für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Frage:
Wer kann mir weiterhelfen oder einen Hinweisgeben, welche Organisation, Gruppe oder Person sich verantwortlich zeigt, dafür das unsere Patienten die Behandlungen auf dem Rezept unterschreiben müssen.
Nach einigen Diskussionen hier im Forum bin ich der Meinung, dass es für mich nicht mehr hinnehmbar ist, mich diskriminieren (AGG §3 Abs.2) und generell als potenziellen Betrüger hinstellen zu lassen (StGB § 263).
Am Wochenende werde ich einen Brief an den Gesundheitsminister schreiben und ihn um eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit ersuchen.
Wenn ich die genauen Namen und Anschrift der Verantwortlichen habe, möchte ich Strafanzeige stellen. Schließlich muss es ja ein Gericht geben, welches diese Vorgehensweise für richtig hält oder nicht, im Vergleich zu den Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken, wo keine Unterschrift für empfangene Leistungen erbracht werden muss.
Vielen Dank für die Hilfe
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idefix- schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Frage:
Wer kann mir weiterhelfen oder einen Hinweisgeben, welche Organisation, Gruppe oder Person sich verantwortlich zeigt, dafür das unsere Patienten die Behandlungen auf dem Rezept unterschreiben müssen.
Nach einigen Diskussionen hier im Forum bin ich der Meinung, dass es für mich nicht mehr hinnehmbar ist, mich diskriminieren (AGG §3 Abs.2) und generell als potenziellen Betrüger hinstellen zu lassen (StGB § 263).
Am Wochenende werde ich einen Brief an den Gesundheitsminister schreiben und ihn um eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit ersuchen.
Wenn ich die genauen Namen und Anschrift der Verantwortlichen habe, möchte ich Strafanzeige stellen. Schließlich muss es ja ein Gericht geben, welches diese Vorgehensweise für richtig hält oder nicht, im Vergleich zu den Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken, wo keine Unterschrift für empfangene Leistungen erbracht werden muss.
Vielen Dank für die Hilfe
Find ich super mit dem Brief, denke aber, dass da niemals eine Antwort kommen wird.
Ich wünsche auf jeden Fall Viel Erfolg !!
PS:
Zur Frage: Ich habe keine Ahnung wer verantwortlich dafür ist, dass wir unterschreiben lassen müssen. Unsere Verbände ? Da müsste man wohl zurückgehen bis an die Anfänge unseres Berufes.
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mogli123 schrieb:
Wow ! :thumbsdown: :clap:
Find ich super mit dem Brief, denke aber, dass da niemals eine Antwort kommen wird.
Ich wünsche auf jeden Fall Viel Erfolg !!
PS:
Zur Frage: Ich habe keine Ahnung wer verantwortlich dafür ist, dass wir unterschreiben lassen müssen. Unsere Verbände ? Da müsste man wohl zurückgehen bis an die Anfänge unseres Berufes.
Edit: Es gab bis zu diesem Tag bei uns quasi eine Blankoverordnung: DinA6, 10 x Logo. Fertig. Heute wird so getan, als wäre es eine neue Erfindung.
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Da hatten es die Logos (früher) mal wieder besser. :kissing_closed_eyes:
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mogli123 schrieb:
Also ich bin Physio seit 20 Jahren - solange ich zurück denken kann mussten wir schon immer für jede einzelne Behandlung unterschreiben lassen.
Da hatten es die Logos (früher) mal wieder besser. :kissing_closed_eyes:
Also ich bin Physio seit 20 Jahren - solange ich zurück denken kann mussten wir schon immer für jede einzelne Behandlung unterschreiben lassen.
Si,si. Bei Hilfsmittel ist es auch üblich, auf dem alten ZA Muster 16 (?) gabs auch zwei Unterschriften NICHT gedacht für Heilmittel. Wie ist eigentlich bei der Pflege, da doch auch oder ?
Ich seh s weniger als Misstrauensvotum, sondern eher Abschreckung von Betrügern. Shitstorm jetzt *wegduck
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ali schrieb:
mogli123 schrieb am 5.2.20 18:40:
Also ich bin Physio seit 20 Jahren - solange ich zurück denken kann mussten wir schon immer für jede einzelne Behandlung unterschreiben lassen.
Si,si. Bei Hilfsmittel ist es auch üblich, auf dem alten ZA Muster 16 (?) gabs auch zwei Unterschriften NICHT gedacht für Heilmittel. Wie ist eigentlich bei der Pflege, da doch auch oder ?
Ich seh s weniger als Misstrauensvotum, sondern eher Abschreckung von Betrügern. Shitstorm jetzt *wegduck
@ mogli 123
ich weis, mache den Job jetzt seit 40 Jahren und die Unterschriften gab es immer schon, aber irgendwann muss damit Schluss sein.
