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Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
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ich habe das 2. Mal eine Zuzahlung von der AOK gekürzt bekommen. Was mich ärgert, schon beim 1. Mal sollte ich den Befreiungsausweis schicken als Beweis. Auf die Frage warum die eigene Kasse nicht vermerkt hat ob ihr Versicherer von der Zuzahlung befreit ist, sagte mir die Dame, dass es in Ihrem System nicht vermerkt ist. Wie auch immer.....
Ich möchte eine Gebühr berechnen zusätzlich zur Zuzahlungsgebühr. Ist das eine Verzögerungsgebühr? Oder Bearbeitungsgebühr? Kann ich 40 € dafür verlangen und gibt es ggf. Paragraphen, auf die ich mich berufen kann?
Danke schon mal für die Antworten
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mathias3834 schrieb:
Hallo liebe Physios,
ich habe das 2. Mal eine Zuzahlung von der AOK gekürzt bekommen. Was mich ärgert, schon beim 1. Mal sollte ich den Befreiungsausweis schicken als Beweis. Auf die Frage warum die eigene Kasse nicht vermerkt hat ob ihr Versicherer von der Zuzahlung befreit ist, sagte mir die Dame, dass es in Ihrem System nicht vermerkt ist. Wie auch immer.....
Ich möchte eine Gebühr berechnen zusätzlich zur Zuzahlungsgebühr. Ist das eine Verzögerungsgebühr? Oder Bearbeitungsgebühr? Kann ich 40 € dafür verlangen und gibt es ggf. Paragraphen, auf die ich mich berufen kann?
Danke schon mal für die Antworten
§288 BGB
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mathias3834 schrieb:
Danke Wonderwomen. Das ging schnell.... :wink:)
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst 40 Euro als pauschalen Schadenersatz berechnen, weil durch den Abzug der ZZ nicht rechtzeitig bezahlt wurde, denn dieser Abzug kürzt das, was die Kasse Dir eigentlich zahlen musste.
§288 BGB
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