Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
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Wie viele Urlaubstage bekommen eure Mitarbeiter:innen?
Vollzeit?
Halbe Stelle (20 Std.)?
Teilzeit (12 Std.)?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Urlaub hat gar nichts mit den Stunden zu tun. Ich empfehle diesbezüglich die Lektüre des Bundesurlaubsgetz.
Wie viele Urlaubstage bekommen eure Mitarbeiter:innen?
Vollzeit?
Halbe Stelle (20 Std.)?
Teilzeit (12 Std.)?
Vollzeit = 6 Wochen
halbe Stelle = 6 Wochen
Teilzeit = 6 Wochen
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SNS37 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.02.2023 21:12 Uhr:Hallo,
Wie viele Urlaubstage bekommen eure Mitarbeiter:innen?
Vollzeit?
Halbe Stelle (20 Std.)?
Teilzeit (12 Std.)?
Vollzeit = 6 Wochen
halbe Stelle = 6 Wochen
Teilzeit = 6 Wochen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Wie viele Urlaubstage bekommen eure Mitarbeiter:innen?
Vollzeit?
Halbe Stelle (20 Std.)?
Teilzeit (12 Std.)?
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Aber jetzt fängt die Vollzeitkraft an zu meckern und meint, es wäre ja nicht gerecht, wenn eine Kollegin mit 12 Std./ Woche genauso viele Urlaubstage hat wie sie. Die Teiltzeitkollegin bräuchte ihrer Meinung nach nicht so viel Erholung wie sie.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei mir auch.
Aber jetzt fängt die Vollzeitkraft an zu meckern und meint, es wäre ja nicht gerecht, wenn eine Kollegin mit 12 Std./ Woche genauso viele Urlaubstage hat wie sie. Die Teiltzeitkollegin bräuchte ihrer Meinung nach nicht so viel Erholung wie sie.
Wie Lars schon schrieb: lies einfach mal das Bundesurlaubsgesetz durch, dann weiß du genau, wieviel Urlaub du mndestens geben mußt und daß der Urlaub nicht nach Arbeitsstunden berechnet wird, sondern nach Arbeitstagen!!!
So gibt es auch nichts zu meckern!
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Wenn eine Teilzeitkraft 2 Tage pro Woche arbeitet, dann bekommt sie auch mindestens 24 Arbeitstage frei.
Ist also eine einfache Rechnung - pro Jahr 24 Arbeitstage frei für JEDEN Mitarbeiter!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wie Lars schon schrieb: lies einfach mal das Bundesurlaubsgesetz durch, dann weiß du genau, wieviel Urlaub du mndestens geben mußt und daß der Urlaub nicht nach Arbeitsstunden berechnet wird, sondern nach Arbeitstagen!!!
So gibt es auch nichts zu meckern!
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Wenn eine Teilzeitkraft 2 Tage pro Woche arbeitet, dann bekommt sie auch mindestens 24 Arbeitstage frei.
Ist also eine einfache Rechnung - pro Jahr 24 Arbeitstage frei für JEDEN Mitarbeiter!
Gruß Evi
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pt ani schrieb:
@Evemarie Kaiser Aber nur, wenn jeden Tag gearbeitet wird, und sei es nur eine Stunde. Bei weniger Tagen pro Woche sind es auch weniger Urlaubstage. Also keine 24 bei 2 Tagen die Woche.
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Dolto schrieb:
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bezieht sich auf Werktage, also von Montag bis Samstag.
Hast du da eventuell einen Denkfehler?
Wenn ein Mitarbeiter z. B. dienstags und donnerstags arbeitet, dann hat er genauso 24 Tage im Jahr Urlaub. Er / sie muß kann ja nur an diesen beiden Tagen Urlaub nehmen um z.B. eine Woche zu verreisen. Die übrigen Wochentage arbeitet er ja nicht, also braucht er dazu auch keinen Urlaub.
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Evemarie Kaiser schrieb:
@pt ani
Hast du da eventuell einen Denkfehler?
Wenn ein Mitarbeiter z. B. dienstags und donnerstags arbeitet, dann hat er genauso 24 Tage im Jahr Urlaub. Er / sie muß kann ja nur an diesen beiden Tagen Urlaub nehmen um z.B. eine Woche zu verreisen. Die übrigen Wochentage arbeitet er ja nicht, also braucht er dazu auch keinen Urlaub.
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pt ani schrieb:
@Evemarie Kaiser Klar, aber er bekommt keine 24 Tage Urlaub im Vertrag. Wir meinen dasselbe.
Was schreibst du dann in den Vertrag? Ich habe immer die gleiche Anzahl der Urlaubstage wie bei meinen Vollzeitkräften geschrieben und gemeckert wurde nie, da ich erklärt habe, wie der Urlaub berechnet wurde :-)
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Evemarie Kaiser schrieb:
@pt ani
Was schreibst du dann in den Vertrag? Ich habe immer die gleiche Anzahl der Urlaubstage wie bei meinen Vollzeitkräften geschrieben und gemeckert wurde nie, da ich erklärt habe, wie der Urlaub berechnet wurde :-)
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Schippi schrieb:
@Evemarie Kaiser der Denkfehler liegt glaube ich bei dir!Bei 2 Tage Arbeit entsteht 8 Tage Urlaub,was natürlich genauso 4 Wochen entspricht!Aber wenn Du in den Arbeitsvertrag 24 Tage bei einer 2Tage Woche schreibst ,dann ist das schon was anderes!
