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möchtest in einem wertschätzenden
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Auslastung arbeiten?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wer sind wir?
Wir sind eine etablierte
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Brinkum, die seit über 10 Jahren
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Unser Geheimnis?
Ein herzliches und stressfreies
Miteinander – sowohl im Team als
auch mit unseren Patienten.
Wen suchen wir?
Ab dem 15.01. oder 01.02.2025
suchen wir eine motivierte
Verstärkung als Physiotherap...
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Wie haben wir zu reagieren, wenn ab dem 01.07. Verordungen kommen, wo kein ICD 10 drauf steht? :scream:
Geht dann die verarsche der KK´s wieder los und es wird alles nicht bezahlt?
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Harri schrieb:
Hallo liebe KollegInnen!
Wie haben wir zu reagieren, wenn ab dem 01.07. Verordungen kommen, wo kein ICD 10 drauf steht? :scream:
Geht dann die verarsche der KK´s wieder los und es wird alles nicht bezahlt?
Wenn nicht, dann brauchst Du den ICD10, weil Du sonst keine Diagnose hast.
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idefix- schrieb:
ohne ICD-10 Code kein Geld, ob er mit der Diagnose zusammen passt müssen wir nicht prüfen
> ohne ICD-10 Code kein Geld, ob er mit der Diagnose zusammen
> passt müssen wir nicht prüfen
>
???????????????????????????
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb:
> ohne ICD-10 Code kein Geld, ob er mit der Diagnose zusammen
> passt müssen wir nicht prüfen
>
???????????????????????????
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Meines Wissens hat idefix Recht. Ab 1.7.2014 muss der ICD 10 Schlüssel vermerkt sein.
Gruß Britt
ich denke, und so ist meine Information, ICD10 Schlüssel ist ab 01.07.14 dringend erforderlich. Diagnose hat sich damit überholt.
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rudibam schrieb:
Hallo Wunderfrau,
ich denke, und so ist meine Information, ICD10 Schlüssel ist ab 01.07.14 dringend erforderlich. Diagnose hat sich damit überholt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nicht ganz richtig: es soll vorrangig eine ICD10 vermerkt sein. Ist jedoch statt eine ICD10-Code eine Diagnose in Klartext vorhanden, wird das von den Kassen nicht beanstandet (verbindliche Info des GKV-Spitzenverbandes an den Berufsverbände).
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Wonderwoman schrieb:
Nö :point_up:
Damit sowas für uns gültig wird, muss es in den Rahmenvertrag oder in ein anderes Werk mit quasi Gesetzeswirkung (z.B. HMR).
Was die Kassen mit den Ärzten vereinbaren soll uns nicht interessieren.
Allerdings wird es so ablaufen, dass einfach ein ICD10 eingetragen wird und dafür keine ausgeschriebene Diagnose. Wir werden also die ICD10-Schlüssel bald selbst übersetzen dürfen.
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Wonderwoman schrieb:
Nochmal... Nö.
Damit sowas für uns gültig wird, muss es in den Rahmenvertrag oder in ein anderes Werk mit quasi Gesetzeswirkung (z.B. HMR).
Was die Kassen mit den Ärzten vereinbaren soll uns nicht interessieren.
Allerdings wird es so ablaufen, dass einfach ein ICD10 eingetragen wird und dafür keine ausgeschriebene Diagnose. Wir werden also die ICD10-Schlüssel bald selbst übersetzen dürfen.
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Wenn eine ausführliche Diagnose drauf steht, dann hast Du kein Problem.
Wenn nicht, dann brauchst Du den ICD10, weil Du sonst keine Diagnose hast.
"ohne ICD-10 Code kein Geld"
"ICD10 Schlüssel ist ab 01.07.14 dringend erforderlich. Diagnose hat sich damit überholt."
Wo kann ich das für uns Heilmittelerbringer verpflichtend nachlesen?
Wo wäre die Rechtsgrundlage für eine Prüfpflicht und eine Absetzung?
In den HMR und RV steht nichts davon. Nach HMR und RV muss die Verordnung eine Diagnose enthalten, das kann wie bisher Text, Code oder beides sein.
