Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
Ich möchte im BW in einem Wohnhaus im Keller ein Massage Zimmer und ein saunazimmer einrichten und das als Gewerbe ,aber NICHT auf Rezept oder irgendwie als physio( was ich ja bin) abrechnen. Nur für selbstzahler. Im diesem Wohngebiet sei das erlaubt-sagt der Architekt- das ist schonmal gut. Aber muss ich Vorschriften von Bau-und Gesundheitsamt einhalten? Wie behindertengerechter Zugang, zweiter Fluchtweg, Raumfähre 2,30m .... Das hätte ich nämlich alles nicht. Manchmal heißt es ich brauche das nicht wenn ich nicht auf rezeptbasis arbeite, manchmal doch... Was stimmt denn da? Und kann es sein dass es auch auf die Bezeichnung ankommt zB Oase oder Wellness geht ? Gibt es ev Schlupflöcher?
Für korrekte Antworten wäre ich dankbar!!
Danke! Eure conny
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
connykoza schrieb:
Hallo,könnt ihr mir bitte helfen? Überall erhalte ich unterschiedliche Antworten...
Ich möchte im BW in einem Wohnhaus im Keller ein Massage Zimmer und ein saunazimmer einrichten und das als Gewerbe ,aber NICHT auf Rezept oder irgendwie als physio( was ich ja bin) abrechnen. Nur für selbstzahler. Im diesem Wohngebiet sei das erlaubt-sagt der Architekt- das ist schonmal gut. Aber muss ich Vorschriften von Bau-und Gesundheitsamt einhalten? Wie behindertengerechter Zugang, zweiter Fluchtweg, Raumfähre 2,30m .... Das hätte ich nämlich alles nicht. Manchmal heißt es ich brauche das nicht wenn ich nicht auf rezeptbasis arbeite, manchmal doch... Was stimmt denn da? Und kann es sein dass es auch auf die Bezeichnung ankommt zB Oase oder Wellness geht ? Gibt es ev Schlupflöcher?
Für korrekte Antworten wäre ich dankbar!!
Danke! Eure conny
Danke für eure Antworten
Gefällt mir
Hat noch jmd ne Idee?
Lg
Conny
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
connykoza schrieb:
Danke. Was sollte denn in einem " klugen Antrag" stehen? Ich denke die max Kunden Anzahl täglich wird bei 6 liegen... Und wo muss ich einen Antrag stellen?
Hat noch jmd ne Idee?
Lg
Conny
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Wellness = Gewerbe, da wird es in einem reinen Wohngebiet schwieriger mit den Genehmigungen. Der Antrag auf Nutzungsänderung muss beim Bauamt oder der Baubehörde gestellt werden, am besten macht das dein Architekt.
Das handhabt jede Stadt da auch etwas anders.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Es kommt drauf an welche Auflagen das Bau und Gewerbeamt hat. Sonst müssen die Räumlichkeiten nicht Barierefrei zugänglich sein, da es sich ja um Wellnesangebote handelt. Alles andere Bezüglich Fluchtweg, Raumhöhe etc musst du alles den Zuständen vom Bau und Gewerbeamt fragen.
Das handhabt jede Stadt da auch etwas anders.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
connykoza schrieb:
Also nochmal: ich will da nur Massagen wie hot Stone, aryuveda, ...Wellness eben, anbieten ( nebenberuflich)
Danke für eure Antworten
Die Vorschriften für PT - Praxen treffen sicher nicht zu, aber die Auflagen vom Bauamt können schon reichen.
Also einen klugen Antrag stellen, es beginnt schon mit der Zahl der tgl. Besucher!
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Da sind die Gewerbeaufsicht und das Bauamt gefragt, es wird aber mit den geschilderten Bedingungen wohl Probleme geben.
Die Vorschriften für PT - Praxen treffen sicher nicht zu, aber die Auflagen vom Bauamt können schon reichen.
Also einen klugen Antrag stellen, es beginnt schon mit der Zahl der tgl. Besucher!
mfg hgb :wink:
Mein Profilbild bearbeiten