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bei Nachfragen (die KZV fragt regelmäßig ihre Verordner an) muss der Arzt erklären, warum er mehrer primäre HM verordnet.
Er muss dies bezogen auf das Kiefergelenk erklären, HWS etc.pp. geht nicht, da der Zahnediziner keinerlei Ausbildung über diese (fachlich schon richtige) Fachrichtung hat.
Darf ich fragen was als Diagnose auf dem Rezept war?
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stefan 302 schrieb:
"NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind "
Stimmt, jedoch sind sie wie alle Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bei Nachfragen (die KZV fragt regelmäßig ihre Verordner an) muss der Arzt erklären, warum er mehrer primäre HM verordnet.
Er muss dies bezogen auf das Kiefergelenk erklären, HWS etc.pp. geht nicht, da der Zahnediziner keinerlei Ausbildung über diese (fachlich schon richtige) Fachrichtung hat.
Darf ich fragen was als Diagnose auf dem Rezept war?
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CMD, also cranio-mandibuläre-Dysfunktion. Das sagt zunächst mal nichts aus.
Die KZV wird den ZA fragen, für welche Indikation (Kiefergelenk) er Fango aufschreibt.
Für die KG´n kann es nicht sein, denn schwierig in der Applikation. Für andere Indikationen (HWS, etc.) ist er nicht geschult.
Für KG müsste er eine plausible Diagnose stellen und beschreiben, wenn er extra (was bei den HMR nicht geht) noch MT bei selbiger Diagnose verordnet.
Wenn z.B. eine Rekonstruktions-OP nach Unfall, oder Bissanomalien an O.-Kiefer und U.-kiefer operativ versorgt wurden, ja dann lässt sich das schon erklären.
Jedoch MUSS diese Erklärung aus dem Rezept vorgehen, sprich in verschiedenen Diagnsoen ersichtlich sein, ansonsten kann die KK die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen, denn auch sie hat "nur" den HMK und die HMR, unter welchen die ZÄ zwar nicht unterliegen, aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was dann im Verhältnis greift.
Ich beziehe jetzt keine Position für die KK, ich mache nur ihre Argumentation deutlich, die in so einem Fall nicht widerleglich ist.
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[zitat]alianda schrieb am 7.9.16 15:08:
Cmd[/zitat]
CMD, also cranio-mandibuläre-Dysfunktion. Das sagt zunächst mal nichts aus.
Die KZV wird den ZA fragen, für welche Indikation (Kiefergelenk) er Fango aufschreibt.
Für die KG´n kann es nicht sein, denn schwierig in der Applikation. Für andere Indikationen (HWS, etc.) ist er nicht geschult.
Für KG müsste er eine plausible Diagnose stellen und beschreiben, wenn er extra (was bei den HMR nicht geht) noch MT bei selbiger Diagnose verordnet.
Wenn z.B. eine Rekonstruktions-OP nach Unfall, oder Bissanomalien an O.-Kiefer und U.-kiefer operativ versorgt wurden, ja dann lässt sich das schon erklären.
Jedoch MUSS diese Erklärung aus dem Rezept vorgehen, sprich in verschiedenen Diagnsoen ersichtlich sein, ansonsten kann die KK die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen, denn auch sie hat "nur" den HMK und die HMR, unter welchen die ZÄ zwar nicht unterliegen, aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was dann im Verhältnis greift.
Ich beziehe jetzt keine Position für die KK, ich mache nur ihre Argumentation deutlich, die in so einem Fall nicht widerleglich ist.
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stefan 302 schrieb:
alianda schrieb am 7.9.16 15:08:
Cmd
CMD, also cranio-mandibuläre-Dysfunktion. Das sagt zunächst mal nichts aus.
Die KZV wird den ZA fragen, für welche Indikation (Kiefergelenk) er Fango aufschreibt.
Für die KG´n kann es nicht sein, denn schwierig in der Applikation. Für andere Indikationen (HWS, etc.) ist er nicht geschult.
Für KG müsste er eine plausible Diagnose stellen und beschreiben, wenn er extra (was bei den HMR nicht geht) noch MT bei selbiger Diagnose verordnet.
Wenn z.B. eine Rekonstruktions-OP nach Unfall, oder Bissanomalien an O.-Kiefer und U.-kiefer operativ versorgt wurden, ja dann lässt sich das schon erklären.
Jedoch MUSS diese Erklärung aus dem Rezept vorgehen, sprich in verschiedenen Diagnsoen ersichtlich sein, ansonsten kann die KK die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen, denn auch sie hat "nur" den HMK und die HMR, unter welchen die ZÄ zwar nicht unterliegen, aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was dann im Verhältnis greift.
Ich beziehe jetzt keine Position für die KK, ich mache nur ihre Argumentation deutlich, die in so einem Fall nicht widerleglich ist.