Warum lassen sich unsere Verbände das aber gefallen, gab es noch nie einen Wiederspruch dagegen?
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idefix- schrieb:
@ Susulo: Ihr Glücklichen damals
@ mogli 123
ich weis, mache den Job jetzt seit 40 Jahren und die Unterschriften gab es immer schon, aber irgendwann muss damit Schluss sein.
Warum lassen sich unsere Verbände das aber gefallen, gab es noch nie einen Wiederspruch dagegen?
Weiß nicht - glaube nicht, dass in der ambulanten Pflege quittiert werden muss. Aber die "Verteilung" des Geldes ist da durch den Pflegegrad geregelt und der Patient hat ein Eigeninteresse daran, dass der Pflegedienst korrekt abrechnet. Könnte was übrig bleiben.
Meine These nach wie vor: Patienten müssen die RG für KK selbst bekommen, dann erübrigt sich der Rest.
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Susulo schrieb:
Ich hab nur ne Antwort gegeben...ich persönlich hab auch eher mit andern Dingen Probleme als mit der Unterschrift. Sehe die Resourcen lieber woanders eingesetzt.
Weiß nicht - glaube nicht, dass in der ambulanten Pflege quittiert werden muss. Aber die "Verteilung" des Geldes ist da durch den Pflegegrad geregelt und der Patient hat ein Eigeninteresse daran, dass der Pflegedienst korrekt abrechnet. Könnte was übrig bleiben.
Meine These nach wie vor: Patienten müssen die RG für KK selbst bekommen, dann erübrigt sich der Rest.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo, schon 1965 mussten die Patienten alle Termine mit einer Unterschrift quittieren...auch in den Apotheken und bei Hilfmitteln.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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kvet schrieb:
Wie 1965? Gab es da schon Kugelschreiber?
Antwort auf Deine Frage: NEIN, wir hatten noch die alten Schiefertafeln mit Griffel :point_up: :sunglasses:
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Ha-ha-ha. Scherzkeks....;) warst Du da überhaupt schon aus dem Babyteich vom Storch heraus geholt worden:)
Antwort auf Deine Frage: NEIN, wir hatten noch die alten Schiefertafeln mit Griffel :point_up: :sunglasses:
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Susulo schrieb:
Vermutlich ist es der GBA, als im Jahr 2002 die Heilmittelrichtlinie erfunden wurde. Verbände haben damit nix zu tun, da kein Mitspracherecht. Bis 2002 musste, zumindest in der Logo lediglich eine Unterschrift für die gesamte VO geleistet werden.
Edit: Es gab bis zu diesem Tag bei uns quasi eine Blankoverordnung: DinA6, 10 x Logo. Fertig. Heute wird so getan, als wäre es eine neue Erfindung.
Edit:
Interessanter wäre die Frage, auf welcher Basis sich die Ermächtigung ergeben sollte, dem Patienten eine Nebenpflicht zur Unterschrift zu verpassen. Dies könnte man den Patientschutzbeauftragten des Bundes mal abfragen. Weil mir nicht ganz klar ist, warum jemand etwas unterschreiben soll, bloß weil zwei x-beliebige Vertragspartner das so vereinbart haben. Und weil das heute so "in" ist wäre gleich noch die Frage hinterher zu schieben, ob und wo ein Patient über seine Rechte in diesem Zusammenhang aufgeklärt wurde. Theoretisch kann er nämlich die Unterschrift verweigern. Steht dann der Zahlungsanspruch zur Debatte, oder zahlt dann der Patient? In die Richtung könnte die Reise gehen. Viel Glück!
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Xela schrieb:
Die Unterzeichner Ihres Rahmenvertrages können Sie sicher bei Ihrem Berufsverband abfragen. Das wären dann die "Verantwortlichen". In wieweit ein gesetzlich geforderter und immer wieder bestätigter Vertrag zw. Berufs- und Kassenverbänden einen Anspruch aus AGG, bzw. STGB begründen sollen, würde ich doch besser einen Anwalt fragen. Sonst könnte das etwas peinlich für Sie werden.
Edit:
Interessanter wäre die Frage, auf welcher Basis sich die Ermächtigung ergeben sollte, dem Patienten eine Nebenpflicht zur Unterschrift zu verpassen. Dies könnte man den Patientschutzbeauftragten des Bundes mal abfragen. Weil mir nicht ganz klar ist, warum jemand etwas unterschreiben soll, bloß weil zwei x-beliebige Vertragspartner das so vereinbart haben. Und weil das heute so "in" ist wäre gleich noch die Frage hinterher zu schieben, ob und wo ein Patient über seine Rechte in diesem Zusammenhang aufgeklärt wurde. Theoretisch kann er nämlich die Unterschrift verweigern. Steht dann der Zahlungsanspruch zur Debatte, oder zahlt dann der Patient? In die Richtung könnte die Reise gehen. Viel Glück!
