Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer Ambulanten
Rehabilitation genau richtig.
Gemeinsam mit unserem familiären
Team sorgen Sie dafür, dass unsere
Patienten schnell Fortschritte
machen. Auch Sie wollen sich
weiterentwickeln? Mit unseren
zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? Dann
sollten wir u...
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Papa Alpaka schrieb:
Immer feste druff, triffst garantiert die Richtigen. 👍
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ali schrieb:
Kannst Du mal konkreter werden...,was wollten sie dir anhängen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ali Hallo. Der Sachbearbeiter wollte mir nichts anhängen, sondern mich ausnehmen smiley . Nein, also folgender Fall. Ich hatte früher Beitragserstattungen bekommen. Irgendwann war die Kasse der Meinung, dass sie die Erstattungen zurück haben wollte. Normalerweise läuft das über einen Rücknahmebescheid, für den es aber laut Sozialgesetzbuch hohe Hürden gibt. Bei mir waren vor allem die Fristen für eine Rücknahme abgelaufen. Der Sachbearbeiter hat sich aber gedacht, mir doch egal, ich belaste einfach das Mitgliedskonto damit und fordere die Summe ohne konkret zu schreiben, wie sie denn zusammenkommt. Erst durch mehrfaches Nachhaken wurde mir diese rechtswidrige Vorgehensweise klar. Hier konnte ich ansetzen. Dazu kamen noch ein paar verrückte Verfahrensfehler und Ungereimtheiten. Aber nun ja, mittlerweile bin ich sehr vorsichtig gegenüber den Kassenmitarbeitern.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey Leute. An dieser Stelle mal die Ermunterung immer gegen Forderungen der Krankenkasse mit einem Widerspruch vorzugehen. Ich konnte nun eine Nachforderung in Höhe von 5.000 € abwenden. Man denkt zuerst, wenn man einen Bescheid der Kasse bekommt, dass die nach Recht und Gesetz entscheiden. Weit gefehlt. Nachdem ich mich in die Materie eingearbeitet hatte, wurde mir bewusst, dass es sich um nichts anderes als einen Betrugsversuch gegen mich gehandelt hat. Der Mitarbeiter wollte sich das Leben leicht machen und hatte meine Rechte missachtet. Diese habe ich dann im Widerspruch, welches ich auf dem Niveau eines Anwaltsschreiben selbst erstellt hatte, eingefordert, indem ich die Rechtswidrigkeit der Forderung nachweisbar belegen konnte. Zum Glück hatte ich die früheren Schreiben aufbewahrt. Eigentlich sollte der Widerspruch dann an die neutrale Stelle weitergeleitet werden, aber die Abteilung der Kasse hatte kalte Füße bekommen, da der Betrugsversuch damit aktenkundig geworden wäre, und hat so dem Widerspruch durch vollständige Rücknahme des Bescheids abgeholfen. Die Rücknahme war nur noch ein kurzer Dreizeiler. Also immer einen Widerspruch einlegen und die Verwaltungsakte anfordern. Leider ist man trotzdem erstmal zahlungspflichtig. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Forderung. Aber man gewinnt Zeit und kann sich informieren. Außerdem zeigt es der Gegenseite, dass man nicht deren Opfer ist. Ende gut, alles gut. Nie vergessen, man hat als Bürger immer gewisse Rechte, nämlich das sogenannte Treu und Glaub, denn unser ganzes System ist auf Vertrauen aufgebaut. In diesem Sinne eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
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