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therapeutin schrieb:
natürlich nicht,hast es ja so ausgeführt...
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Kann der Arzt ja haben, unter der Bedingung, dass er die bisher geleisteten Behandlung übernimmt, da die Kosten ja mit dem neuen Rezept nicht gedeckt sind. Wenn das Geld auf meinem Konto ist, bekommt er das Rezept. :smile:
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idefix- schrieb:
Kann der Arzt ja haben, unter der Bedingung, dass er die bisher geleisteten Behandlung übernimmt, da die Kosten ja mit dem neuen Rezept nicht gedeckt sind. Wenn das Geld auf meinem Konto ist, bekommt er das Rezept. :smile:
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NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind
Rechne das Rezept ganz normal ab, gebe es nicht dem Arzt zurück, Du hast eine gültige VO erhalten und auch danach behandelt.
Stimmt, jedoch sind sie wie alle Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bei Nachfragen (die KZV fragt regelmäßig ihre Verordner an) muss der Arzt erklären, warum er mehrer primäre HM verordnet.
Er muss dies bezogen auf das Kiefergelenk erklären, HWS etc.pp. geht nicht, da der Zahnediziner keinerlei Ausbildung über diese (fachlich schon richtige) Fachrichtung hat.
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stefan 302 schrieb:
"NOCH haben sie keinen Heilmittelkatalog an den sie gebunden sind "
Stimmt, jedoch sind sie wie alle Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bei Nachfragen (die KZV fragt regelmäßig ihre Verordner an) muss der Arzt erklären, warum er mehrer primäre HM verordnet.
Er muss dies bezogen auf das Kiefergelenk erklären, HWS etc.pp. geht nicht, da der Zahnediziner keinerlei Ausbildung über diese (fachlich schon richtige) Fachrichtung hat.
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CMD, also cranio-mandibuläre-Dysfunktion. Das sagt zunächst mal nichts aus.
Die KZV wird den ZA fragen, für welche Indikation (Kiefergelenk) er Fango aufschreibt.
Für die KG´n kann es nicht sein, denn schwierig in der Applikation. Für andere Indikationen (HWS, etc.) ist er nicht geschult.
Für KG müsste er eine plausible Diagnose stellen und beschreiben, wenn er extra (was bei den HMR nicht geht) noch MT bei selbiger Diagnose verordnet.
Wenn z.B. eine Rekonstruktions-OP nach Unfall, oder Bissanomalien an O.-Kiefer und U.-kiefer operativ versorgt wurden, ja dann lässt sich das schon erklären.
Jedoch MUSS diese Erklärung aus dem Rezept vorgehen, sprich in verschiedenen Diagnsoen ersichtlich sein, ansonsten kann die KK die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen, denn auch sie hat "nur" den HMK und die HMR, unter welchen die ZÄ zwar nicht unterliegen, aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was dann im Verhältnis greift.
Ich beziehe jetzt keine Position für die KK, ich mache nur ihre Argumentation deutlich, die in so einem Fall nicht widerleglich ist.
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stefan 302 schrieb:
alianda schrieb am 7.9.16 15:08:
Cmd
CMD, also cranio-mandibuläre-Dysfunktion. Das sagt zunächst mal nichts aus.
Die KZV wird den ZA fragen, für welche Indikation (Kiefergelenk) er Fango aufschreibt.
Für die KG´n kann es nicht sein, denn schwierig in der Applikation. Für andere Indikationen (HWS, etc.) ist er nicht geschult.
Für KG müsste er eine plausible Diagnose stellen und beschreiben, wenn er extra (was bei den HMR nicht geht) noch MT bei selbiger Diagnose verordnet.
Wenn z.B. eine Rekonstruktions-OP nach Unfall, oder Bissanomalien an O.-Kiefer und U.-kiefer operativ versorgt wurden, ja dann lässt sich das schon erklären.
Jedoch MUSS diese Erklärung aus dem Rezept vorgehen, sprich in verschiedenen Diagnsoen ersichtlich sein, ansonsten kann die KK die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen, denn auch sie hat "nur" den HMK und die HMR, unter welchen die ZÄ zwar nicht unterliegen, aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, was dann im Verhältnis greift.
Ich beziehe jetzt keine Position für die KK, ich mache nur ihre Argumentation deutlich, die in so einem Fall nicht widerleglich ist.
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therapeutin schrieb:
natürlich nicht,hast es ja so ausgeführt...
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ali schrieb:
welcher KZV Bereich ?
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idefix- schrieb:
Kann der Arzt ja haben, unter der Bedingung, dass er die bisher geleisteten Behandlung übernimmt, da die Kosten ja mit dem neuen Rezept nicht gedeckt sind. Wenn das Geld auf meinem Konto ist, bekommt er das Rezept. :smile:
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