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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen, immer wieder Diskussionen wie Feiertage oder Urlaubstage berechnet werden, bei unterschiedlichen Arbeitsstunden. Wir geben an Feiertagen die Zeit, die gearbeitet worden wäre und bei U die Anzahl der Wochenarbeitstage durch Stunden. Z.B 30 Stundebn an 5 Tagen gleich 6 Stunden pro U tag oder ???
Bei U ist die Stundenzahl aber nicht so relevant, da es ja vom Urlaubskontingent abgezogen wird, außer du hast MA mit Sonderregelungen.
Ein MA mit 30 Wochenarbeitsstunden und z.B. 30 Urlaubstagen, hat nach einem Tag Urlaub halt noch 29 Tage. Ich rechne da keine Stunden oder ähnliches...
VG
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FFGG schrieb:
Falls in dem Vertrag steht, dass die Wochenarbeitszeit von 30 Stunden auf 5 tage mit je 6 Stunden zu verteilen ist, kann man das so schon machen.
Bei U ist die Stundenzahl aber nicht so relevant, da es ja vom Urlaubskontingent abgezogen wird, außer du hast MA mit Sonderregelungen.
Ein MA mit 30 Wochenarbeitsstunden und z.B. 30 Urlaubstagen, hat nach einem Tag Urlaub halt noch 29 Tage. Ich rechne da keine Stunden oder ähnliches...
VG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir führen Stundenkonten und berechnen sehr wohl die Wochenarbeitszeit. Besonders wenn auch Überstunden gemacht werden. Es wird wöchentlich dokumentiert, so dass es jederzeit kontolliert werden kann.
Soweit es aber die AZ-konten betrifft, so schlagen die UT, FT, KT, usw. mit den Standard-Dienstplan-Stunden zu Buche. Überstunden die in der Vergangenheit geleistet sind werden dabei nicht berücksichtigt.
Und soweit es das Gesamt-AZ-konto betrifft, so ist lt. Rechtsprechung einmal im Jahr zu einem festen Stichtag einen Abgleich vor zu nehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wir arbeiten auch mit AZ-konten. Dennoch haben die Stunden nichts mit der Urlaubsanspruch als Solches zu tun.
Soweit es aber die AZ-konten betrifft, so schlagen die UT, FT, KT, usw. mit den Standard-Dienstplan-Stunden zu Buche. Überstunden die in der Vergangenheit geleistet sind werden dabei nicht berücksichtigt.
Und soweit es das Gesamt-AZ-konto betrifft, so ist lt. Rechtsprechung einmal im Jahr zu einem festen Stichtag einen Abgleich vor zu nehmen.
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein T arbeitet 30 Stunden in der Woche 5 Tage davon Montag und Donnerstag jeweils 8 Stunden,Dienstag und Donnerstag,4 Stunden und Freitag 6 Stunden.. so nun nimmt er am Montag und Dienstag Urlaub, wie rechnet ihr die Stunden. Wir rechnen für jeden Tag 6 Stunden an.Montag Pech für AN Dienstag Glück für ihn oder ? Wie rechnet ihr.?
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
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Tempelritter schrieb:
Die Tage zählen, nicht die Stunden.
Ein T arbeitet 30 Stunden in der Woche 5 Tage davon Montag und Donnerstag jeweils 8 Stunden,Dienstag und Donnerstag,4 Stunden und Freitag 6 Stunden.. so nun nimmt er am Montag und Dienstag Urlaub, wie rechnet ihr die Stunden. Wir rechnen für jeden Tag 6 Stunden an.Montag Pech für AN Dienstag Glück für ihn oder ? Wie rechnet ihr.?
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
Laut gültiger Rechtsprechung wird die Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage dividiert= tägliche Arbeitszeit, eigentlich auch ohne Rechtskenntnisse logisch...
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us11 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.11.17 15:35:
Ein T arbeitet 30 Stunden in der Woche 5 Tage davon Montag und Donnerstag jeweils 8 Stunden,Dienstag und Donnerstag,4 Stunden und Freitag 6 Stunden.. so nun nimmt er am Montag und Dienstag Urlaub, wie rechnet ihr die Stunden. Wir rechnen für jeden Tag 6 Stunden an.Montag Pech für AN Dienstag Glück für ihn oder ? Wie rechnet ihr.?
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
Laut gültiger Rechtsprechung wird die Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage dividiert= tägliche Arbeitszeit, eigentlich auch ohne Rechtskenntnisse logisch...
