Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen. Es wird mich interessieren was man als selbständige Physiotherapeut in Wellnessbereich anbieten darf ohne Fortbildung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also zum Beispiel Fußreflexzonen Wellness Massage Hot Stone Massage Sportmassage Aromaölmassage geht das alles ohne Zertifikat?
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RoFo schrieb:
Alles, was deine Kunden zulassen und eben keine Therapie ist.
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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Papa Alpaka schrieb:
Wellnessmassagezertifikat verkauf ich dir, Fußreflex macht 'ne Kollegin, für die Aromatherapie geb ich dir ein Poster zur Wellnessmassage dazu :)
Schau dir §1 HPG an dann weißt du was du nicht darfst; dazu das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und du bist für's Schlimmste gerüstet...
...und ja, es macht die Sache bloß noch schlimmer wenn du auf die Idee kommst "Dann schreib ich halt Wellness drauf nachdem der Kunde über massive Schmerzen geklagt hat" - gegen's HPG verstößt man mal aus Versehen, ok, aber nicht vorsätzlich. Und sowas kommt raus, irgendwann, insbesondere wenn jeder im Ort weiß das du die Formalitäten nicht beachtest und sich dein Nachbar fragt warum bei ihm die Patienten ausbleiben...
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