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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Wir haben heute eine Verordnung vom Zahnarzt bekommen, in der nur der Indikationsschlüssel angegeben ist, kein ICD-Code10 und keine Diagnose ausgeschrieben wurde.
Reicht das oder muß die Verordnung geändert werden?
Ich weiß, dass bei Zahnärztlichen Heilmittelverordnungen momentan noch kein ICD-10-Code angegeben werden muss, aber darf die Diagnose auch frei bleiben oder muüssen wir mit einer Absetzung der Krankenkasse/Abrechnungszentrum rechnen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wir haben heute eine Verordnung vom Zahnarzt bekommen, in der nur der Indikationsschlüssel angegeben ist, kein ICD-Code10 und keine Diagnose ausgeschrieben wurde.
Reicht das oder muß die Verordnung geändert werden?
Ich weiß, dass bei Zahnärztlichen Heilmittelverordnungen momentan noch kein ICD-10-Code angegeben werden muss, aber darf die Diagnose auch frei bleiben oder muüssen wir mit einer Absetzung der Krankenkasse/Abrechnungszentrum rechnen?
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ali schrieb:
ohne Diagnose geht nix....das war schon immer so....auch im letzten Jahrtausend....die verordnenden ZA und Ihre Assistentinnen freuen sich über sachdienliche Hinweise zur korrekten Heilmittelbeauftragung....
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Noch zur Ergänzung: die (ausgeschriebene) Diagnose sollte bei der zahnärztlichen Heilmittelverordnung angegeben sein - aber der alleinige ICD-10-Code reicht hier ersatzweise.
Gruß
Nora
- aber der alleinige ICD-10-Code reicht hier ersatzweise.
Gruß
Nora
Wie bei normalen Verordnungen, Diagnose MUSS, egal ob klar und / oder codiert
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ali schrieb:
Nora Weber schrieb am 10.11.17 09:47:
- aber der alleinige ICD-10-Code reicht hier ersatzweise.
Gruß
Nora
Wie bei normalen Verordnungen, Diagnose MUSS, egal ob klar und / oder codiert
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morpheus-06 schrieb:
Ohne Dg. war eine Vo. schon immer ungültig.
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