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Den Satz "bitten senden Sie mir eine Kopie des Befreiungsausweises" hatte ich vor ein paar Jahren von der KKH. Ich habe die Dame gefragt, ob es ihr Ernst sei, dass ich ihr eine Kopie eines Dokumentes zusenden soll, welches sie (die KKH) selbst ausgestellt hatte. Komischerweise haben sie die Befreiung dann recht schnell gefunden.
Edit: ich würde zum Verrecken keine Kopie eines Befreiungsausweises an die ausstellende Kasse senden. Eher würde ich zum Anwalt gehen und klagen.
Ja ich weiß, dann muss man erst mal in Vorkasse gehen, aber das wäre mir der Spaß wert.
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die neue schrieb:
Für solche Fälle gar nicht erst über das Abrechnungszentrum gehen, sondern direkt zur KK. Der von Lars beschriebene Weg ist der schnellste.
Den Satz "bitten senden Sie mir eine Kopie des Befreiungsausweises" hatte ich vor ein paar Jahren von der KKH. Ich habe die Dame gefragt, ob es ihr Ernst sei, dass ich ihr eine Kopie eines Dokumentes zusenden soll, welches sie (die KKH) selbst ausgestellt hatte. Komischerweise haben sie die Befreiung dann recht schnell gefunden.
Edit: ich würde zum Verrecken keine Kopie eines Befreiungsausweises an die ausstellende Kasse senden. Eher würde ich zum Anwalt gehen und klagen.
Ja ich weiß, dann muss man erst mal in Vorkasse gehen, aber das wäre mir der Spaß wert.
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ali schrieb:
@die neue Definitiv kein Übersenden des Befreiungsausweises, höchstens vor Gericht! Edit sacht noch, dass einige Kassen und Kassendienstleister nur mit Selbstabrechnern direkt reden...also schon Job unserer Abrechner!
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die neue schrieb:
@ali ok - ich rechne selbst ab thumbsup
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die KK verweigerte mir mehrfach seit einem Jahr die Auszahlung der Zuzahlung meiner Patientin, mit der Begründung das keine Zuzahlungsbefreiung vorläge. Mir liegt allerdings ihre Befreiung für das gesamte Jahr 2025 vor. Mehrfach trat ich über mein Abrechenzentrum in Widerspruch, auch mit dem Anhang des mir vorliegenden Zuzahlungsbefreiungskärtchens. Heute suchte ich als letzte Instanz der Klärung das persönliche Gespräch mit der KK, mit dem Ergebnis, dass der Sachbearbeiterin zwar die Befreiung von 2024 und 26 vorliegt, aber nicht das von 2025. Ich solle ihr doch bitte das ausgestellte und der Patientin ausgehändigte Kärtchen zusenden als Scan, damit sie einen Nachweis hat und ihre Dokumentation vervollständigen kann. Wo gibt es denn sowas? Schon wieder weise ich einer Krankenkasse ihre Mitglieder nach? Dieses Absordum versuchte ich ihr zu erklären, wobei ich mir dann anhören musste, dass sie in einer ganz anderen Abteilung sitzt und davon nun wirklich nichts wissen kann. Geht denn sowas überhaupt in einer digitalen Welt? Für mich war es reine Zeit -und Nervenverschwendung. ....und wehe, wir übersehen etwas als Leistungserbringer....
Und zahlt der Patient die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage, dann geht die als nicht bezahlt wieder an der Kasse. Dann muss die Kasse zahlen (siehe Rahmenvertrag).
Und du kannst dich immer auf dem Kreuzchen auf dem Rezept berufen. Ist dort befreit angekreuzt muss die Kasse den Eigenanteil bezahlen. Ist das nicht angekreuzt zahlt der Patient. Alles andere ist nur eine Gefälligkeit deinerseits, mehr nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Offen gestanden verstehe ich dein Stress nicht. Wenn die Kasse den Eigenanteil nicht zahlt, geht eine Rechnung an den Patienten. Soll der sich mit seine Kasse auseinandersetzen.
Und zahlt der Patient die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage, dann geht die als nicht bezahlt wieder an der Kasse. Dann muss die Kasse zahlen (siehe Rahmenvertrag).
Und du kannst dich immer auf dem Kreuzchen auf dem Rezept berufen. Ist dort befreit angekreuzt muss die Kasse den Eigenanteil bezahlen. Ist das nicht angekreuzt zahlt der Patient. Alles andere ist nur eine Gefälligkeit deinerseits, mehr nicht.
Ich hätte das ganz und gar das Abrechnungszentrum machen lassen, dafür wird es ja auch bezahlt. Alles liegt vor. Ansonsten ist das ein Nebenbeifall für einen Anwalt. Edit sagt, die Idee von Lars is einfacher.
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ali schrieb:
Strange, welche Kasse war denn das?
Ich hätte das ganz und gar das Abrechnungszentrum machen lassen, dafür wird es ja auch bezahlt. Alles liegt vor. Ansonsten ist das ein Nebenbeifall für einen Anwalt. Edit sagt, die Idee von Lars is einfacher.
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Du stellst die Rechnung an die AOK plus, wenn die sagt "nö" , dann stellst Du die Rechnung an die Patientin und wenn die wiederum nicht zahlst, schickst Du sie wiederum an die KK. So wie Lars schon schrieb.
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die neue schrieb:
Aber das kann Dir doch wurscht sein!
Du stellst die Rechnung an die AOK plus, wenn die sagt "nö" , dann stellst Du die Rechnung an die Patientin und wenn die wiederum nicht zahlst, schickst Du sie wiederum an die KK. So wie Lars schon schrieb.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Äh, welche Mahnung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit der Rechnung, Mahnung habe ich auch gemacht. Aber das Prinzip bleibt doch das gleiche: die KK (Aok plus ) weiß intern nicht bescheid und lehnt alles ab, obwohl sie nachweislich ausgestellt haben. Und das in unserer digitalen Welt und in der selben Familie...
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