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pt ani schrieb:
@Schippi Genau, dann wären das 12 Wochen Urlaub. Ein Träumchen.
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MeFe89 schrieb:
@pt ani oh jaaahaa das wäre was. Und davon 4 am Stück im Sommer
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MeFe89 schrieb:
@Evemarie Kaiser und es ist noch keine tz Kraft die weniger Tage arbeitet auf die Idee gekommen alle Urlaubstage die im Vertrag stehen einzureichen?
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Dolto schrieb:
Alle gleich viel.
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ALTAVIT schrieb:
Bei uns können alle Mitarbeiter selbst entscheiden, wie viel Urlaub sie sich wünschen. Somit kann jeder selbst entscheiden, ob er lieber mehr Gehalt oder mehr Urlaub möchte.
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484 schrieb:
Vollzeit 32 Tag und bei Teilzeit auch 32 Tage bei einer 5 Tage Woche .
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...und der Arbeitsrechtler hat mir "...zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch gewährt der Arbeitgeber freiwillig X Tage Urlaub, insgesamt also Y Tage ausgehend von einer 5-Tage-Woche..." geschrieben - wer keine 5-Tage-Woche hat wendet den Dreisatz an und kommt zum nach den üblichen Regeln zu rundend auf seinen Urlaubsanspruch.
Nur einer eher tapsigen Angestellten habe ich auch noch "bei einer 1-Tage-Woche entspricht dies 6 Urlaubstagen" dazugeschrieben. Ich musste ihre Teilzeitkollegin fast verprügeln um aus den beiden die Meinung, Minijobberinnen hätten keinen Urlaubsanspruch heraus zu bekommen. Wer solche Kolleginnen hat braucht keine Arschloch-Arbeitgeber mehr 😳
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Papa Alpaka schrieb:
Da fallen die Puzzlestücke ineinander: über die Arbeitszeiterfassung ist lückenlos nachvollziehbar, an welchen Tagen die AN gearbeitet haben (und wieviele das sind - Verträge sind schön und gut, aber ich lasse den Angestellten weitgehend frei, wer/wann arbeitet und die Verwaltung richtet sich bei der Terminvergabe nach den Zeiten, welche die Angestellten freigegeben haben)...
...und der Arbeitsrechtler hat mir "...zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch gewährt der Arbeitgeber freiwillig X Tage Urlaub, insgesamt also Y Tage ausgehend von einer 5-Tage-Woche..." geschrieben - wer keine 5-Tage-Woche hat wendet den Dreisatz an und kommt zum nach den üblichen Regeln zu rundend auf seinen Urlaubsanspruch.
Nur einer eher tapsigen Angestellten habe ich auch noch "bei einer 1-Tage-Woche entspricht dies 6 Urlaubstagen" dazugeschrieben. Ich musste ihre Teilzeitkollegin fast verprügeln um aus den beiden die Meinung, Minijobberinnen hätten keinen Urlaubsanspruch heraus zu bekommen. Wer solche Kolleginnen hat braucht keine Arschloch-Arbeitgeber mehr 😳
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MeFe89 schrieb:
@Papa Alpaka das ist natürlich eine entsprechende Formulierung die klar sagt wieviel Urlaubstage jeder hat
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Papa Alpaka schrieb:
@MeFe89 die €500 für die Verteagsvorlage waren gut ausgegebenes Geld, frei nach dem Arbeitsrechtler-Ehemann einer meiner Therapeutinnen: "danke, dem Vertrag ist klar zu entnehmen, dass er ohne böse Absichten geschrieben wurde. Alles klar formuliert, jeder muss einfach nur seinen Teil erfüllen. Deutlicher Fortschritt gegenüber dem Handschlag-vor-21-Jahren der Vorgänger-Chefin."
Nun zeichnet halt jede Angestellte ihre Stunden am Monatsende ab und das Stundenkonto wird auf dem Abrechnungszettel wiedergegeben. Einwendungen gegen den Stand des Arbeitszeitkontos müssen binnen eines Monats erhoben werden, ansonsten gilt was auf dem letzten Lohnzettel stand...
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Papa Alpaka schrieb:
...das es jahrelang klappt ist halt kein Garant dafür, dass später nicht eine ehemalige Angestellte kommt und sämtlichen noch nicht verjährten Urlaub einfordert; Überstunden geltend gemacht werden, ...
Nun zeichnet halt jede Angestellte ihre Stunden am Monatsende ab und das Stundenkonto wird auf dem Abrechnungszettel wiedergegeben. Einwendungen gegen den Stand des Arbeitszeitkontos müssen binnen eines Monats erhoben werden, ansonsten gilt was auf dem letzten Lohnzettel stand...
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Leni C. schrieb:
Die Rechnung ist doch ganz einfach : wenn ich wie bei mir in der Praxis von 6 Wochen (gleich 30 Urlaubstagen bei wöchentlich 5 Arbeitstagen ) ausgehe , bekommt jemand , der 4 Tage arbeitet 24 Urlaubstage , sind auch 6 Wochen . Er muß ja pro Woche nur 4 Urlaubstage nehmen . Bei 3 Arbeitstagen sind es 18 Urlaubstage etc .
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