Nur weil der GKV-SV und die KBV eine Änderung der Bedruckung der Formulare für die Ärzte vereinbaren drehen alle am Rad. Wo gibt es den sowas?
Der GKV-SV und die KBV haben keine Kompetenz dieses für uns verpflichtend und mit einer Prüfpflicht verbunden einzuführen!
Sonst siehe den Beitrag von Lars. Infos aus 1. Hand GKV-SH und KBV gibt es und nicht von irgendwelchen Trittbrettfahrern wie Dienstleister und Verbände die alle ihre eigeninterpretierten zum Teil falschen Infos rausgeben
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Weshalb dann jetzt ICD 10, wenn es gar nicht verlangt wird.
Bitte klärt mal eine Dumme auf. :blush:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Leute, seid doch nicht gleich so aggressiv. Ich hatte das auch so verstanden, dass der ICD 10 ab 1.7.2014 verpflichtend ist. Wenn er das nicht ist, wozu die Aufregung. Eine Diagnose war doch bisher auch schon erforderlich.
Weshalb dann jetzt ICD 10, wenn es gar nicht verlangt wird.
Bitte klärt mal eine Dumme auf. :blush:
Gruß Britt
Das Frage ich mich auch :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
Wozu die Aufregung?
Das Frage ich mich auch :unamused:
die KBV und die GKV vereinbaren die verpflichtende Angabe des ICD10 Schlüssels auf der Heilmittelverordnung für die Vertragsärzte, siehe Infoschreiben der KBV und der GKV.
Wir Therapeuten haben aber keine Prüfpflicht ob ein ICD10 Schlüssel angegeben ist, fehlt er darf es keine Absetzung geben. Für eine Absetzung gibt es keine rechtliche Grundlage, dafür müssten die Heilmittelrichtlinie und die Rahmenverträge geändert werden. Für uns ist die Angabe einer Diagnose in jeder Form gültig. Das haben auch mehrere Kassen schriftlich bestätigt (BaWü).
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Tempelritter schrieb:
meine Info:
die KBV und die GKV vereinbaren die verpflichtende Angabe des ICD10 Schlüssels auf der Heilmittelverordnung für die Vertragsärzte, siehe Infoschreiben der KBV und der GKV.
Wir Therapeuten haben aber keine Prüfpflicht ob ein ICD10 Schlüssel angegeben ist, fehlt er darf es keine Absetzung geben. Für eine Absetzung gibt es keine rechtliche Grundlage, dafür müssten die Heilmittelrichtlinie und die Rahmenverträge geändert werden. Für uns ist die Angabe einer Diagnose in jeder Form gültig. Das haben auch mehrere Kassen schriftlich bestätigt (BaWü).
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Okay, also ändert sich für uns nichts. Danke, nun bin ich etwas schlauer. :smile:
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Da denkst Du falsch... siehe einfach meine andere Antwort...
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morpheus-06 schrieb:
.... das sind ja Schauermärchen :point_up:
"ohne ICD-10 Code kein Geld"
"ICD10 Schlüssel ist ab 01.07.14 dringend erforderlich. Diagnose hat sich damit überholt."
Wo kann ich das für uns Heilmittelerbringer verpflichtend nachlesen?
Wo wäre die Rechtsgrundlage für eine Prüfpflicht und eine Absetzung?
In den HMR und RV steht nichts davon. Nach HMR und RV muss die Verordnung eine Diagnose enthalten, das kann wie bisher Text, Code oder beides sein.
Nur weil der GKV-SV und die KBV eine Änderung der Bedruckung der Formulare für die Ärzte vereinbaren drehen alle am Rad. Wo gibt es den sowas?
Der GKV-SV und die KBV haben keine Kompetenz dieses für uns verpflichtend und mit einer Prüfpflicht verbunden einzuführen!
Sonst siehe den Beitrag von Lars. Infos aus 1. Hand GKV-SH und KBV gibt es und nicht von irgendwelchen Trittbrettfahrern wie Dienstleister und Verbände die alle ihre eigeninterpretierten zum Teil falschen Infos rausgeben
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