Ein T arbeitet 30 Stunden in der Woche 5 Tage davon Montag und Donnerstag jeweils 8 Stunden,Dienstag und Donnerstag,4 Stunden und Freitag 6 Stunden.. so nun nimmt er am Montag und Dienstag Urlaub, wie rechnet ihr die Stunden. Wir rechnen für jeden Tag 6 Stunden an.Montag Pech für AN Dienstag Glück für ihn oder ? Wie rechnet ihr.?
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
Warum rechnet ihr die Stunden aus?
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mia73 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.11.17 15:35:
Ein T arbeitet 30 Stunden in der Woche 5 Tage davon Montag und Donnerstag jeweils 8 Stunden,Dienstag und Donnerstag,4 Stunden und Freitag 6 Stunden.. so nun nimmt er am Montag und Dienstag Urlaub, wie rechnet ihr die Stunden. Wir rechnen für jeden Tag 6 Stunden an.Montag Pech für AN Dienstag Glück für ihn oder ? Wie rechnet ihr.?
Feiertage und Krankheit ist wie gearbeitet.
Warum rechnet ihr die Stunden aus?
Es bleibt in der Verantwortung des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass der Urlaub dem Erholungszweck dient und zumindest einmal zwei Wochen umfasst (BUrlG §7 Abs. 2).
Lösungsvorschlag: entweder wenn überhaupt halbwegs gleichmäßig einzelne Wochentage als Urlaub gewähren und nicht die "Rosinen" (für welche Seite auch immer) herausgepicken - oder einzelne freie Tage werden über ein Stundenkonto gewährt.
Eine Mitarbeiterin hatte bei einem Vor-Arbeitgeber sogar Stunden gewonnen oder abgezogen, wenn sie an den richtigen oder falschen Tagen krank war: Krankheit an langen Tagen = Minusstunden, an kurzen Tagen = Plusstunden. Hat zu der absurden Situation geführt, dass eine ganze Woche krank für die AN besser war, als nur drei zusammenhängende Tage. :point_up:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wie bereits vielfach geschrieben: ein Urlaubstag bleibt immer ein Tag - unabhängig von der üblichen Stundenzahl. Dies wurde bereits vielfach auch durch das Bundesarbeitsgericht entschieden (z.B. BAG Urteil vom 30.10.2001, Az.: 9 AZR 314/00: es "gelten als Urlaubstage alle Tage, an denen der Arbeitnehmer in regelmäßiger Arbeitszeit [also üblicherweise] zu arbeiten hat").
Es bleibt in der Verantwortung des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass der Urlaub dem Erholungszweck dient und zumindest einmal zwei Wochen umfasst (BUrlG §7 Abs. 2).
Lösungsvorschlag: entweder wenn überhaupt halbwegs gleichmäßig einzelne Wochentage als Urlaub gewähren und nicht die "Rosinen" (für welche Seite auch immer) herausgepicken - oder einzelne freie Tage werden über ein Stundenkonto gewährt.
Eine Mitarbeiterin hatte bei einem Vor-Arbeitgeber sogar Stunden gewonnen oder abgezogen, wenn sie an den richtigen oder falschen Tagen krank war: Krankheit an langen Tagen = Minusstunden, an kurzen Tagen = Plusstunden. Hat zu der absurden Situation geführt, dass eine ganze Woche krank für die AN besser war, als nur drei zusammenhängende Tage. :point_up:
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich gebe an Krankheitstagen oder Feiertagen die Stunden, die gearbeitet worden wären. Urlaubstage wurden so lange ich denken kann immer so berechnet. Also ist es falsch, weil ja sonst ein Kollege ins Minus rutschen könnte, wenn er öfter an langen Tagen Urlaub nimmt.
Man kann im Urlaub keine Über- bzw Minusstunden machen!
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RoFo schrieb:
Absolut falsch, ja.
Man kann im Urlaub keine Über- bzw Minusstunden machen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
UT werden per Definition nicht nach Stunden, sondern nach Tage berechnet. Siehe BUrlG.
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latinkabell1.0 schrieb:
Unser PI macht das auch nur mit den durchschnittlichen Stunden. Mal Pech für ihn, meistens aber Pech für mich. Da es mir aber sehr gut in der Praxis geht kann ich darüber (sind 4-6 minusstunden/Jahr) hinwegsehen
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Leni C. schrieb:
Mach ich auch so . Bin noch niemals auf die Idee gekommen , irgendwelche Stunden bei Urlaub / Feiertagen auszurechnen .
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idefix- schrieb:
Wir haben eine einfache Regelung, Gesetz hin oder her. Jeder bekommt sechs Wochen (unabhängig von Arbeitstagen pro Woche) Urlaub. Das machen wir schon seit 15 Jahren so und jeder AN war bisher zufrieden und ich auch.
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