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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Wellness Massagen der Kleinunternehmerregelung zuordnen

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Neues Thema
Wellness Massagen der Kleinunternehmerregelung zuordnen
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Anonymer Teilnehmer
17.09.2015 08:21
Hallo,

ich habe eine Praxis mit dem üblichen Therapieangebot und habe eine Frage zur Versteuerung von Wellness Massagen

ist es richtig, dass Einnahmen aus Wellness Massagen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sofern sie die Höchstgrenze nicht überschreiten ?

Freundliche Grüße
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Hallo, ich habe eine Praxis mit dem üblichen Therapieangebot und habe eine Frage zur Versteuerung von Wellness Massagen ist es richtig, dass Einnahmen aus Wellness Massagen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sofern sie die Höchstgrenze nicht überschreiten ? Freundliche Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich habe eine Praxis mit dem üblichen Therapieangebot und habe eine Frage zur Versteuerung von Wellness Massagen

ist es richtig, dass Einnahmen aus Wellness Massagen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sofern sie die Höchstgrenze nicht überschreiten ?

Freundliche Grüße

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Neuling
17.09.2015 10:06
Ja das ist so. Einfach einen Stempel besorgen "lt. Kleinunternehmerregelung $... BGB (bitte genaue Quelle nochmal recherchieren) ist diese leitung von der Umsatzsteuer befreit" und auf die jeweilige rechnung oder quittung machen-fertig. Sollte dein stb. dann zuordnen können.
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Ja das ist so. Einfach einen Stempel besorgen "lt. Kleinunternehmerregelung $... BGB (bitte genaue Quelle nochmal recherchieren) ist diese leitung von der Umsatzsteuer befreit" und auf die jeweilige rechnung oder quittung machen-fertig. Sollte dein stb. dann zuordnen können.
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TheStonie
17.09.2015 11:09
Grundsätzlich sind alle Umsätze Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn es ausnahmen gibt, müssen die Steuerbefreiungen aufgeführt sein auf dem Beleg.

Also bei Heilbehandlungen und dementsprechend Zuzahlung
Umsatzsteuerbefreit gem §4 Nr. 14 UStG

Bei allen anderen, wenn Kleinunternehmer gewünscht ist
Umsatzsteuerbereit gem § 19 UStG

Bitte zur Sicherheit einen StB fragen.
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• snobilikat53
Grundsätzlich sind alle Umsätze Umsatzsteuerpflichtig. Wenn es ausnahmen gibt, müssen die Steuerbefreiungen aufgeführt sein auf dem Beleg. Also bei Heilbehandlungen und dementsprechend Zuzahlung Umsatzsteuerbefreit gem §4 Nr. 14 UStG Bei allen anderen, wenn Kleinunternehmer gewünscht ist Umsatzsteuerbereit gem § 19 UStG Bitte zur Sicherheit einen StB fragen.
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TheStonie schrieb:

Grundsätzlich sind alle Umsätze Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn es ausnahmen gibt, müssen die Steuerbefreiungen aufgeführt sein auf dem Beleg.

Also bei Heilbehandlungen und dementsprechend Zuzahlung
Umsatzsteuerbefreit gem §4 Nr. 14 UStG

Bei allen anderen, wenn Kleinunternehmer gewünscht ist
Umsatzsteuerbereit gem § 19 UStG

Bitte zur Sicherheit einen StB fragen.

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Neuling
17.09.2015 20:05
das war natürlich die korrekte Version. Ich hatte nicht soviel Zeit für die Details.
Auf meinen Zuzahlungsquittungen steht das schon drauf (Buchner), auf den Rechnungen ists im Programm gespeichert. Hat man beides nicht, tuts ein Stempel mit dem jeweilig passenden § drauf.

PS: Die Unterschiedlichkeit der § war mir im organsatorischen Ablauf total abhandengekommen, da ich diese Abläufe eben entsprechend automatisiert habe.
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das war natürlich die korrekte Version. Ich hatte nicht soviel Zeit für die Details. Auf meinen Zuzahlungsquittungen steht das schon drauf (Buchner), auf den Rechnungen ists im Programm gespeichert. Hat man beides nicht, tuts ein Stempel mit dem jeweilig passenden § drauf. PS: Die Unterschiedlichkeit der § war mir im organsatorischen Ablauf total abhandengekommen, da ich diese Abläufe eben entsprechend automatisiert habe.
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Neuling schrieb:

das war natürlich die korrekte Version. Ich hatte nicht soviel Zeit für die Details.
Auf meinen Zuzahlungsquittungen steht das schon drauf (Buchner), auf den Rechnungen ists im Programm gespeichert. Hat man beides nicht, tuts ein Stempel mit dem jeweilig passenden § drauf.

PS: Die Unterschiedlichkeit der § war mir im organsatorischen Ablauf total abhandengekommen, da ich diese Abläufe eben entsprechend automatisiert habe.

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Neuling schrieb:

Ja das ist so. Einfach einen Stempel besorgen "lt. Kleinunternehmerregelung $... BGB (bitte genaue Quelle nochmal recherchieren) ist diese leitung von der Umsatzsteuer befreit" und auf die jeweilige rechnung oder quittung machen-fertig. Sollte dein stb. dann zuordnen können.



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