O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
HAlso.. kurze Frage. Patient ist Marktleiter und bietet mir an für lau ne Audio Werbung im Supermarkt zu schalten. Bin mir da grad nicht sicher, dürfte ich das? ( also klar, ohne mit Sachen zu werben die nicht bewiesen sind mit Studien, etc.. ). thx
Was bedeutet das genau?
Die Sache ist die:
Der Supermarkt kann dir das nicht schenken. Warum?
Du hast einen Vorteil von dieser Werbung.
Keiner glaubt euch beiden, dass du für diesen Vorteil nichts bezahlen musstest.
Also hast du es schwarz bezahlt.
Ergo -> Betrugsverdacht.
Als Werbegeschenk ist es auch nicht zu deklarieren, da es zu wertvoll für ein Werbegeschenk ist.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Nein, es geht nicht ums Geld, ich weiss noch nicht mal was es normal kosten würde. Geht mir nur um die Frage ob wir da werben dürfen. FInde alles was ich bei google finde sehr schwammig und explizit dazu hab ich grad mal gar nichts gefunden.
Weder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb noch das Heilmittelwerbegesetz verbieten dies
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
@Horatio72 Ja dann darfst du.
Weder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb noch das Heilmittelwerbegesetz verbieten dies
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Für lau?
Was bedeutet das genau?
Die Sache ist die:
Der Supermarkt kann dir das nicht schenken. Warum?
Du hast einen Vorteil von dieser Werbung.
Keiner glaubt euch beiden, dass du für diesen Vorteil nichts bezahlen musstest.
Also hast du es schwarz bezahlt.
Ergo -> Betrugsverdacht.
Als Werbegeschenk ist es auch nicht zu deklarieren, da es zu wertvoll für ein Werbegeschenk ist.
Mein Profilbild bearbeiten