Was ich aber lese, ist: z.B. "- die Kassen werden dies , die Ärzte werden das nicht akzeptieren,und und und und"
Wenn man vorher schon resigniert, braucht man doch gar nicht erst verhandeln! Und verhandeln, heißt nicht . Mehr kriegen wir sowieso nicht , sondern 200% verlangen ,dann kommen vielleicht 80% raus.
Komisch, jeder Händler auf dem Markt kennt das, aber unsere "möchtensogerneAkademikerwerden- Verhandler lassen sich sich mal wieder hinter verschlossenen Türen über den Tisch ziehen.
Wir haben im Moment eine Öffentlichkeit, wie wir so noch nie hatten, warum nutzt man diese Situation nicht??
Und warum schreibt nur einer an den Minister? ich habe auch schon geschrieben, wer was ändern will, muß selbst aktiv werden, sonst hat er das Recht zum Jammern verwirkt!
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Alfred Kramer schrieb:
Die einzige Stelle, wo diese Unterschrift gefordert ist, habe ich in den Rahmenverträgen gefunden. Und da jetzt ein neuer bundesweiter Rahmenvertrag ansteht, gibt es hier die einmalige Chance , wirkliche Verbesserungen zu erreichen.
Was ich aber lese, ist: z.B. "- die Kassen werden dies , die Ärzte werden das nicht akzeptieren,und und und und"
Wenn man vorher schon resigniert, braucht man doch gar nicht erst verhandeln! Und verhandeln, heißt nicht . Mehr kriegen wir sowieso nicht , sondern 200% verlangen ,dann kommen vielleicht 80% raus.
Komisch, jeder Händler auf dem Markt kennt das, aber unsere "möchtensogerneAkademikerwerden- Verhandler lassen sich sich mal wieder hinter verschlossenen Türen über den Tisch ziehen.
Wir haben im Moment eine Öffentlichkeit, wie wir so noch nie hatten, warum nutzt man diese Situation nicht??
Und warum schreibt nur einer an den Minister? ich habe auch schon geschrieben, wer was ändern will, muß selbst aktiv werden, sonst hat er das Recht zum Jammern verwirkt!
Ungleichbehandlung
Eine Ungleichbehandlung kann (bzw. muss) gerechtfertigt sein, damit diese statthaft ist. Bezogen
auf die Unterschriftspflicht möchte ich diese Begründung aber gerne mal von den Verantwortlichen hören.
Ob es sich wohl begründen lässt, dass nur wir dazu verpflichtet sind ?
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Krankenkassen beraten Ärzte illegal bei Diagnosen - DER SPIEGEL
Wie Krankenkassen abkassieren - Plusminus - ARD | Das Erste
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Der Polizist, der kriminelle Ärzte in Berlin jagt - Reportageseite - Tagesspiegel
Link
man beachte hier speziell Seite 17- Ich fand diese Seiten innerhalb von zehn Minuten. Was wäre, wenn ein "professioneller " Vertreter unserer Interessen mal einen halben Tag suchte?
Die alle müssen nix unterschreiben lassen., aber wollen uns permanent als Betrüger markieren!
In diesem Sinne schönes Wochenende :innocent:
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Alfred Kramer schrieb:
nur mal so als Beispiel für die Integrität unserer "Vertragspartner":
Krankenkassen beraten Ärzte illegal bei Diagnosen - DER SPIEGEL
Wie Krankenkassen abkassieren - Plusminus - ARD | Das Erste
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Der Polizist, der kriminelle Ärzte in Berlin jagt - Reportageseite - Tagesspiegel
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man beachte hier speziell Seite 17- Ich fand diese Seiten innerhalb von zehn Minuten. Was wäre, wenn ein "professioneller " Vertreter unserer Interessen mal einen halben Tag suchte?
Die alle müssen nix unterschreiben lassen., aber wollen uns permanent als Betrüger markieren!
In diesem Sinne schönes Wochenende :innocent:
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hermi schrieb:
Artikel 3 Grundgesetz hilft auch weiter....siehe bei Wiki unter "Sachlicher Anwendungsbereich":
Ungleichbehandlung
Eine Ungleichbehandlung kann (bzw. muss) gerechtfertigt sein, damit diese statthaft ist. Bezogen
auf die Unterschriftspflicht möchte ich diese Begründung aber gerne mal von den Verantwortlichen hören.
Ob es sich wohl begründen lässt, dass nur wir dazu verpflichtet sind ?
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